Erwägungen (2 Absätze)
E. 18 September 1991 N 1511 Postulat (Braunschweig-)Bundi Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 1990 Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 90.473 hiervor Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 août 1990 Voir rapport sur l'intervention 90.473 ci-devant Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Hafner Rudolf: Es handelt sich bei der Neutralität nicht um ei- nen Gegenstand der Tagespolitik, aber immerhin ist die Neu- tralität in der Schweiz etwas, das während Jahrhunderten ge- wachsen ist und wo sich offenbar erst heute - im Zeitalter des internationalen Opportunismus - die Frage stellt, ob man et- was Derartiges einfach so wegwirft oder ob man es weiter be- halten will. Das Ganze steht auch vor dem Hintergrund der EG-Diskussion. Sie wissen, dass bei einem EG-Befürworter die Tendenz besteht, alles, was irgendwie hinderlich wäre, auf die Seite zu schieben. Es ist bei der Neutralität durchaus so, dass man sich die Frage stellen muss, ob man opportunistisch handeln will oder die staatspolitische Sicht noch behalten will. Immerhin ist es doch so, dass während zwei Weltkriegen un- sere Bevölkerung zu einem wesentlichen Teil aufgrund der Neutralität vor den enormen Folgen dieser Kriege verschont geblieben ist. Allein deswegen darf man nicht sagen, dass Neutralität etwas sei, das man einfach auf die Seite schieben kann. Mein erster Vorstoss, datiert vom 8. Februar 1990, verlangte ei- nen Bericht über das Neutralitätsverständnis. In seiner Stel- lungnahme sagte der Bundesrat, er habe mehrmals grund- sätzliche Positionen bekanntgegeben. Es sei im Grunde ge- nommen alles klar, rund ein Jahr Arbeitszeit reiche zudem nicht aus, um einen solchen Bericht zu erstatten. Ich schrieb aufgrund dieser Antwort-in Anpassung an den Sachverhalt ein neues Postulat und forderte, man solle mög- lichst bald einen solchen Bericht erstatten. Herr Bundesrat Fel- ber, Sie haben gesagt, Sie würden inhaltlich das Anliegen un- terstützen. Deshalb habe ich nicht schlecht gestaunt, als dann in der schriftlichen Antwort zu lesen war, dass man das Anlie- gen wiederum ablehne, und zwar nach dem Motto: Die Verwal- tung habe nichts mit dem Neutralitätsverständnis zu tun, das sei allein Sache der Wissenschaft. Es ist auch dem Bundesrat nicht verwehrt, mit der Zeit klüger zu werden. Tatsächlich ist es so, dass einige Wochen später unerwartet der Golfkrieg stattgefunden hat. Während des Golf- krieges haben ja Chef beamte und der Bundesrat vielfach Stel- lung bezogen, z. B. zur Frage der Ueberflüge durch militäri- sche Flugzeuge. Sie erinnern sich: Diese Aussagen während des Golfkrieges waren widersprüchlich. Man kann schon fast sagen: Es war ein Schleuderkurs, so dass der Bundesrat in seiner Politik unglaubwürdig wurde. Ich kann dem Bundesrat gratulieren und attestieren, dass er diesen Sachverhalt doch überlegt hat. Im März dieses Jahres wurde eine Studiengruppe von 16 Leuten eingesetzt. Es ist also plötzlich doch eine Sache der Verwaltung geworden. Man will jetzt einen Bericht ausarbeiten und das Resultat bekannt- geben. Man hat auch seitens der SP-Fraktion festgestellt, dass das ein Thema ist. Kollege Hubacher hat ein solches Postulat mit den Unterschriften der meisten SP-Mitglieder eingereicht. Dieses Postulat, Herr Bundesrat Felber, das einen ganz ähnlichen Sinn hat, haben Sie akzeptiert. Man kann ohne weiteres sagen: Es sprechen genügend wich- tige Gründe dafür, dass man das Postulat überweist. Weil die Arbeit dieser Studiengruppe - in der Vertreter aller Parteien sit- zen - noch nicht abgeschlossen ist, spricht auch alles dafür, dieses