Erwägungen (3 Absätze)
E. 14 juin 1994
und Fernmeldewesen, die das Geschäft an ihrer Sitzung vom
7.IQ. April 1994 behandelte, Ihnen einstimmig zu empfehlen,
den Bundesrat zur Ratifizierung dieses Übereinkommens zu
ermächtigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1,2
Titre et préambule, art. 1,2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes
19Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat -Au Conseil fédéral
#ST# 93.088
Ausserordentliche
Bevollmächtigtenkonferenz der UIT.
Schlussakte
Conférence extraordinaire
des plénipotentiaires de I'UIT.
Acte final
Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Oktober 1993
(BB1199411171)
Message et projet d'arrêté du 27 octobre 1993 (FF 199411154)
Beschluss des Nationalrates vom 16. März 1994
Décision du Conseil national du 16 mars 1994
Antrag der Kommission
Eintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Die Internationale
Fernmeldeunion (UIT) wurde 1865 in Paris, mit der Schweiz als
Gründungsmitglied, ins Leben gerufen und ist damit die älte-
ste bestehende internationale Organisation. Sie hat ihren Sitz
in Genf und spielt eine zentrale Rolle im internationalen Fern-
meldewesen, befasst sie sich doch mit sämtlichen Fragen und
Problemen, die sich weltweit im Fernmeldebereich ergeben.
Die Schweiz ist Mitglied des Verwaltungsrates der UIT.
In diesem Bericht geht es um die Ausserordentliche Konferenz
der Regierungsbevollmächtigten der UIT, die im Dezember
1992 stattfand. Damals wurden die Konvention, die Konstitu-
tion und das Fakultative Protokoll bezüglich des verbindlichen
Verfahrens zur Beilegung von Streitfällen der Internationalen
Fernmeldeunion gutgeheissen.
Formell finden sich die Bestimmungen der Konvention, der
grundlegenden Urkunde der Union, in zwei Dokumenten: in
der Konstitution, die alle grundlegenden Bestimmungen ent-
hält, und in der Konvention, die alle Bestimmungen enthält,
die ihres Inhaltes wegen möglicherweise einer regelmässigen
Revision bedürfen. Diese Grundsatzdokumente werden mit
Vollzugsordnungen ergänzt Inhaltlich geben Konstitution und
Konvention Auskunft über die drei Sektoren der Union, welche
ihren Hauptbetätigungsfeldern entsprechen, nämlich die Ent-
wicklung des Fernmeldewesens, die für das Funktionieren
des Fernmeldewesens notwendige Standardisierung und das
Funkwesen.
Der Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens soll eine
besonders wichtige Rolle übernehmen. Er unterbreitet den
Entwicklungsländern verschiedene allgemeinpolitische und
strategische Lösungsmöglichkeiten, die geeignet sind, die
wichtigsten Ressourcen für die Förderung des Fernmeldewe-
sens zu beschaffen.
Der Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen be-
schäftigt sich mit technischen, betrieblichen und tariflichen
Fragen und macht Empfehlungen mit Blick auf eine weltweite
Standardisierung der Fernmeldedienste.
Der Sektor für das Funkwesen beschäftigt sich in erster Linie
mit der rationellen Nutzung des Funkfrequenzspektrums im
terrestrischen Funkverkehr und im Weltraumfunkverkehr. Es
soll gewährleistet werden, dass die Vollzugsordnung für das
Funkwesen von den Mitgliedern der Union korrekt angewen-
det wird. Auch werden die Entwicklungsländer in ihren Bestre-
bungen unterstützt
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen befasste
sich an ihrer Sitzung vom 7./8. April 1994 mit dieser Vorlage.
