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90.567

Ch Vb · 1990-10-05 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

5. Oktober 1990 N 1931 Interpellation Blatter 77 Prozent auf Südamerika, zu 7 Prozent auf Südostasien und zu 16 Prozent auf Afrika.

2. Der Bundesrat hat folgende Möglichkeiten, auf internationa- ler Ebene mitzuwirken, damit der Zerstörung der Tropenwäl- der Einhalt geboten werden kann:

a. Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Rah- menbedingungen zugunsten der Tropenwalderhaltung, wie:

- verstärkte Beteiligung in geeigneten Fällen an einer schritt- weisen Entschuldung von Drittländern als Gegenleistung für Bemühungen, entsprechende Gebiete tropischer Regenwäl- der dauerhaft unter Schutz zu stellen;

- Einwirkung auf internationale Entwicklungsbanken und auf die Exportrisikogarantieprojekte.

b. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit durch Projekte, die auf eine Verminderung des Druckes auf den Wald abzielen. Im Vordergrund stehen Projekte zur Erhö- hung der landwirtschaftlichen Produktivität, der Schaffung von Arbeitsplätzen ausserhalb des Primärsektors und zur Redu- zierung des Bevölkerungswachstums.

c. Förderung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Forstsektor. Zurzeit gibt die Schweiz jährlich etwa 30 bis 35 Millionen Franken aus für Forstprojekte, die vorwiegend den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Naturwäldern, die Durchführung von Aufforstungen sowie die Unterstützung im Bereich von Forschung und Ausbildung beinhalten.

d. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit în je- nen Gremien, welche die Erhaltung des Tropenwaldes sowie die Förderung der Waldbestände, insbesondere im Rahmen integrierter forst- und landwirtschaftlicher Nutzung, unterstüt- zen. Dabei sind namentlich folgende Organisationen zu er- wähnen:

- Tropenwaldaktionsplan der FAO. Dieser Plan bildet die be- ste Voraussetzung für die zukünftige Verwirklichung eines ganzheitlichen Lösungsansatzes.

- Unterstützung der internationalen Tropenholzorganisation (Itto) bei den Bemühungen, Kriterien für eine nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung der Tropenwälder aufzu- stellen und umzusetzen.

- Mitarbeit am Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Unep).

- Beteiligung an internationalen Konventionen auf dem Ge- biete des Naturschutzes.

3. Der Bundesrat ist bemüht, die verfügbaren Möglichkeiten zum Schutz der Tropenwälder wie bis anhin auch in Zukunft voll auszuschöpfen. Insbesondere wird er im Hinblick auf die Bereitstellung genügender Finanzmittel die Mitfinanzierung ei- nes weltweiten Umweltfonds, der auch zur Erhaltung der Tro- penwälder beitragen kann, in Betracht ziehen. Gleichzeitig wird er die Weiterentwicklung aufmerksam verfolgen und neue Lösungsansätze prüfen. In den nächsten Jahren finden wichtige internationale Konfe- renzen statt, die auch dem Thema Tropenwald gewidmet sind (Weltklimakonferenz 1990, Weltforstkongress 1991, Uno-Kon- ferenz über Umwelt und Entwicklung 1992). Die Schweiz wird aktiv an diesen Konferenzen teilnehmen. Sie wird die Bestre- bungen für die Errichtung von völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen zum weltweiten Schutz der Wälder unterstüt- zen. Die Uno-Konferenz über Umwelt und Entwicklung von 1992 dürfte zum Abschluss von Konventionen über die Klimaände- rungen und über die biologische Vielfalt führen. Diese würden auch den Bereich der Tropenwaldnutzung abdecken. Die Schweiz nimmt in den zuständigen Uno-Gremien aktiv an den Vorbereitungen teil, die im Hinblick auf diese Konventionen getroffen werden. Anlässlich des vergangenen Weltwirt- schaftsgipfels in Houston ist sogar eine besondere Kommis- sion über die Tropenwälder erörtet worden. Die Schweiz würde sich an entsprechenden internationalen Arbeiten betei- ligen.

