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23. März 1990 N 695 Motion Nussbaumer Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Februar 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 février 1990 Die Motion verlangt, dass die Kredite zur Förderung der ge- meinnützigen Wohnbauträger erhöht werden sollen. Diesem Anliegen wurde im Prinzip bereits Rechnung getragen. Im Vor- anschlag 1989 waren für Kredite zur Förderung von gemein- nützigen Wohnbauträgern 8 Millionen Franken eingesetzt. Im Budget 1990 ist ein Betrag von 11 Millionen Franken vorgese- hen. Eine künftige weitere Erhöhung ist offen. Ferner verlangt die Motion bei der Zusatzverbilligung eine Er- weiterung des Bezügerkreises. Dieses Anliegen wird im Rah- men der Revision der Verordnung zum Wohnbau- und Eigen- tumsförderungsgesetz geprüft. Der entsprechende Entwurf ist zurzeit bei den Kantonen in Vernehmlassung. Da gewisse Anliegen des Motionärs noch Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens bilden, erscheint dem Bundes- rat die Umwandlung in ein Postulat angezeigt. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 89.830 Motion Nussbaumer Naturnaher Landbau. Förderung der Vertragsproduktion Méthodes naturelles de culture et production sous contrat Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1989 Der Bundesrat erhält den Auftrag, die landwirtschaftliche Ge- setzgebung zu ergänzen und bezüglich der flächenbezoge- nen Direktzahlungen anzupassen, damit vor allem jene Land- wirtschaftsbetriebe gefördert werden, welche vertraglich ihre gesamte Produktion auf naturnahe, umweltschonende Land- baumethoden umstellen. Bauernfamilien, welche sich unter- schriftlich verpflichten, in geregelter Fruchtfolge qualitativ hochwertige Nahrungsmittel zu produzieren und die Pflege der Umwelt sowie der Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Ar- tenvielfalt usw.) zu übernehmen, sollen für ihre ökologischen Leistungen angemessen entschädigt werden. Texte de la motion du 15 décembre 1989 Le Conseil fédéral est chargé de compléter la législation sur l'agriculture et de réajuster les paiements directs à la surface de manière à favoriser les exploitations agricoles qui s'enga- gent contractuellement à pratiquer pour la totalité de leur pro- duction des méthodes de culture écologiques et naturelles. Les familles paysannes qui s'engagent formellement à pro- duire des denrées alimentaires de haute qualité en pratiquant un assolement régulier, et à ménager l'environnement et les bases vitales (sol, eau, diversité des espèces notamment), se- ront équitablement indemnisées pour leurs prestations écolo- giques. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baggi, Blatter, Bürgi, Bütti- ker, Caccia, Cotti, Daepp, Darbellay, David, Déglise, Dietrich, Dormann, Ducret, Engler, Eppenberger Susi, Grassi, Hänggi, Hess Peter, Hildbrand, Humbel, Iten, Kühne, Luder, Maître, Paccolat, Portmann, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnider, Sei- ler Rolf, Stamm, Theubet, Wanner, Wellauer, Widrig (35) Schriftliche Begründung - Développement par écrit
1. Die der Motion zugrunde gelegte Idee entspricht der Kon- kretisierung der am Seminar des Schweizerischen Bauern- verbandes und des Schweizerischen Naturschutzverbandes vom 23. April 1987 in Ölten ausformulierten Thesen:
11. Eine Akzentverschiebung in der Landwirtschaftspolitik soll vollzogen werden. Dem im Sechsten Landwirtschaftsbericht formulierten Ober- ziel des Schutzes und der Pflege der Kulturlandschaft soll eine grössere Nachachtung verschafft werden.
12. Die Landwirtschaftsoll naturnaher produzieren. Eine umweltgerechte Anbauweise (mit weniger Pestiziden und mineralischen Stickstoffdüngern) wird heute vermehrt ge- fordert (z. B. wegen der Nitratbelastung des Grundwassers). Eine Produktion mit geringerem Hilfsstoffeinsatz kann mithel- fen, die Ueberproduktion in gewissen Bereichen zu verrin- gern.
13. .Die Mitarbeit der Bauern soll freiwillig sein. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist nur in einem positiven Geiste möglich. Ein System der Anreize ist einem System der Verbote vorzuziehen.
14. Die Landwirtschaft soll die Pflege der Landschaft selbst an die Hand nehmen. Die Bauern können diese Pflege am effizientesten und am sachgerechtesten durchführen. Zudem könnte sich die Land- wirtschaft mit der Uebernahme dieser Arbeiten eine neue Ein- kommensquelle erschliessen, was bei den zurzeit schwieri- gen Einkommensverhältnissen sehr zu wünschen wäre.
2. Der Uebergang von der produktionsorientierten Landwirt- schaft zu einem naturnahen Landbau mutet dem Bauern eine zweifache Aufgabe zu: die Produktion von Nahrungsmitteln von hoher innerer Qualität und die Riege der Landschaft. Es sind neue Organisationsstrukturen zu schaffen, die dem Bau- ern einen Anreiz bringen, diese Aufgaben im Dienste der Natur und der Volkswirtschaft zu übernehmen. Am geeignetsten wäre eine Vertragsproduktion auf freiwilliger Basis.
