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93.3027

Ch Vb · 1993-06-16 · Deutsch CH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 16 Juni 1993 533 Interpellation Gadient Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 29 Stimmen Für den Antrag der Minderheit l 7 Stimmen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 28 Stimmen Dagegen 8 Stimmen 97.303 Standesinitiative Uri Schutz vor dem Transitverkehr Initiative du canton d'Uri Protection contre les atteintes du trafic de transit Präsident: Hier liegt ein schriftlicher Bericht vor. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 1 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Wird dagegen oppo- niert? Ziegler Oswald: Ich stelle den Antrag, der Standesinitiative Uri Folge zu geben. Ich halte an diesem Antrag fest Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission

E. 18 Stimmen Für den Antrag Ziegler Oswald 9 Stimmen An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 93.3027 Motion des Nationalrates (Urek-NR 90.203) Einführung der unbeschränkten Haftpflicht bei Wasserkraftanlagen Motion du Conseil national (Ceate-CN 90.203) Instauration de la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hydro-électriques Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich und ohne die all- gemeine Revision des Haftpflichtrechts abzuwarten, ein Ge- setz vorzuschlagen, das in Analogie zur Kernenergiehaft- pflicht die unbeschränkte Haftpflicht der Inhaber von Wasser- kraftanlagen einführt. Texte de la motion du 16 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de proposer une loi instaurant la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hy- dro-électriques, par analogie avec la responsabilité civile en matière de centrales nucléaires, immédiatement et sans atten- dre la révision générale du droit de la responsabilité civile. Schallberger, Berichterstatter: Der Nationalrat überwies am

16. Dezember 1992 diese von seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) am 2. November 1992 be- schlossene Motion. Sie hat eine längere Vorgeschichte. Schon in den Jahren 1980 und 1981 befassten sich die Räte mit parlamentarischen Vorstössen, welche dieses Begehren zum Inhalt hatten. Nachdem nichts Konkretes passierte, be- schloss der Grosse Rat des Kantons Wallis am 28. März 1990 eine Standesinitiative, mit welcher für Inhaber von Wasser- kraftwerken die unbeschränkte Haftpflicht und analog zur Re- gelung der Kernenergiehaftpflicht die Schaffung eines eidge- nössischen Solidaritätsfonds für Schäden durch höhere Ge- walt oder durch kriegerische Ereignisse verlangt wurde. Nachdem die ständerätliche Kommission am 5. April 1991 nach Anhörung der Beteiligten mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Ent- haltung Zustimmung beantragte, beschloss der Ständerat am

