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90.717

Ch Vb · 1990-12-14 · Deutsch CH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 14 décembre 1990 Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 26. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 26 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Präsident: Herr Ruf bekämpft das Postulat der LdU/EVP-Frak- tion. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 90.753 Postulat Bär Ratifizierung der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes Droits de l'enfant. Ratification de la Convention des Nations Unies Wortlaut des Postulates vom 1. Oktober 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, den beiden Räten Bericht zu erstatten über den «Kindergipfel» von Ende September 1990 und Antrag zu stellen für eine baldige Ratifizierung der Uno- Konvention für die Rechte des Kindes. Texte du postulat du 1er octobre 1990 Le Conseil fédéral est invité à présenter aux deux Chambres un rapport sur le «sommet mondial de l'enfance» qui s'est tenu à la fin de septembre 1990, assorti d'une proposition de ratifi- cation prochaine de la Convention de l'ONU relative aux droits de l'enfant. Mitunterzeichner - Cosignataires: Diener, Fierz, Gardiol, Leutenegger Oberholzer, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Stocker, Thür (9) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Präsident: Das Postulat wird von Herrn Steffen bekämpft. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 90.776 Postulat Hafner Ursula Beitrag an den Europäischen Jugendfonds Fonds européen de la jeunesse. Relèvement de la contribution Wortlaut des Postulates vom 3. Oktober 1990 Der Bundesrat wird ersucit, den freiwilligen Beitrag an den Europäischen Jugendfonds von 1991 an allmählich auf 100 Prozent des obligatorischen Beitrags zu erhöhen. Texfe du postulat du 3 octoore 1990 Le Conseil fédéral est invité à augmenter progressivement dès 1991 la contribution volontaire allouée au Fonds européen de la jeunesse, jusqu'à ce qu'elle atteigne 100 pour cent de la contribution obligatoire. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bundi, Danuser, David, Eggenberger Georges, Fe.nkhauser, Haering Binder, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Keller, Ledergerber, Leuenberger- Solothurn, Leuenberger Moritz, Matthey, Mauch Ursula, Mei- zoz, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Wiederkehr, Zbin- den Hans, Züger (33) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Europäische Jugendlonds dient der Finanzierung ver- schiedener Aktivitäten von Jugendorganisationen auf europäi- scher Ebene. Das Gesarr.tbudget setzt sich aus obligatori- schen und freiwilligen Beit'ägen der Mitgliedländer des Euro- parates und der beteiligten osteuropäischen Länder zusam- men. Die freiwilligen Beiträge dürfen die Höhe der obligatori- schen Beiträge nicht überschreiten. Aus dem Jugendfonds werden z. B. Seminare zu folgenden Themen unterstützt:

- Menschenrechte/Rechte der Bürgerinnen und Bürger

- Europäische Integration

- Jugendmobilität/Jugendaustausch

- Umwelt/Oekologie

- Kunst/kulturelle Aktivitäten

- Nord-Süd-Dialog/Entwicklungshilfe etc. Die Zahl der eingereichten Gesuche ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Ausserdem wurden in den letzten zwei Jah- ren vermehrt Seminare mit Teilnehmern aus Ost- und Mitteleu- ropa unterstützt. In den meisten Mitgliedländern des Europarates wurden im Laufe dieses Jahres spezialle Mittel zur Förderung verschie- denster Ostkontakte gesprochen. Es ist nicht wünschbar, dass eine verstärkte Unterstützung in diesem Bereich nur für bilaterale Projekte zur Verfügung steht. An der Dritten Jugend- ministerkonferenz des Europarates in Lissabon setzte sich Bundesrat Cotti denn auch für die Schaffung eines zweiten Ju- gendzentrums in Osteuropa ein. Zur Unterstützung haben verschiedene Länder schon be- schlossen, ihren freiwilligen Beitrag zu erhöhen (z. B. Däne- mark: von 50 Prozent auf 100 Prozent des obligatorischen Bei- trags). Die Schweiz bezahlt an den Europäischen Jugendfonds seit 1973 einen freiwilligen Behrag von 10 000 Franken. Dies ent- spricht zurzeit 12,5 Prozent des obligatorischen Beitrags. Eine Erhöhung auf 50 bis 100 Prozent (d.h. auf 40000 bis 80 000 Franken) würde unserem Land gut anstehen und kein allzu grossen Loch in die Bundeskasse reissen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat der LdU/EVP-Fraktion Uno-Beitritt Postulat du groupe Adl/PEP Adhésion a I'ONU In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung

E. 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.717 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1990 - 08:00 Date Data Seite 2429-2430 Page Pagina Ref. No

