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23. Juni 1989 N 1145 Postulat Leutenegger Oberholzer meisten Situationen dazu führen, dass die Strahlendosen weit unter den Dosisgrenzwerten bleiben.
1. Die Dosisgrenzwerte für Einzelpersonen der Bevölkerung werden gegenwärtig überprüft. Es ist vorauszusehen, dass der Wert für eine langjährige Strahlenexposition herabgesetzt wird.
2. Die Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Perso- nen werden im Lichte der neuen wissenschaftlichen Erkennt- nisse ebenfalls überprüft. Es ist auch hier vorauszusehen, dass die Lebensaltersdosis herabgesetzt wird.
3. Der Bundesrat wird das Parlament über die neuen Erkennt- nisse informieren.
4. Massgebend für den Beizug von Experten bei der Revision der Strahlenschutzverordnung ist in erster Linie ihr Sachver- stand. Im übrigen ist vorgesehen, «Hearings» mit interessier- ten Kreisen sowie eine breite Vernehmlassung durchzuführen. 5./6. Es ist ein Anliegen des Bundesrates, mehr über die Wir- kungen niedriger Strahlendosen und über die Synergismen zu wissen. Er gedenkt, wissenschaftliche (z. B. epidemiologi- sche) Untersuchungen zu fördern. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, die Punkte 3,5 und 6 des Postulates entgegenzunehmen. Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 des Postulates, insoweit sie eine sofortige Herabsetzung der Dosisgrenzwerte fordern, sowie den Punkt 4 abzulehnen. Punkte 1,2 und 4 - Points 1,2 et 4 Abgelehnt-Rejeté Punkte 3,5 und 6 - Points 3,5 et 6 Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.341 Postulat Loeb EG-Schweiz. Forschungsauftrag Suisse-CE. Mandat de recherche Wortlaut des Postulates vom 1. März 1989 Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob über den Schwei- zerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftli- chen Forschung ein Forschungsauftrag ausgelöst werden kann, welcher die Folgen eines allfälligen Beitritts der Schweiz zur EG vor allem in den Bereichen Sozial-, Fiskal-, Verkehrs- und Wettbewerbspolitik wissenschaftlich untersucht. Texte du postulat du 1er mars 1989 Le Conseil fédéral est invité à examiner si l'on pourrait, par le canal du Fonds national suisse de la recherche scientifique, confier un mandat de recherche portant sur les conséquences d'une adhésion éventuelle de la Suisse à la CE, notamment dans les domaines social et fiscal, ainsi qu'en ce qui concerne la politique des transports et la politique en matière de concur- rence. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Biel, Burckhardt, Büttiker, Etique, Fischer-Seengen, Früh, Giger, Gros, Loretan, Mauch Rolf, Mühlemann, Müller-Meilen, Scheidegger, Schule, Spalti, Spoerry, Stucky, Wanner, Weber-Schwyz, WyssPaul (21) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 17. Mai 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 17 mai 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.347 Postulat Leutenegger Oberholzer Europäische Integration. Oekologische Auswirkungen Intégration européenne. Incidences d'ordre écologique Wortlaut des Postulates vom 1. März 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, zusätzlich zum Bericht über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationspro- zess (88.045) die ökologischen Auswirkungen einer weitge- henden Integration zu erforschen und darüber Bericht zu er- statten. Texte du postulat du 1er mars 1989 Le Conseil fédéral est invité, aux fins de compléter le rapport (88.045) sur la position de la Suisse dans le processus d'inté- gration européenne, à étudier les conséquences sur le plan écologique d'une large intégration et à présenter un rapport à ce sujet. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bäumlin Ursula, Fank- hauser, Fetz, Ledergerber, Meier-Glattfelden, Schmid, Stocker, Thür, Zbinden Hans (10) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 17. Mai 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 17 mai 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.369 Postulat Leutenegger Oberholzer Kilometerabhängige Motorfahrzeugbesteuerung Véhicules automobiles. Taxation kilométrique Wortlaut des Postulates vom 8. März 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, die fahrleistungsabhängige Motorfahrzeug- bzw. Verkehrsbesteuerung zu unterstützen. Dazu soll insbesondere durch die Aenderung der Ausrü- stungsvorschriften für Motorfahrzeuge die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass die Kantone dazu ermächtigt werden, für Motorfahrzeuge den Bau von Messgeräten zur Er- hebung der gefahrenen Kilometer - wie zum Beispiel Radum- drehungszähler-vorzuschreiben.
