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Postulat Carobbio 720 N 23 mars 1990 sind, weshalb sich eine innere Verdichtung ohne Preisgabe der Lebensqualität aufdrängt. Ferner müssen Arbeitsmärkte in einem zusammenwachsenden Europa flexibel sein, was durch die Ausrichtung der Arbeitsplätze auf leistungsfähige öf- fentliche Verkehrssysteme erreicht werden kann. Und schliesslich geht es darum, durch die jeweils beste Verwer- tung der Bahngrundstücke im Sinne des Leistungsauftrages der SBB einen Beitrag an die hohen Investitionen in die «Bahn 2000» zu erwirtschaften. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. Februar 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 février 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.784 Postulat Loeb Aenderung der Verordnung über die Ausgabe von Sonderpostmarken Emission de timbres spéciaux. Révision de l'ordonnance Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1989 Der Bundesrat wird ersucht, die Verordnung vom 19. Februar 1975 über die Ausgabe von Sonderpostmarken durch die PTT-Betriebe in dem Sinne abzuändern, dass zusätzlich zu den bestehenden Sonderpostmarken:
1. für die Sozialarbeit der Pro Senectute und der Pro Infirmis alternierend alle fünf Jahre eine Sonderpostmarke mit Zu- schlag erscheint;
2. für Jubiläen von gesamtschweizerischer oder internationa- ler Bedeutung, auch für 75-Jahr-Feiern, eine Sonderpost- marke ohne Verkaufszuschlag erscheinen kann. Texte du postulat du 13décembre 1989 Le Conseil fédéral est invité à réviser l'ordonnance du 19 février 1975 concernant l'émission de timbres-poste spéciaux par l'Entreprise des PTT de sorte à introduire, outre les timbres spéciaux déjà prévus:
1. L'émission de timbres spéciaux avec supplément de prix pour soutenir, par alternance et tous les cinq ans, les institu- tions sociales que sont Pro Senectute et Pro Infirmis.
2. L'émission de timbres commémoratifs sans supplément de prix pour célébrer également les 75 ans des événements d'im- portance nationale ou internationale. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bodenmann, Dünki, Gros, Kohler, Rechsteiner, Salvioni, Zwygart (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss Artikel 1 der bundesrätlichen Verordnung ist die Aus- gabe von Sonderpostmarken mit Verkaufszuschlag be- schränkt auf eine Sommerserie von Pro Patria, eine Winterse- rie von Pro Juventute sowie gemäss Artikel 5a ab 1985 auf eine unregelmässig erscheinende Sportmarke. Es wäre sehr zu begrüssen, wenn die anderen Pro-Werke-die Pro Senectute und die Pro Infirmis -für ihre vielfältigen, zuneh- menden Aufgaben für die älteren Menschen und die Behinder- ten alle fünf Jahre auch in den Genuss einer Sonderpostmarke mit Verkaufszuschlag kommen könnten. Sowohl Pro Senectute als auch Pro Infirmis sind im Sinne ihrer obersten Zielsetzung erfolgreich bestrebt, Aeltere und Behin- derte möglichst lange unabhängig und integriert in ihren vier Wänden zu belassen. Alle Tätigkeiten der beiden Werke sind zur Erreichung dieses obersten Zieles ausgerichtet; siefussen auf dem"Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe, sei es bei der Bera- tung, den vielfältigen sozialen Dienstleistungen, der finanziel- len Einzelhilfe, den aktivierenden Diensten. Um dieses Ziel zu erreichen und den Aufgaben gerecht zu werden, bedarf es ver- mehrt finanzieller Mittel ausserhalb von Subventionen und bis- heriger Eigenleistungen. Mit Sondermarken mit Zuschlag kann nicht nur die tägliche Arbeit, sondern auch die Inangriff- nahme innovativer Modelle und Initiativen, die zu neuen gene- rellen Lösungen führen, besser gewährleistet werden. Wich- tige Arbeiten müssen heute aus finanziellen Gründen zurück- gestellt werden. Erschwerend wirkt auch die Tatsache, dass sowohl die Zahl der Behinderten, aber auch der Hochbetagten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten sprunghaft weiter steigen wird. Artikel 8 der erwähnten Verordnung sieht Erinnerungsmarken von Jubiläen von gesamtschweizerischer oder internationaler Bedeutung für 50-, 100-, 150-usw. Jahr-Feiern vor. Sondermarken ohne Verkaufszuschlag für Organisationen ge- samtschweizerischer oder internationaler Bedeutung auch auf 75-Jahr-Feiern auszudehnen, ist ganz allgemein als ein Akt gesamtschweizerischer Solidarität und als Anerkennung von Organisationen für eine jahrzehntelang geleistete Arbeit zu werten. Pro Senectute feiert 1992 ihr75jähriges Bestehen; dieses Jubi- läum soll in einem festlichen Rahmen begangen werden. Es wäre von grossem Vorteil, auch die Bevölkerung auf dieses Jubiläum durch die Herausgabe einer Marke aufmerksam zu machen. Pro Senectute als nationales Sozialwerk hat sich bei- spielsweise vor Einführung der AHVfür die Verbesserung der finanziellen Lage von wirtschaftlich schwächeren älteren Leu- ten - vor allem auch in den damaligen Armenhäusern - und sich ab 1944 im Vorfeld der AHVfür deren Annahme stark ein- gesetzt. Ihrem 75jährigen Bestehen kommt deshalb auch na- tionale Bedeutung zu. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. Februar 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 février 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne eines Prüfungs- auftrages entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.747 Postulat Carobbio Kommissionsberichte. Veröffentlichung in den drei Amtssprachen Postulato Carobbio Rapporti commissionali. Pubblicazione nelle lingue nazionali Postulat Carobbio Rapports de commissions parlementaires. Publication dans les trois langues officielles Wortlaut des Postulates vom 7. Dezember 1989 Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass die Botschaften des Bundesrates in allen drei Amtsspra- chen zu veröffentlichen sind. Dies wird auch getan. Anders ver- hält es sich hingegen mit wichtigen Berichten der parlamenta- rischen Kommissionen. Solche Berichte erscheinen zuerst in deutscher und französischer und erst nachträglich in italieni- scher Sprache. Diese Praxis ist diskriminierend und der Wah- rung der Rechte der sprachlichen Minderheiten nicht gerade förderlich. Die Unterzeichner ersuchen deshalb den Bundesrat, organi-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Loeb Aenderung der Verordnung über die Ausgabe von Sonderpostmarken Postulat Loeb Emission de timbres spéciaux. Révision de l'ordonnance In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.784 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 720-720 Page Pagina Ref. No 20 018 463 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.