Erwägungen (2 Absätze)
E. 18 juin 1993 Texte de la motion du 10 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que les paie- ments directs versés jusqu'à présent aux agriculteurs de mon- tagne (notamment les contributions aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne) soient maintenus comme mesure distincte et non intégrés dans les nouveaux paiements directs accordés en vertu des articles 31 a et 31 b de la loi sur l'agriculture. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Berger, Bezzola, Binder, Bürgi, Columberg, Hämmerle, Hari, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Maurer, Rutishauser, Schmied Walter, Schnider, Tschuppert Karl, Wanner (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss verschiedenen Aeusserungen des Bundesrates ist zu vermuten, dass die bisherigen Direktzahlungen für die Berg- landwirtschaft allmählich in die neuen Direktzahlungen ge- mäss Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes integriert wer- den sollen. Die Direktzahlungen nach Artikel 31 a haben den Charakter ei- nes Preisersatzes, jene nach Artikel 31 b sind für die Abgeltung ökologischer Leistungen bestimmt Die bisherigen Direktzah- lungen für die Berglandwirtschaft hatten und haben die Auf- gabe, die natürlichen Nachteile des Berggebietes gegenüber dem Talgebiet auszugleichen. Es ist daher nicht zweckmässig, eine Vermischung dieser un- terschiedlich motivierten Direktzahlungen vorzunehmen. Ständig wird mehr Transparenz in der Agrarpolitik verlangt Eine Zusammenlegung verschiedener Direktzahlungen mit unterschiedlicher Zweckbestimmung wird unübersichtlicher, weil niemand mehr zu erkennen vermag, für welchen Zweck das Geld ausgegeben wird. Es dürfte daher wesentlich über- sichtlicher sein, mindestens diese heute vorhandenen drei Ka- tegorien beizubehalten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12. Mai 1993 Nach den im 7. Landwirtschaftsbericht festgelegten Grundsät- zen der neuen Agrarpolitik, insbesondere der Preis- und Ein- kommenspolitik, und den internationalen Rahmenbedingun- gen sollen die produkt- und faktorbezogenen Beiträge in Zu- kunft reduziert und in die allgemeinen Direktzahlungen inte- griert werden. Die traditionellen Förderungsmassnahmen im Berggebiet wie Kosten- Ausmerz- und Exportbeiträge sind an die Viehhaltung gebunden. Sie enthalten trotz Flächenbin- dung einen gewissen Anreiz zur Produktionsausdehnung und zur Intensivierung der Bewirtschaftung. Die einzelnen Mass- nahmen sollen daher so umgestaltet werden, dass der Pro- duktionsanreiz vermindert und gleichzeitig das Instrumenta- rium vereinfacht wird. Die Ablösung und Integration bestehen- der Direktzahlungen stellt allerdings keine einfache Aufgabe dar. Es ist insbesondere nicht möglich und kann auch nicht Ziel sein, die Umgestaltung bzw. Integration derart wirkungs- neutral zu halten, dass keine Umverteilungen auftreten. Viel- mehr wird eine gewisse Einkommensverschiebung zugun- sten einer extensiveren Produktion zur Reduktion des Produk- tionsanreizes unumgänglich sein. Im Rahmen der Sparmassnahmen 1992 hat das Parlament be- reits die stufenweise Aufhebung und Ueberführung der Aus- merzbeiträge in die allgemeinen Direktzahlungen bis Ende 1994 beschlossen. Mit Verabschiedung der Botschaft über die finanziellen Mittel für Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der vor- alpinen Hügelzone in den Jahren 1993/94 vom 13. Mai 1992 hat der Bundesrat den Grundsatzentscheid gefällt, die Kosten- beiträge bis spätestens nach Ablauf des Zahlungsrahmens 1995/96 ebenfalls in die allgemeinen Direktzahlungen zu inte- grieren. Konkrete Vorstellungen, in welcher Form dies gesche- hen soll, bestehen heute noch nicht Es gilt vorerst, mit den neuen Direktzahlungen Erfahrungen zu sammeln. In einer zweiten Phase, d. h. etwa in zwei Jahren wird es darum gehen, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Dabei werden die Ueberlegungen des Motionärs miteinzubeziehen sein. Dieser sieht vor, die vorhandenen drei Kategorien von Beiträgen bei- zubehalten, d. h. eine Art Drei-Säulen-Modell, bestehend aus den Bereichen Einkommenssicherung, Abgeltung besonde- rer ökologischer Leistungen und Ausgleich erschwerter Pro- duktionsbedingungen, zu schaffen. Damit soll den unter- schiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen und die Transparenz und die Abgrenzung gegenüber anderen Mass- nahmen erhalten bzw. verbessert