4. Der Bundesrat ist selbstverständlich bereit, das Parlament und die Oeffentlichkeit über die Aktivitäten der Schweiz zugun- sten der Tropenwalderhaltung zu informieren. Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.567 Interpellation Blatter Entsorgung von Personal-Computern, EDV-Anlagen und TV-Geräten Elimination des ordinateurs et des téléviseurs Wortlaut der Interpellation vom 18. Juni 1990 Die Zunahme von Personal-Computern ist nach wie vor aus- serordentlich hoch. Praktisch jeder Arbeitsplatz im Dienstlei- stungsbereich wird heute mit einem PC-Bildschirmgerät aus- gerüstet. Die Leistungen und technischen Ausstattungen wer- den laufend verbessert und die Preise immer günstiger so dass die Geräte in Zukunft rasch ersetzt werden. Die Frage stellt sich brennend: Wohin mit den alten Geräten? Eine ähnliche Situation haben wir auch auf dem Televisions- und Videomarkt. Neue Fernsehsysteme HDTV (High Definition Tele Vision) werden in den nächsten Jahren auf den Markt kommen. HDTV- lebt vom grossen Bild. Testversuche begin- nen bei den Fussballweltmeisterschaften in Italien. Die heute üblichen TV-Geräte sind alle für HDTV zu klein. Es braucht da- her nicht nur völlig neue Fernsehgeräte, sondern auch grös- sere Bildschirme. Ein gigantischer Wettbewerb um die Erobe- rung der Weltmärkte wird einsetzen (Unterhaltungsindustrie Japan/Europa). Die SRG macht bereits Testversuche mit mo- bilen HDTV Aufnahmewagen und plant vereinzelt HDTV- Koproduktionen mit ausländischen Fernsehanstalten. Ob- wohl die ersten Geräte voraussichtlich erst 1995 marktmässig eingesetzt werden, stellt sich gerade hier die Frage der Entsor- gung. Ich habe am 8. Dezember 1988 im Namen der CVP- Fraktion eine Motion eingereicht für die Entsorgung von Son- derabfällen. Die Motion wurde in der Zwischenzeit von beiden Räten gutgeheissen. Ich stelle dem Bundesrat daherfolgende Fragen:

1. Teilt der Bundesrat meine Feststellung, dass in den näch- sten Jahren die Zahl von alten wertlosen Personal-Computern sowie Televisionsgeräten ganz gewaltig ansteigen wird?

2. Sind in diesen Bildschirmgeräten Problemstoffe und Son- derabfälle vorhanden?

3. Wenn bei der Entsorgung dieser Geräte Probleme entste- hen könnten, so sollte man heute schon die Produzenten in die Pflicht der Entsorgung nehmen. Wäre es möglich, bei je- dem verkauften Gerät in der Schweiz vom Lieferanten eine vor- gezogene Entsorgungsgebühr zu verlangen? Texte de l'interpellation du 18 juin 1990 Les micro-ordinateurs ont envahi notre vie. Rares sont ceux qui, dans le secteur tertiaire, n'en sont pas équipés. Mais bien vite un ordinateur est remplacé par un autre, plus puissant, mieux équipé et moins cher. D'où la question: Que faire des anciens appareils? Le même problème se pose avec les téléviseurs et les magné- toscopes. Dans quelques années, on verra apparaître sur le marché des téléviseurs à haute définition. Les premiers tests viennent d'être faits à l'occasion de la retransmission des matchs de la coupe du monde de football. On sait aujourd'hui que les téléviseurs actuels seront trop petits pour la haute défi- nition. Il faudra donc les remplacer. Il s'ensuivra une gigantes- que bataille entre les constructeurs japonais et les construc- teurs européens. A l'heure actuelle, la SSR procède à des es- sais avec des voitures mobiles de prise de vue spécialement équipées pour la télévision à haute définition et elle envisage diverses coproductions avec des télévisions étrangères. Les premiers téléviseurs à haute définition ne devraient faire leur apparition que vers 1995, mais ici encore se pose le problème de l'élimination des vieux appareils démodés. J'ai déposé le 8 décembre 1988, au nom du groupe PDG, une motion sur l'élimination des déchets spéciaux, motion que les deux Chambres ont adoptée.

