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93.3195

Ch Vb · 1993-04-27 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

27. April 1993 243 Swisslex. Ausländische Versicherungsgesellschaften #ST# 93.3195 Motion WAK-SR 93.117 Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge. Revision der Tarifkontrolle Motion CER-CE 93.117 Assurance-responsabilité civile pour véhicules automobiles. Révision du contrôle des tarifs Wortlaut der Motion vom 2. April 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, so schnell wie möglich eine Revision der Tarifkontrolle in der Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge vorzulegen, und dies unabhängig von einer allgemeinen Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Texte de la motion du 2 avril 1993 Le Conseil fédéral est chargé de présenter une révision aussi rapide que possible du contrôle des tarifs de l'assurance-res- ponsabilité civile pour véhicules automobiles, et cela indépen- damment d'une révision plus générale de la loi fédérale sur la surveillance des institutions d'assurance privée. Jagmetti, Berichterstatter: Herr Zimmerli hat schon auf diese Motion hingewiesen, welche ich mir noch kurz zu begründen erlaube. Was mit dieser Motion angestrebt wird, ist ein Schritt in Richtung dritte Richtlinie. Die dritte Richtlinie muss von den EG-Mitgliedstaaten per

1. Januar 1994 in Landesrecht umgesetzt werden, mit Inkraft- treten perl Juli 1994. Ich bin nun der Meinung, dass wir einen Schritt in Richtung dritte Richtlinie tun sollten, dass wir aber sehr sorgfältig vorgehen und prüfen müssen, welche Konse- quenzen das für unsere schweizerische Motorfahrzeugversi- cherung hat Denken Sie an die Probleme, die wir bei den nichtVersicherten Fahrzeugen usw. haben. Wir haben eine ganze Reihe von An- passungen vorzunehmen. Die Deregulierung muss von sol- chen Anpassungen begleitet sein. Wenn die Kommission Ihnen nun vorschlägt, in diesem Be- reich den Schritt in die Richtung der dritten Richtlinie zu tun, so macht sie das ganz bewusst, ohne ein bestimmtes Datum an- zugeben, weil sie die Neuerung zwar wünscht, sich aber durchaus bewusst ist, dass das nicht von heute auf morgen geschehen kann und dass dazu sehr sorgfältige Abklärungen notwendig sind. Sie werden mit mir einverstanden sein: Wenn wir Deregulierung wollen, so wollen wir nicht ungedeckte Schäden, und wir wollen keine Risiken für die Personen einge- hen, die bei einem Unfall verletzt werden oder andere Schä- den erleiden könnten. Also geht es darum, hier eine sorgfäl- tige Planung durchzuführen und diese dann in die Tat umzu- setzen. Diesen Weg zur dritten Richtlinie möchten wir weisen, sobald als möglich, aber ohne extreme Hetze, damit er sorgfältig erar- beitet wird. Bundesrat Koller: Nach dem, was ich bereits beim Eintreten zur Intervention von Herrn Zimmerli gesagt habe, kann ich mich kurz fassen. Wir sind bereit, diese Motion anzunehmen. Das bedeutet, dass die völlige Liberalisierung des Einheitstarifes bei den Massenrisiken gesondert im normalen, ordentlichen Gesetz- gebungsverfahren gelöst wird. Wir sind uns bewusst, dass es hier für die betroffenen Versicherungsgesellschaften noch ei- nige heikle Probleme zu lösen gibt Es ist nicht nur die EDV, sondern: wenn der Bundeseinheitstarif wegfällt, werden die Versicherungsgesellschaften eine eigene Tarifierung aufstel- len müssen. Damit ist auch eine wesentliche Mentalitätsände- rung verbunden: mehr Wettbewerb, unterschiedliche Tarife, andererseits nicht mehr dieser ganze Rechtsmittelapparat, wie er heute gegenüber Verfügungen meines Bundesamtes in bezug auf diese Einheitstarife besteht Schon vorher habe ich daher gesagt, wir würden das sorgfältig vorbereiten. Vor 1995 wird das jedenfalls nicht möglich sein. Ich betone noch ein- mal: frühestens am 1. Januar 1995. Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.118 Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Bundesgesetz über die Kautionen der ausländischen Versicherungsgesellschaften. Aenderung Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi fédérale sur les cautionnements des sociétés d'assurances étrangères. Modification Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI1805) Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757) Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Jagmetti, Berichterstatter: Ich erlaube mir, dieses und das nachfolgende Gesetz, nämlich das Sicherstellungsgesetz, ge- meinsam zu behandeln, weil sie nämlich miteinander ver- knüpft sind. Wir haben heute ein System der Kaution für aus- ländische Lebensversicherungsgesellschaften und ein Sy- stem der Sicherstellung von Ansprüchen aus Lebensversiche- rungen für schweizerische Versicherungsgesellschaften nach einem anderen System. Der Kern der Aenderung beider Ge- setze besteht darin, dass wir für schweizerische Niederlassun- gen ausländischer Versicherungsgesellschaften das gleiche Sicherstellungssystem wie für schweizerische Versicherungs- gesellschaften einführen wollen. Wir würden also die Kaution aufheben und dafür auf die schweizerischen Niederlassungen ausländischer Versicherungsgesellschaften die Sicherstel- lungsregeln anwenden. Der Reziprozitätsvorbehalt hätte zur Folge, dass für die ausländischen Niederlassungen schweize- rischer Versicherungsgesellschaften das gleiche System gel- ten würde. Ich darf bei dieser Gelegenheit doch bemerken, dass diese ausländischen Niederlassungen schweizerischer Lebensversicherungsgesellschaften wirtschaftlich viel bedeu- tender sind als die schweizerischen Niederlassungen auslän- discher Gesellschaften. Es liegt also auch in unserem Inter- esse, dass wir hier eine möglichst vereinfachte und eine inter- national gültige Ordnung haben; das können wir aber nur er- reichen, wenn wir auch Gegenrecht erhalten, und das ist in diesem Zusammenhang für uns von besonderer Bedeutung. Ich glaube, dass wir beide Vorlagen miteinander behandeln können. Ich habe sonst keine Bemerkungen mehr, auch nicht zum Sicherstellungsgesetz

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion WAK-SR 93.117 Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge. Revision der Tarifkontrolle Motion CER-CE 93.117 Assurance-responsabilité civile pour véhicules automobiles. Révision du contrôle des tarifs In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band II Volume Volume Session Aprilsession Session Session d'avril Sessione Sessione di aprile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3195 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 27.04.1993 - 14:00 Date Data Seite 243-243 Page Pagina Ref. No 20 022 714 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.