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Interpellation Wyss William 1816 N 4 octobre 1993 #ST# 93.3323 Interpellation Wyss William Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) Décompte individuel des frais de chauffage et d'eau chaude (DIFC) Wortlaut der Interpellation vom 17. Juni 1993 Heute wird immer wieder festgestellt, die unzähligen Bundes- und Kantonsvorschriften seien für die hohen Installationsko- sten im Wohnungsbau verantwortlich. Der Bundesrat wird er- sucht, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beant- worten.
1. Wurde seit der Einführung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung tatsächlich Energie ein- gespart?
2. Wenn ja, deckt der Ertrag der eingesparten Energie die In- stallations- und Verwaltungskosten?
3. Dank guter Qualität der Gebäudeisolation kann bestimmt der Energieverbrauch gesenkt werden. Könnte nicht im Inter- esse eines guten Kosten-Nutzen-Verhältnisses in Zukunft auf die VHKA verzichtet werden? Texte de l'interpellation du 17 juin 1993 A l'heure actuelle, on a constaté à plusieurs reprises que les innombrables dispositions fédérales et cantonales étaient res- ponsables du niveau élevé des frais d'installation en matière de construction de logements. Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suivantes dans ce contexte:
1. A-t-on effectivement économisé de l'énergie depuis l'instau- ration des décomptes individuels des frais de chauffage et d'eau chaude?
2. Si oui, les recettes provenant des économies d'énergie cou- vrent-elles les frais d'installation et les coûts administratifs?
3. Lorsque l'isolation des bâtiments est de bonne qualité, il est sans aucun doute possible de diminuer la consommation d'énergie. Ne pourrait-on pas renoncer à l'avenir au DIFC afin d'assurer un bon rapport coûts/utilité? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bezzola, Binder, Engler, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Hari, Hess Otto, Kühne, Maurer, Miesch, Mühlemann, Raggenbass, Reimann Maximilian, Rutishauser, Rychen, Schwab, Seiler Hanspeter, Vetterli, Wyss Paul, Zölch (21) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er septembre 1993 Die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenab- rechnung (VHKA) stellt ein wichtiges Element zur Stabilisie- rung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern und der CO2-Emissionen im Jahr 2000 auf dem Stand von 1990 dar, wie dies im vom Bundesrat lancierten Aktionsprogramm «Energie 2000» gefordert wird. Die VHKA wurde erstmals 1980 in der Schweiz mit dem Energiegesetz des Kantons Basel- Landschaft vorgeschrieben. Bis zum 1. Mai 1992 haben 16 Kantone die VHKA ebenfalls eingeführt Mit Inkrafttreten des Energienutzungsbeschlusses (ENB) vom 14. Dezember 1990 und der dazugehörigen Energienutzungsverordnung (ENV) vom 22. Januar 1992 ist die VHKA nun gesamtschweize- risch obligatorisch.
1. In der Schweiz sind heute über 120 000 Wohnungen mit Ge- räten zur VHKA ausgerüstet Dabei können Einsparungen von durchschnittlich rund 15 Prozent erreicht werden. Dies bele- gen verschiedene Abklärungen. Im Projekt «Erfolge sind messbar», welches vom Kanton Basel-Landschaft in Zusam- menarbeit mit dem Bundesamt für Energiewirtschaft unter Ein- bezug von über 1000 Wohnungen durchgeführt wurde, sind diese Einsparungen bereits 1985 bestätigt worden. Dabei wur- den zudem in vergleichbaren Wohnungen Verbrauchsunter- schiede im Verhältnis 1 zu 3 und mehr festgestellt, welche vor allem auf unterschiedliches Lüftungsverhalten zurückzufüh- ren sind. Nur mit der VHKA kommen solche Verbrauchsunter- schiede in der Heizkostenabrechnung zum Ausdruck, indem der Sparer belohnt wird und der Verschwender seinen Mehr- verbrauch bezahlt.
2. Die Investitionskosten für Geräte zur VHKA weisen eine er- hebliche Spannweite auf. Werden nicht die teuersten Geräte eingesetzt, ergibt sich ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhält- nis. Durch das Anbringen von elektronischen Heizkostenver- teilern an den Heizkörpern entstehen für einen Mieter einer durchschnittlichen, bestehenden 4-Zimmer-Wohnung mit ei- ner Energiebezugsfläche von 100 Quadratmetern jährliche Kosten von rund 145 Franken. Diese Kosten umfassen die Amortisation der Geräte sowie die Ablesung und das Erstellen der Abrechnung. Bei 15 Prozent Energieeinsparung beträgt die Kosteneinsparung etwa 100 Franken. Das heisst, dass für diesen Mieter monatliche Mehrkosten von weniger als 4 Fran- ken entstehen. Diese Angaben basieren auf einem mittleren Energiepreis von Fr. 48.80 pro 100 Kilogramm während der nächsten zehn Jahre. Im Falle von höheren Energiepreisen oder billigeren Geräten werden diese Kosten weiter reduziert, und es können sogar Gewinne resultieren. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass geringe Mehrkosten durch die Schonung der Ressourcen sowie durch die Reduktion der Schadstoffbelastung der Umwelt gerechtfertigt sind. Dadurch wird auch dem Energienutzungsbeschluss Rechnung getra- gen, der fordert, dass im Zusammenhang mit dem Verursa- cherprinzip auch die Kosten für die Vermeidung und Beseiti- gung der direkten energiebedingten Umweltschäden zu be- rücksichtigen sind.
3. Zur Erreichung eines der Ziele von «Energie 2000», Stabili- sierung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern, sind ne- ben der VHKA unter anderem auch wärmetechnische Gebäu- desanierungen notwendig. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis solcher Sanierungen ist jedoch infolge der hohen, notwendi- gen Investitionskosten wesentlich schlechter als bei der VHKA. So kostet z. B. die Wärmedämmung einer Fassade rund 300 Franken pro Quadratmeter oder der Ersatz von Fen- stern über 600 Franken pro Quadratmeter. Trotzdem muss im Rahmen von «Energie 2000» sichergestellt werden, dass bei Gesamtsanierungen auch diese Massnahmen ergriffen wer- den. Das Benutzerverhalten jedoch kann nur mit der VHKA di- rekt beeinflusst werden. Die beiden Massnahmen ergänzen sich. Unverhältnismässige Massnahmen werden auch vom Ener- gienutzungsbeschluss nicht gefordert. Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Wyss William Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) Interpellation Wyss William Décompte individuel des frais de chauffage et d'eau chaude (DIFC) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3323 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1993 - 15:30 Date Data Seite 1816-1816 Page Pagina Ref. No 20 023 208 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.