Volltext (verifizierbarer Originaltext)
7. Oktober 1993 N 1917 Interpellation David #ST# 92.3344 Interpellation David Medikamentenpreise Prix des médicaments Wortlaut der Interpellation vom 2. September 1992 In seinem Jahresbericht 1991 hat der Preisüberwacher auf die sehr hohen Medikamentenpreise in der Schweiz hingewiesen. Die Unterschiede zum europäischen Umfeld sind markant. Die Feststellungen des Preisüberwachers beruhen auf einge- henden empirischen Untersuchungen. Hauptursache der ho- hen Medikamentenpreise ist die Abschottung des Schweizer Marktes durch die behördliche Zulassungspraxis. Der Preisüberwacher hat einen Vorschlag zuhanden des Bun- desamtes für Sozialversicherung (BSV) ausgearbeitet, wo- nach diese Praxis geändert werden soll. Das BSV hat bisher die Pharmabranche und die Eidgenössische Arzneimittelkom- mission zum Vorschlag des Preisüberwachers angehört. Hin- gegen soll offenbar auf einen Einbezug der Konsumenten- und Patientenorganisationen verzichtet werden.
1. Weshalb will das BSV von einer Anhörung der Konsumen- ten- und Patientenorganisationen absehen? Diese Organisa- tionen verfügen über die notwendige Sachkunde, um die In- teressen der Konsumenten und Krankenkassen-Prämienzah- ler in dieser Auseinandersetzung wahrzunehmen.
2. Weshalb sind die Vorschläge des Preisüberwachers bis jetzt nicht in die Tat umgesetzt worden? Der Preisüberwacher sprach in seinem Jahresbericht die Hoffnung aus, dass dies im Jahre 1992 möglich sein sollte.
3. Sieht der Bundesrat vor, den Vorschlag des Preisüberwa- chers im Rahmen des Bundesbeschlusses über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenver- sicherung zu realisieren? Das Modell des Preisüberwachers (Auslandvergleich) wäre meines Erachtens einem undifferen- zierten und wenig marktnahen Preisstopp vorzuziehen. Texte de l'interpellation du 2 septembre 1992 Le surveillant des prix a révélé, dans son rapport de gestion pour 1991, que les prix des médicaments étaient très élevés en Suisse et qu'ils s'écartaient sensiblement de ceux pratiqués dans les autres pays européens. Ses constatations reposent sur des recherches empiriques approfondies. La cherté des médicaments en Suisse s'explique avant tout par le cloisonne- ment du marché découlant du régime d'admission. Le surveillant des prix a élaboré une proposition visant à modi- fier ce régime, proposition qu'il a transmise à l'Office fédéral des assurances sociales (Ofas). A ce jour, l'Ofas a consulté à ce propos les milieux pharmaceutiques et la Commission fé- dérale des médicaments. Il semble par contre vouloir renon- cer à demander l'avis des organisations de consommateurs et des organisations de patients.
1. Pourquoi l'Ofas compte-t-il renoncer à entendre ces organi- sations, alors qu'elles disposent précisément des connaissan- ces nécessaires pour défendre, dans ce conflit, les intérêts des consommateurs et des membres des caisses-maladie?
2. Pourquoi la proposition du surveillant des prix n'a-t-elle pas été concrétisée à ce jour? Dans son rapport, ce dernier espé- rait qu'elle le serait dans le courant de 1992.
3. Le Conseil fédéral a-t-il l'intention de réaliser cette proposi- tion dans le cadre de l'arrêté fédéral sur des mesures tempo- raires contre le renchérissement de l'assurance-maladie? Le modèle proposé par le surveillant des prix (comparaison avec l'étranger) serait, à mon avis, préférable à un blocage des prix, solution peu nuancée et peu adaptée aux conditions du marché. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. April 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 avril 1993
1. Es trifft nicht zu, dass das Bundesamt für Sozialversiche- rung (BSV) grundsätzlich von einer Anhörung der Konsumen- ten- und Patientenorganisationen zum diskutierten Preismo- dell absehen will. In einer ersten Phase ging es aber darum, aufgrund von Daten der betroffenen Branche die wirtschaftli- chen Auswirkungen des vorgeschlagenen Preisvergleichs- modells auf die betroffenen Leistungserbringer zu eruieren. Die beiden Organisationen wurden im Rahmen des Ausschus- ses für Grundsatzfragen der Eidgenössischen Arzneimittel- kommission (EAK) am 2. November 1992 zu einem Hearing eingeladen. Zudem wurden die Organisationen zu Bespre- chungen mit dem BSV eingeladen.