Interpellation Nabholz 1932 N 5 octobre 1990 Je pose aujourd'hui au Conseil fédéral les questions suivan- tes:

1. Pense-t-il, lui aussi que, le nombre de vieux ordinateurs et de téléviseurs passés de mode va faire un bond fantastique dans les années qui viennent?

2. Tous ces appareils et notamment leurs écrans contiennent- ils des substances présentant certains risques (déchets spé- ciaux)?

3. Si l'élimination de ces appareils devait s'avérer problémati- que, il faudrait imposer dès à présent des obligations adéqua- tes aux fabricants. Serait-il possible d'exiger en Suisse du ven- deur de tout appareil qu'il s'acquitte à l'avance d'une taxe d'éli- mination? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bürgi, David, Dormann, Hari, Iten, Keller, Kühne, Ruckstuhl, Seiler Hanspeter, Widrig (10) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1990

1. Angesichts der raschen Zunahme des Einsatzes von Perso- nal-Computern am Arbeitsplatz und zuhause ist zweifellos da- mit zu rechnen, dass in Zukunft die Zahl der zu entsorgenden Personal-Computer und EDV-Anlagen ansteigt. Infolge der schnell fortschreitenden technischen Entwicklung auf diesem Sektor muss davon ausgegangen werden, dass nicht in erster Linie die Lebensdauer eines Gerätes dessen Einsatzdauer be- stimmt, sondern ebenso auch die Tatsache, dass diese Geräte nach kurzer Zeit technisch veralten und durch neuere Ausfüh- rungen ersetzt werden. Sogar Modeströmungen oder Presti- geüberlegungen dürften beim Entscheid über eine Neuan- schaffung eine Rolle spielen. Bei den TV-Geräten ist der Markt heute bereits bis zu einem gewissen Grad gesättigt. Der Kaufeines neuen Gerätes ist viel- fach Ersatz eines bereits vorhandenen Apparates. Eine we- sentliche Zunahme der zu entsorgenden TV-Geräte wäre aller- dings zu erwarten, wenn auch hier infolge technischer Neuent- wicklungen (z. B. HDTV-Technologie) der Bestand rasch er- neuert würde. Der hohe Preis von HDTV-Geräten und die man- gelnde Kompatibilität mit den heutigen Fernsehnormen ma- chen dies in den nächsten Jahren eher unwahrscheinlich; ver- mutlich wird das HDTV erst gegen das Jahr 2000 beim Konsu- menten den Durchbruch schaffen.

2. Generell können in elektronischen Geräten verschiedene Problemstoffe wie halogenierte Flammschutzmittel, Schwer- metalle oder Galliumarsenid enthalten sein. Lieber die spezifi- sche Zusammensetzung einzelner Geräte bestehen nur lückenhafte Kenntnisse. Je nach Hersteller und Baujahr sind die Anteile der genannten Problemstoffe, aber auch zum Bei- spiel der verwendeten Kunststoffsorten, stark verschieden. Die lückenhaften Kenntnisse sind darauf zurückzuführen, dass die meisten in der Schweiz abgesetzten Geräte importiert werden und Informationen der Hersteller deshalb nur schwer zu erhalten sind. Zudem sind die Hersteller selber oft nur schlecht im Bild über die Stoffe, die in den von ihnen verwen- deten Bauteilen vorkommen. Nach den Bestimmungen der Stoffverordnung unterstehen auch die Importeure von Elektronikgeräten der Pflicht zur Selbstkontrolle. Damit soll als präventive Massnahme die Um- weltverträglichkeit beurteilt werden, bevor Geräte auf den Markt gelangen. Die Importeure sind dazu ihrerseits auf Anga- ben der Hersteller angewiesen und deshalb aus den oben ge- nannten Gründen oft klar überfordert. Sie verfügen in der Re- gel auch nicht über die nötigen Fachkenntnisse und Laborein- richtungen, die ihnen eine selbständige Beurteilung der Um- weltrelevanz der in den Geräten enthaltenen Stoffe erlauben würde. Ohne detailliertere Kenntnisse über die stoffliche Zusammen- setzung ist es nur schwer möglich, die optimalen Verwer- tungs- oder Behandlungsverfahren für alte Geräte auszuarbei- ten. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Importeu- ren und Händlern, der Abfallwirtschaft und den behördlichen Fachstellen ist deshalb dringend nötig und wird auch von den interessierten Kreisen gewünscht. Das Bundesamt für Um- welt, Wald und Landschaft (Buwal) hat die entsprechenden Kontakte bereits aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird das Buwal die Importeure auch gezielt zu verstärkten Ab- klärungen auffordern, zum Beispiel über die Verwendung von Galliumarsenid anstelle des in der Entsorgung unproblemati- schen Siliziums als Halbleitermaterial. Als wesentliche Massnahme drängt sich die Ausarbeitung von Vorschriften über die Kennzeichnung von elektronischen Ge- räten auf.

