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20. März 1992 N 663 Interpellation Rebeaud #ST# 91.3360 Interpellation Weder Hansjürg Pferdefleisch aus den USA Viande de cheval en provenance des Etats-Unis Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1991 Die USA sind der grösste Rerdefleisch-Lieferant in die Schweiz. Immer wieder erreichen uns aus den USA Berichte über grausamste, mehrtägige Schlachtpferde-Transporte in die dortigen riesigen, zentralisierten Schlachthöfe. Viele Tiere gehen unter den unerträglichen Qualen ein. Ich ersuche des- halb den Bundesrat, diese Missstände durch eine Delegation, welcher Tierschützer angehören, untersuchen zu lassen und bei der US-Regierung zugunsten humaner Bedingungen bei Schlachttier-Transporten zu intervenieren. Sollte dies zu kei- ner Besserung führen, wäre der Import von Rerdefleisch aus den USA gestützt auf Artikel XX Litera b des Gatt-Abkommens zu verbieten. Texte de l'interpellation du 4 octobre 1991 Les Etats-Unis sont le plus gros fournisseur de viande cheva- line de la Suisse. Il est question, à intervalles réguliers, des conditions inacceptables dans lesquelles, des jours durant, les chevaux promis à l'abattage sont acheminés vers des abat- toirs gigantesques. Beaucoup de bêtes meurent pendant le voyage dans d'atroces souffrances. Je demande donc au Conseil fédéral de nommer une délégation, dont feraient par- tie des membres des sociétés de protection des animaux et qui aurait pour mission d'enquêter sur cet état de fait. Je lui de- mande aussi d'intervenir auprès du gouvernement des Etats- Unis pour qu'il veille à ce que le transport des chevaux se fasse dans des conditions moins déplorables. Si son intervention n'avait aucun effet, il pourrait, fort de l'article XX, lettre b, de l'Accord sur le GATT, interdire l'importation de viande cheva- line en provenance de ce pays. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es kann der Schweiz aus ethischen Gründen nicht egal sein, wenn ihr tierische Produkte geliefert werden, welche unter Missachtung elementarster zivilisierter Achtung und Rück- sichtnahme gegenüber fühlenden und leidenden Lebewesen erzeugt werden. In der Schweiz wird zurzeit versucht, mit der Weidemast von Pferden einen alternativen Erwerbszweig für die Landwirtschaft in den Hügelgebieten aufzubauen - analog zum bewährten «Natura-Beef» aus Mutterkuhhaitung. Die Konkurrenzierung dieser einheimischen Produktion mit rück- sichtslos erzeugter Importware ist - neben dem Tierschutz- aspekt- ebenfalls unfair und kann nicht Sinn und Zweck eines internationalen Freihandels sein. Wenn dieser gedeihen soll, ist es notwendig, dass ethische Schranken allseitig respektiert werden. Wo nicht, wie im Falle der amerikanischen Schlacht- pferde-Transporte, ist es richtig und unverzichtbar, mit Boy- kott-Sanktionen zu reagieren. In seiner Antwort auf das Postulat Weder Hansjürg vom 5. Ok- tober 1990 betreffend Gatt-Verhandlungen und Einhaltung der Tier- und Umweltschutzvorschriften hat der Bundesrat Import- verbote aus tierschützerischen Gründen mit folgenden Worten abgelehnt: «Es geht nicht an, dass solche Bestimmungen zur Verdrängung der ausländischen Konkurrenz angewandt wer- den.» Diese Unterstellung muss mit aller Entschiedenheit zu- rückgewiesen werden. Damit, dass an Importprodukte ähnli- che Anforderungen gestellt werden, wie sie der inländische Produzent erfüllen muss, wird die ausländische Konkurrenz nicht verdrängt, sondern es wird nur eine ungerechte, unethi- sche Benachteiligung der inländischen Produzenten beseitigt und international ein Zeichen gesetzt, dass die Schweiz nicht bereit ist, sich aus blossen Freihandelsinteressen an grausa- men Verstössen gegen die Menschlichkeit zu beteiligen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Januar 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 janvier 1992 Die Schweiz führte 1990 4602 Tonnen Pferdefleisch ein. Da- von stammten 2239 Tonnen (49 Prozent) aus den USA Wei- tere Herkunftsländer sind Kanada, Australien, Argentinien und Belgien. Das Fleisch wird beim Import durch den grenztierärzt- lichen Dienst des Bundesamtes für Veterinärwesen geprüft Die Prüfung beschränkt sich aber auf fleischhygienische Be- lange. Ziel des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Gatt ist es, die den Handel beschränkenden Massnahmen an der Grenze sowie die handelsrelevanten negativen Auswirkungen binnenstaatlicher Regelungen abzubauen. Ausnahmen von dieser Zielsetzung, zum Beispiel aus Tierschutzgründen, sind an den Grundsatz der Verhältnismässigkeit gebunden. Im Rahmen des Gatt ist ein Einfuhrverbot für ein Lebensmittel nur zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Le- bensmittel Gesundheit und Leben von Mensch und Tier auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft gefährdet Diese Voraus- setzung ist im Falle des Pferdefleischs aus den USA eindeutig nicht erfüllt. Ein Einfuhrverbot würde als protektionistische Massnahme interpretiert, die dem Liberalisierungsziel des Gatt im Agrarwelthandel zuwiderliefe. Das Tierschutzgesetz gibt zwar in Artikel 9 Absatz 1 dem Bun- desrat die Möglichkeit, Einfuhrbeschränkungen aus Gründen des Tierschutzes zu erlassen. Es darf indessen nicht generell angenommen werden, dass Rerdefleisch in den USA auf tier- quälerische Weise gewonnen wird. Weil der grenztierärztliche Dienst an der Grenze nicht feststellen kann, ob das Rerd, von dem das Fleischstück stammt, im Herkunftsland tierschutzge- recht transportiert wurde, Hesse sich ein Einfuhrverbot nicht rechtfertigen. Es liegt ausserhalb der Möglichkeiten der schweizerischen Bundesbehörden, in den Produktionslän- dern systematische amtliche Kontrollen der Transportbedin- gungen der Schlachttiere durchzuführen. Der Bundesrat setzt sich für eine Lösung der Tierschutzproble- matik auf multilateraler Ebene ein. Nur wenn internationale Normen über den Tierschutz bestehen, wird es möglich sein, im Fall von Verstössen gegen solche Regeln mit Massnahmen an der Grenze reagieren zu können. Präsident: Der Interpellant verzichtet auf seinen Antrag auf Diskussion. #ST# 91.3270 Interpellation Rebeaud Einhaltung von Bundesrecht im Wallis Respect du droit fédéral en Valais Wortlaut der Interpellation vom 16. September 1991 Im Zusammenhang mit dem Ueberfall auf den Generalsekre- tär des WWF im Wallis ist in diesem Kanton eine eindrückliche Serie ungeahndeter Verletzungen des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz, den Natur- und Landschaftsschutz so- wie den Umweltschutz und das Forstwesen bekanntgewor- den. Das ist um so schwerwiegender, als diese Rechtsverlet- zungen vor den Augen und mit vollem Wissen der Behörden geschahen, die für die Einhaltung des Rechts zu sorgen ha- ben. In dieser Atmosphäre ist es sogar vorgekommen, dass
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Weder Hansjürg Pferdefleisch aus den USA Interpellation Weder Viande de cheval en provenance des Etats-Unis In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3360 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 663-663 Page Pagina Ref. No 20 021 101 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.