E. 20 019 337 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

14. Dezember 1990 N 2429 Postulat der LdU/EVP-Fraktion schal und der Erhaltung eines Stücks wertvoller Landschaft darf durch einen Kurztunnel der Eisenbahn nicht zunichte ge- macht werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 novembre 1990 Gemäss Bundesverfassung und Eisenbahngesetz unterste- hen Bau und Betrieb der Eisenbahnen der Aufsicht des Bun- desrates bzw. des EVED. Laut Artikel 31 Geschäftsreglement des Nationalrates dürfen Motionen weder in an den Bundesrat übertragene Bereiche eingreifen noch auf einen in gesetzlich geordnetem Verfahren zu treffenden Verwaltungsakt einwir- ken. Aus formellen Gründen kann die Motion nicht in dieser Form entgegengenommen werden. Materiell weist der Bundesrat darauf hin, dass gegenwärtig un- ter der Federführung des für das Projekt zuständigen Bun- desamtes für Verkehr (Bav) das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren durchgeführt wird. Das heisst, dass das Bav gestützt auf das Ergebnis der Einigungsverhandlungen mit den Einsprechern und die Vernehmlassung des Kantons Bern die betroffenen Bundesstellen anhört. Anschliessend er- halten die SBB Gelegenheit, sich zum Ergebnis der Anhörung zu äussern. Das Bav wird, soweit nötig, Beweise erheben und zwischen den Parteien zu vermitteln versuchen. In der Folge prüft das Bav das Projekt auf seine Vereinbarkeit mit den mass- gebenden rechtlichen Bestimmungen. Daraus ergibt sich, dass sich das Bav zurzeit weder für eine Variante «Kurztunnel» noch gegen eine Variante «Langtunnel» entschieden hat. Sollte die umfassende Prüfung des Projekts ergeben, dass die Vorlage Anpassungen bedarf, wird das Bav die entsprechen- den Projektänderungen von den SBB verlangen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.707 Postulat Segmüller Rahmenkreditfür Umweltmassnahmen in Entwicklungsländern Sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde. Crédit de programme Wortlaut des Postulates vom 20. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Eröffnung eines zusätzli- chen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Ent- wicklungsländern zu prüfen. Texte du postulat du 20 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner l'ouverture d'un crédit de programme complémentaire concernant des mesures de sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Schonung der Umwelt wird im In- und Ausland wach- sende Aufmerksamkeit zuteil. Auch die Schweiz muss in Er- gänzung zu ihrer internen Umweltpolitik vermehrt auf interna- tionaler Ebene aktiv werden, damit die globalen ökologischen Fragen (Ozonschicht, Treibhauseffekt, Abfallentsorgung usw.) einer wirksamen Lösung näher gebracht werden kön- nen. Die Entwicklungsländer mit ihren finanziell und technisch schlechteren Ausstattungen stellen dabei ein besonderes Pro- blem dar. Verschiedene Anfragen aus Entwicklungsländern um technische und finanzielle Unterstützung seitens der Schweiz, z. B. im Entsorgungsbereich, belegen das Bedürfnis nach einer Verstärkung der schweizerischen Umweltmass- nahmen gegenüber den Entwicklungsländern. Die vier Rahmenkredite für Entwicklungszusammenarbeit (technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe, wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen, humanitäre Hilfe, Kapi- talbeteiligungen an den Entwicklungsbanken) bieten nur un- genügend Spielraum für die vom Bundesrat verschiedentlich skizzierte ökologische Aussenpolitik der Schweiz. Insbeson- dere lassen auch die beiden in diesem Jahr diskutierten Rah- menkredite über technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie über wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen praktisch keinen Raum für neue Aktionen. Auf der Durchfüh- rungsebene ist ebenfalls nach neuen Mitteln und Wegen zu suchen, um die Umweltmassnahmen nicht nur über multilate- rale Kanäle abzuwickeln, sondern ergänzend dazu weiterhin und vermehrt auch auf bilateraler Basis durchziehen zu kön- nen. Entscheidend für einen effizienten Einsatz der Mittel aus ei- nem allfälligen Rahmenkredit für Umweltmassnahmen ist die Schaffung der notwendigen personellen und administrativen Rahmenbedingungen. Dabei ist für die Abwicklung der bilate- ralen Massnahmen auch vermehrt Durchführungskapazität ausserhalb der Verwaltung (Hilfswerke, Universitäten, Privat- wirtschaft) zu suchen. Aus diesen Ueberlegungen heraus drängt es sich auf, die Möglichkeiten eines neuen, zusätzlichen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Entwicklungsländern zu prüfen. Diese Frage fügt sich nahtlos in den Auftrag des Stän- derates nach einem departementsübergreifenden Leitbild für die künftigen Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz ein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.717 Postulat der LdU/EVP-Fraktion Uno-Beitritt Postulat du groupe Adl/PEP Adhésion a I'ONU Wortlaut des Postulates vom 24. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, auf wann Volk und Ständen eine Vorlage betreffend den Beitritt der Schweiz zur Uno unterbreitet werden soll. Texte du postulat du 24 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner la question suivante: quand un projet relatif à l'adhésion de la Suisse à l'ONU sera- t-il soumis au peuple et aux cantons? Sprecher-Porte-parole: Widmer Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.

