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Swisslex. Transport de voyageurs 192 18 mars 1993 #ST# 93.107 Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Luftfahrtgesetz. Aenderung Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi fédérale sur la navigation aérienne. Modification Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI1805) Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Büttiker, Berichterstatter: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen, auf die Aenderung des Luftfahrtgesetzes einzutre- ten und dem Reziprozitätsvorbehalt für die Eintragung von ausländisch beherrschten Luftfahrzeugen ins schweizerische Luftfahrzeugregister gemäss Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe c zuzustimmen. Es geht darum, dass der Bundesrat bei der Bestimmung der Kriterien über die Eigentumsverhältnisse bei Luftfahrzeugen zur Eintragung ins schweizerische Luftfahrzeugregister gleichzeitig genau abklärt, ob zugunsten schweizerischer Staatsangehöriger im entsprechenden Land ein Gegenrecht besteht In diesem Entscheidmechanismus sind bereits beste- hende internationale Verpflichtungen zu berücksichtigen. Wir haben uns in der Kommission auch davon überzeugen lassen, dass mit dieser Aenderung des Luftfahrtgesetzes keine Vorleistung im Hinblick auf die kommenden schwierigen Luftfahrtverhandlungen mit der EG gemacht wird. Im übrigen hat sich der Bundesrat mit der Kann-Formulierung auch einen gewissen Handlungsspielraum bewahrt Liberalisierungs- schritte im Luftverkehr sind nötig und richtig. Ich bitte Sie deshalb, der Aenderung des Luftfahrtgesetzes zu- zustimmen und der einstimmigen Kommission zu folgen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Ziff. l, II Titre et préambule, ch. I, II Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Bestimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 93.108 Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Personenbeförderung und Zugang zu den Berufen des Strassentransport- unternehmers. Bundesgesetz Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Transport de voyageurs et accès aux professions de transporteur par route. Loi fédérale Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI 1805) Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Danioth, Berichterstatter: Es handelt sich hier ebenfalls um eine jener Vorlagen, die mit einer Reziprozitätsklausel verse- hen sind. Diese Vorlage ist somit für die Schaffung der Europa- kompatibilität auf diesem Gebiet bedeutungsvoll. Sie setzt aber einen bewussten Rechtsakt der EG zur Gewährung des Gegenrechtes voraus. Die Schweiz ist daran interessiert, in bilateralen Strassenver- kehrsverhandlungen für die Schweizer Transporteure den freien Marktzugang auf Europas Strassen zu erlangen bzw. zu sichern. Auch möchten wir weiterhin in den Genuss der Er- leichterungen im grenzüberschreitenden Verkehr kommen. Dies bedingt die Erfüllung der gleichen Forderung für die EG- Angehörigen. Das europäische Recht regelt ferner die Zulassung zum Beruf des Strassentransportunternehmers im Bereich des Güter- und Personenverkehrs. Die materiellen Neuerungen gegen- über der Eurolex-Vorlage sind unbedeutend. Sie erinnern sich daran, diese Novelle wurde bereits im Rahmen der Eurolex- Vorlagen dargestellt. Sie ist durch die Liberalisierung im euro- päischen Verkehrswesen bedingt. Allein die Notwendigkeit, Voraussetzungen für den Zugang zu den Berufen des Stras- sentransportunternehmers europarechtskonform zu regeln, entspricht einem Gebot der Sicherheit auf unseren Strassen. Diese Novelle liegt daher auch im Interesse unseres Landes. Die Vorlage enthält die Bestimmungen über die Binnenschiff- fahrt nicht mehr, da sie nicht Gegenstand der Verhandlungen mit der EG sind. Im übrigen wurde das Bundesgesetz der Tatsache angepasst, dass der EWR-Vertrag von der Schweiz abgelehnt worden ist und demzufolge die Richtlinien der EG nicht mehr direkt an- wendbar sind. Dadurch, dass es dem Bundesrat überlassen wird, den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu bestimmen, kann er sachlich und zeitlich - das möchte ich betonen - eine abge- stufte Inkraftsetzung vornehmen und dadurch auch die Ergeb- nisse der bilateralen Verhandlungen mit unsern Partnern be- rücksichtigen. Die Kommission beantragt Ihnen ebenfalls einstimmig Eintre- ten und Zustimmung zu diesen Aenderungen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Luftfahrtgesetz. Aenderung Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi fédérale sur la navigation aérienne. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.107 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.03.1993 - 08:00 Date Data Seite 192-192 Page Pagina Ref. No 20 022 597 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.