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91.3180

Ch Vb · 1991-10-04 · Deutsch CH
Erwägungen (2 Absätze)

E. 4 Das geltende System der Prämienfestsetzung in der Kran- kenversicherung bedeutet für einkommensschwächere Fami- lien tatsächlich eine immer schwerere Belastung. Der Entwurf der Expertenkommission vom 2. November 1990, welcher auf den Grundsätzen des Bundesrats vom 23. August 1989 be- ruht, sieht verschiedene Massnahmen vor, die sowohl der fa- miliären als auch der finanziellen Situation der Versicherten Rechnung tragen. Eine vollständige Prämienbefreiung ist zwar nicht vorgesehen - diese können die Krankenkassen heute ab dem dritten Kind gewähren. Die Kombination der vor- geschlagenen Massnahmen würde es aber ermöglichen, die Prämienlast je nach finanzieller und familiärer Situation abzu- stufen. Der «Entwurf Schoch» ist einem erweiterten Vernehm- lassùngsverfahren unterzogen worden. Aufgrund der ausge- werteten Stellungnahmen wird der Bundesrat noch dieses Jahr den Räten eine Botschaft zur Revision der Krankenversi- cherung vorlegen. Es ist schliesslich darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat verschiedene Ausführungsbestimmungen zum KUVG geändert hat (Vo V und Vo 5). Diese sehen insbeson- dere eine vorteilhaftere Berechnung der Prämien für Kinder und Jugendliche und eine mögliche Prämienbefreiung ab dem dritten Kind vor.

E. 5 Die Gewährung von Stipendien fällt in den Zuständigkeits- bereich der Kantone. Der Bund tritt nur in der Rolle des Sub- ventionsgebers auf. Die Subventionen sind an die Erfüllung von Minimalvorschriften gebunden und werden je nach Fi- nanzkraft ausgerichtet. Diese Finanzierung stützt sich auf Arti- kel 27quater der Bundesverfassung und auf ein Bundesge- setz vom 19. März 1965. Dieses Gesetz wird zurzeit revidiert. Die Vorlage trägt der in der Motion ausgedrückten Besorgnis Rechnung und bezweckt eine verstärkte Harmonisierung der kantonalen Leistungen sowie eine Berechnungsart, die die tat- sächlichen Ausbildungskosten besser berücksichtigt. Der Ge- setzesentwurf, der einer Vernehmlassung bei den Kantonen und den interessierten Kreisen unterzogen wird, sieht zu die- sem Zweck finanzielle Anreize vor. So würden die Kantone eine Beitragserhöhung erhalten, wenn sie - in den Gesetzes- texten und in der Praxis-die vom Bund und von den Kantonen gemeinsam festzulegenden Grundsätze einhalten. Diese Grundsätze sollten mindestens die Berechnungsart der Aus- bildungs- und Unterhaltskosten, die finanziellen Möglichkei- ten des Gesuchstellers und/oder seiner Eltern sowie das Mini- malstipendium regeln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 91.3180 Motion Weder-Basel Erhaltung der Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen Motion Weder-Bâle Sauvegardons la richesse de notre faune et de notre flore Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1991 Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich Massnahmen für die Erhaltung der Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen in der Schweiz zu ergreifen. In diesem Zusammenhang sind insbe- sonderevorzuschlagen:

1. die Schaffung und Förderung vernetzter Lebensräume;

2. die striktere Beachtung der eidgenössischen Gesetze über Natur- und Heimatschutz sowie Tierschutz;

3. der bessere Schutz der Moorlandschaften und Auenwälder;

4. die Förderung der Wissenschaft von der Erhaltung derTier- und Pflanzenarten. Texte de la motion du 18 juin 1991 Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures immé- diates pour sauvegarder la richesse de la faune et de la flore en Suisse. Dans ce contexte, je lui propose:

Motion Stocker 1964 N 4 octobre 1991

1. de créer de nouveaux réseaux de biotopes et d'améliorer ceux qui existent;

2. de respecter à la lettre la loi sur la protection de la nature et du paysage et la loi sur la protection des animaux;

3. d'améliorer la protection des sites marécageux et des forêts alluviales; enfin

