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Postulat Schmid 1146 N 23 juin 1989 Texte du postulat du 8 mars 1989 Le Conseil fédéral est invité à donner son appui à la taxation des véhicules automobiles en fonction de leur degré d'utilisa- tion. En particulier, une modification des dispositions relatives à l'équipement des véhicules automobiles créera la base légale permettant aux cantons d'exiger la mise en place d'appareils de mesure - par exemple des compteurs de tours de roue-enregistrantles kilomètres parcourus. Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann, Bär, Bäumlin Ur- sula, Brélaz, Brügger, Danuser, Fankhauser, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Meier-Glattfelden, Pitteloud, Rebeaud, Rech- steiner, Stocker, Thür, Wiederkehr (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der hohe Fixkostenanteil eines Motorfahrzeugs bietet wenig Anreize zu einem massvolleren Einsatz des Fahrzeugs. Die Motorfahrzeugsteuern bzw. Verkehrsabgaben sind heute ebenfalls als Fixkosten ausgestaltet. Sie stehen damit im Wi- derspruch zu einer lenkungsorientierten und verursacher(in- nen)gerechten Erhebungsmethode. Den heutigen Bedürfnis- sen entsprechend müssten sie deshalb fahrleistungsabhän- gig ausgestaltet werden. Eine Möglichkeit besteht darin - wie dies in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen gefor- dert worden ist -, die Verkehrsabgaben auf den Treibstoffpreis umzulegen. Bis dies allerdings realisiert werden kann, dürfte es noch einige Zeit dauern, wenn es überhaupt dazu kommt. Auf kantonaler Ebene sind nun Bestrebungen in Gang gekom- men, wenigstens die kantonalen Motorfahrzeugsteuern fahr- leistungsabhängig auszugestalten. Dafür hat sich zum Bei- spiel erneut der Baselbieter Landrat in einer Sondersitzung zur Luft vom 22. Februar 1989 ausgesprochen. Dabei sollen die kilometerabhängigen Verkehrsabgaben wenn möglich noch nach dem Schadstoffgehalt differenziert werden können. In technischer Hinsicht bietensich zur fahrleistungsabhängi- gen Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuern durch die Kan- tone zwei Möglichkeiten:
- die Selbstdeklaration und
- die gezielte Erfassung mit speziellen Messgeräten wie Rad- umdrehungszählern. Die Selbstdeklaration führt zu einigen Problemen (Einzugs- schwierigkeiten, Ungerechtigkeiten, Manipulierungsmöglich- keiten usw.). Die Erfassung mittels Messgeräten bietet weni- ger Probleme und ist gerechter. Der Einbau von Messgeräten muss von den Kantonen vorge- schrieben werden können. Dazu sind bundesrechtliche Ein- bauvorschriften notwendig. Damit soll den Kantonen die Er- mächtigung eingeräumt werden, den Einbau von Messgerä- ten zur Erfassung der Fahrleistung von Motorfahrzeugen vor- zuschreiben. Dies hätte den Vorteil, dass die Kantone-minde- stens so lange, bis sich eine bundesweite Lösung abzeichnet
- die Möglichkeit hätten, in ihrem Gebiet die fahrleistungsab- hängige Besteuerung möglichst bald einzuführen, deren Vor- teile auf der Hand liegen:
- Sie ist in der Erhebung relativ einfach,
- bringt das Verursacherprinzip voll zum Tragen,
- hat einen Lenkungseffekt und ist damit für die Umwelt von Nutzen, indem ein Anreiz dazu geschaffen wird, das Motor- fahrzeug möglichst wenig zu benutzen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 17. Mail989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 17 mai 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Präsident: Herr Dreher bekämpft das Postulat. Die Diskus- sion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 89.371 Postulat Schmid Strafverfolgung von Drogenschlepperinnen Passeuses de drogue. Sanctions pénales Wortlaut des Postulates vom 8. März 1989 Der Bundesrat wird ersucht, bei einer allfälligen Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass aus sozialer Not handelnde Drogenkuriere mit überaus hohen Strafen belegt werden, die kaum einer von Arti- kel 63 des Strafgesetzbuches gebotenen Zumessung nach dem Verschulden entsprechen und bei denen zu stark auf die transportierte Menge von Drogen abgestellt wird. Texte du postulat du 8 mars 1989 Le Conseil fédéral est prié d'examiner, à la faveur de la pro- chaine révision de la loi fédérale sur les stupéfiants, de quelle manière il serait possible d'éviter que les passeurs de drogue qui font cette besogne pour échapper à une situation de détresse sociale ne se voient condamnésà des peines exces- sivement lourdes. Les juges accordent en effet trop d'importance à la quantité de drogue transportée, ce qui ne correspond pas à l'esprit de l'article 63 CPS, selon lequel la peine doit être fixée en fonction de la culpabilité du délinquant. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Béguelin, Brélaz, Büh- ler, Bürgi, Diener, Engler, Fäh, Hafner Rudolf, Jeanprêtre, Maeder, Meier-Glattfelden, Müller-Wiliberg, Rebeaud, Rech- steiner, Stocker, Thür, Wyss William (18) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ueber unsere Grenzen, vorwiegend auf dem Luftweg, gelan- gen zahlreiche Frauen aus Ländern der Dritten Welt und wer- den wegen Schmuggels relativ kleiner Mengen von Drogen aufgegriffen und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zurzeit sind 30 von insgesamt 100 Häftlingen der Strafanstalt Hindel- bank Drogenschlepperinnen. Die Strafmassnahmen sind aus folgenden Gründen wirkungslos, ja geradezu kontraproduktiv und erfüllen den Resozialisierungsauftrag nicht:
- die Frauen lassen sich aus sozialer Not von Drogenhändlern anheuern;
- die Konsequenzen ihres Tuns sind ihnen nicht bekannt;
- der Aufenthalt während des Strafvollzugs in der Schweiz zer- stört ihre Bindungen zu Angehörigen und zwingt die Frauen, ihre Schlepperdienste fortzusetzen;
- der Kontakt mit unserem Lebensstandard und die Möglich- keit, sich während der Haftzeit eine für Dritt-Welt-Verhältnisse schöne Geldsumme zu erarbeiten, verlockt unter Umständen weitere Frauen, sich als Schlepperinnen zu betätigen. Dieser Zustand ist sowohl für die Verurteilten als auch für einen optimalen Strafvollzug und das hiefür verantwortliche Perso- nal unhaltbar. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 17. Mai 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 17 mai 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Schmid Strafverfolgung von Drogenschlepperinnen Postulat Schmid Passeuses de drogue. Sanctions pénales In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.371 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1146-1146 Page Pagina Ref. No 20 017 496 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.