3. Ziele der Vertragsproduktion
31. Die Einkommenspolitik ist nicht mehr auf Produktionsstei- gerungen, sondern vermehrt auf die Abgeltung der ökologi- schen Leistungen der Landwirtschaft auszurichten.
32. Die Mehrheit der bäuerlichen Landwirtschaftsbetriebe soll in den nächsten zehn Jahren auf eine möglichst flächen- deckende, umweltgerechte integrierte Produktion umgestellt werden, um den Naturhaushalt in der Agrarlandschaft flächen- deckend wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
33. Vertragsbetriebe haben den Zielvorstellungen des revi- dierten Gewässerschutzgesetzes und des Tierschutzgesetzes zu entsprechen. Ebenso haben sie ihren Betrieb im Sinne von Artikel 31 bis Absatz 3 BV landesüblich gut zu bewirtschaften.
34. Schaffung eines neuen Berufsbildes für den Bauernstand. Als tüchtig soll inskünftig jener Landwirt gelten, der aus dem eigenen Boden mit geringem Futterzukauf und restriktiver Hilfsstoffanwendung, Produkte von hoher innerer Qualität er- zeugt und der Umwelt Sorge trägt.
4. Verwirklichungsmöglichkeit Die Erfahrung zeigt, dass sich die Bauern nur widerwillig an Verbote und Vorschriften halten. Sie halten indessen Verträge, die sie freiwillig unterschreiben, sehr pflichtbewusst ein. Der an der Vertragsproduktion interessierte Landwirt schliesst mit einer von den Kantonen bezeichneten Trägerorganisation einen mehrjährigen privatrechtlichen Vertrag ab. Den Kanto- nen stehen zur Durchführung die landwirtschaftliche Betriebs- beratung, die Bauernorganisationen, die Naturschutzkreise usw. zur Verfügung. Die staatlich subventionierte Betriebs- beratung kann wegen des guten Ausbildungsstandes der jun- gen Bauern mehr und mehr von der produktionssteigernden Beratung zurückgezogen und in der neuen Aufgabe einge- setztwerden.
5. Förderung der Vertragsproduktion Die von den Vertragsproduzenten erbrachte ökologische Lei- stung soll jährlich abgegolten werden. Die Entschädigung der Umweltleistung besteht nicht aus der Abgeltung der Differenz zwischen Maximalerträgen und naturnaher Produktion. Inte- griert produzierende Landwirte nehmen mehr Risiko auf sich.
Motion Früh 696 N 23 mars 1990 Die mittleren Jahreserträge werden sinken (1989: ca. 20 Pro- zenttiefere Weizenerträge in integrierten Betrieben). Es entsteht ein Mehraufwand (hacken statt spritzen). Vertrags- produzenten sollen zudem Hecken, Streuobstbau, Uferge- hölze, Magerwiesen und Nassstandorte pflegen. Die Abgel- tung sollte gestützt auf den Mehraufwand und buchhalteri- sche Vergleichszahlen pro Betrieb oder pro Arbeitskraft erfol- gen. Fläche und Viehbestand dürfen keine Bemessungskrite- rien für die Abgeltung sein, damit keine negative Beeinflus- sung des Pacht- und Bodenmarktes oder der Produktions- mengeerfolgt. (Die an die Fläche gebundenen Direktzahlungen im Tal- und im Berggebiet führen vielerorts dazu, dassdieVerpächter oder Eigentümer des Bodens auf diese Beiträge indirekt Anspruch erheben, sei es in Form höherer Pachtzinse oder höherer Ver- kaufspreise bei Handänderungen.)