3. Neben den Lücken in der Stoffkenntnis besteht das Haupt- problem der Entsorgung von Elektronikgeräten darin, dass diese auf den Markt gebracht werden, ohne dass im voraus die Verantwortung für die Entsorgung festgelegt ist. Weder die Rücknahme der Geräte noch die Finanzierung der Behand- lung sind heute geregelt. Sollte sich aufgrund besserer Stoffkenntnisse die Vermutung bestätigen, dass die umweltgerechte Verwertung und Be- handlung der genannten elektronischen Geräte in speziali- sierten Anlagen erfolgen muss, werden die entsprechenden Massnahmen für Rücknahme und Finanzierung unter Einbe- zug der Branche zu treffen sein. Die von den Interpellanten angeregte vorgezogene Entsor- gungsgebühr könnte ein geeignetes Instrument für die verur- sachergerechte Finanzierung der Behandlung darstellen. Die Schaffung der dafür nötigen gesetzlichen Grundlage wird im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates für die Aenderung des Umweltschutzgesetzes vorgeschlagen. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.579 Interpellation Nabholz Statistische Angaben zum Drogenkonsum Consommation de stupéfiants. Statistique Wortlaut der Interpellation vom 5. Juni 1990 Nimmt der Konsum illegaler Drogen zu, oder bleibt er stabil? Welche Altersgruppen sind vor allem betroffen? Welche Be- deutung haben die neuen Drogen, zum Beispiel Kokain? Antworten auf derartige Fragen wären für die Schweiz ausser- ordentlich wichtig, soll in der Zukunft eine sachlichere Drogen- politik formuliert und deren Wirksamkeit beurteilt werden kön- nen. Der «Drogenbericht» des Jahres 1983 enthielt noch ausführli- che Zahlen zu der Häufigkeit und Entwicklung des Drogen- konsums, übrigens auch hinsichtlich legaler Drogen und Me- dikamente. Im neuen Bericht der Subkommission «Drogenfra- gen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission» (1989) heisstes nun: «Seither ist vor allem im Bereich des Dro- genkonsums und der Konsummuster nur spärlich neues Da- tenmaterial dazugekommen, so dass sich die Beurteilung der aktuellen Situation zwangsläufig auf unvollständige Grundla- gen abstützt» (Seite 20). Sicher ist die Erhebung solcher Da- ten nicht einfach, methodische Probleme stellen sich. Umge- kehrt kann es nicht angehen, dass wir in unserem Land keine Zahlen zum Beispiel über den Kokainkonsum und die Verbrei- tung der «neuen Drogen» oder aber von Schnüffelkonsum bei Jugendlichen haben. Ich frage den Bundesrat deshalb an,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Blatter Entsorgung von Personal-Computern, EDV-Anlagen und TV- Geräten Interpellation Blatter Elimination des ordinateurs et des téléviseurs In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.567 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1990 - 08:00 Date Data Seite 1931-1932 Page Pagina Ref. No 20 019 082 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.