Postulat Schmid 1146 N 23 juin 1989 Texte du postulat du 8 mars 1989 Le Conseil fédéral est invité à donner son appui à la taxation des véhicules automobiles en fonction de leur degré d'utilisa- tion. En particulier, une modification des dispositions relatives à l'équipement des véhicules automobiles créera la base légale permettant aux cantons d'exiger la mise en place d'appareils de mesure - par exemple des compteurs de tours de roue-enregistrantles kilomètres parcourus. Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann, Bär, Bäumlin Ur- sula, Brélaz, Brügger, Danuser, Fankhauser, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Meier-Glattfelden, Pitteloud, Rebeaud, Rech- steiner, Stocker, Thür, Wiederkehr (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der hohe Fixkostenanteil eines Motorfahrzeugs bietet wenig Anreize zu einem massvolleren Einsatz des Fahrzeugs. Die Motorfahrzeugsteuern bzw. Verkehrsabgaben sind heute ebenfalls als Fixkosten ausgestaltet. Sie stehen damit im Wi- derspruch zu einer lenkungsorientierten und verursacher(in- nen)gerechten Erhebungsmethode. Den heutigen Bedürfnis- sen entsprechend müssten sie deshalb fahrleistungsabhän- gig ausgestaltet werden. Eine Möglichkeit besteht darin - wie dies in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen gefor- dert worden ist -, die Verkehrsabgaben auf den Treibstoffpreis umzulegen. Bis dies allerdings realisiert werden kann, dürfte es noch einige Zeit dauern, wenn es überhaupt dazu kommt. Auf kantonaler Ebene sind nun Bestrebungen in Gang gekom- men, wenigstens die kantonalen Motorfahrzeugsteuern fahr- leistungsabhängig auszugestalten. Dafür hat sich zum Bei- spiel erneut der Baselbieter Landrat in einer Sondersitzung zur Luft vom 22. Februar 1989 ausgesprochen. Dabei sollen die kilometerabhängigen Verkehrsabgaben wenn möglich noch nach dem Schadstoffgehalt differenziert werden können. In technischer Hinsicht bietensich zur fahrleistungsabhängi- gen Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuern durch die Kan- tone zwei Möglichkeiten:
- die Selbstdeklaration und
- die gezielte Erfassung mit speziellen Messgeräten wie Rad- umdrehungszählern. Die Selbstdeklaration führt zu einigen Problemen (Einzugs- schwierigkeiten, Ungerechtigkeiten, Manipulierungsmöglich- keiten usw.). Die Erfassung mittels Messgeräten bietet weni- ger Probleme und ist gerechter. Der Einbau von Messgeräten muss von den Kantonen vorge- schrieben werden können. Dazu sind bundesrechtliche Ein- bauvorschriften notwendig. Damit soll den Kantonen die Er- mächtigung eingeräumt werden, den Einbau von Messgerä- ten zur Erfassung der Fahrleistung von Motorfahrzeugen vor- zuschreiben. Dies hätte den Vorteil, dass die Kantone-minde- stens so lange, bis sich eine bundesweite Lösung abzeichnet
- die Möglichkeit hätten, in ihrem Gebiet die fahrleistungsab- hängige Besteuerung möglichst bald einzuführen, deren Vor- teile auf der Hand liegen:
- Sie ist in der Erhebung relativ einfach,
- bringt das Verursacherprinzip voll zum Tragen,
- hat einen Lenkungseffekt und ist damit für die Umwelt von Nutzen, indem ein Anreiz dazu geschaffen wird, das Motor- fahrzeug möglichst wenig zu benutzen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 17. Mail989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 17 mai 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Präsident: Herr Dreher bekämpft das Postulat. Die Diskus- sion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 89.371 Postulat Schmid Strafverfolgung von Drogenschlepperinnen Passeuses de drogue. Sanctions pénales Wortlaut des Postulates vom 8. März 1989 Der Bundesrat wird ersucht, bei einer allfälligen Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass aus sozialer Not handelnde Drogenkuriere mit überaus hohen Strafen belegt werden, die kaum einer von Arti- kel 63 des Strafgesetzbuches gebotenen Zumessung nach dem Verschulden entsprechen und bei denen zu stark auf die transportierte Menge von Drogen abgestellt wird. Texte du postulat du 8 mars 1989 Le Conseil fédéral est prié d'examiner, à la faveur de la pro- chaine révision de la loi fédérale sur les stupéfiants, de quelle manière il serait possible d'éviter que les passeurs de drogue qui font cette besogne pour échapper à une situation de détresse sociale ne se voient condamnésà des peines exces- sivement lourdes. Les juges accordent en effet trop d'importance à la quantité de drogue transportée, ce qui ne correspond pas à l'esprit de l'article 63 CPS, selon lequel la peine doit être fixée en fonction de la culpabilité du délinquant. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Béguelin, Brélaz, Büh- ler, Bürgi, Diener, Engler, Fäh, Hafner Rudolf, Jeanprêtre, Maeder, Meier-Glattfelden, Müller-Wiliberg, Rebeaud, Rech- steiner, Stocker, Thür, Wyss William (18) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ueber unsere Grenzen, vorwiegend auf dem Luftweg, gelan- gen zahlreiche Frauen aus Ländern der Dritten Welt und wer- den wegen Schmuggels relativ kleiner Mengen von Drogen aufgegriffen und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zurzeit sind 30 von insgesamt 100 Häftlingen der Strafanstalt Hindel- bank Drogenschlepperinnen. Die Strafmassnahmen sind aus folgenden Gründen wirkungslos, ja geradezu kontraproduktiv und erfüllen den Resozialisierungsauftrag nicht:
- die Frauen lassen sich aus sozialer Not von Drogenhändlern anheuern;
- die Konsequenzen ihres Tuns sind ihnen nicht bekannt;
- der Aufenthalt während des Strafvollzugs in der Schweiz zer- stört ihre Bindungen zu Angehörigen und zwingt die Frauen, ihre Schlepperdienste fortzusetzen;
- der Kontakt mit unserem Lebensstandard und die Möglich- keit, sich während der Haftzeit eine für Dritt-Welt-Verhältnisse schöne Geldsumme zu erarbeiten, verlockt unter Umständen weitere Frauen, sich als Schlepperinnen zu betätigen. Dieser Zustand ist sowohl für die Verurteilten als auch für einen optimalen Strafvollzug und das hiefür verantwortliche Perso- nal unhaltbar. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 17. Mai 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 17 mai 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Leutenegger Oberholzer Kilometerabhängige Motorfahrzeugbesteuerung Postulat Leutenegger Véhicules automobiles. Taxation kilométrique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.369 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1145-1146 Page Pagina Ref. No 20 017 495 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.