6. Kontrolle der Einhaltung der Verträge Da es sich um privatrechtliche zweiseitig unterzeichnete Ver- träge handelt, welche als Grundlage für inskünftige Umweltab- geltungen herangezogen werden sollen, ist deren Kontrolle doppelt wichtig. Die Einhaltung der Verträge ist den zuständi- gen Stellen und Organisationen für naturnahen Landbau zu übertragen. Der hierfür notwendige Aufwand wird sich in Gren- zen halten. Der Vertragsproduzentenorganisation steht die Möglichkeit offen, mit der Zeit ein Punktierungssystem als Massstab für die Beurteilung der Umweltleistung der Vertragsbetriebe einzu- führen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1990 Der Motionär verlangt eine Förderung jener Landwirtschafts- betriebe mittels Beiträgen, «welche vertraglich ihre gesamte Produktion auf naturnahe umweltschonende Landbaumetho- den» umstellen. Die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ein- gesetzte Expertenkommission «Direktzahlungen» prüft zur- zeit, wie in Zukunft die verschiedenen agrarpolitischen Ziele in optimaler Weise verwirklicht werden können. Dabei wird auch die von der Motion angestrebte Förderung der naturnah und umweltfreundlich produzierenden Landwirtschaftsbetriebe behandelt. Der Bericht der Kommission, der demnächst vor- liegt, wird es dem Bundesrat, dem Parlament und den interes- sierten Kreisen erlauben, verschiedene Optionen der künfti- gen Landwirtschaftspolitik auf der Grundlage fundierter Ab- klärungen zu diskutieren. Der Bundesrat selbst wird nach eingehender Prüfung des Be- richts seine Vorschläge zur Agrarpolitik formulieren und eine Anpassung der Rechtsgrundlagen vorschlagen. Wie diese Vorschläge und Anträge im einzelnen aussehen werden, lässt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Auch ver- mag sich der Bundesrat jetzt noch nicht darüber auszuspre- chen, ob er dem vom Motionär aufgezeigten Weg in der vorge- schlagenen Weise folgen kann. Nötigenfalls wird der Bundes- rat dem Parlament eine entsprechende Ergänzung des Land- wirtschaftsgesetzes vorschlagen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 88.528 Motion Früh Verlängerung der Fernseh-Werbezeit Publicité à la télévision. Temps d'antenne Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1988 Der Bundesrat wird ersucht, die jetzt geltende Fernseh-Werbe- zeit von durchschnittlich 23 Minuten pro Tag um einen Drittel zu erhöhen und die Sonntagswerbung im Fernsehen zu erlau- ben. Texte de la motion du 22 juin 1988 Le Conseil fédéral est chargé d'augmenter d'un tiers le temps d'antenne qui peut être réservé à la publicité télévisée selon le droit actuel (23 minutes par jour en moyenne) et d'autoriser la télévision à diffuser de la publicité le dimanche. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Cincera, Eisenring, EppenbergerSusi, Frey Walter, Leuenberger-Solo- thurn, Loeb, Reimann Maximilian, Rüttimann, Stucky, Weber- Schwyz, Zwingli (13) Schriftliche Begründung - Développement par écrit
1. Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten von Presse, Ra- dio und Fernsehen Informationen und Unterhaltungen werden insbesondere durch Presse, Radio und Fernsehen vermittelt, wobei sich die drei Medien weitgehend ergänzen. - Je nach betriebswirt- schaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten erfolgt die Finan- zierung des einzelnen Mediums entweder durch Werbung oder Gebühren oder durch beides. Viele kleinere Zeitungen sind in den letzten Jahren eingegan- gen respektive in grössere Presseverlage integriert worden, hauptsächlich wegen der Vorzüge spezialisierter Redaktions- teams für die Qualität der Informationsleistung. Dieser Ausle- seprozess, der mit Radio und Fernsehen nichts zu tun hat, hin- dert nicht, dass die Schweiz das Land mit der grössten Zei- tungsdichte pro Einwohner ist. Eine pluralistische Meinungs- bildung ist gewährleistet. -Zeitungsabonnemente und Hand- verkauf decken die Kosten zu 20 bis 30 Prozent, den über- wiegenden Rest bringt die Werbung auf. Der Presse stehen Radio und Fernsehen gegenüber, die in 97 Prozent respektive 87 Prozent der 2,6 Millionen Haushalte ver- treten sind. Das Radio der SRG wird nur durch Gebühren, Lo- kalradios werden nur durch auf 20 Minuten pro Tag staatlich beschränkte Werbung, das Fernsehen zu knapp einem Drittel durch staatlich beschränkte Werbung und zu zwei Dritteln mit Gebühren finanziert. Bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten von Qualitätsver- besserungen in der Informations- und Unterhaltungsleistung unterliegt die Presse den Gesetzen des Marktes. Vergleichs- weise bessere Leistungen werden mit der Zeit durch mehr Abonnemente/Verkäufe, mehr Werbeaufträge und im Rahmen der Konkurrenzsituation durch höhere Inseratenpreise hono- riert. Da die Anzahl der TV- und Radio-Konzessionäre stagniert, fällt eine Erhöhung der Werbepreise ausser Betracht. Ausserdem ist das Volumen der Werbung beim Fernsehen plafoniert. Mehreinnahmen zur Finanzierung von Programmverbesse- rungen sind ohne Erhöhung der Werbezeiten nicht möglich. Zweifellos besteht jedoch allgemein der Wunsch nach noch besseren Programmen angesichts der Sehbeteiligung unse- rer Bevölkerung an ausländischen Sendern.
2. Die Rolle des Fernsehens für die Wirtschaft Die Werbung als Motor der Wirtschaft spielt für unser Land eine wichtige Rolle. Sie bestreitet gegenwärtig mit etwa 4 Milli- arden Franken Ausgaben pro Jahr 1,5 Prozent unseres Brutto-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Nussbaumer Naturnaher Landbau. Förderung der Vertragsproduktion Motion Nussbaumer Méthodes naturelles de culture et production sous contrat In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.830 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 695-696 Page Pagina Ref. No 20 018 428 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.