Sie begrüsst die Verbesserungen und Vereinheitlichungen im
internationalen Fernmeldeverkehr. Sie hält es für wichtig,
dass die Schweiz dieses neue Vertragswerk ratifiziert und da-
bei auf ihre bei der Unterzeichnung angemeldeten Vorbe-
halte zurückgreift, wonach die zur Wahrung ihrer Interessen
erforderlichen Massnahmen ergriffen werden, falls irgendwel-
che Vorbehalte oder andere Massnahmen das reibungslose
Anbieten ihrer Fernmeldedienste beeinträchtigen oder zu ei-
ner Erhöhung ihres Beitrages an die Ausgaben der Union
führen würden.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission einstim-
mig, den Bundesrat unter Aufrechterhaltung der genannten
Vorbehalte zur Ratifizierung der Konvention, der Konstitution
und des Fakultativen Protokolls zu ermächtigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1,2
Titre et préambule, art. 1,2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes
E. 17 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 94.041 Unwetterschäden 1993 in den Kantonen Wallis und Tessin. Bundeshilfe Dégâts causés par les intempéries 1993 dans les cantons du Valais et du Tessin. Participation financière de la Confédération Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Mai 1994 (BBI II 1276) Message et projet d'arrêté du 4 mai 1994 (FF 111275) Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 1994 Décision du Conseil national du 13 juin 1994 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Nach 1987 wurde durch die Naturereignisse im vergangenen September auch das Jahr 1993 zu einem Katastrophenjahr. Die Jahre 1977 und 1978 mit grossen Unwetterschäden liegen noch nicht sehr
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zwecke des Aufspürens. Übereinkommen Marquage des explosifs plastiques et en feuilles aux fins de détection. Convention In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.080 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 663-664 Page Pagina Ref. No
E. 20 024 343 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
14. Juni 1994 663 Markierung von Plastiksprengstoffen. Übereinkommen C'est dans cet esprit que nous acceptons de classer l'initia- tive du canton de Genève, mais cela ne doit pas être une mise au fond du tiroir, «eine Schubladisierung», mais au con- traire l'ouverture d'une phase d'observation et de concerta- tion pour obtenir, l'année prochaine, une décision définitive qui, je l'espère alors, donnera véritablement satisfaction à la population régionale. Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Der guten Ordnung halber möchte ich darauf aufmerksam machen, dass Herr Bloetzer den nämlichen Hinweis auf das begrenzt positive Echo, die begrenzte Freude der Walliser Bevölkerung über diese Lösung, bereits in der Kommission gegeben hat Ande- rerseits muss ich daran erinnern, dass im Nationalrat, wo die Walliser Interessen bekanntlich auch recht ordentlich aufge- hoben sind, die Walliser Delegation mit dem Text, wie er jetzt in die schriftliche Berichterstattung Eingang gefunden hat, durchaus einverstanden war und keine Vorbehalte signali- sierte. Die ursprüngliche Absicht der integralen Aufhebung des Bahnverkehrs hat jetzt einer Mischlösung Platz gemacht Ich meine in aller Objektivität, dass Grund zur Zufriedenheit über eine solche Lösung bestehen darf. Ich erinnere Sie daran, dass der Kanton Graubünden seiner- zeit mit nichts vorliebnehmen musste, als man die Aufhebung der Bellinzona-Mesocco-Bahn beschloss, dass der Bund sei- nerzeit auch kein Verständnis für die Aufrechterhaltung eines solchen Mischbetriebs dokumentierte, so dass heute im Kan- ton Graubünden diesbezüglich wesentlich ungünstigere Ver- hältnisse bestehen. Das wollte ich der guten Ordnung halber sagen. Im übrigen teile ich die Auffassung, dass gesamtheitlich der Gesichtspunkt der Symmetrie der Aufwendungen in solchen Fragen Anwendungen finden soll. Ogi Adolf, Bundesrat: Nach dem, was jetzt gesagt worden ist, kann ich mich kurz fassen. Ich möchte einfach zuhanden des Protokolls und der Geschichte festhalten, dass die SBB-Linie Monthey-Saint-Gingolph seit Jahren eine sehr schlechte Ko- stendeckung aufweist. Die Auslastung erreichte 9 Prozent, und die Erträge decken gerade 46 Prozent der Grenzkosten - wohlverstanden: der Grenzkosten -, was weit unter dem Durchschnitt der SBB-Regionallinien ist. Hier ist ein Durch- schnitt von 85 Prozent vorzuweisen. Aufgrund dieser Situation und aufgrund Ihrer Aufträge, nicht nur hier im Ständerat, sondern auch in der Finanzkommission und in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, aber auch im Nationalrat, mussten mein Departement und die SBB nach Alternativen öffentlicher Verkehrserschliessungen suchen. Wir haben inzwischen mit dem Kanton