Postulat aufrechtzuerhalten. Weil die Neutralität für die Schweiz wirklich etwas ausseror- dentlich Wichtiges ist, bitte ich Sie, das Postulat ernst zu neh- men und es zu überweisen. M. Felber, conseiller fédéral: Je vous dois peut-être des excu- ses, mais vous risqueriez de m'en devoir aussi. Ce n'est pas de ma faute si le Parlement met beaucoup de temps pour trai- ter les affaires. Ce postulat datait d'avant la crise du Golfe et la prise de position du Conseil fédéral était de rie pas agir ainsi sur le moment. Or, il est clair que l'enchaînement des événe- ments aurait entraîné le Conseil fédéral à répondre autrement puisque nous avons désigné une commission spéciale et confié aussi des mandats particuliers à des experts. Je vous rappelle que ces mandats, surtout s'il s'agit de spécialistes du droit international public, sont souvent assez compliqués à lire, parce qu'ils ne donnent raison ni à l'un ni à l'autre. Il ne faut pas se faire trop d'illusions, mais ce travail est en cours. Personnellement, dans les circonstances actuelles, je ne m'oppose plus à l'adoption de ce postulat. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.394 Postulat (Braunschweig-)Bundi Vertrauensbildende Massnahmen zur Stärkung des B-Waffen-Vertrages Traité sur les armes biologiques. Mesures dites de confiance Wortlaut des Postulates vom 22. März 1990 Seit der Einführung der Gentechnik und anderer Biotechnolo- gien haben biologische und Toxin-Waffen eine neue militäri- sche Bewertung erfahren, und es ist die Gefahr eines biologi- schen Wettrüstens eingetreten. Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 89.413 zur Verifikation des Ueberein- kommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von To- xin-Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen ver- mochte nur teilweise zu befriedigen. Der Bundesrat nimmt in seiner Antwort eine allzu abwartende Haltung gegenüber die- ser neuen Entwicklung ein. Die Schweiz ist aufgerufen, durch zusätzliche vertrauensbildende Massnahmen, insbesondere durch die nationale und internationale Bereitstellung geeigne- ter Verifikationsinstrumente, zur Stärkung des B-Waffen-Ver- trages beizutragen.
1. Der Bundesrat ist eingeladen, unverzüglich die Frage der vertrauensbildenden Massnahme und der Verifikation beim B-Waffen-Vertrag voranzubringen und sich spätestens an der kommenden 3. Ueberprüfungskonferenz des B-Waffen-Ver- trages für ein Zusatzprotokoll einzusetzen, das jegliche For- schungsarbeiten an potentiellen B- und T-Waffen verbietet; Entwicklung, Herstellung und Lagerung von B- und T-Waffen auch für sogenannten prophylaktischen Schutz und andere (angeblich) «friedliche» Zwecke verbietet; Bestimmungen zur Kontrolle ihrer Einhaltung (Verifikation) enthält und festlegt, wie auf Vertragsbrüche reagiert wird.
2. Einige Nato-Länder, allen voran die USA, widersetzten sich an der 2. Ueberprüfungskonferenz vehement weitergehenden Bemühungen um eine Verbesserung der Verifikation mit dem Argument, eine Aenderung der Vertragsbestimmungen falle nicht unter deren Mandat. Der Bundesrat ist eingeladen, trotzdem, wie angetönt, darauf zu beharren, dass anlässlich der 3. Ueberprüfungskonferenz der Abschluss eines Zusatzprotokolls zum B-Waffen-Vertrag über Verifikationsfragen eingeleitet wird.
3. Der Bundesrat ist eingeladen, eventuell gemeinsam mit an- deren Staaten, beim Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Sammelbeschwerde gemäss Artikel V und VI einzulegen, damit schon heute, ohne Zusatzprotokoll, eine Untersuchung von Ländern veranlasst wird, die hohe B-Waffen-Ausgaben ausweisen oder sonst Anlass zu Besorgnis geben.