30. September 1991 unbestritten Annahme der Standesinitia- tive. Die Urek des Nationalrates ersuchte am 14. November 1991 den Bundesrat um einen Bericht zur Standesinitiative. Die Urek des Nationalrates fand den Bericht unzureichend. Insbesondere konnten die Vertreter der Verwaltung die Kom- mission damals nicht davon überzeugen, dass es für die Ver- abschiedung einer Botschaft über eine Gesetzesanpassung so viel Zeit brauche, wie laut Bericht vorgesehen wurde. Des- halb beschloss sie am 2. November 1992, die eingangs zitierte Motion einzureichen. Der Nationalrat beschloss am 16. De- zember 1992 diskussionslos nicht nur Annahme der Standes- initiative Wallis, sondern auch Ueberweisung der vorliegen- den Motion. Die Urek des Ständerates befasste sich am 26. März 1993 mit der Motion des Nationalrates. Da ja die Einführung der unbe- schränkten Haftpflicht in beiden Räten unbestritten war, drehte sich die Diskussion um die Frage, wie rasch die Geset- zesrevision vorzubereiten sei. Die Kommission war sich einig, dass die allgemeine Revision des Haftpflichtrechts nicht abzu- warten sei. Bezüglich der Forderung im Motionstext, wonach die Revision unverzüglich zu beantragen sei, ergaben sich ge- wisse Bedenken. Wenn Ihnen nun die Urek die Ueberweisung des parlamentari- schen Vorstosses mit 8 zu 2 Stimmen als Motion beantragt, so versteht sie unter dem Begriff «unverzüglich» eine ebenso spe- ditive wie seriöse Behandlung im ordentlichen Verfahren. Was den Menschen in der Umgebung der Kernkraftwerke recht ist, ist den unter den Staudämmen der Wasserkraftwerke lebenden Bewohnern der Bergtäler billig. So empfehle ich Ihnen namens der Urek, die Motion des Natio- nalrates ebenfalls zu überweisen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3519 Interpellation Gadient Energieversorgung. Auslandabhängigkeit Approvisionnement énergétique Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1992 Die überdurchschnittliche Energieverbrauchszunahme im Jahre 1991 steht im Widerspruch zu den langfristigen Zielen des Aktionsprogramms «Energie 2000», nämlich der Stabili- sierung des Verbrauchs fossiler Energien bis zum Jahre 2000 auf dem Niveau von 1990 und des Elektrizitätsverbrauchs ab dem Jahre 2000. Das 1991 lancierte Programm konnte sich bis heute noch kaum auswirken. Der Elektrizitätsverbrauch nahm um 2,2 Prozent oder 1008 GWh auf 47 586 GWh zu (1990: plus 2,4 Prozent). Im Be- reich Gewerbe und Dienstleistungen betrug die Zunahme 3,0 Prozent oder 435 GWh. Auch der Stromverbrauch der pri- vaten Haushalte stieg weiter (1989: plus 1,6 Prozent, 1990: plus 2,6 Prozent, 1991: plus 4,8 Prozent). Die wirtschaftliche Stagnation in Europa hat zu einem Ueber- angebot an elektrischer Energie geführt Die Schweiz impor- tiert - vor allem aus Frankreich und Deutschland - über das europäische Verbundnetz beträchtliche Energiemengen zu Billigpreisen, die unter den Gestehungskosten der einheimi- schen Energie liegen. Demzufolge wird diese nur reduziert ausgenützt, was unter anderem in einem überdurchschnittli- chen Füllungsgrad der Stauseen zum Ausdruck kommt

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Urek-NR 90.203) Einführung der unbeschränkten Haftpflicht bei Wasserkraftanlagen Motion du Conseil national (Ceate-CN 90.203) Instauration de la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hydro-électriques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3027 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.06.1993 - 08:15 Date Data Seite 533-533 Page Pagina Ref. No

E. 20 023 074 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

16. Juni 1993 533 Interpellation Gadient Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 29 Stimmen Für den Antrag der Minderheit l 7 Stimmen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 28 Stimmen Dagegen 8 Stimmen 97.303 Standesinitiative Uri Schutz vor dem Transitverkehr Initiative du canton d'Uri Protection contre les atteintes du trafic de transit Präsident: Hier liegt ein schriftlicher Bericht vor. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 1 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Wird dagegen oppo- niert? Ziegler Oswald: Ich stelle den Antrag, der Standesinitiative Uri Folge zu geben. Ich halte an diesem Antrag fest Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 18 Stimmen Für den Antrag Ziegler Oswald 9 Stimmen An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 93.3027 Motion des Nationalrates (Urek-NR 90.203) Einführung der unbeschränkten Haftpflicht bei Wasserkraftanlagen Motion du Conseil national (Ceate-CN 90.203) Instauration de la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hydro-électriques Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich und ohne die all- gemeine Revision des Haftpflichtrechts abzuwarten, ein Ge- setz vorzuschlagen, das in Analogie zur Kernenergiehaft- pflicht die unbeschränkte Haftpflicht der Inhaber von Wasser- kraftanlagen einführt. Texte de la motion du 16 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de proposer une loi instaurant la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hy- dro-électriques, par analogie avec la responsabilité civile en matière de centrales nucléaires, immédiatement et sans atten- dre la révision générale du droit de la responsabilité civile. Schallberger, Berichterstatter: Der Nationalrat überwies am

16. Dezember 1992 diese von seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) am 2. November 1992 be- schlossene Motion. Sie hat eine längere Vorgeschichte. Schon in den Jahren 1980 und 1981 befassten sich die Räte mit parlamentarischen Vorstössen, welche dieses Begehren zum Inhalt hatten. Nachdem nichts Konkretes passierte, be- schloss der Grosse Rat des Kantons Wallis am 28. März 1990 eine Standesinitiative, mit welcher für Inhaber von Wasser- kraftwerken die unbeschränkte Haftpflicht und analog zur Re- gelung der Kernenergiehaftpflicht die Schaffung eines eidge- nössischen Solidaritätsfonds für Schäden durch höhere Ge- walt oder durch kriegerische Ereignisse verlangt wurde. Nachdem die ständerätliche Kommission am 5. April 1991 nach Anhörung der Beteiligten mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Ent- haltung Zustimmung beantragte, beschloss der Ständerat am

