opencaselaw.ch

90.796

Ch Vb · 1990-12-14 · Deutsch CH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 14 décembre 1990

#ST# 90.775

Motion Rechsteiner

Schaffung von Informationsrechten

Droit du citoyen à l'information

Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1990

Der Bundesrat wird eingeladen, die Schaffung von Informa-

tionsrechten der Bürgerinnen und Bürger im schweizerischen

Recht eingehend zu prüfen und den eidgenössischen Räten

eine Vorlage für die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen

zu unterbreiten.

Texte de la motion du 3 octobre 1990

Le Conseil fédéral est chargé d'étudier de manière approfon-

die l'inscription dans la législation du droit à l'information en

faveur des citoyennes et citoyens, et de soumettre aux Cham-

bres fédérales une proposition visant la création des bases lé-

gales nécessaires.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Ursula, Béguelin,

Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bundi, Danuser, Eg-

genberger Georges, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ur-

sula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Ledergerber, Leuenberger

Moritz, Matthey, Mauch Ursula, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rei-

mann Fritz, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Züger

(27)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Es sollte heute unbestritten sein, dass das Prinzip der Oeffent-

lichkeit und der Zugänglichkeit der relevanten Informationen

eine der entscheidenden Voraussetzungen der Demokratie

ist. Der Grundsatz ist im schweizerischen Recht nur ungenü-

gend verwirklicht, nachdem nach wie vor das Prinzip der Ge-

heimhaltung dominiert (z. B. über die Geheimnisartikel des

StGB). Die im Datenschutzgesetz vorgesehenen Auskunfts-

und Einsichtsrechte bilden hierzu nur ein ungenügendes Kor-

rektiv, weil sie die Zugänglichkeit höchstens hinsichtlich derje-

nigen Daten gewährleisten, welche die die Auskunft bean-

spruchende Person persönlich betreffen. Es drängt sich auf,

auch für das schweizerische Recht die Schaffung von Informa-

tionsrechten zu prüfen und in geeigneter Form auf dem Weg

der Gesetzgebung vorzuschlagen. Andere Länder (insbeson-

dere Schweden und die USA mit dem «freedom of information

act» bzw. dem «right to know») haben mit dem Oeffentlich-

keitsprinzip seit längerem gute Erfahrungen gemacht.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 26. November 1990

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 26 novembre 1990

Durch zwei Motionen (80.544 Informanten und Journalisten,

Rechtsstellung; Binder; 80.467 Aktenklassifizierung und öf-

fentliche Meinung; Jelmini) wurde der Bundesrat 1982 beauf-

tragt, bestimmte Aspekte des Informations- und Geheimhal-

tungsrechts zu überprüfen. Der Bundesrat setzte daraufhin für

den Teilaspekt der Ueberprüfung des Geheimhaltungsrechts

und der Geheimhaltungspraxis der Bundesverwaltung eine

Arbeitsgruppe «Oeffentlichkeit und Geheimhaltung» ein.

Diese lieferte ihren Bericht im Juli 1986 ab. Der Bundesrat

nahm am 1. Juli 1987 von diesem Bericht Kenntnis und legte

das weitere Vorgehen fest. Hierbei beauftragte er die Bundes-

kanzlei, aufgrund des Schlussberichts der Arbeitsgruppe im

Bereich Information aus der Bundesverwaltung Vorschläge zu

unterbreiten. Ein in der Folge ausgearbeiteter erster Entwurf

«Weisungen über die Auskunfterteilung und die Akteneinsicht

in Bundesangelegenheiten» wurde von der Verwaltung mit

Skepsis aufgenommen. In der Zwischenzeit hat eine neue in-

terdépartementale Arbeitsgruppe «Akteneinsichtskonferenz»

unter Federführung der Bundeskanzlei am 18. September

1990 ihre Arbeit aufgenommen. Das Ziel dieser Arbeitsgruppe

wird sein, die unterschiedlichen Regelungen zu koordinieren

und harmonisieren. Sie soll ihre Anträge bis Ende Jahr ablie-

fern.