4. Der Bundesrat ist eingeladen, schon vor dem Abschluss ei- nes entsprechenden Zusatzprotokolls Verifikationsverfahren
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Hafner Rudolf Bericht zum Neutralitätsverständnis Postulat Hafner Rapport sur la neutralité helvétique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.645 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.09.1991 - 08:00 Date Data Seite 1510-1511 Page Pagina Ref. No
E. 20 020 295 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Postulat Hafner Rudolf 1510 N 18 septembre 1991 Politik unseres Landes während der europäischen Nach- kriegsordnung (1945-1989) zuhanden des Schweizervolkes zu verfassen. Die Geschichtsforscher mögen insbesondere beauftragt wer- den, zu untersuchen:
- wie die weltweiten und die kontinentalen Entwicklungen auf unsere Sicherheits-, Unabhängigkeits- und Neutralitätspolitik eingewirkt haben;
- wie die massgebenden Persönlichkeiten aufgrund ihrer Auf- fassungen agiert und reagiert haben; und -wie es sich mit jenen Ereignissen und Entwicklungen ver- hält, die nicht genügend abgeklärt sind. Dafür möge der Bundesrat den Geschichtsforschern den Zu- gang zu den einschlägigen Dokumenten derzivilen und militä- rischen Behörden ermöglichen. Texte du postulat du 22 mars 1990 Le Conseil fédéral est invité à charger un groupe d'historiens suisses à rédiger en commun et en trois ans, un rapport des- tiné à renseigner la population sur la politique de sécurité ex- terne et interne de notre pays, ainsi que sur la politique de sau- vegarde de l'indépendance et de la neutralité durant la pé- riode d'après-guerre (1945 à 1989). Les historiens devront notamment étudier
- les effets exercés sur notre politique de sécurité et de sauve- garde de l'indépendance et de la neutralité par l'évolution de la politique mondiale et continentale;
- la façon dont les principaux acteurs ont agi et réagi compte tenu de leurs conceptions;
- les événements et les développements qui n'ont pas été suf- fisamment éclaircis. Le Conseil fédéral devra autoriser les historiens à consulter les documents des autorités civiles et militaires. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Eben ist auch für unser Land die viereinhalb Jahrzehnte wäh- rende Epoche der Nachkriegs-Blockordnung Europas zu Ende gegangen und schlagartig in eine neue Aéra des demo- kratischen Aufbruchs des Gesamtkontinents ausgemündet. Das Ringen um den Schulterschluss im Westbereich Europas, an dem wir teilhaben, weitet sich zu einem Ringen um den Schulterschluss aller europäischen Völker. Die Schweiz muss ihre Stellung auf dem politisch veränderten Kontinent neu bestimmen. Die Belange unserer Sicherheit, unserer Unabhängigkeit und unserer Neutralität sind neben den Belangen unserer Wirtschaft für unser Staatswesen zen- tral. Um in diesen Belangen - wenn nötig - neue Wege gehen zu können, muss unser Volk Klarheit über die alten Wege er- langen. • Die Aufarbeitung unserer Nachkriegsgeschichte scheint das Mittel zu sein, um uns ein ungebrochenes Verhältnis zu unse- rer jüngsten Vergangenheit zu verschaffen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates zu den Vorstössen 90.473 und 90.645 vom 29. August 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral concernant les interventions 90.4 73 et 90.645 du 29 août 1990
1. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf das Postulat Hafner Rudolf vom 8. Februar 1990 darauf hingewiesen, dass er es als Aufgabe der Wissenschaft und nicht der Verwaltung betrachtet, Studien zu erstellen, die eine mehrjährige, einge- hende und fachübergreifende wissenschaftliche Forschung beinhalten. Im Rahmen des Nationalfonds besteht das nötige Instrumentarium zur Förderung solcher Untersuchungen.