2. Im Verlaufe des vergangenen Jahres wurde das Problem des Preisvergleiches zwischen Medikamenten in der Schweiz und im Ausland intensiv diskutiert zwischen der Preisüberwa- chung (PüW) und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und im weiteren im Rahmen der Tätigkeit der Eidgenös- sischen Arzneimittelkommission (EAK). Das von der PüW und dem BSV erarbeitete Preismodell wurde durch die Pharmaindustrie und grundsätzlich auch durch die EAK abgelehnt, da es nach Ansicht dieser Kommission mit der geltenden Gesetzgebung und ihrer Praxis unvereinbar sei. Die EAK hat als Alternative zum Preismodell ein eigenes Mass- nahmenpaket ausgearbeitet, welches der Situation Rechnung trägt, dass «alte» Präparate im internationalen Preisvergleich zu teuer sind. Diese Massnahmen beinhalten auch eine Ueberprüfung der bisherigen Aufnahmepraxis unter dem Aspekt des verlängerten Patentschutzes (patent term restora- tion). Diese Massnahmen wurden durch das BSV und die PüW be- züglich der Realisierbarkeit und der zu erzielenden Kostenein- sparungen überprüft. Im Januar 1993 haben die PüW und das BSV ein neues Sy- stem erarbeitet, welches sowohl die EAK-Massnahmen, als auch den Auslandpreisvergleich vermehrt berücksichtigt. Anfang Februar 1993 wurde das BSV vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) mit der Ausarbeitung eines Ent- wurfes für eine Revision der Verordnungen (Vo) VIII und 10 be- traut, um die entsprechende gesetzliche Verankerung für die- ses neue System zu schaffen. Sein Inhalt ist die gesetzliche Abstützung der EAK-Massnahmen und der Grundidee der PüW. Der Revisionsentwurf wird derzeit vom EDI überprüft, un- ter Berücksichtigung anderer Punkte, die auch in diese Revi- sion integriert werden könnten (Zusammensetzung der EAK, zeitliche Abläufe usw.). Zieht man die bei Verordnungsrevisio- nen üblichen Konsultationen und Vernehmlassungsverfahren in Betracht, scheint das Inkrafttreten der geänderten Verord- nung auf den 1. Januar 1994 realistisch zu sein.
3. Die im Rahmen der Revision des Krankenversicherungsge- setzes diskutierten Massnahmen (abschliessende Positivliste) sind, da erst vorgesehen und noch nicht beschlossen, nicht Bestandteil dieser Verordnungsrevisionen. Der Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung vom 9. Okto- ber 1992 sieht für die Spezialitätenliste der zur Rezeptur für die Krankenkassen empfohlenen pharmazeutischen Spezialitä- ten und konfektionierten Arzneimittel für das Jahr 1993 einen Preisstopp vor. 1994 sollen die Preise nur dann erhöht werden können, wenn der Kostenanstieg im Jahr 1992 höchstens ei- nen Drittel über dem Anstieg des Landesindexes der Konsu- mentenpreise (LIKP) liegt. Ungeachtet des im neuen Bundes- beschluss statuierten Preisstopps können vom BSV auch während der Geltungsdauer des neuen Massnahmenpro- gramms Preissenkungen angeordnet werden. Präsident: Das das Anliegen erfüllt ist, verzichtet Herr David auf eine Diskussion. Die Interpellation ist damit erledigt
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation David Medikamentenpreise Interpellation David Prix des médicaments In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3344 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1993 - 08:00 Date Data Seite 1917-1917 Page Pagina Ref. No 20 023 218 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.