4. de promouvoir la science de la sauvegarde de la faune et de la flore. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Bäumlin, Danuser, Diener, Dünki, Euler, Fankhauser, Gardiol, Grendel- meier, Günter, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Jaeger, Kühn, Ledergerber, LeuteneggerOberholzer, Longet, Maeder, Meier-Glattfelden, Meier Samuel, Rechsteiner, Ruf, Schmid, Stappung, Steffen, Stocker, Wiederkehr, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (32) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bereits im Jahre 1989 teilte der Bundesrat in der Antwort auf meine Einfache Anfrage 89.1097 «Aussterbende Vögel in der Schweiz» mit, dass er über den Rückgang der Vogelarten in unserem Land ebenfalls besorgt sei. Ferner wies er darauf hin, dass die Wirksamkeit der laufenden geplanten Massnahmen im Bereich des Natur- und Biotopschutzes nicht überschätzt werden dürfe. Um diese aufgeworfenen Probleme zu lösen, brauche es die Mitarbeit aller Bundesinstanzen, der Kantone und der gesamten Bevölkerung. Diese Mitarbeit ist offenbar in den letzten zwei Jahren im ge- samten Tier- und Pflanzenbereich nicht zum Tragen gekom- men, ist doch die Situation heute noch bedeutend gravieren- der als vor zwei Jahren. Die Liste der ausgestorbenen Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz wird immer länger. Es muss deshalb jetzt und sofort alles darangesetzt werden, damit die Artenvielfalt mindestens auf dem heutigen Stand er- halten werden kann. Dafür braucht es die erwähnten und wei- tere umfassende Massnahmen im ganzen Land. Weitsichtig wäre es auch, dem nicht auf «Rosen gebetteten» Ausland in diesen Fragen finanziell beizustehen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. August 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 août 1991 Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach die Bedrohung und der Rückgang der Artenvielfalt in unserem Land weiterhin anhalten. Dies beweist namentlich die vom Bu- wal kürzlich herausgegebene Rote Liste der Farn- und Blüten- pflanzen, wonach von den 2696 bei uns vorkommenden Arten über 550 gefährdet sind. Die Ursachen dafür sind in der zuneh- menden Belastung der Umwelt, der Zerschneidung und Ver- drängung der Naturräume sowie der ständig wachsenden Nachfrage nach Energie, Rohstoffen, Nahrungsmitteln und bebautem Raum zu suchen. Erschwerend wirken sich dabei die unzureichenden Kenntnisse über die Funktionsweise der Oekosysteme aus, weil dafür zu wenig Forschungskapazitä- ten zur Verfügung stehen. Es geht somit nicht in erster Linie um die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen, sondern um die Sicherstellung eines konsequenten Vollzugs. Die fachliche und finanzielle Unterstützung der Kantone bei ih- rer Umsetzungsaufgabe sowie die Wahrnehmung der eige- nen Pflichten erfordern beim Bund einen zunehmenden Per- sonal- und Finanzbedarf. Zu den einzelnen Punkten der Motion äussert sich der Bun- desrat wie folgt:

1. Schaffung und Förderung vernetzter Lebensräume: Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom 27. Juni 1990 auf die Einfache Anfrage Mauch Ursula vom 22. März 1990 «Bio- topverbundsystem ('Oekonetz') Schweiz» (90.1049) ausführ- lich dazu geäussert. So unterstützt der Bund in verschiedenen Kantonen Modellprojekte, berücksichtigt das Anliegen bei sei- nen eigenen Tätigkeiten und fördert den ökologischen Aus- gleich überagrarpolitische Massnahmen.

2. Striktere Beachtung der eidgenössischen Gesetze: Natur- und Heimatschutz: Bei der Erfüllung seiner eigenen Aufgaben obliegt dem Bund die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft. Mit der am 1. Februar 1991 in Kraft getretenen neuen Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV) wurden die Voraussetzungen geschaffen, um verfahrensmäs- sige und materielle Lücken zu schliessen. Es geht nun darum, dieser Pflicht konsequent nachzuleben. Angesichts der be- schränkten natürlichen Lebensgrundlagen und der zuneh- menden räumlichen Einengung wird es dabei unweigerlich zu einer Bremsung des quantitativen und einer bewussteren För- derung des qualitativen Wachstums kommen. Tierschutz: Die 1981 in Kraft getretene Tierschutzgesetzge- bung hat in verschiedenen Bereichen, namentlich in der Nutz- tierhaltung, bei Tierversuchen und in Wildtierhaltungen, zu we- sentlichen Verbesserungen geführt. Besonders in der Rind- vieh- und Schweinehaltung sind aber erhebliche Probleme im Vollzug aufgetreten. Die Bundesbehörden haben wiederholt die Kantone zu einem wirkungsvolleren Vollzug angehalten und werden diese Bemühungen fortsetzen. Am 22. März 1991 hat das eidgenössische Parlament das Tierschutzgesetz revi- diert und verschärft.