werden. Im weiteren gilt es zu prüfen, ob die vom Parlament in der Herbstsession 1992 eingebrachte Ausgabenparität zwischen den einkommens- und ökologisch motivierten Direktzahlun- gen (Art 31 b Abs. 4 LwG) eine vollständige Integration der Ausgleichszahlungen, namentlich der Kosten- und Bewirt- schaftungsbeiträge zulässt Es wird zu überlegen sein, inwie- weit angesichts dieses gesetzlichen Auftrags der Einbau der bestehenden Ausgleichszahlungen in die allgemeinen Direkt- zahlungen unter Wahrung der Zielkonformität noch zweck- mässig und sachlich richtig ist Fest steht, dass die bestehen- den Massnahmen so umzugestalten sind, dass sie den Pro- duktionsanreiz vermindern und den aussenwirtschaftspoliti- schen Anforderungen (Gatt) entsprechen. Damit ist so oder so eine Aenderung oder gar die Aufhebung bestehender Ge- setze (Bundesgesetz über Kostenbeiträge an Viehhalter, Bun- desgesetz über Beiträge an die Landwirtschaft mit erschwer- ten Produktionsbedingungen) verbunden. Der Bundesrat wird daher in etwa zwei Jahren dem Parlament eine entspre- chende Vorlage zu unterbreiten haben. Trotz gewissen Vorbehalten ist der Bundesrat unter den gege- benen Umständen bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen- zunehmen und im Rahmen der anstehenden Um- und Neuge- staltung der bestehenden Direktzahlungen zu prüfen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Ueberwiesen als Postulat-Transmis comme postulat #ST# 92.3066 Motion Keller Rudolf Für eine schweizerische Bevölkerungspolitik unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen Définition d'une nouvelle politique démographique Wortlaut der Motion vom 4. März 1992 In Anbetracht der bevölkerungspolitischen Entwicklung wird der Bundesrat beauftragt, ein Gesetz für eine schweizerische Bevölkerungspolitik, unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen, zu erarbeiten, das auf die Endlich- keit des unserem Lande zur Verfügung stehenden Lebensrau- mes Rücksicht nimmt Texte de la motion du 4 mars 1992 Au vu de révolution démographique, le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet de loi définissant une politique dé- mographique suisse, qui tienne compte des mouvements de population qui se dessinent dans le monde, et qui prenne en considération le fini de l'espace vital dont nous disposons dans notre pays. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bühler Simeon Separate Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft Motion Bühler Simeon Agriculture de montagne. Paiements directs distincts In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3506 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1385-1386 Page Pagina Ref. No
E. 20 022 879 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
18. Juni 1993 N 1385 Motion Bühler Simeon Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 92.3481 Motion Loeb François Schweizerischer Wirtschaftsrat Conseil économique suisse Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch einen Schwei- zerischen Wirtschaftsrat, bestehend insbesondere aus Vertre- tern der Wissenschaft und Wirtschaft sowie den Sozialpart- nern, einzusetzen, der halbjährlich Empfehlungen zur Verbes- serung der Rahmenbedingungen zur Förderung des Funktio- nierens der Marktwirtschaft abgibt Texte de la motion du 7 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de mettre en place le plus rapide- ment possible un Conseil économique suisse, composé es- sentiellement de représentants des milieux scientifiques et économiques et des partenaires sociaux. Cette institution émettra chaque semestre des recommandations permettant d'améliorer les conditions de l'économie et d'encourager le bon fonctionnement du marché. Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry, Cavadini Adriano, Couchepin, Dettling, Frey Claude, Gysin, Heberlein, Spoerry, Stucky, Suter (12) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Die Rahmenbedingungen der schweizerischen Wirtschaft ha- ben sich im internationalen Vergleich eindeutig verschlechtert. Unser rohstoffarmes Land muss aber auf den internationalen Märkten konkurrenzfähig bleiben, soll nicht die Basis unseres Wohlstandes zerstört werden. Die Konkurrenzfähigkeit unse- rer Wirtschaft basierte immer auf möglichst optimalen Rah- menbedingungen, auf Kreativität, Risikobereitschaft und auf der grossen Schaffenskraft unserer Bevölkerung. Die einge- tretene Verschlechterung