Postulat Hafner Ursula 2430 N 14 décembre 1990 Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 26. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 26 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Präsident: Herr Ruf bekämpft das Postulat der LdU/EVP-Frak- tion. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 90.753 Postulat Bär Ratifizierung der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes Droits de l'enfant. Ratification de la Convention des Nations Unies Wortlaut des Postulates vom 1. Oktober 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, den beiden Räten Bericht zu erstatten über den «Kindergipfel» von Ende September 1990 und Antrag zu stellen für eine baldige Ratifizierung der Uno- Konvention für die Rechte des Kindes. Texte du postulat du 1er octobre 1990 Le Conseil fédéral est invité à présenter aux deux Chambres un rapport sur le «sommet mondial de l'enfance» qui s'est tenu à la fin de septembre 1990, assorti d'une proposition de ratifi- cation prochaine de la Convention de l'ONU relative aux droits de l'enfant. Mitunterzeichner - Cosignataires: Diener, Fierz, Gardiol, Leutenegger Oberholzer, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Stocker, Thür (9) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Präsident: Das Postulat wird von Herrn Steffen bekämpft. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 90.776 Postulat Hafner Ursula Beitrag an den Europäischen Jugendfonds Fonds européen de la jeunesse. Relèvement de la contribution Wortlaut des Postulates vom 3. Oktober 1990 Der Bundesrat wird ersucit, den freiwilligen Beitrag an den Europäischen Jugendfonds von 1991 an allmählich auf 100 Prozent des obligatorischen Beitrags zu erhöhen. Texfe du postulat du 3 octoore 1990 Le Conseil fédéral est invité à augmenter progressivement dès 1991 la contribution volontaire allouée au Fonds européen de la jeunesse, jusqu'à ce qu'elle atteigne 100 pour cent de la contribution obligatoire. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bundi, Danuser, David, Eggenberger Georges, Fe.nkhauser, Haering Binder, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Keller, Ledergerber, Leuenberger- Solothurn, Leuenberger Moritz, Matthey, Mauch Ursula, Mei- zoz, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Wiederkehr, Zbin- den Hans, Züger (33) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Europäische Jugendlonds dient der Finanzierung ver- schiedener Aktivitäten von Jugendorganisationen auf europäi- scher Ebene. Das Gesarr.tbudget setzt sich aus obligatori- schen und freiwilligen Beit'ägen der Mitgliedländer des Euro- parates und der beteiligten osteuropäischen Länder zusam- men. Die freiwilligen Beiträge dürfen die Höhe der obligatori- schen Beiträge nicht überschreiten. Aus dem Jugendfonds werden z. B. Seminare zu folgenden Themen unterstützt:

- Menschenrechte/Rechte der Bürgerinnen und Bürger

- Europäische Integration

- Jugendmobilität/Jugendaustausch

- Umwelt/Oekologie

- Kunst/kulturelle Aktivitäten

- Nord-Süd-Dialog/Entwicklungshilfe etc. Die Zahl der eingereichten Gesuche ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Ausserdem wurden in den letzten zwei Jah- ren vermehrt Seminare mit Teilnehmern aus Ost- und Mitteleu- ropa unterstützt. In den meisten Mitgliedländern des Europarates wurden im Laufe dieses Jahres spezialle Mittel zur Förderung verschie- denster Ostkontakte gesprochen. Es ist nicht wünschbar, dass eine verstärkte Unterstützung in diesem Bereich nur für bilaterale Projekte zur Verfügung steht. An der Dritten Jugend- ministerkonferenz des Europarates in Lissabon setzte sich Bundesrat Cotti denn auch für die Schaffung eines zweiten Ju- gendzentrums in Osteuropa ein. Zur Unterstützung haben verschiedene Länder schon be- schlossen, ihren freiwilligen Beitrag zu erhöhen (z. B. Däne- mark: von 50 Prozent auf 100 Prozent des obligatorischen Bei- trags). Die Schweiz bezahlt an den Europäischen Jugendfonds seit 1973 einen freiwilligen Behrag von 10 000 Franken. Dies ent- spricht zurzeit 12,5 Prozent des obligatorischen Beitrags. Eine Erhöhung auf 50 bis 100 Prozent (d.h. auf 40000 bis 80 000 Franken) würde unserem Land gut anstehen und kein allzu grossen Loch in die Bundeskasse reissen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat der LdU/EVP-Fraktion Uno-Beitritt Postulat du groupe Adl/PEP Adhésion a I'ONU In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.717 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1990 - 08:00 Date Data Seite 2429-2430 Page Pagina Ref. No 20 019 337 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.