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Postulat Müller-Meilen 1924 N 5 octobre 1990 Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1987 wurde bei einer von mehreren Revisionen der RVO die Formel eingeführt, dass bis zur Inkraftsetzung des Radio- und Fernsehgesetzes nur noch in Regionen, in denen kein Lokal- radio arbeitet, neue Gesuche bewilligt werden können. Damit sind neue Radioformen, wie es Spartenprogramme sind, nicht möglich. Diese bedürfen wegen ihrer schmalen Zielgruppen grösserer Agglomerationen, die aber bereits durch Lokalra- dios besetzt sind. Der Versuch von Radio Opus im Dezember 1989 in der Region Zürich hat aufgezeigt, dass wichtige Be- dürfnisse der Bevölkerung im Radiobereich noch nicht genü- gend abgedeckt sind. Zuwarten bis zur Inkraftsetzung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes, der entsprechenden Ver- ordnung, der Ausschreibung usw. dauert zu lange. Die Gefahr ist gross, dass in der Zwischenzeit ausländische Sender in die Lücke springen. Ein Sender wie Radio Opus hat, wie der einmonatige Versuch nachgewiesen hat, eine eminent kulturpolitische Funktion, die auch von der Presse einhellig positiv gewürdigt worden ist. Die PTT ersetzt zurzeit den Telefonrundspruch durch ein mo- dernes digitales Uebertragungssystem mit 16 Uebertragungs- kanälen. Es wäre sinnvoll, wenn schweizerische Spartenpro- gramme, wie beispielsweise Radio Opus, ebenfalls Zugang zu diesem effizienten Verbreitungssystem erhalten würden. So könnten Regionen, die kein genügendes Potential für die Ali- mentierung etwa eines Radioprogramms mit klassischer Mu- sik haben, wenigstens per Kabel dieses zusätzliche Angebot benützen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. August 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1990 Der Bundesrat hat am 18. Juni 1990 die Verordnung über lo- kale Rundfunk-Versuche (RVO) bis zum Inkrafttreten des Ra- dio- und Fernsehgesetzes (RTVG), längstens aber bis zum
30. April 1994 verlängert. Er hat auf eine materielle Revision der RVO verzichtet und damit die im Postulat angeregte Zulas- sung neuer Veranstalter für sogenannte Spartenprogramme ausgeschlossen. Der Bundesrat hat sich dabei von folgenden Ueberlegungen leiten lassen: Die Zulassung neuer Lokalradios und die Vergabe der letzten verfügbaren Frequenzen zum jetzigen Zeitpunkt würde das Radio- und Fernsehgesetz präjudizieren, das gegenwärtig im Parlament beraten wird. Mit der inhaltlich unveränderten Ver- längerung der RVO wird die Entscheidungsfreiheit des Ge- setzgebers gewahrt und sichergestellt, dass der zukünftige Vollzug des RTVG durch den Bundesrat nicht beeinträchtigt wird. Es wäre in der Tat stossend, wenn im RTVG vorgesehene Möglichkeiten nicht oder nur teilweise realisiert werden könn- ten, weil die erforderlichen Sendefrequenzen nicht mehr vor- handen sind. Schliesslich wären durch die Zulassung neuer Veranstalter in Regionen, in denen bereits Lokalradios in Betrieb sind, neue Konkurrenzverhältnisse geschaffen worden. Da mehrere Sta- tionen nach wie vor mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfen und die Lokalradiowerbung gegenwärtig eine rück- läufige Tendenz aufweist, wäre die Zulassung neuer Konkur- renten nach Ansicht des Bundesrates problematisch. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Allenspach: Ich habe das Wort zu einer Erklärung verlangt, weil der Bundesrat mein Postulat betreffend «Radio Opus» ab- schreiben will. Formell ist dagegen nichtseinzuwenden, mate- riell hat sich der Bundesrat ganz einfach um einen Entscheid gedrückt. Es ist falsch, wenn der Bundesrat die Frequenzen hortet, weil er damit Positionen preisgibt. Wenn sich die aus- ländischen Medien in bestehende Lücken eingenistet haben, wird es den schweizerischen Medien später einmal schwerfal- len, sie wieder daraus zu verdrängen. Wenn der Bundesrat be- hauptet, er könne die verfügbaren Frequenzen nicht zuteilen, weil bestehende Lokalradios mit wirtschaftlichen Schwierig- keiten zu kämpfen hätten, verkennt er, dass auch in der Medi- enlandschaft Konkurrenz und nicht Monopole herrschen soll- ten. #ST# 90.628 Postulat Müller-Meilen Anschluss an das europäische Hochleistungs-Schienennetz Réseau TGV européen. Raccordement de la Suisse Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1990 Der Bundesrat wird ersucht, in seinen Verhandlungen mit den Nachbarstaaten auf einen raschen Anschluss auch der zentra- len, der nordwestlichen und der nordöstlichen Landesteile an das europäische Hochleistungs-Schienennetz (Verbindun- gen Rhein-Rhone und Mannheim-Basel) zu drängen. Texfe du postulat du 22 juin 1990 Le Conseil fédéral est chargé d'insister, dans ses négociations avec les Etats voisins, pour que les régions du centre, du nord-est et du nord-ouest de notre pays soient aussi raccor- dées sans tarder au réseau européen à grande vitesse (liai- sons Rhin-Rhône et Mannheim-Bâle). Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Couchepin, Fischer-Seengen, Frey Walter, Kühne, Loeb, Mühlemann, Steinegger, Wanner, Weber-Schwyz (10) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Während Genf seit 1981 und Lausanne seit 1984 mit grossem Erfolg vom TGV-Angebot profitieren und der Bund weitere Ver- besserungen aktiv unterstützt, dauern die Fahrzeiten von Zü- rich nach Paris und Lyon nach wie vor im besten Fall 6 bzw. 5,5 Stunden. Der TGV Rhein-Rhone erlaubt mindestens deren Halbierung und damit die immer dringlicher werdende Entla- stung der Flughäfen und Flugstrassen von solchen Verbin- dungen. Die deutschen ICE-Züge sollten ausser nach Mün- chen baldmöglichst auch in die Schweiz verkehren. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 22. August 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 22 août 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Müller-Meilen Anschluss an das europäische Hochleistungs-Schienennetz Postulat Müller-Meilen Réseau TGV européen. Raccordement de la Suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.628 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1990 - 08:00 Date Data Seite 1924-1924 Page Pagina Ref. No 20 019 075 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.