Schriftliche Erklärung des E'undesrates

Déclaration écrite du Consßil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion Rechsteiner in ein Postu-

lat umzuwandeln.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

#ST# 90.796

Motion Zwygart

Eisenbahn-Langtunnel in Ligerz

Tunnel ferroviaire

contournant Gléresse

Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1990

Der Bundesrat wird beauftragt, für den Doppelspurausbau im

Rahmen der «Bahn 2000» auf der Strecke La Neuveville-

Twann einen Langtunnel p anen zu lassen, damit nicht nur Li-

gerz, sondern auch die Weiler Schafis und Bipschal geschont

werden. Nur so ist es mogi eh, dass ein landschafts- und orts-

bildschutzverträgliches Projekt entsteht.

Texte de la motion du 3 octobre 1990

Dans la perspective du dédoublement de la voie ferrée entre

Douanne et La Neuveville, dédoublement prévu dans le cadre

de RAIL 2000, le Conseil fédéral est chargé de faire établir les

plans d'un long tunnel ferroviaire qui contournerait le village

de Gléresse mais aussi les hameaux de Chavannes et de Bip-

schal. Ce projet est le seul moyen de préserver le site et le pay-

sage.

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bonny, Daepp, Dietrich,

Dünki, Fierz, Günter, Hafner Rudolf, Haller, Herczog, Kohler,

Kühn, Loretan, Luder, Maeder, Reimann Fritz, Ruf, Schwab,

Seiler Hanspeter, Vollmer, Weder-Basel, Wyss William

(22)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Das linke Bielerseeufer mit seiner harmonischen Rebberg-

landschaft sowie den weitgehend intakten und historisch wert-

vollen Ortsbildern (Tüscherz, Twann, Wingreis, Bipschal, Li-

gerz, Schafis) wurde vom Bundesrat als Landschaft von natio-

naler Bedeutung erklärt (Aufnahme ins erste Bundesinventar

BLN, 1977). Die erwähnten 3emeinden und Weiler wurden zu-

dem in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder

der Schweiz (ISOS) aufgenommen. Aus dieser Landschaft

sticht ügerz heraus, welches über ein weitgehend unverän-

dertes Dorfbild mit gut erhaltenen Gebäuden aus dem 16. bis

E. 18 Jahrhundert verfügt. Das aufgelegte Projekt eines Doppelspurausbaus sieht nur eine Umfahrung des Dorfkorns von Ligerz vor. Der direkt am See gelegene Weiler Bipschal sowie der zu La Neuveville ge- hörende Weiler Schafis werden nicht geschont. Zwei Bahn- übergänge würden die Staatsstrasse queren, was für eine Neuplanung unbefriedigend ist, trotz der Autobahn N 5. Diese massiven Eingriffe würden zu einer Umklammerung von Li- gerz führen. Massive Eingrilfe führten zu vielen negativen Aus- wirkungen wie Landverlust, Lärmbelastungen und Eingriffe ins Rebgelände. Von den höheren finanziellen Aufwendungen braucht man nicht zurückzuschrecken, wenn man daran denkt, dass dieser Eingriff für immer bestehenbleibt. Ligerz hat bei der Autobahn lange gekämpft. Die mit dem langen N-5-Strassentunnel in Aussicht stehende Entlastung von Schafis, Ligerz und Bip-

