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90.051

CH Vb · 1990-11-27 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

27. November 1990 883 Institut für Viruskrankheiten. Zusatzkredit nerzeit der ERG eine wesensfremde Aufgabe überbürdet; der Ständerat habe einen Buchhalterentscheid gefällt, anders könne die Streichung des 900-Millionen-Betrages nicht be- zeichnet werden. Wörtlich fügte er bei: «Ob wir nun die 900 Mil- lionen Guthaben weiterschreiben oder aber streichen, ändert an der grundsätzlichen Situation nichts.» Mehr Gewicht hat der Kommissionssprecher dann allerdings der Referendums- drohung zugemessen, die im Anschluss an unseren Ent- scheid ausgesprochen wurde. Dies hat den Nationalrat offen- sichtlich bewogen, seine Gunst der bundesrätlichen Vorlage zuzuwenden. In der Sache selbst sind sich die beiden Räte grundsätzlich ei- nig. Ob wir uns so oder anders entscheiden, ändert an der Sa- che nichts. Folgen wir aber dem Nationalrat, schliessen wir mit aller Wahrscheinlichkeit ein Referendum aus. Ich lege Wert darauf zu betonen, dass der Beschluss des Stän- derates nicht ein Geschenk an die Wirtschaft war, wie man uns vorgeworfen hat. Vielmehr sind die Währungsverluste auf die von der ERG in den Jahren 1973 bis 1985 gewährten Wäh- rungsgarantien zurückzuführen. Dies wiederum beruhte auf einem Beschluss des Parlamentes, weshalb wir in der Aussen- wirtschaftskommission ursprünglich davon ausgegangen sind, dieser Fehler sollte mit der Streichung der Währungsver- luste als Ganzes korrigiert werden. Die Aussenwirtschaftskommission vertritt heute einhellig die Auffassung, dass es sinnlos wäre, über das Problem der Entla- stung der Exportrisikogarantie noch ein langes Differenzberei- nigungsverfahren durchzuführen, insbesondere weil so oder so an der Situation nichts zu ändern ist. Dies ist denn auch der Grund, dass Ihnen die Aussenwirtschaftskommission einstim- mig vorschlägt, zum ursprünglichen Beschluss des Bundesra- tes zurückzukehren, diesen in globo zu genehmigen und so die Differenz zum Nationalrat ein für allemal aus der Welt zu schaffen. Angenommen -Adopté #ST# 90.051 Efta-Entwicklungsfonds für Jugoslawien Fonds de développement de l'AELE en faveur de la Yougoslavie Botschaft und Beschlussentwurf vom 22. August 1990 (BBIIII, 497) Message et projet d'arrêté du 22 août 1990 (FF III, 477) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schönenberger, Berichterstatter: Seit 1976 besteht ein Efta- Fonds für die Entwicklung der Industrie in Portugal, mit dem gute Erfahrungen gemacht worden sind. Dies veranlasste die Efta-Staaten im Dezember 1989 auf Vorschlag der Schweizeri- schen Eidgenossenschaft, Jugoslawien eine ähnliche Unter- stützung zu gewähren. Mit diesem Instrument sollen Investi- tionsvorhaben, insbesondere von kleinen und mittleren Unter- nehmen, zur Entwicklung der jugoslawischen Wirtschaft finan- ziert werden. Ferner sollen mit dem Fonds der Handel sowie die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Jugoslawien und den beitragenden Staaten gefördert werden. Die Efta-Staaten erwarten damit den wirtschaftlichen Auf- schwung des Landes Jugoslawien. Das Abkommen ist dank der besonderen Beziehungen zustande gekommen, welche Jugoslawien seit Ende der sechziger Jahre zu den Efta-Staa- ten unterhält. Im Januar 1990 hat das jugoslawische Parlament in einer Er- klärung über die Integration Jugoslawiens in Europa den Wunsch ausgesprochen, mit der Efta ein bilaterales Freihan- delsabkommen abzuschliessen oder der Assoziation als voll- berechtigtes Mitglied beizutreten. Der geplante Fonds soll 100 Millionen Dollar umfassen. Der Bundesrat ist daher zu er- mächtigen, zu diesem Zweck einen Kredit in der Höhe von 29,82 Millionen Dollar, d. h. rund 45 Millionen Franken - die Berechnung erfolgt am Tag des Inkrafttretens -, bereitzustel- len. Im Laufe der ersten fünf Jahre des Bestehens des Fonds sollen fünf gleiche Jahresraten, erstmals abrufbar im Jahre 1991, geleistet werden. Die Verpflichtung der Schweiz beläuft sich also auf fünf Mal rund 5,9 Millionen Dollar oder 8,9 Millionen Franken. Bei In- krafttreten des Statutes werden die 100 Millionen US-Dollar übrigens zu den geltenden Wechselkursen in ECU umge- tauscht. Die Beiträge der Efta-Staaten werden im sechsten Jahr und in jedem folgenden Jahr mit 3 Prozent jährlich am Ende jedes Jahres verzinst. Spätestens nach 25 Jahren ist die Rückzahlung der Beiträge fällig. Falls die wesentlichen Ziele bei der Rückzahlung nicht eingehalten werden sollten, etwa infolge einer Verschlechterung der innenpolitischen Lage des Landes, würden die Operationen eingestellt. Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz am Efta-Entwicklungsfonds für Jugoslawien zu- zustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 90.041 |nstitut für Viruskrankheiten in Mittelhäusern. Zusatzkredit Institut pour les maladies à virus à Mittelhäusern. Crédit supplémentaire Botschaft und Beschlussentwurf vom 30. Mai 1990 (BBI II, 1483) Message et projet d'arrêté du 30 mai 1990 (FF II, 1407) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Rhyner, Berichterstatter: Am 17. März 1986 sind für den Neu- bau eines Eidgenössischen Institutes für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe in Mittelhäusern, Gemeindegebiet Kö- niz, 46,1 Millionen Franken bewilligt worden. Heute wird um ei-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Efta-Entwicklungsfonds für Jugoslawien Fonds de développement de l'AELE en faveur de la Yougoslavie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.051 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 27.11.1990 - 08:00 Date Data Seite 883-883 Page Pagina Ref. No 20 019 481 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.