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16. September 1991 N 1453 Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 147 Stimmen Dagegen 14 Stimmen An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 90.202 Standesinitiative Genf Stellung der Dienstverweigerer Initiative du canton de Genève Statut des objecteurs de conscience Bericht der Kommission (zu Geschäft 91.408) vom 20. März 1991 (BBIII433) Rapport de la commission (sur l'objet 91.408) du 20 mars 1991 (FF II 427) Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN #ST# 91.302 Standesinitiatiye Jura Rechtsstatutfür Dienstverweigerer aus Gewissensgründen Initiative du canton du Jura Statut de l'objecteur de conscience Bericht der Kommission (zu Geschäft 91.408) vom 20. März 1991 (BBI II433) Rapport de la commission (sur l'objet 91.408) du 20 mars 1991 (FF 11427) Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Antrag der Kommission Abschreiben der Initiativen 90.202 und 91.302 Proposition de la commission Classer les initiatives 90.202 et 91.302 Weber-Schwyz, Berichterstatter: Nachdem Sie in der vorher- gehenden Gesamtabstimmung überzeugend der parlamenta- rischen Initiative 91.408 (Zivildienst) zugestimmt haben, kön- nen wir auf einfachem Weg auch die beiden Standesinitiativen Genf und Jura abschreiben. Diese beiden Standesinitiativen hatten zum Inhalt, eine beförderliche Lösung des Dienstver- weigererproblems einzuleiten. Der Rat hat dargetan, dass er gewillt ist, dies zu tun. Ich bitte Sie, die beiden Standesinitiativen Genf und Jura abzu- schreiben. Angenommen-Adopté #ST# 91.012 Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung Communication électronique dans l'administration fédérale Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Februar 1991 (BBI 11248) Message et projet d'arrêté du 13 février 1991 (FF 11186) Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Ledergerber, Berichterstatter: Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 29. August 1991 das vorliegende Geschäft gründ- lich beraten. Sie hat dazu die Experten des Bundesrates ange- hört, des Bundesamtes für Informatik, und sie hat noch zwei externe Experten aus der Privatwirtschaft zugezogen, die sel- ber mit dem Aufbau entsprechender Netze Erfahrung haben. Das vorliegende Projekt steht vor dem Hintergrund der heuti- gen Situation der Telekommunikation der Bundesverwaltung. Diese Situation sieht sehr schlecht aus. Die Telekommunika- tion in der Bundesverwaltung basiert einerseits auf zwei Zen- tralen, die veraltet sind, die an ihre Kapazitätsgrenze gestos- sen sind, und andererseits auf einem Netz von Kupferkabeln, das auch an seine Kapazitätsgrenzen gestossen ist. Die Bun- desverwaltung hat heute rund 600 Kupferleitungen, mit denen die einzelnen Aemter verbunden sind. Die Situation ist nun so, dass in vielen Bereichen ein weiterer Ausbau der Büroautomation nicht mehr möglich ist, dass in vielen Fällen sogar die Kommunikationsfähigkeit einzelner Aemter untereinander nicht mehr gewährleistet werden kann. Ein Ausbau der Infrastruktur ist deshalb dringend angezeigt. Man kann sich das vorstellen, wenn man ähnliche Erfahrun- gen in der Privatwirtschaft zum Vergleich heranzieht. In den letzten zehn bis zwölf Jahren hat der Datenaustausch in sehr vielen grösseren Betrieben um einen Faktor von mehreren Tausend zugenommen. Das ist gewaltig. Es hat auch damit zu tun, dass das Angebot an Apparaten zur Datenverarbeitung, zur Kommunikation und an zusätzlichen Dienstleistungen ge- waltig zugenommen hat. Wenn die Bundesverwaltung in den nächsten Jahren ihre Produktivität steigern will, ihre Kommuni- kation auch ausbauen muss, ist hier eine Investition sowohl in die Netze wie in die Endgeräte dringend notwendig. Der Bundesrat hat im Jahre 1990 das grundsätzliche Konzept für die elektronische Datenkommunikation der Bundesverwal- tung akzeptiert. Das heute vorliegende Projekt KOMBV1, also Kommunikation Bundesverwaltung 1, basiertauf diesem Kon- zept und beschlägt einen ersten Ausbauschritt. In diesem Aus- bauschritt ist erst die Vernetzung der einzelnen Aemter enthal- ten. Es geht also im wesentlichen darum, in Bern die verschie- denen Amtsstellen so miteinander mit Glasfaserkabeln zu ver- binden, dass eine neue Kapazitätsstufe für den Datenaus- tausch erreicht werden kann. Das vorliegende Projekt lässt sich in neun Teilschritte untertei- len. Ein erster Teilschritt betrifft die Knotenräume. Heute ist die Bundesverwaltung auf dem Platz Bern und der Umgebung an 185 Standorten untergebracht. In den wichtigsten Verwal- tungsschwerpunkten sollen in Zukunft insgesamt 33 Knoten- räume aufgebaut werden. Im Botschaftsprojekt selber sind 13 solche Knotenräume enthalten. 17 weitere Knoten werden mit Projekten der Gebäudesanierung jeweils erstellt, oder es wer- den die bereits vorhandenen Einrichtungen weiter genutzt. 3 Knotenräume sind in Vorhaben für Neubauten enthalten. In diesen Knotenräumen findet sich die technische Infrastruktur für die Telefonie und die Datenkommunikation. Dieser Projekt- schritt des Teilprojekts 1 kostet 5,3 Millionen Franken.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Standesinitiatiye Jura Rechtsstatut für Dienstverweigerer aus Gewissensgründen Initiative du canton du Jura Statut de l'objecteur de conscience In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.302 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.09.1991 - 14:30 Date Data Seite 1453-1453 Page Pagina Ref. No 20 020 283 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.