Wallis eine Lö- sung gefunden, die einen Mischbetrieb, wie Herr Delalay ge- sagt hat, auf der Strasse und auf der Schiene vorsieht Bevorder Betrieb allenfalls gänzlich auf die Strasse umgestellt wird, muss das Projekt einer Regionalisierung der Bahnlinie geprüft werden. Auch die Übergabe der Linien an ein regiona- les Unternehmen ist also zu prüfen. Pour peser les avantages et les inconvénients, le dossier ne va pas disparaître au fond d'un tiroir. Angesichts der Ausgangslage, dass der Schienenbetrieb grundsätzlich bis auf weiteres aufrechterhalten wird, ist der Standesinitiative und der Petition Rechnung getragen. Initiative 93.307, Petition 94.2009 Abgeschrieben - Classé #ST# 93.080 Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zwecke des Aufspürens. Übereinkommen Marquage des explosifs plastiques et en feuilles aux fins de détection. Convention Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Oktober 1993 (BBIIV 372) Message et projet d'arrêté du 4 octobre 1993 (FF IV 390) Beschluss des Nationalrates vom 16. März 1994 Décision du Conseil national du 16 mars 1994 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Sie erinnern sich an die Flugzeugkatastophe vom 21. Dezember 1988, als ein Flugzeug der amerikanischen Luftverkehrsgesellschaft Pan Am infolge eines Sprengstoffanschlages auf das Dorf Locker- bie in Schottland abstürzte und dabei 259 Passagiere sowie 11 Bewohner des Dorfes ums Leben kamen. Die Welt war ent- setzt, und die Völkergemeinschaft entschloss sich zu handeln. Die Uno beauftragte die Internationale Zivilluftfahrt-Organisa- tion, einen Entwurf für ein Übereinkommen auszuarbeiten, in dem die Markierung von Plastiksprengstoffen auf internationa- ler Ebene geregelt wird. Im Frühjahr 1991 wurde dieses Übereinkommen an einer di- plomatischen Konferenz zur Unterzeichnung und zur Ratifika- tion aufgelegt Es wurde von den 79 vertretenen Staaten ein- stimmig angenommen und von 41 Staaten - darunter der Schweiz- unterzeichnet Im wesentlichen sieht dieses Übereinkommen vor, die Staaten zu verpflichten, bei der Herstellung von Plastiksprengstoffen bestimmte Markierstoffe beizufügen, die Staaten zu verpflich- ten, die Ein- und Ausfuhr nichtmarkierter Plastiksprengstoffe zu verbieten sowie für eine besonders strikte Kontrolle und in bestimmtem Umfang auch für die Unschädlichmachung die- ser Sprengstoffe besorgt zu sein. Zudem soll eine internatio- nale technische Kommission von mindestens 15 Mitgliedern eingesetzt werden, welche die Entwicklung auf dem Gebiet der Herstellung, der Markierung und des Aufspürens von Pla- stiksprengstoffen verfolgt und Vorschläge für die Änderung des technischen Anhangs unterbreitet Als einziges Land mit einer gesetzlichen Regelung über die Markierung von Sprengstoffen zwecks deren Aufspürung ver- fügt die Schweiz bereits über konkrete Erfahrungen auf die- sem Gebiet. Aus diesem Grund nahm sie auch aktiv an den Vorarbeiten zum Übereinkommen teil. Sie setzte sich dafür ein, dass sich das Übereinkommen nicht auf Plastikspreng- stoffe beschränke, sondern auch andere Sprengstoffe einbe- ziehe. Diese Idee, den Anwendungsbereich des Übereinkom- mens auszuweiten, wurde in der Aussprache an der diplomati- schen Konferenz von mehreren Ländern, die zwar Verständnis für das Anliegen zeigten, abgelehnt - aufgrund der Befürch- tung, dass dadurch der Erfolg der Konferenz in Frage gestellt werden könne. Immerhin wurde die Schlussresolution dahin- gehend ergänzt, dass es mit der Annahme eines Übereinkom- mens, das nur die Kennzeichnung dieser einen Sprengstoffart regle, nicht sein Bewenden haben dürfe. Zum Inkrafttreten bedarf dieses Übereinkommen der Ratifika- tion durch 35 Staaten, darunter fünf Staaten, die Plastik- sprengstoffe herstellen. Bis jetzt wurde es bereits von fünf Staaten ratifiziert, und es dürfte voraussichtlich in drei, vier Jahren in Kraft treten. Diese Überlegungen und der Gedanke der internationalen So- lidarität sowie die Pionierrolle der Schweiz bei der Markierung von Sprengstoffen veranlassen die Kommission für Verkehr