der Rahmenbedingungen stellt be- reits jetzt eine substantielle Gefährdung unserer internationa- len Konkurrenzfähigkeit dar. Es gilt deshalb alle Kräfte zu mobilisieren, die Rahmenbedin- gungen und das optimale Funktionieren unserer Marktwirt- schaft sicherzustellen. Ein schweizerischer Wirtschaftsrat, bestehend aus 9 bis 15 Mitgliedern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Sozi- alpartner, soll ins Leben gerufen werden, um ohne jede Büro- kratie und Verwaltungslastigkeit regelmässig konkrete, prakti- sche Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingun- gen und für das optimale Funktionieren der Marktwirtschaft abzugeben. Die halbjährlichen Empfehlungen würden es er- lauben, Zielvorstellungen zu formulieren und den Weg zur Zielerreichung auch über längere Frist zu begleiten. Für die Besetzung des schweizerischen Wirtschaftsrates müs- sen die Spitzen der ökonomischen Wissenschaften, der Wirt- schaft und der Sozialpartner gewonnen werden. Die Mitglied- schaft im schweizerischen Wirtschaftsrat sollte zeitlich limitiert und nach oben altersmässig begrenzt werden. Die Empfehlungen des Wirtschaftsrates sollen Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweize- rische Wirtschaft sowie den Handlungsbedarf in Gesetzge- bung (Aufhebungen, Straffungen, Schwerpunktsetzungen) und in der Staatsverwaltung aller Stufen (Bürokratieabbau-, Vereinfachungs- und Entscheidungsbeschleunigungsmass- nahmen) aufzeigen. Zudem soll in jedem Bericht eine kurze Fortschrittskontrolle der in früheren Berichten abgegebenen Empfehlungen enthalten sein. Die halbjährlichen Berichte des schweizerischen Wirtschafts- rates sollen veröffentlicht und an Medienkonferenzen erläutert werden. Allen eidgenössischen und kantonalen Regierungen und Parlamentarierinnen und Parlamentariern ist eine Zusam- menfassung der Berichte unmittelbar nach deren Erstellung abzugeben. Der schweizerische Wirtschaftsrat soll vollständig unabhängig von jeder Staatsverwaltung arbeiten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 mai 1993 Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass sich die Rahmenbedingungen unserer Wirtschaft in letzter Zeit ver- gleichsweise verschlechtert haben. Deren Verbesserung so- wie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, welche durch sie bewirkt werden, bilden denn auch eines der zentralen Ziele unserer Wirtschaftspolitik. Verschiedene Schritte in diese Richtung sind vom Bundesrat eingeleitet worden. So haben wir eine interdépartementale Arbeitsgruppe mit der Ausarbei- tung von geeigneten Massnahmen zur Revitalisierung unserer Wirtschaft, die auch die Verbesserung unserer Rahmenbedin- gungen einschliesst, beauftragt. Sie hat dem Bundesrat eine Reihe von konkreten Massnahmen unterbreitet. Gestützt auf diese Vorschläge hat der Bundesrat am 20. Januar 1993 eine Reihe von gesetzgeberischen Aufträgen erteilt. Sie umfassen unter anderem die Revision des Kartellgesetzes, die Ausarbei- tung eines Bundesgesetzes über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse, die weitgehende Liberalisierung für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte und die Schaf- fung eines Bundesgesetzes über die Fachhochschulen. Der Motionär beantragt, einen schweizerischen Wirtschaftsrat, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Sozialpartner, ins Leben zu rufen und ihm die Aufgabe zu überbinden, halbjährlich Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auszuarbeiten. Zwar stehen dem Bun- desrat, seinen Delegationen und den Departementsvorste- hern bereits heute zahlreiche Gremien und Kontaktmöglich- keiten zur Verfügung, um sich über die zur Diskussion stehen- den Probleme orientieren zu lassen. Indessen ist der Bundes- rat bereit zu prüfen, ob der Vorschlag des Motionärs gegen- über den heutigen Gegebenheiten Vorteile zu bieten vermag. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 92.3506 Motion Bühler Simeon Separate Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft Agriculture de montagne. Paiements directs distincts Wortlaut der Motion vom 10. Dezember 1992 Der Bundesrat wird ersucht, die bisherigen Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft (insbesondere die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet) als eigenständige Massnahme zu erhalten und nicht in die neuen Direktzahlungen gemäss Artikel 31 a und 31 b Landwirtschaftsgesetz zu integrieren.