30. September 1991 unbestritten Annahme der Standesinitia- tive. Die Urek des Nationalrates ersuchte am 14. November 1991 den Bundesrat um einen Bericht zur Standesinitiative. Die Urek des Nationalrates fand den Bericht unzureichend. Insbesondere konnten die Vertreter der Verwaltung die Kom- mission damals nicht davon überzeugen, dass es für die Ver- abschiedung einer Botschaft über eine Gesetzesanpassung so viel Zeit brauche, wie laut Bericht vorgesehen wurde. Des- halb beschloss sie am 2. November 1992, die eingangs zitierte Motion einzureichen. Der Nationalrat beschloss am 16. De- zember 1992 diskussionslos nicht nur Annahme der Standes- initiative Wallis, sondern auch Ueberweisung der vorliegen- den Motion. Die Urek des Ständerates befasste sich am 26. März 1993 mit der Motion des Nationalrates. Da ja die Einführung der unbe- schränkten Haftpflicht in beiden Räten unbestritten war, drehte sich die Diskussion um die Frage, wie rasch die Geset- zesrevision vorzubereiten sei. Die Kommission war sich einig, dass die allgemeine Revision des Haftpflichtrechts nicht abzu- warten sei. Bezüglich der Forderung im Motionstext, wonach die Revision unverzüglich zu beantragen sei, ergaben sich ge- wisse Bedenken. Wenn Ihnen nun die Urek die Ueberweisung des parlamentari- schen Vorstosses mit 8 zu 2 Stimmen als Motion beantragt, so versteht sie unter dem Begriff «unverzüglich» eine ebenso spe- ditive wie seriöse Behandlung im ordentlichen Verfahren. Was den Menschen in der Umgebung der Kernkraftwerke recht ist, ist den unter den Staudämmen der Wasserkraftwerke lebenden Bewohnern der Bergtäler billig. So empfehle ich Ihnen namens der Urek, die Motion des Natio- nalrates ebenfalls zu überweisen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3519 Interpellation Gadient Energieversorgung. Auslandabhängigkeit Approvisionnement énergétique Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1992 Die überdurchschnittliche Energieverbrauchszunahme im Jahre 1991 steht im Widerspruch zu den langfristigen Zielen des Aktionsprogramms «Energie 2000», nämlich der Stabili- sierung des Verbrauchs fossiler Energien bis zum Jahre 2000 auf dem Niveau von 1990 und des Elektrizitätsverbrauchs ab dem Jahre 2000. Das 1991 lancierte Programm konnte sich bis heute noch kaum auswirken. Der Elektrizitätsverbrauch nahm um 2,2 Prozent oder 1008 GWh auf 47 586 GWh zu (1990: plus 2,4 Prozent). Im Be- reich Gewerbe und Dienstleistungen betrug die Zunahme 3,0 Prozent oder 435 GWh. Auch der Stromverbrauch der pri- vaten Haushalte stieg weiter (1989: plus 1,6 Prozent, 1990: plus 2,6 Prozent, 1991: plus 4,8 Prozent). Die wirtschaftliche Stagnation in Europa hat zu einem Ueber- angebot an elektrischer Energie geführt Die Schweiz impor- tiert - vor allem aus Frankreich und Deutschland - über das europäische Verbundnetz beträchtliche Energiemengen zu Billigpreisen, die unter den Gestehungskosten der einheimi- schen Energie liegen. Demzufolge wird diese nur reduziert ausgenützt, was unter anderem in einem überdurchschnittli- chen Füllungsgrad der Stauseen zum Ausdruck kommt

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Urek-NR 90.203) Einführung der unbeschränkten Haftpflicht bei Wasserkraftanlagen Motion du Conseil national (Ceate-CN 90.203) Instauration de la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hydro-électriques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3027 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.06.1993 - 08:15 Date Data Seite 533-533 Page Pagina Ref. No 20 023 074 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.