14. Dezember 1990 N 2429 Postulat der LdU/EVP-Fraktion schal und der Erhaltung eines Stücks wertvoller Landschaft darf durch einen Kurztunnel der Eisenbahn nicht zunichte ge- macht werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 novembre 1990 Gemäss Bundesverfassung und Eisenbahngesetz unterste- hen Bau und Betrieb der Eisenbahnen der Aufsicht des Bun- desrates bzw. des EVED. Laut Artikel 31 Geschäftsreglement des Nationalrates dürfen Motionen weder in an den Bundesrat übertragene Bereiche eingreifen noch auf einen in gesetzlich geordnetem Verfahren zu treffenden Verwaltungsakt einwir- ken. Aus formellen Gründen kann die Motion nicht in dieser Form entgegengenommen werden. Materiell weist der Bundesrat darauf hin, dass gegenwärtig un- ter der Federführung des für das Projekt zuständigen Bun- desamtes für Verkehr (Bav) das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren durchgeführt wird. Das heisst, dass das Bav gestützt auf das Ergebnis der Einigungsverhandlungen mit den Einsprechern und die Vernehmlassung des Kantons Bern die betroffenen Bundesstellen anhört. Anschliessend er- halten die SBB Gelegenheit, sich zum Ergebnis der Anhörung zu äussern. Das Bav wird, soweit nötig, Beweise erheben und zwischen den Parteien zu vermitteln versuchen. In der Folge prüft das Bav das Projekt auf seine Vereinbarkeit mit den mass- gebenden rechtlichen Bestimmungen. Daraus ergibt sich, dass sich das Bav zurzeit weder für eine Variante «Kurztunnel» noch gegen eine Variante «Langtunnel» entschieden hat. Sollte die umfassende Prüfung des Projekts ergeben, dass die Vorlage Anpassungen bedarf, wird das Bav die entsprechen- den Projektänderungen von den SBB verlangen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.707 Postulat Segmüller Rahmenkreditfür Umweltmassnahmen in Entwicklungsländern Sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde. Crédit de programme Wortlaut des Postulates vom 20. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Eröffnung eines zusätzli- chen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Ent- wicklungsländern zu prüfen. Texte du postulat du 20 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner l'ouverture d'un crédit de programme complémentaire concernant des mesures de sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Schonung der Umwelt wird im In- und Ausland wach- sende Aufmerksamkeit zuteil. Auch die Schweiz muss in Er- gänzung zu ihrer internen Umweltpolitik vermehrt auf interna- tionaler Ebene aktiv werden, damit die globalen ökologischen Fragen (Ozonschicht, Treibhauseffekt, Abfallentsorgung usw.) einer wirksamen Lösung näher gebracht werden kön- nen. Die Entwicklungsländer mit ihren finanziell und technisch schlechteren Ausstattungen stellen dabei ein besonderes Pro- blem dar. Verschiedene Anfragen aus Entwicklungsländern um technische und finanzielle Unterstützung seitens der Schweiz, z. B. im Entsorgungsbereich, belegen das Bedürfnis nach einer Verstärkung der schweizerischen Umweltmass- nahmen gegenüber den Entwicklungsländern. Die vier Rahmenkredite für Entwicklungszusammenarbeit (technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe, wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen, humanitäre Hilfe, Kapi- talbeteiligungen an den Entwicklungsbanken) bieten nur un- genügend Spielraum für die vom Bundesrat verschiedentlich skizzierte ökologische Aussenpolitik der Schweiz. Insbeson- dere lassen auch die beiden in diesem Jahr diskutierten Rah- menkredite über technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie über wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen praktisch keinen Raum für neue Aktionen. Auf der Durchfüh- rungsebene ist ebenfalls nach neuen Mitteln und Wegen zu suchen, um die Umweltmassnahmen nicht nur über multilate- rale Kanäle abzuwickeln, sondern ergänzend dazu weiterhin und vermehrt auch auf bilateraler Basis durchziehen zu kön- nen. Entscheidend für einen effizienten Einsatz der Mittel aus ei- nem allfälligen Rahmenkredit für Umweltmassnahmen ist die Schaffung der notwendigen personellen und administrativen Rahmenbedingungen. Dabei ist für die Abwicklung der bilate- ralen Massnahmen auch vermehrt Durchführungskapazität ausserhalb der Verwaltung (Hilfswerke, Universitäten, Privat- wirtschaft) zu suchen. Aus diesen Ueberlegungen heraus drängt es sich auf, die Möglichkeiten eines neuen, zusätzlichen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Entwicklungsländern zu prüfen. Diese Frage fügt sich nahtlos in den Auftrag des Stän- derates nach einem departementsübergreifenden Leitbild für die künftigen Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz ein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.717 Postulat der LdU/EVP-Fraktion Uno-Beitritt Postulat du groupe Adl/PEP Adhésion a I'ONU Wortlaut des Postulates vom 24. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, auf wann Volk und Ständen eine Vorlage betreffend den Beitritt der Schweiz zur Uno unterbreitet werden soll. Texte du postulat du 24 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner la question suivante: quand un projet relatif à l'adhésion de la Suisse à l'ONU sera- t-il soumis au peuple et aux cantons? Sprecher-Porte-parole: Widmer Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Zwygart Eisenbahn-Langtunnel in Ligerz Motion Zwygart Tunnel ferroviaire contournant Gléresse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.796 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1990 - 08:00 Date Data Seite 2428-2429 Page Pagina Ref. No