2. Aufgrund der weitgefassten Definition des Themas würden von einer Studie, wie sie die Postulanten vorschlagen, alle Be- reiche der Neutralitäts- und Sicherheitspolitik - mitunter fast die gesamte schweizerische Aussen- und Verteidigungspolitik seit dem Zweiten Weltkrieg - betroffen. Mit Unterstützung des Bundes werden gegenwärtig grosse Forschungsvorhaben durchgeführt, die sich bereits in vielfälti- ger Weise mit Aspekten des von den Postulanten vorgeschla- genen Themas befassen. Zu erinnern ist an die Arbeiten für das historische Lexikon und für die Sammlung diplomatischer Dokumente (15 Bände) sowie an die Neuausgabe des Hand- buchs zur schweizerischen Aussenpolitik. Auch das von der Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departemen- tes für auswärtige Angelegenheiten bei Herrn Professor Schindler in Auftrag gegebene Gutachten über die Vereinbar- keit von EG-Mitgliedschaft und Neutralität ist der Oeffentlich- keit zugänglich gemacht worden.
3. Jede Regierung muss selbstverständlich ihre aussenpoliti- schen und sicherheitspolitischen Leitlinien regelmässig über- denken. Der Bundesrat hat dies anlässlich seiner Botschaft vom 21. Dezember 1981 über den Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen und seiner Botschaft vom 25. Mai 1988 über die Volksinitiative «für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik» sowie in seinem Bericht vom 24. August 1988 über die Stellung der Schweiz im euro- päischen Integrationsprozess getan. Er wird auch weiterhin neutralitäts- und sicherheitspolitische Fragen in grundsätzli- cher Weise behandeln und seine Schlussfolgerungen der Bundesversammlung unterbreiten. Gelegenheit dazu besteht in nächster Zukunft bei der Behandlung des Berichts zur Si- cherheitspolitik und des zweiten Berichts über die europäi- sche Integration. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 16 Stimmen Dagegen 2 Stimmen #ST# 90.645 Postulat Hafner Rudolf Bericht zum Neutralitätsverständnis Rapport sur la neutralité helvétique Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, möglichst bald einen Bericht zum Neutralitätsverständnis der Schweiz in der Vergangen- heit, Gegenwart und Zukunft zu erstatten. Der Neutralitätsbe- griff soll dabei möglichst umfassend verstanden werden und nebst den militärischen Aspekten auch solche des Rechts, des Kulturlebens usw. enthalten. Texte du postulat du 22 juin 1990 Le Conseil fédéral est invité à adresser sans tarder au Parle- ment un rapport sur la conception passée, actuelle et future de la neutralité suisse. La notion de neutralité sera prise au sens large et il s'agira de l'étudier tant sous l'angle militaire que du point de vue juridique, culturel, etc. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Betreffend Begründung und Mitunterzeichner wird auf das Postulat vom 8. Februar 1990 zum gleichen Thema verwiesen. Bundesrat Felber hat die Erstellung eines derartigen Berichtes in der Junisession als berechtigtes Anliegen bezeichnet und einzig geltend gemacht, der Zeitrahmen im Postulat vom
8. Februar 1990 sei zu eng. Zur Form des gewünschten Berichtes sei noch beigefügt, dass er möglichst einem breiten Publikum zugänglich sein sollte, z. B. über die EDMZ.