3. Schutz der Moorlandschaften und Auenwälder: In beiden Bereichen stehen die ersten Vollzugsarbeiten an. Das «Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeu- tung» wird noch vor Ende 1991 erlassen, das durch die Ro- thenthurm-lnitiative ausgelöste «Bundesinventar der Moor- landschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung« geht im Spätsommer 1991 in die Vernehmlas- sung.

4. Förderung der Wissenschaft von der Erhaltung der Tier- und Pflanzenarten: Der Bundesrat anerkennt, dass im Bereich der angewandten Landschaftsforschung ein Nachholbedarf besteht. Anders als in zahlreichen westeuropäischen Ländern fehlt in der Schweiz eine eigentliche Institution für ökologische Grundlagenbe- schaffung und Feldforschung. Zwar fördert der Bund diese An- liegen in Teilbereichen (z. B. über Nationalfondsprojekte oder in den bundeseigenen Forschungsanstalten der Land- und Forstwirtschaft), eine Verstärkung ist aber vordringlich. Diese wird, neben einer Intensivierung im Bereich Landschaft an der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, über die Förderung der Universitäten und anderer Einrichtungen oder Projekte der Kantone sowie über den vermehrten Einsatz von Forschungsmitteln zu erzielen sein. Was die verstärkte internationale Zusammenarbeit angeht, weist der Bundesrat darauf hin, dass sich die Schweiz aktiv an der Vorbereitung einer Konvention für die Erhaltung der biolo- gischen Vielfalt beteiligt (im Hinblick auf die Uno-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) vom Juni 1992 in Rio de Janeiro). Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 91.3241 Motion Stocker Prioritäre Behandlung des Rechtsetzungsprogrammes Priorité au programme législatif Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1991 Der Bundesrat wird beauftragt, die Forderungen des Rechtset- zungsprogramms vom 26. Februar 1986 prioritär zu behan- deln und sie in der Legislaturplanung 1991-1995 zu realisie- ren.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Weder-Basel Erhaltung der Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen Motion Weder-Bâle Sauvegardons la richesse de notre faune et de notre flore In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3180 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1991 - 08:00 Date Data Seite 1963-1964 Page Pagina Ref. No 20 020 394 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

4. Oktober 1991 1963 Motion Weder-Basel Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Ammann, Béguelin, Bodenmann, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberger Geor- ges, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jean- prêtre, Lanz, Leemann, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch Ursula, Meizoz, Meyer Theo, Neukomm, Pitteloud, Rechstei- ner, Reimann Fritz, Ruffy, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Zbin- den Hans, Ziegler, Züger (31) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht «ine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. August 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 août 1991 Die Schaffung eines Bundesgesetzes zur Förderung von Fa- milien mit Kindern, welches die angesprochenen und heute in verschiedenen Erlassen des Bundes und der Kantone gere- gelten Bereiche umfassen würde, ist nicht notwendig.

1. Leistungen an wirtschaftlich benachteiligte Familien mit Kleinkindern gehören zum Bereich der kantonalrechtlich gere- gelten Sozialhilfe. So richten die Kantone SH, SG, ZG, LU, ZH, GL, FR, VD und GR bereits heute Bedarfsleistungen bei Mut- terschaft aus oder haben entsprechende Gesetze angenom- men, wobei Einkommensgrenzen gelten. Je nach Kanton wird während 6 bis 24 Monaten der Differenzbetrag vom Einkom- men zur Einkommensgrenze ausgerichtet. Diese Bedarfslei- stungen lehnen sich an das System der Ergänzungsleistun- gen (EL) an. Weitere Kantone sind daran, solche Leistungen einzuführen. Für die Legislaturplanung 1991-1995 ist vorge- sehen, eine Botschaft mit Gesetzesentwurf für eine Mutter- schaftsversicherung vorzulegen.

2. Letztmals wurde 1986 von den eidgenössischen Räten die Einführung einer bundesrechtlichen Regelung von Familien- zulagen abgelehnt. Im übrigen verweisen wir auf unsere Ant- wort auf die Motion (Hänggi-)Nussbaumervom 14. Dezember • 1989.