E. 20 019 335 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Motion Zwygart 2428 N 14 décembre 1990 #ST# 90.775 Motion Rechsteiner Schaffung von Informationsrechten Droit du citoyen à l'information Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Schaffung von Informa- tionsrechten der Bürgerinnen und Bürger im schweizerischen Recht eingehend zu prüfen und den eidgenössischen Räten eine Vorlage für die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten. Texte de la motion du 3 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé d'étudier de manière approfon- die l'inscription dans la législation du droit à l'information en faveur des citoyennes et citoyens, et de soumettre aux Cham- bres fédérales une proposition visant la création des bases lé- gales nécessaires. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bundi, Danuser, Eg- genberger Georges, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ur- sula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Matthey, Mauch Ursula, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rei- mann Fritz, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Züger (27) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es sollte heute unbestritten sein, dass das Prinzip der Oeffent- lichkeit und der Zugänglichkeit der relevanten Informationen eine der entscheidenden Voraussetzungen der Demokratie ist. Der Grundsatz ist im schweizerischen Recht nur ungenü- gend verwirklicht, nachdem nach wie vor das Prinzip der Ge- heimhaltung dominiert (z. B. über die Geheimnisartikel des StGB). Die im Datenschutzgesetz vorgesehenen Auskunfts- und Einsichtsrechte bilden hierzu nur ein ungenügendes Kor- rektiv, weil sie die Zugänglichkeit höchstens hinsichtlich derje- nigen Daten gewährleisten, welche die die Auskunft bean- spruchende Person persönlich betreffen. Es drängt sich auf, auch für das schweizerische Recht die Schaffung von Informa- tionsrechten zu prüfen und in geeigneter Form auf dem Weg der Gesetzgebung vorzuschlagen. Andere Länder (insbeson- dere Schweden und die USA mit dem «freedom of information act» bzw. dem «right to know») haben mit dem Oeffentlich- keitsprinzip seit längerem gute Erfahrungen gemacht. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 novembre 1990 Durch zwei Motionen (80.544 Informanten und Journalisten, Rechtsstellung; Binder; 80.467 Aktenklassifizierung und öf- fentliche Meinung; Jelmini) wurde der Bundesrat 1982 beauf- tragt, bestimmte Aspekte des Informations- und Geheimhal- tungsrechts zu überprüfen. Der Bundesrat setzte daraufhin für den Teilaspekt der Ueberprüfung des Geheimhaltungsrechts und der Geheimhaltungspraxis der Bundesverwaltung eine Arbeitsgruppe «Oeffentlichkeit und Geheimhaltung» ein. Diese lieferte ihren Bericht im Juli 1986 ab. Der Bundesrat nahm am 1. Juli 1987 von diesem Bericht Kenntnis und legte das weitere Vorgehen fest. Hierbei beauftragte er die Bundes- kanzlei, aufgrund des Schlussberichts der Arbeitsgruppe im Bereich Information aus der Bundesverwaltung Vorschläge zu unterbreiten. Ein in der Folge ausgearbeiteter erster Entwurf «Weisungen über die Auskunfterteilung und die Akteneinsicht in Bundesangelegenheiten» wurde von der Verwaltung mit Skepsis aufgenommen. In der Zwischenzeit hat eine neue in- terdépartementale Arbeitsgruppe «Akteneinsichtskonferenz» unter Federführung der Bundeskanzlei am 18. September 1990 ihre Arbeit aufgenommen. Das Ziel dieser Arbeitsgruppe wird sein, die unterschiedlichen Regelungen zu koordinieren und harmonisieren. Sie soll ihre Anträge bis Ende Jahr ablie- fern. Schriftliche Erklärung des E'undesrates Déclaration écrite du Consßil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion Rechsteiner in ein Postu- lat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.796 Motion Zwygart Eisenbahn-Langtunnel in Ligerz Tunnel ferroviaire contournant Gléresse Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, für den Doppelspurausbau im Rahmen der «Bahn 2000» auf der Strecke La Neuveville- Twann einen Langtunnel p anen zu lassen, damit nicht nur Li- gerz, sondern auch die Weiler Schafis und Bipschal geschont werden. Nur so ist es mogi eh, dass ein landschafts- und orts- bildschutzverträgliches Projekt entsteht. Texte de la motion du 3 octobre 1990 Dans la perspective du dédoublement de la voie ferrée entre Douanne et La Neuveville, dédoublement prévu dans le cadre de RAIL 2000, le Conseil fédéral est chargé de faire établir les plans d'un long tunnel ferroviaire qui contournerait le village de Gléresse mais aussi les hameaux de Chavannes et de Bip- schal. Ce projet est le seul moyen de préserver le site et le pay- sage. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bonny, Daepp, Dietrich, Dünki, Fierz, Günter, Hafner Rudolf, Haller, Herczog, Kohler, Kühn, Loretan, Luder, Maeder, Reimann Fritz, Ruf, Schwab, Seiler Hanspeter, Vollmer, Weder-Basel, Wyss William (22) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das linke Bielerseeufer mit seiner harmonischen Rebberg- landschaft sowie den weitgehend intakten und historisch wert- vollen Ortsbildern (Tüscherz, Twann, Wingreis, Bipschal, Li- gerz, Schafis) wurde vom Bundesrat als Landschaft von natio- naler Bedeutung erklärt (Aufnahme ins erste Bundesinventar BLN, 1977). Die erwähnten 3emeinden und Weiler wurden zu- dem in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgenommen. Aus dieser Landschaft sticht ügerz heraus, welches über ein weitgehend unverän- dertes Dorfbild mit gut erhaltenen Gebäuden aus dem 16. bis