Dégâts causés par les intempéries 1993 664 14 juin 1994 und Fernmeldewesen, die das Geschäft an ihrer Sitzung vom 7.IQ. April 1994 behandelte, Ihnen einstimmig zu empfehlen, den Bundesrat zur Ratifizierung dieses Übereinkommens zu ermächtigen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Art. 1,2 Titre et préambule, art. 1,2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 19Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat -Au Conseil fédéral #ST# 93.088 Ausserordentliche Bevollmächtigtenkonferenz der UIT. Schlussakte Conférence extraordinaire des plénipotentiaires de I'UIT. Acte final Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Oktober 1993 (BB1199411171) Message et projet d'arrêté du 27 octobre 1993 (FF 199411154) Beschluss des Nationalrates vom 16. März 1994 Décision du Conseil national du 16 mars 1994 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Die Internationale Fernmeldeunion (UIT) wurde 1865 in Paris, mit der Schweiz als Gründungsmitglied, ins Leben gerufen und ist damit die älte- ste bestehende internationale Organisation. Sie hat ihren Sitz in Genf und spielt eine zentrale Rolle im internationalen Fern- meldewesen, befasst sie sich doch mit sämtlichen Fragen und Problemen, die sich weltweit im Fernmeldebereich ergeben. Die Schweiz ist Mitglied des Verwaltungsrates der UIT. In diesem Bericht geht es um die Ausserordentliche Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der UIT, die im Dezember 1992 stattfand. Damals wurden die Konvention, die Konstitu- tion und das Fakultative Protokoll bezüglich des verbindlichen Verfahrens zur Beilegung von Streitfällen der Internationalen Fernmeldeunion gutgeheissen. Formell finden sich die Bestimmungen der Konvention, der grundlegenden Urkunde der Union, in zwei Dokumenten: in der Konstitution, die alle grundlegenden Bestimmungen ent- hält, und in der Konvention, die alle Bestimmungen enthält, die ihres Inhaltes wegen möglicherweise einer regelmässigen Revision bedürfen. Diese Grundsatzdokumente werden mit Vollzugsordnungen ergänzt Inhaltlich geben Konstitution und Konvention Auskunft über die drei Sektoren der Union, welche ihren Hauptbetätigungsfeldern entsprechen, nämlich die Ent- wicklung des Fernmeldewesens, die für das Funktionieren des Fernmeldewesens notwendige Standardisierung und das Funkwesen. Der Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens soll eine besonders wichtige Rolle übernehmen. Er unterbreitet den Entwicklungsländern verschiedene allgemeinpolitische und strategische Lösungsmöglichkeiten, die geeignet sind, die wichtigsten Ressourcen für die Förderung des Fernmeldewe- sens zu beschaffen. Der Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen be- schäftigt sich mit technischen, betrieblichen und tariflichen Fragen und macht Empfehlungen mit Blick auf eine weltweite Standardisierung der Fernmeldedienste. Der Sektor für das Funkwesen beschäftigt sich in erster Linie mit der rationellen Nutzung des Funkfrequenzspektrums im terrestrischen Funkverkehr und im Weltraumfunkverkehr. Es soll gewährleistet werden, dass die Vollzugsordnung für das Funkwesen von den Mitgliedern der Union korrekt angewen- det wird. Auch werden die Entwicklungsländer in ihren Bestre- bungen unterstützt Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen befasste sich an ihrer Sitzung vom 7./8. April 1994 mit dieser Vorlage. Sie begrüsst die Verbesserungen und Vereinheitlichungen im internationalen Fernmeldeverkehr. Sie hält es für wichtig, dass die Schweiz dieses neue Vertragswerk ratifiziert und da- bei auf ihre bei der Unterzeichnung angemeldeten Vorbe- halte zurückgreift, wonach die zur Wahrung ihrer Interessen erforderlichen Massnahmen ergriffen werden, falls irgendwel- che Vorbehalte oder andere Massnahmen das reibungslose Anbieten ihrer Fernmeldedienste beeinträchtigen oder zu ei- ner Erhöhung ihres Beitrages an die Ausgaben der Union führen würden. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission einstim- mig, den Bundesrat unter Aufrechterhaltung der genannten Vorbehalte zur Ratifizierung der Konvention, der Konstitution und des Fakultativen Protokolls zu ermächtigen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Art. 1,2 Titre et préambule, art. 1,2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 17 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 94.041 Unwetterschäden 1993 in den Kantonen Wallis und Tessin. Bundeshilfe Dégâts causés par les intempéries 1993 dans les cantons du Valais et du Tessin. Participation financière de la Confédération Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Mai 1994 (BBI II 1276) Message et projet d'arrêté du 4 mai 1994 (FF 111275) Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 1994 Décision du Conseil national du 13 juin 1994 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Nach 1987 wurde durch die Naturereignisse im vergangenen September auch das Jahr 1993 zu einem Katastrophenjahr. Die Jahre 1977 und 1978 mit grossen Unwetterschäden liegen noch nicht sehr
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zwecke des Aufspürens. Übereinkommen Marquage des explosifs plastiques et en feuilles aux fins de détection. Convention In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.080 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 663-664 Page Pagina Ref. No 20 024 343 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.