opencaselaw.ch

90.313

Ch Vb · 1990-06-22 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

22. Juni 1990 N 1251 Motion Rychen milienzulagen gesetzgeberisch tätig zu werden. Bisher hat er von dieser Kompetenz nur im Bereich der Landwirtschaft Ge- brauch gemacht durch Erlass des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG). Sämtliche Kantone kennen heute Familienzulagen an Arbeit- nehmer ausserhalb der Landwirtschaft, einige auch an Selb- ständigerwerbende und wenige an Nichterwerbstätige. Die Bestrebungen, ein umfassendes Bundesgesetz über Fa- milienzulagen zu schaffen, gehen bis ins Jahr 1946 zurück und fanden sich seither immer wieder auf der politischen Ta- gesordnung. Bei den diesbezüglich letzten Vorstössen handelt es sich um die parlamentarische Initiative Nanchen aus dem Jahre 1977 und um die Standesinitiative des Kantons Luzern aus dem Jahre 1983. Im Auftrag der vorberatenden Nationalratskommission hatte das Eidgenössische Departement des Innern im Jahre 1984 ein breit angelegtes Vernehmlassungsverfahren bezüglich ei- ner bundesrechtlichen Ordnung der Familienzulagen durch- geführt. Die Bedürfnisfrage wurde dabei mehrheitlich verneint. 16 Kantone sprachen sich sowohl gegen eine Lösung nach AHV-Modell wie auch gegen die weniger weit gehende Lö- sung in Form eines Rahmengesetzes aus. Es sei wenig sinn- voll, so lautete der Grundtenor, eine Aufgabe dem Bund zu übertragen, welche bis anhin zufriedenstellend durch die Kan- tone wahrgenommen worden sei. Im Jahre 1986 lehnten der Nationalrat (mit 99 zu 70) und der Ständerat (mit 29 zu 8) eine bundesrechtliche Ordnung der Familienzulagen ab. Bezüglich der Rechtsstellung von Bürgern aus anderen als EG- und Efta-Staaten sowie bezüglich derjenigen von Asylbe- werbern sind aus heutiger Sicht keine Regelungen denkbar, welche nur auf bundesrechtlicher, nicht jedoch auch auf kan- tonaler Ebene zu realisieren wären. Im Hinblick auf die Verwirklichung eines Europäischen Wirt- schaftsraumes wären bezüglich der bestehenden kantonalen Familienzulagengesetze ohne Zweifel gewisse Anpassungen nötig (insbesondere Gleichbehandlung von Bürgern der EG und der Efta). Diese wären in einem das ganze Land umfas- senden Gesetz ohne Zweifel einfacher vorzunehmen als in 26 verschiedenen kantonalen Erlassen. Soweit sich dies heute bereits beurteilen lässt, könnten diese notwendigen Anpas- sungen indessen ebenso auf der Basis der bestehenden föde- ralistischen Ordnung realisiert werden. Im Rahmen der Vorarbeiten im Hinblick auf den allfälligen Ab- schluss eines EWR-Vertrags wird auch dieser Fragenkomplex eingehend zu prüfen sein. Aufgrund der Ergebnisse dieser Prüfung wird schliesslich endgültig darüber zu entscheiden sein, inwiefern sich eine einheitliche Bundeslösung bezüglich der Realisierung des sogenannten Acquis communautaire aufdrängt. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Le président: M. Stucky combat la motion Hänggi. La discus- sion est renvoyée à une date ultérieure. Verschoben - Renvoyé #ST# 90.313 Motion Rychen Drogenmissbrauch. Nationale Präventionskampagne Toxicomanie. Campagne nationale de prévention Wortlaut der Motion vom 6. Februar 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, eine breitangelegte nationale Kampagne gegen den Drogenmissbrauch nach dem Vorbild der Aids-Kampagne einzuleiten. Texte de la motion du 6 février 1990 Le Conseil fédéral est chargé de lancer une campagne natio- nale de prévention de la toxicomanie en prenant pour exemple la campagne contre le SIDA. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Areg- ger, Aubry, Auer, Basler, Bäumlin Ursula, Berger, Biel, Bircher, Blocher, Bonny, Braunschweig, Bremi, Bühler, Bundi, Burck- hardt, Bürgi, Büttiker, Cincera, Columberg, Daepp, Danuser, Darbellay, David, Déglise, Dietrich, Dormann, Dünki, Eggly, Engler, Eppenberger Susi, Etique, Fäh, Fehr, Fierz, Fischer- Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Fri- derici, Früh, Graf, Gysin, Hari, Hess Otto, Hess Peter, Hösli, Houmard, Iten, Jeanneret, Jung, Keller, Kohler, Kühne, Lanz, Leuba, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Loretan, Luder, Massy, Mauch Rolf, Mühlemann, Müller-Aargau, Mül- ler-Meilen, Müller-Wiliberg, Nabholz, Nebiker, Neuenschwan- der, Neukomm, Oester, Ott, Pini, Portmann, Reichling, Rei- mann Fritz, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Rutishauser, Rüttimann, Sager, Scheidegger, Schmidhalter, Schule, Schwab, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spalti, Spoerry, Stamm, Stappung, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Ulrich, Wanner, Weber-Schwyz, Widmer, Widrig, Wyss Paul, Wyss William, ZbindenHans, Zölch.Zwingli, Zwygart (106) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Erstes Ziel der Drogenpolitik muss es sein, Jugendliche vom Drogenkonsum abzuhalten. Der Prévention im Sinne der Infor- mation, Aufklärung und Ueberzeugung kommt daher im Rah- men einer wirksamen Bekämpfung des Drogenmissbrauchs eine zentrale Stellung zu. Von den Kantonen und privaten Or- ganisationen wird in diesem Bereich bereits heute wertvolle Arbeit geleistet. Das heutige Ausmass der Drogenprobleme und der Gefährdung junger Menschen sowie die Gefahr wach- sender Gleichgültigkeit lassen jedoch Zweifel daran aufkom- men, ob diese Anstrengungen genügen. Der Kampf gegen den Drogenmissbrauch ist eine nationale Aufgabe. Sollen po- sitive Resultate im Rahmen einer überzeugenden Prévention erzielt werden, sind vermehrte und insbesondere koordinierte Anstrengungen nötig. Es bedarf der Initiative des Bundes und einer professionell geführten, breitangelegten nationalen Prä- ventionskampagne nach dem Vorbild der Aids-Kampagne. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 5. Juni 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 5 juin 1990 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Rychen Drogenmissbrauch. Nationale Präventionskampagne Motion Rychen Toxicomanie. Campagne nationale de prévention In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.313 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.06.1990 - 08:00 Date Data Seite 1251-1251 Page Pagina Ref. No 20 018 722 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.