Motion Keller Rudolf 1386 N 18 juin 1993 Texte de la motion du 10 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que les paie- ments directs versés jusqu'à présent aux agriculteurs de mon- tagne (notamment les contributions aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne) soient maintenus comme mesure distincte et non intégrés dans les nouveaux paiements directs accordés en vertu des articles 31 a et 31 b de la loi sur l'agriculture. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Berger, Bezzola, Binder, Bürgi, Columberg, Hämmerle, Hari, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Maurer, Rutishauser, Schmied Walter, Schnider, Tschuppert Karl, Wanner (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss verschiedenen Aeusserungen des Bundesrates ist zu vermuten, dass die bisherigen Direktzahlungen für die Berg- landwirtschaft allmählich in die neuen Direktzahlungen ge- mäss Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes integriert wer- den sollen. Die Direktzahlungen nach Artikel 31 a haben den Charakter ei- nes Preisersatzes, jene nach Artikel 31 b sind für die Abgeltung ökologischer Leistungen bestimmt Die bisherigen Direktzah- lungen für die Berglandwirtschaft hatten und haben die Auf- gabe, die natürlichen Nachteile des Berggebietes gegenüber dem Talgebiet auszugleichen. Es ist daher nicht zweckmässig, eine Vermischung dieser un- terschiedlich motivierten Direktzahlungen vorzunehmen. Ständig wird mehr Transparenz in der Agrarpolitik verlangt Eine Zusammenlegung verschiedener Direktzahlungen mit unterschiedlicher Zweckbestimmung wird unübersichtlicher, weil niemand mehr zu erkennen vermag, für welchen Zweck das Geld ausgegeben wird. Es dürfte daher wesentlich über- sichtlicher sein, mindestens diese heute vorhandenen drei Ka- tegorien beizubehalten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12. Mai 1993 Nach den im 7. Landwirtschaftsbericht festgelegten Grundsät- zen der neuen Agrarpolitik, insbesondere der Preis- und Ein- kommenspolitik, und den internationalen Rahmenbedingun- gen sollen die produkt- und faktorbezogenen Beiträge in Zu- kunft reduziert und in die allgemeinen Direktzahlungen inte- griert werden. Die traditionellen Förderungsmassnahmen im Berggebiet wie Kosten- Ausmerz- und Exportbeiträge sind an die Viehhaltung gebunden. Sie enthalten trotz Flächenbin- dung einen gewissen Anreiz zur Produktionsausdehnung und zur Intensivierung der Bewirtschaftung. Die einzelnen Mass- nahmen sollen daher so umgestaltet werden, dass der Pro- duktionsanreiz vermindert und gleichzeitig das Instrumenta- rium vereinfacht wird. Die Ablösung und Integration bestehen- der Direktzahlungen stellt allerdings keine einfache Aufgabe dar. Es ist insbesondere nicht möglich und kann auch nicht Ziel sein, die Umgestaltung bzw. Integration derart wirkungs- neutral zu halten, dass keine Umverteilungen auftreten. Viel- mehr wird eine gewisse Einkommensverschiebung zugun- sten einer extensiveren Produktion zur Reduktion des Produk- tionsanreizes unumgänglich sein. Im Rahmen der Sparmassnahmen 1992 hat das Parlament be- reits die stufenweise Aufhebung und Ueberführung der Aus- merzbeiträge in die allgemeinen Direktzahlungen bis Ende 1994 beschlossen. Mit Verabschiedung der Botschaft über die finanziellen Mittel für Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der vor- alpinen Hügelzone in den Jahren 1993/94 vom 13. Mai 1992 hat der Bundesrat den Grundsatzentscheid gefällt, die Kosten- beiträge bis spätestens nach Ablauf des Zahlungsrahmens 1995/96 ebenfalls in die allgemeinen