18. September 1991 N 1511 Postulat (Braunschweig-)Bundi Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 1990 Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 90.473 hiervor Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 août 1990 Voir rapport sur l'intervention 90.473 ci-devant Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Hafner Rudolf: Es handelt sich bei der Neutralität nicht um ei- nen Gegenstand der Tagespolitik, aber immerhin ist die Neu- tralität in der Schweiz etwas, das während Jahrhunderten ge- wachsen ist und wo sich offenbar erst heute - im Zeitalter des internationalen Opportunismus - die Frage stellt, ob man et- was Derartiges einfach so wegwirft oder ob man es weiter be- halten will. Das Ganze steht auch vor dem Hintergrund der EG-Diskussion. Sie wissen, dass bei einem EG-Befürworter die Tendenz besteht, alles, was irgendwie hinderlich wäre, auf die Seite zu schieben. Es ist bei der Neutralität durchaus so, dass man sich die Frage stellen muss, ob man opportunistisch handeln will oder die staatspolitische Sicht noch behalten will. Immerhin ist es doch so, dass während zwei Weltkriegen un- sere Bevölkerung zu einem wesentlichen Teil aufgrund der Neutralität vor den enormen Folgen dieser Kriege verschont geblieben ist. Allein deswegen darf man nicht sagen, dass Neutralität etwas sei, das man einfach auf die Seite schieben kann. Mein erster Vorstoss, datiert vom 8. Februar 1990, verlangte ei- nen Bericht über das Neutralitätsverständnis. In seiner Stel- lungnahme sagte der Bundesrat, er habe mehrmals grund- sätzliche Positionen bekanntgegeben. Es sei im Grunde ge- nommen alles klar, rund ein Jahr Arbeitszeit reiche zudem nicht aus, um einen solchen Bericht zu erstatten. Ich schrieb aufgrund dieser Antwort-in Anpassung an den Sachverhalt ein neues Postulat und forderte, man solle mög- lichst bald einen solchen Bericht erstatten. Herr Bundesrat Fel- ber, Sie haben gesagt, Sie würden inhaltlich das Anliegen un- terstützen. Deshalb habe ich nicht schlecht gestaunt, als dann in der schriftlichen Antwort zu lesen war, dass man das Anlie- gen wiederum ablehne, und zwar nach dem Motto: Die Verwal- tung habe nichts mit dem Neutralitätsverständnis zu tun, das sei allein Sache der Wissenschaft. Es ist auch dem Bundesrat nicht verwehrt, mit der Zeit klüger zu werden. Tatsächlich ist es so, dass einige Wochen später unerwartet der Golfkrieg stattgefunden hat. Während des Golf- krieges haben ja Chef beamte und der Bundesrat vielfach Stel- lung bezogen, z. B. zur Frage der Ueberflüge durch militäri- sche Flugzeuge. Sie erinnern sich: Diese Aussagen während des Golfkrieges waren widersprüchlich. Man kann schon fast sagen: Es war ein Schleuderkurs, so dass der Bundesrat in seiner Politik unglaubwürdig wurde. Ich kann dem Bundesrat gratulieren und attestieren, dass er diesen Sachverhalt doch überlegt hat. Im März dieses Jahres wurde eine Studiengruppe von 16 Leuten eingesetzt. Es ist also plötzlich doch eine Sache der Verwaltung geworden. Man will jetzt einen Bericht ausarbeiten und das Resultat bekannt- geben. Man hat auch seitens der SP-Fraktion festgestellt, dass das ein Thema ist. Kollege Hubacher hat ein solches Postulat mit den Unterschriften der meisten SP-Mitglieder eingereicht. Dieses Postulat, Herr Bundesrat Felber, das einen ganz ähnlichen Sinn hat, haben Sie akzeptiert. Man kann ohne weiteres sagen: Es sprechen genügend wich- tige Gründe dafür, dass man das Postulat überweist. Weil die Arbeit dieser Studiengruppe - in der Vertreter aller Parteien sit- zen - noch nicht abgeschlossen ist, spricht auch alles dafür, dieses Postulat aufrechtzuerhalten. Weil die Neutralität für die Schweiz wirklich etwas ausseror- dentlich Wichtiges ist, bitte ich Sie, das Postulat ernst zu neh- men und es zu überweisen. M. Felber, conseiller fédéral: Je vous dois peut-être des excu- ses, mais vous