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92.057-10

Ch Vb · 1992-08-25 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

25. Äug usti 992 673 Eurolex. Zollgesetz Art. 40 Abs. 3 Bst. a, Abs. 4, Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 40 al. 3 let. a, al. 4, eh. II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral M. Reymond, rapporteur: L'exigence du domicile en Suisse pour l'octroi des licences pour le commerce de gros est discri- minatoire au sens du traité et elle est donc supprimée. Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen Dagegen 1 Stimme An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 92.057-10 EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Zollgesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur les douanes. Modification Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1) Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Büttiker, Berichterstatter: Im Rahmen von Eurolex-man kann es kaum glauben - ist im Zollgesetz ein einziger Artikel betrof- fen. Die Aenderung betrifft lediglich die sogenannte Kabotage, das heisst die Zulassung von Lastwagen aus dem EWR-Raum zum innerschweizerischen Güterverkehr. Dies ist eine Konse- quenz der Dienstleistungsfreiheit für Spediteure. Nach Arti- kel 15 Ziffer 1 Zollgesetz sind für Fahrzeuge, die vom Ausland her kommen, Personen und Waren transportieren und hierauf die Schweiz wieder verlassen, keine Zollbeträge zu bezahlen. Aufgrund dieser jetzt gültigen Bestimmung ist der Transport von Personen und Waren zwischen Ortschaften im Inland, so- genannte Binnentransporte oder Kabotage, ausgeschlossen. Die Artikel 47 bis 52 des EWR-Abkommens sehen aber die Gleichbehandlung aller im Europäischen Wirtschaftsraum an- sässigen Verkehrsteilnehmer vor. Gemäss EG-Verordnung, die Gegenstand des EWR-Abkommens bildet, müssen nun solche Binnentransporte im Sinn der Dienstleistungsfreiheit zugelassen werden. Artikel 15 des Zollgesetzes muss entspre- chend abgeändert werden. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Stän- derates ist für Eintreten und hat der Vorlage in der Gesamtab- stimmung mit 8 zu 0 Stimmen, also einstimmig, zugestimmt. Gestatten Sie mir noch eine Zusatzbemerkung: Artikel 15 Zif- fer 1 (Seite 199 der Botschaft 92.057/I) ist kein Meisterstück guter Gesetzessprache. Ich glaube, ein normaler Bürger wird diesen Satz kaum verstehen. Ich möchte Herrn Bundesrat Stich bitten, zuhanden des Zweitrates eine bessere, verständ- lichere Formulierung zu finden. Bundesrat Stich: Ich teile die Auffassung des Kommissions- präsidenten, dass man Artikel 15 Ziffer 1 zweiter Satz elegan- ter formulieren könnte. Aber vielleicht sollten wir uns hier der EG anpassen. Jagmetti: Ich erlaube mir, im Anschluss an die Bemerkung von Herrn Bundesrat Stich noch beizufügen: Die beiden Ver- ordnungen, die hier genannt werden, gelten ja automatisch ohne Umsetzung in nationales Recht Meines Erachtens kann man sie in der ausdrücklichen Erwähnung sehr wohl weglas- sen, ohne damit unseren Verpflichtungen des EWR nicht zu genügen. Nachdem wir das mit einem Mitglied der nationalrätlichen Kommission schon vorbesprochen und vereinbart haben, dürfte eine einfachere Regelung kommen. Eine solche drängt sich um so mehr auf, als offenbar davon auszugehen ist, dass diese Verordnungen per 1. Januar 1993 wieder geändert wer- den. Es wäre wirklich nicht sehr sinnvoll, EG-Verordnungen in ein nationales Gesetz zu schreiben, die beim Inkrafttreten des nationalen Rechts schon nicht mehr gelten würden. Ich wäre dankbar, wenn Herr Bundesrat Stich diesen Schritt zu einer einfacheren Formulierung mitbegleiten könnte. Bundesrat Stich: Auch das haben wir bei diesem Artikel be- reits berücksichtigt Aber ich bin trotzdem der Auffassung, dass man es einfacher machen könnte. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, eh. l, II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen An den Nationalrat-Au Conseil national 26 Stimmen 1 Stimme Präsidentin: Damit haben wir unsere Traktandenliste in gu- tem Marschtempo erledigt. Ich danke Ihnen für diese Fort- schritte. Schluss der Sitzung um n. 15 Uhr La séance est levée à 11 h 15

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Zollgesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur les douanes. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band IV Volume Volume Session Augustsession Session Session d'août Sessione Sessione di agosto Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.057-10 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 25.08.1992 - 08:00 Date Data Seite 673-673 Page Pagina Ref. No 20 021 540 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.