18. Jahrhundert verfügt. Das aufgelegte Projekt eines Doppelspurausbaus sieht nur eine Umfahrung des Dorfkorns von Ligerz vor. Der direkt am See gelegene Weiler Bipschal sowie der zu La Neuveville ge- hörende Weiler Schafis werden nicht geschont. Zwei Bahn- übergänge würden die Staatsstrasse queren, was für eine Neuplanung unbefriedigend ist, trotz der Autobahn N 5. Diese massiven Eingriffe würden zu einer Umklammerung von Li- gerz führen. Massive Eingrilfe führten zu vielen negativen Aus- wirkungen wie Landverlust, Lärmbelastungen und Eingriffe ins Rebgelände. Von den höheren finanziellen Aufwendungen braucht man nicht zurückzuschrecken, wenn man daran denkt, dass dieser Eingriff für immer bestehenbleibt. Ligerz hat bei der Autobahn lange gekämpft. Die mit dem langen N-5-Strassentunnel in Aussicht stehende Entlastung von Schafis, Ligerz und Bip-

14. Dezember 1990 N 2429 Postulat der LdU/EVP-Fraktion schal und der Erhaltung eines Stücks wertvoller Landschaft darf durch einen Kurztunnel der Eisenbahn nicht zunichte ge- macht werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 novembre 1990 Gemäss Bundesverfassung und Eisenbahngesetz unterste- hen Bau und Betrieb der Eisenbahnen der Aufsicht des Bun- desrates bzw. des EVED. Laut Artikel 31 Geschäftsreglement des Nationalrates dürfen Motionen weder in an den Bundesrat übertragene Bereiche eingreifen noch auf einen in gesetzlich geordnetem Verfahren zu treffenden Verwaltungsakt einwir- ken. Aus formellen Gründen kann die Motion nicht in dieser Form entgegengenommen werden. Materiell weist der Bundesrat darauf hin, dass gegenwärtig un- ter der Federführung des für das Projekt zuständigen Bun- desamtes für Verkehr (Bav) das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren durchgeführt wird. Das heisst, dass das Bav gestützt auf das Ergebnis der Einigungsverhandlungen mit den Einsprechern und die Vernehmlassung des Kantons Bern die betroffenen Bundesstellen anhört. Anschliessend er- halten die SBB Gelegenheit, sich zum Ergebnis der Anhörung zu äussern. Das Bav wird, soweit nötig, Beweise erheben und zwischen den Parteien zu vermitteln versuchen. In der Folge prüft das Bav das Projekt auf seine Vereinbarkeit mit den mass- gebenden rechtlichen Bestimmungen. Daraus ergibt sich, dass sich das Bav zurzeit weder für eine Variante «Kurztunnel» noch gegen eine Variante «Langtunnel» entschieden hat. Sollte die umfassende Prüfung des Projekts ergeben, dass die Vorlage Anpassungen bedarf, wird das Bav die entsprechen- den Projektänderungen von den SBB verlangen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.707 Postulat Segmüller Rahmenkreditfür Umweltmassnahmen in Entwicklungsländern Sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde. Crédit de programme Wortlaut des Postulates vom 20. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Eröffnung eines zusätzli- chen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Ent- wicklungsländern zu prüfen. Texte du postulat du 20 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner l'ouverture d'un crédit de programme complémentaire concernant des mesures de sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Schonung der Umwelt wird im In- und Ausland wach- sende Aufmerksamkeit zuteil. Auch die Schweiz muss in Er- gänzung zu ihrer internen Umweltpolitik vermehrt auf interna- tionaler Ebene aktiv werden, damit die globalen ökologischen Fragen (Ozonschicht, Treibhauseffekt, Abfallentsorgung usw.) einer wirksamen Lösung näher gebracht werden kön- nen. Die Entwicklungsländer mit ihren finanziell und technisch schlechteren Ausstattungen stellen dabei ein besonderes Pro- blem dar. Verschiedene Anfragen aus Entwicklungsländern um technische und finanzielle Unterstützung seitens der Schweiz, z. B. im Entsorgungsbereich, belegen das Bedürfnis nach einer Verstärkung der schweizerischen Umweltmass- nahmen gegenüber den Entwicklungsländern. Die vier Rahmenkredite für Entwicklungszusammenarbeit (technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe, wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen, humanitäre Hilfe, Kapi- talbeteiligungen an den Entwicklungsbanken) bieten nur un- genügend Spielraum für die vom Bundesrat verschiedentlich skizzierte ökologische Aussenpolitik der Schweiz. Insbeson- dere lassen auch die beiden in diesem Jahr diskutierten Rah- menkredite über technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie über wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen praktisch keinen Raum für neue Aktionen. Auf der Durchfüh- rungsebene ist ebenfalls nach neuen Mitteln und Wegen zu suchen, um die Umweltmassnahmen nicht nur über multilate- rale Kanäle abzuwickeln, sondern ergänzend dazu weiterhin und vermehrt auch auf bilateraler Basis durchziehen zu kön- nen. Entscheidend für einen effizienten Einsatz der Mittel aus ei- nem allfälligen Rahmenkredit für Umweltmassnahmen ist die Schaffung der notwendigen personellen und administrativen Rahmenbedingungen. Dabei ist für die Abwicklung der bilate- ralen Massnahmen auch vermehrt Durchführungskapazität ausserhalb der Verwaltung (Hilfswerke, Universitäten, Privat- wirtschaft) zu suchen. Aus diesen Ueberlegungen heraus drängt es sich auf, die Möglichkeiten eines neuen, zusätzlichen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Entwicklungsländern zu prüfen. Diese Frage fügt sich nahtlos in den Auftrag des Stän- derates nach einem departementsübergreifenden Leitbild für die künftigen Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz ein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.717 Postulat der LdU/EVP-Fraktion Uno-Beitritt Postulat du groupe Adl/PEP Adhésion a I'ONU Wortlaut des Postulates vom 24. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, auf wann Volk und Ständen eine Vorlage betreffend den Beitritt der Schweiz zur Uno unterbreitet werden soll. Texte du postulat du 24 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner la question suivante: quand un projet relatif à l'adhésion de la Suisse à l'ONU sera- t-il soumis au peuple et aux cantons? Sprecher-Porte-parole: Widmer Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Zwygart Eisenbahn-Langtunnel in Ligerz Motion Zwygart Tunnel ferroviaire contournant Gléresse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.796 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1990 - 08:00 Date Data Seite 2428-2429 Page Pagina Ref. No 20 019 335 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.