Volltext (verifizierbarer Originaltext)
23. Juni 1989 N 1205 Interpellation Blocher sem Sinne richtet sich dieser Appell auch an die in El Salvador operierende Guerilla-Organisation FMLN. Der Bundesrat erin- nert an ähnliche Aufrufe seitens der Menschenrechtskommis- sion der Vereinten Nationen. Der Bundesrat gibt weiter zu bedenken, dass diplomatische und konsularische Vertretungen lokale Behörden nicht substi- tuieren können, um an ihrer Stelle polizeilich und kriminali- stisch zu ermitteln. Derartige Handlungen sind mit den Wiener Uebereinkommen über die diplomatischen und konsulari- schen Beziehungen, denen die Schweiz beigetreten ist, nicht vereinbar. Gewisse Begrenzungen in bezug auf den eigenen Handlungsspielraum und die Tätigkeiten unserer Vertretun- gen im Rahmen ihrer Aufgaben im Bereich des konsulari- schen Schutzes sind damit vorgegeben. Das EDA hat in einer Pressemitteilung am 15. Februar 1989 die Oeffentlichkeit über die neuesten Entwicklungen im Fall Weis orientiert. Der Bundesrat verweist auch auf die Beantwor- tung des Vorstosses von Frau Nationalrätin Fetz in der Frage- stunde des Nationalrates vom 6. März 1989 und seine frühe- ren Verlautbarungen in der Angelegenheit Weis, mit denen der jeweilige Informationsstand vermittelt wurde. Der Bundesrat betont, dass das EDA bereits am 9. September 1988 in einer Note die salvadorianischen Behörden auf Unklarheiten in den offiziellen Berichten über die Umstände des Todes von Herrn Weis aufmerksam gemacht hatte und weitere Einzelheiten über das Geschehen forderte. Es kann somit nicht die Rede davon sein, dass die salvadorianische Darstellung von den Bundesbehörden allzu leichtfertig und unkritisch übernom- men worden sei, wie die Interpellantin in ihrem Vorstoss aus- führt. Der Bundesrat wird dieser Angelegenheit auch weiterhin seine volle Aufmerksamkeit schenken. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. Sie beantragt Diskussion. Abstimmung-Vote Für den Antrag auf Diskussion 37 Stimmen Dagegen 64 Stimmen #ST# 89.331 Interpellation Fierz Verwaltungskommission des Fonds für Unfallverhütung. Vertretung des VCS Fonds de prévention des accidents. Représentation du CSTau sein de la Commission administrative Wortlaut der Interpellation vom 27. Februar 1989 Wir bitten den Bundesrat um Beantwortung folgender Frage: Wie begründet der Bundesrat die Abweisung des Gesuchs des VCS von Herbst 1988 um Vertretung in der Verwaltungs- kommission des Fonds für Unfallverhütung? Texte de l'interpellation du 27 février 1989 Nous prions le Conseil fédéral de répondre à la question sui- vante: Comment justifie-t-il le rejet de la requête présentée en au- tomne 1988 par le CST, par laquelle ce dernier demandait à être représenté au sein de la Commission administrative du Fonds de prévention des accidents? Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Gesuch des VCS wurde vom Bundesrat abgelehnt. In der Verwaltungskommission des Fonds für Unfallverhütung sind aber folgende Verkehrsverbände vertreten: Astag, TCS, ACS und zusätzlich der Dachverband der genannten Organisatio- nen, der FRS. Damit sind die genannten Verbände gleichsam überproportional vertreten. Der VCS setzt sich besonders für die schwächeren Verkehrs- teilnehmer (Fussgänger, Radfahrer) ein. Dazu im Gegensatz haben die übrigen Verkehrsverbände zu Massnahmen im In- teresse von Verkehrssicherheit bzw. zugunsten der schwä- cheren Verkehrsteilnehmer wiederholt eine negative Haltung eingenommen. Dies könnte wenn nötig in der Diskussion de- tailliert belegt werden an den Beispielen von Tempo 100 aus- serorts, Tempo 130 auf Autobahnen, Tempo 50 innerorts, Al- koholpromillegrenze, Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren usw. Es ist deshalb schwierig einzusehen, wieso ausgerech- net nur diese Organisationen in Fragen der Unfallverhütung ein exklusives Mitspracherecht haben sollten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 juin 1989 Gemäss Artikel 6 des Unfallverhütungsbeitragsgesetzes vom
25. Juni 1976 setzt sich die Verwaltungskommission aus höchstens 15 Mitgliedern zusammen. Der Bundesrat ernennt den Präsidenten und die übrigen Mitglieder. Bund, Kantone, Verbände und Organisationen des Strassenverkehrs sowie die Versicherer sind angemessen vertreten. Die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 18. Februar 1976 enthält betreffend die Sitzverteilung fol- genden Vorschlag:
- Präsident und zwei Mitglieder als Vertreter des Bundes;
- drei Vertreter von Kantonen und Gemeinden;
- zwei Vertreter der Versicherer
- vier Vertreter der Verkehrsverbände und
- drei ungebundene Mitglieder. Die heutige Zusammensetzung entspricht praktisch dem Vor- schlag des Bundesrates. Einzige Abweichung: Der Bund ver- zichtet auf einen Vertreter zugunsten des öffentlichen Ver- kehrs. Die Aufnahme eines zusätzlichen Mitglieds hätte zur Folge, dass der Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Mitgliederzahl von höchstens 15 gesprengt würde. Nachdem zurzeit kein Sitz vakant ist, musste das Gesuch des VCS abgelehnt werden. Im übrigen hat sich der Bundesrat an seiner Sitzung vom
23. November 1988 mit den ausserparlamentarischen Kom- missionen des EJPD befasst und eine Erweiterung der Mitglie- derzahlen generell abgelehnt. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. Erbeantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 39 Stimmen Dagegen 42 Stimmen #ST# 89.391 Interpellation Blocher Sofortmassnahmen im Asylwesen Mesures d'urgence en matière d'asile Wortlaut der Interpellation vom 15. März 1989 In der Botschaft vom 2. Dezember 1985 hat der Bundesrat auf die «enorm steigende Zahl von Asylanten» hingewiesen, die zu einer neuen Revision des Asylgesetzes führen musste. Die Asylgesuche beliefen sich zurzeit der Gesetzesrevision auf 8000-9000 pro Jahr. Für das laufende Jahr werden sie nun
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Fierz Verwaltungskommission des Fonds für Unfallverhütung. Vertretung des VCS Interpellation Fierz Fonds de prévention des accidents. Représentation du CST au sein de la Commission administrative In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.331 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1205-1205 Page Pagina Ref. No 20 017 563 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.