Direktzahlungen zu inte- grieren. Konkrete Vorstellungen, in welcher Form dies gesche- hen soll, bestehen heute noch nicht Es gilt vorerst, mit den neuen Direktzahlungen Erfahrungen zu sammeln. In einer zweiten Phase, d. h. etwa in zwei Jahren wird es darum gehen, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Dabei werden die Ueberlegungen des Motionärs miteinzubeziehen sein. Dieser sieht vor, die vorhandenen drei Kategorien von Beiträgen bei- zubehalten, d. h. eine Art Drei-Säulen-Modell, bestehend aus den Bereichen Einkommenssicherung, Abgeltung besonde- rer ökologischer Leistungen und Ausgleich erschwerter Pro- duktionsbedingungen, zu schaffen. Damit soll den unter- schiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen und die Transparenz und die Abgrenzung gegenüber anderen Mass- nahmen erhalten bzw. verbessert werden. Im weiteren gilt es zu prüfen, ob die vom Parlament in der Herbstsession 1992 eingebrachte Ausgabenparität zwischen den einkommens- und ökologisch motivierten Direktzahlun- gen (Art 31 b Abs. 4 LwG) eine vollständige Integration der Ausgleichszahlungen, namentlich der Kosten- und Bewirt- schaftungsbeiträge zulässt Es wird zu überlegen sein, inwie- weit angesichts dieses gesetzlichen Auftrags der Einbau der bestehenden Ausgleichszahlungen in die allgemeinen Direkt- zahlungen unter Wahrung der Zielkonformität noch zweck- mässig und sachlich richtig ist Fest steht, dass die bestehen- den Massnahmen so umzugestalten sind, dass sie den Pro- duktionsanreiz vermindern und den aussenwirtschaftspoliti- schen Anforderungen (Gatt) entsprechen. Damit ist so oder so eine Aenderung oder gar die Aufhebung bestehender Ge- setze (Bundesgesetz über Kostenbeiträge an Viehhalter, Bun- desgesetz über Beiträge an die Landwirtschaft mit erschwer- ten Produktionsbedingungen) verbunden. Der Bundesrat wird daher in etwa zwei Jahren dem Parlament eine entspre- chende Vorlage zu unterbreiten haben. Trotz gewissen Vorbehalten ist der Bundesrat unter den gege- benen Umständen bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen- zunehmen und im Rahmen der anstehenden Um- und Neuge- staltung der bestehenden Direktzahlungen zu prüfen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Ueberwiesen als Postulat-Transmis comme postulat #ST# 92.3066 Motion Keller Rudolf Für eine schweizerische Bevölkerungspolitik unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen Définition d'une nouvelle politique démographique Wortlaut der Motion vom 4. März 1992 In Anbetracht der bevölkerungspolitischen Entwicklung wird der Bundesrat beauftragt, ein Gesetz für eine schweizerische Bevölkerungspolitik, unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen, zu erarbeiten, das auf die Endlich- keit des unserem Lande zur Verfügung stehenden Lebensrau- mes Rücksicht nimmt Texte de la motion du 4 mars 1992 Au vu de révolution démographique, le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet de loi définissant une politique dé- mographique suisse, qui tienne compte des mouvements de population qui se dessinent dans le monde, et qui prenne en considération le fini de l'espace vital dont nous disposons dans notre pays. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bühler Simeon Separate Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft Motion Bühler Simeon Agriculture de montagne. Paiements directs distincts In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3506 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1385-1386 Page Pagina Ref. No 20 022 879 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.