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89.357

Ch Vb · 1989-06-23 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Interpellation Müller-Meilen 1176 N 23 juin 1989 Wirtschaft prüfen die Bundesbehörden die Opportunität von praktischen Massnahmen, die geeignet sind, dieser Entwick- lung entgegenzuwirken. Als Beispiel hierfür seien die vom Bundesrat derzeit vorbereiteten Sondermassnahmen zugun- sten der beruflichen und universitären Weiterbildung und zur Förderung neuer Technologien im Fertigungsbereich (CIM) genannt, welche er den beiden Räten noch diesen Frühling im Rahmen einer Botschaft unterbreiten wird. Weiter verdienen in diesem Zusammenhang auch die Bemühungen der Schweiz um den Anschluss an die Forschungs- und Ausbildungspro- gramme der Europäischen Gemeinschaften erwähnt zu wer- den. Präsident:Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt. #ST# 89.357 Interpellation Müller-Meilen Warnstufen für Sommerschadstoffe Alerte au smog estivai. Echelons d'intervention Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1989 In den Januar- und Februarwochen 1989 entstand vielerorts aufgrund von Ueberschreitungen der in der Luftreinhalte- Verordnung festgelegten Grenzwerte der Eindruck, es be- stehe eine gesundheitlich bedenkliche Smoglage, obwohl keine akuten Gesundheitsschädigungen drohten. Dadurch wurde die Bevölkerung unnötig in Unruhe und Angst versetzt. Ist der Bundesrat bereit, einen Beitrag zur Klärung des aktuel- len Gefährdungspotentials in solchen Situationen zu leisten, indem er- in Analogie zu den Schwellenwerten beim Schwe- feldioxid in seinen Empfehlungen für das Vorgehen bei Win- tersmog - entsprechende Warn- und Interventionsstufen auch für die beiden Schadstoffe Stickstoffdioxid und Ozon festlegt? Solche Smogwerte sollten nicht nur den internationalen Wis- sensstand über die Auswirkungen der Schadstoffe auf die Menschen berücksichtigen, sondern auch den bei solchen Messungen üblichen Messfehlern angemessen Rechnung tragen. Ist der Bundesrat in der Lage, solche Empfehlungen, zumin- dest für den Sommerschadstoff Ozon, spätestens bis im Früh- sommer vorzulegen? Texte de l'interpellation du 6 mars 1989 En janvier et en février 1989, on a eu l'impression en maints en- droits que, par suite du dépassement des valeurs limites fixées dans l'ordonnance sur la protection de l'air, un degré de pollu- tion atmosphérique préoccupant pour la santé avait été atteint, quoique aucun danger grave n'ait menacé la population. Cel- le-ci a alors éprouvé de l'angoisse, bien inutilement d'ailleurs. Le Conseil fédéral est-il prêt à contribuer à mettre en lumière le risque potentiel couru de telles situations, en fixant - par analo- gie avec les valeurs limites applicables au dioxyde de soufre, selon les recommandations qu'il a faites à propos du smog hi- vernal - des échelons d'alerte et d'intervention également pour les deux substances nocives que constituent le dioxyde d'azote et l'ozone? Ces éléments devraient tenir compte non seulement de tout ce qu'on sait sur le plan international à pro- pos des effets de ces substances sur l'homme, mais aussi, dans une mesure équitable, des erreurs de mesure qui se pro- duisent généralement. Le Conseil fédéral est-il à même de présenter de telles recom- mandations au plus tard au début de l'été, du moins en ce qui concerne l'ozone? Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989 Der internationale Wissensstand über die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf den Menschen und auf seine Umwelt wurde vom Bundesrat bei der Festlegung der Immissions- grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vollumfäng- lich berücksichtigt. Luftbelastungen oberhalb dieser Immis- sionsgrenzwerte sind deshalb als übermässig zu beurteilen. Mit den beiden Instrumenten LRV und Luftreinhalte-Konzept soll nun die Luftbelastung wiederum auf ein für den Menschen und seine Umwelt erträgliches Niveau gesenkt werden. Die für den Vollzug der LRV zuständigen Kantone haben in diesem Zusammenhang bis 1989 Massnahmenpläne auszuarbeiten, die in der Folge bis 1994 umzusetzen sind. Bevor die geplanten Massnahmen voll zur Wirkung gelangen, werden noch vielerorts in der Schweiz übermässige Immissio- nen registriert werden. Im Sinne einer Uebergangslösung hat deshalb der Bundesrat im November 1987 für besonders kriti- sche Fälle wie beispielsweise Wintersmogsituationen spezi- elle Empfehlungen veröffentlicht. In der Folge wurde der Bund verschiedentlich aufgefordert, auch ein geeignetes Vorgehen zur Reduktion der Ozonbela- stung bei Sommersmog vorzuschlagen. Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Bearbeitung dieses Problems der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) über- geben. Am 25. April 1989 wurde das Ergebnis der umfangreichen Ar- beiten der EKL im Rahmen einer Pressekonferenz der Oeffent- lichkeit vorgestellt. Aufgrund einer detaillierten Analyse der Probleme und der heute dazu vorhandenen wissenschaftli- chen Unterlagen kommt die EKL zum Schluss, dass das Pro- blem der erhöhten Ozonbelastung bei Sommersmog - im Ge- gensatz zum Wintersmog - nicht mit vereinzelten, lokal ange- ordneten und vorübergehenden Sofortmassnahmen gelöst werden kann. Vielmehr bedarf es dazu einer gesamtschweize- rischen und dauerhaften Absenkung der Emissionen der ver- antwortlichen Vorläuferschadstoffe Stickoxide und Kohlen- wasserstoffe in einer Grössenordnung, die mindestens der im Luftreinhalte-Konzept vorgegebenen Reduktion entspricht. Es ist offensichtlich, dass dies nicht kurzfristig, sondern nur mit mittelfristigen, aber dauerhaft wirksamen Massnahmen er- reicht werden kann. Bei der Lösung des Ozonproblems kommt also dem Vollzug der LRV sowie dem Erreichen der Ziele des Luftreinhalte-Konzepts eine herausragende Bedeu- tung zu. Gestützt auf die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit der EKL empfiehlt der Bundesrat den Kantonen, im Falle des Som- mersmogs von räumlich und zeitlich begrenzten Warn- und In- terventionskonzepten abzusehen. Diese vermögen weder die Gesamtozonbelastung im Sommerhalbjahr noch jene wäh- rend den jeweils grösserräumig auftretenden Sommersmog- episoden spürbar zu vermindern. Stattdessen sind die Kräfte vorrangig auf die Verwirklichung des Luftreinhalte- Konzepts des Bundesrates und der Massnahmenpläne der Kantone zu konzentrieren. Mit diesem Vorgehen werden so- wohl die Ozon- als auch die Stickoxidimmissionen reduziert, so dass sich zur Bekämpfung der letzteren ein gesondertes Vorgehen erübrigt. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Müller-Meilen Warnstufen für Sommerschadstoffe Interpellation Müller-Meilen Alerte au smog estival. Echelons d'intervention In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.357 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1176-1176 Page Pagina Ref. No 20 017 535 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.