3. Um die Versorgungsmängel im Wohnungswesen zu behe- ben, wurden verschiedene Massnahmen eingeleitet. So hat der Bundesrat auf den 1. Dezember 1990 durch eine Aende- rung der WEG-Verordnung den Kreis der beitragsberechtigten Haushalte erweitert und die A-fonds-perdu-Hilfen verstärkt. Ferner steht eine Erhöhung der Rahmenkredite für die Wohn- bau- und Eigentumsförderung in der parlamentarischen Be- handlung. Damit sollte das jährliche Förderungsvolumen für Neubauten und Erneuerungen gemäss bundesrätlichem An- trag von derzeit 3500 auf 5500 Wohnungen erhöht werden. Ferner könnten dadurch aus dem erhöhten Fonds-de-roule- ment-Darlehen weitere 2000 Wohnungen indirekt via zusätzli- che Unterstützung gemeinnütziger Bauträger gefördert wer- den, wovon gerade Familien profitieren dürften. Schliesslich erging an die Eidgenössische Wohnbaukommission der Auf- trag, die Wohnungspolitik gesamthaft zu überprüfen und Vor- schläge für Massnahmen zur Verringerung der Bedarfslücken zu unterbreiten. Gleichzeitig wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die den Komplex des Hypothekarmarktes analy- sieren und Massnahmen für die Sicherung der langfristigen Wohnbaufinanzierung vorschlagen soll. Beide Kommissionen haben ihre Berichte Ende Juli dieses Jahres abgeliefert. Von beiden Gremien wird der Bundesrat eingeladen, der Frage er- gänzender Mietzinszuschüsse nachzugehen und dabei der Kostenfrage besondere Beachtung zu schenken. Wie die Ver- nehmlassung zurständerätlichen Initiative in gleicher Angele- genheit jedoch gezeigt hat, sind individuelle Mietziriszu- schüsse auf Bundesebene stark umstritten.

4. Das geltende System der Prämienfestsetzung in der Kran- kenversicherung bedeutet für einkommensschwächere Fami- lien tatsächlich eine immer schwerere Belastung. Der Entwurf der Expertenkommission vom 2. November 1990, welcher auf den Grundsätzen des Bundesrats vom 23. August 1989 be- ruht, sieht verschiedene Massnahmen vor, die sowohl der fa- miliären als auch der finanziellen Situation der Versicherten Rechnung tragen. Eine vollständige Prämienbefreiung ist zwar nicht vorgesehen - diese können die Krankenkassen heute ab dem dritten Kind gewähren. Die Kombination der vor- geschlagenen Massnahmen würde es aber ermöglichen, die Prämienlast je nach finanzieller und familiärer Situation abzu- stufen. Der «Entwurf Schoch» ist einem erweiterten Vernehm- lassùngsverfahren unterzogen worden. Aufgrund der ausge- werteten Stellungnahmen wird der Bundesrat noch dieses Jahr den Räten eine Botschaft zur Revision der Krankenversi- cherung vorlegen. Es ist schliesslich darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat verschiedene Ausführungsbestimmungen zum KUVG geändert hat (Vo V und Vo 5). Diese sehen insbeson- dere eine vorteilhaftere Berechnung der Prämien für Kinder und Jugendliche und eine mögliche Prämienbefreiung ab dem dritten Kind vor.

5. Die Gewährung von Stipendien fällt in den Zuständigkeits- bereich der Kantone. Der Bund tritt nur in der Rolle des Sub- ventionsgebers auf. Die Subventionen sind an die Erfüllung von Minimalvorschriften gebunden und werden je nach Fi- nanzkraft ausgerichtet. Diese Finanzierung stützt sich auf Arti- kel 27quater der Bundesverfassung und auf ein Bundesge- setz vom 19. März 1965. Dieses Gesetz wird zurzeit revidiert. Die Vorlage trägt der in der Motion ausgedrückten Besorgnis Rechnung und bezweckt eine verstärkte Harmonisierung der kantonalen Leistungen sowie eine Berechnungsart, die die tat- sächlichen Ausbildungskosten besser berücksichtigt. Der Ge- setzesentwurf, der einer Vernehmlassung bei den Kantonen und den interessierten Kreisen unterzogen wird, sieht zu die- sem Zweck finanzielle Anreize vor. So würden die Kantone eine Beitragserhöhung erhalten, wenn sie - in den Gesetzes- texten und in der Praxis-die vom Bund und von den Kantonen gemeinsam festzulegenden Grundsätze einhalten. Diese Grundsätze sollten mindestens die Berechnungsart der Aus- bildungs- und Unterhaltskosten, die finanziellen Möglichkei- ten des Gesuchstellers und/oder seiner Eltern sowie das Mini- malstipendium regeln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 91.3180 Motion Weder-Basel Erhaltung der Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen Motion Weder-Bâle Sauvegardons la richesse de notre faune et de notre flore Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1991 Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich Massnahmen für die Erhaltung der Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen in der Schweiz zu ergreifen. In diesem Zusammenhang sind insbe- sonderevorzuschlagen:

1. die Schaffung und Förderung vernetzter Lebensräume;

2. die striktere Beachtung der eidgenössischen Gesetze über Natur- und Heimatschutz sowie Tierschutz;

3. der bessere Schutz der Moorlandschaften und Auenwälder;

4. die Förderung der Wissenschaft von der Erhaltung derTier- und Pflanzenarten. Texte de la motion du 18 juin 1991 Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures immé- diates pour sauvegarder la richesse de la faune et de la flore en Suisse. Dans ce contexte, je lui propose:

Motion Stocker 1964 N 4 octobre 1991

1. de créer de nouveaux réseaux de biotopes et d'améliorer ceux qui existent;

2. de respecter à la lettre la loi sur la protection de la nature et du paysage et la loi sur la protection des animaux;

3. d'améliorer la protection des sites marécageux et des forêts alluviales; enfin

4. de promouvoir la science de la sauvegarde de la faune et de la flore. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Bäumlin, Danuser, Diener, Dünki, Euler, Fankhauser, Gardiol, Grendel- meier, Günter, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Jaeger, Kühn, Ledergerber, LeuteneggerOberholzer, Longet, Maeder, Meier-Glattfelden, Meier Samuel, Rechsteiner, Ruf, Schmid, Stappung, Steffen, Stocker, Wiederkehr, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (32) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bereits im Jahre 1989 teilte der Bundesrat in der Antwort auf meine Einfache Anfrage 89.1097 «Aussterbende Vögel in der Schweiz» mit, dass er über den Rückgang der Vogelarten in unserem Land ebenfalls besorgt sei. Ferner wies er darauf hin, dass die Wirksamkeit der laufenden geplanten Massnahmen im Bereich des Natur- und Biotopschutzes nicht überschätzt werden dürfe. Um diese aufgeworfenen Probleme zu lösen, brauche es die Mitarbeit aller Bundesinstanzen, der Kantone und der gesamten Bevölkerung. Diese Mitarbeit ist offenbar in den letzten zwei Jahren im ge- samten Tier- und Pflanzenbereich nicht zum Tragen gekom- men, ist doch die Situation heute noch bedeutend gravieren- der als vor zwei Jahren. Die Liste der ausgestorbenen Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz wird immer länger. Es muss deshalb jetzt und sofort alles darangesetzt werden, damit die Artenvielfalt mindestens auf dem heutigen Stand er- halten werden kann. Dafür braucht es die erwähnten und wei- tere umfassende Massnahmen im ganzen Land. Weitsichtig wäre es auch, dem nicht auf «Rosen gebetteten» Ausland in diesen Fragen finanziell beizustehen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. August 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 août 1991 Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach die Bedrohung und der Rückgang der Artenvielfalt in unserem Land weiterhin anhalten. Dies beweist namentlich die vom Bu- wal kürzlich herausgegebene Rote Liste der Farn- und Blüten- pflanzen, wonach von den 2696 bei uns vorkommenden Arten über 550 gefährdet sind. Die Ursachen dafür sind in der zuneh- menden Belastung der Umwelt, der Zerschneidung und Ver- drängung der Naturräume sowie der ständig wachsenden Nachfrage nach Energie, Rohstoffen, Nahrungsmitteln und bebautem Raum zu suchen. Erschwerend wirken sich dabei die unzureichenden Kenntnisse über die Funktionsweise der Oekosysteme aus, weil dafür zu wenig Forschungskapazitä- ten zur Verfügung stehen. Es geht somit nicht in erster Linie um die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen, sondern um die Sicherstellung eines konsequenten Vollzugs. Die fachliche und finanzielle Unterstützung der Kantone bei ih- rer Umsetzungsaufgabe sowie die Wahrnehmung der eige- nen Pflichten erfordern beim Bund einen zunehmenden Per- sonal- und Finanzbedarf. Zu den einzelnen Punkten der Motion äussert sich der Bun- desrat wie folgt:

1. Schaffung und Förderung vernetzter Lebensräume: Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom 27. Juni 1990 auf die Einfache Anfrage Mauch Ursula vom 22. März 1990 «Bio- topverbundsystem ('Oekonetz') Schweiz» (90.1049) ausführ- lich dazu geäussert. So unterstützt der Bund in verschiedenen Kantonen Modellprojekte, berücksichtigt das Anliegen bei sei- nen eigenen Tätigkeiten und fördert den ökologischen Aus- gleich überagrarpolitische Massnahmen.

2. Striktere Beachtung der eidgenössischen Gesetze: Natur- und Heimatschutz: Bei der Erfüllung seiner eigenen Aufgaben obliegt dem Bund die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft. Mit der am 1. Februar 1991 in Kraft getretenen neuen Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV) wurden die Voraussetzungen geschaffen, um verfahrensmäs- sige und materielle Lücken zu schliessen. Es geht nun darum, dieser Pflicht konsequent nachzuleben. Angesichts der be- schränkten natürlichen Lebensgrundlagen und der zuneh- menden räumlichen Einengung wird es dabei unweigerlich zu einer Bremsung des quantitativen und einer bewussteren För- derung des qualitativen Wachstums kommen. Tierschutz: Die 1981 in Kraft getretene Tierschutzgesetzge- bung hat in verschiedenen Bereichen, namentlich in der Nutz- tierhaltung, bei Tierversuchen und in Wildtierhaltungen, zu we- sentlichen Verbesserungen geführt. Besonders in der Rind- vieh- und Schweinehaltung sind aber erhebliche Probleme im Vollzug aufgetreten. Die Bundesbehörden haben wiederholt die Kantone zu einem wirkungsvolleren Vollzug angehalten und werden diese Bemühungen fortsetzen. Am 22. März 1991 hat das eidgenössische Parlament das Tierschutzgesetz revi- diert und verschärft.

3. Schutz der Moorlandschaften und Auenwälder: In beiden Bereichen stehen die ersten Vollzugsarbeiten an. Das «Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeu- tung» wird noch vor Ende 1991 erlassen, das durch die Ro- thenthurm-lnitiative ausgelöste «Bundesinventar der Moor- landschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung« geht im Spätsommer 1991 in die Vernehmlas- sung.

4. Förderung der Wissenschaft von der Erhaltung der Tier- und Pflanzenarten: Der Bundesrat anerkennt, dass im Bereich der angewandten Landschaftsforschung ein Nachholbedarf besteht. Anders als in zahlreichen westeuropäischen Ländern fehlt in der Schweiz eine eigentliche Institution für ökologische Grundlagenbe- schaffung und Feldforschung. Zwar fördert der Bund diese An- liegen in Teilbereichen (z. B. über Nationalfondsprojekte oder in den bundeseigenen Forschungsanstalten der Land- und Forstwirtschaft), eine Verstärkung ist aber vordringlich. Diese wird, neben einer Intensivierung im Bereich Landschaft an der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, über die Förderung der Universitäten und anderer Einrichtungen oder Projekte der Kantone sowie über den vermehrten Einsatz von Forschungsmitteln zu erzielen sein. Was die verstärkte internationale Zusammenarbeit angeht, weist der Bundesrat darauf hin, dass sich die Schweiz aktiv an der Vorbereitung einer Konvention für die Erhaltung der biolo- gischen Vielfalt beteiligt (im Hinblick auf die Uno-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) vom Juni 1992 in Rio de Janeiro). Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 91.3241 Motion Stocker Prioritäre Behandlung des Rechtsetzungsprogrammes Priorité au programme législatif Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1991 Der Bundesrat wird beauftragt, die Forderungen des Rechtset- zungsprogramms vom 26. Februar 1986 prioritär zu behan- deln und sie in der Legislaturplanung 1991-1995 zu realisie- ren.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Weder-Basel Erhaltung der Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen Motion Weder-Bâle Sauvegardons la richesse de notre faune et de notre flore In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3180 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1991 - 08:00 Date Data Seite 1963-1964 Page Pagina Ref. No 20 020 394 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.