risqueriez de m'en devoir aussi. Ce n'est pas de ma faute si le Parlement met beaucoup de temps pour trai- ter les affaires. Ce postulat datait d'avant la crise du Golfe et la prise de position du Conseil fédéral était de rie pas agir ainsi sur le moment. Or, il est clair que l'enchaînement des événe- ments aurait entraîné le Conseil fédéral à répondre autrement puisque nous avons désigné une commission spéciale et confié aussi des mandats particuliers à des experts. Je vous rappelle que ces mandats, surtout s'il s'agit de spécialistes du droit international public, sont souvent assez compliqués à lire, parce qu'ils ne donnent raison ni à l'un ni à l'autre. Il ne faut pas se faire trop d'illusions, mais ce travail est en cours. Personnellement, dans les circonstances actuelles, je ne m'oppose plus à l'adoption de ce postulat. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.394 Postulat (Braunschweig-)Bundi Vertrauensbildende Massnahmen zur Stärkung des B-Waffen-Vertrages Traité sur les armes biologiques. Mesures dites de confiance Wortlaut des Postulates vom 22. März 1990 Seit der Einführung der Gentechnik und anderer Biotechnolo- gien haben biologische und Toxin-Waffen eine neue militäri- sche Bewertung erfahren, und es ist die Gefahr eines biologi- schen Wettrüstens eingetreten. Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 89.413 zur Verifikation des Ueberein- kommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von To- xin-Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen ver- mochte nur teilweise zu befriedigen. Der Bundesrat nimmt in seiner Antwort eine allzu abwartende Haltung gegenüber die- ser neuen Entwicklung ein. Die Schweiz ist aufgerufen, durch zusätzliche vertrauensbildende Massnahmen, insbesondere durch die nationale und internationale Bereitstellung geeigne- ter Verifikationsinstrumente, zur Stärkung des B-Waffen-Ver- trages beizutragen.
1. Der Bundesrat ist eingeladen, unverzüglich die Frage der vertrauensbildenden Massnahme und der Verifikation beim B-Waffen-Vertrag voranzubringen und sich spätestens an der kommenden 3. Ueberprüfungskonferenz des B-Waffen-Ver- trages für ein Zusatzprotokoll einzusetzen, das jegliche For- schungsarbeiten an potentiellen B- und T-Waffen verbietet; Entwicklung, Herstellung und Lagerung von B- und T-Waffen auch für sogenannten prophylaktischen Schutz und andere (angeblich) «friedliche» Zwecke verbietet; Bestimmungen zur Kontrolle ihrer Einhaltung (Verifikation) enthält und festlegt, wie auf Vertragsbrüche reagiert wird.
2. Einige Nato-Länder, allen voran die USA, widersetzten sich an der 2. Ueberprüfungskonferenz vehement weitergehenden Bemühungen um eine Verbesserung der Verifikation mit dem Argument, eine Aenderung der Vertragsbestimmungen falle nicht unter deren Mandat. Der Bundesrat ist eingeladen, trotzdem, wie angetönt, darauf zu beharren, dass anlässlich der 3. Ueberprüfungskonferenz der Abschluss eines Zusatzprotokolls zum B-Waffen-Vertrag über Verifikationsfragen eingeleitet wird.
3. Der Bundesrat ist eingeladen, eventuell gemeinsam mit an- deren Staaten, beim Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Sammelbeschwerde gemäss Artikel V und VI einzulegen, damit schon heute, ohne Zusatzprotokoll, eine Untersuchung von Ländern veranlasst wird, die hohe B-Waffen-Ausgaben ausweisen oder sonst Anlass zu Besorgnis geben.
4. Der Bundesrat ist eingeladen, schon vor dem Abschluss ei- nes entsprechenden Zusatzprotokolls Verifikationsverfahren
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Hafner Rudolf Bericht zum Neutralitätsverständnis Postulat Hafner Rapport sur la neutralité helvétique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.645 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.09.1991 - 08:00 Date Data Seite 1510-1511 Page Pagina Ref. No 20 020 295 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.