Erwägungen (2 Absätze)
E. 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.870 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.03.1989 - 08:00 Date Data Seite 587-587 Page Pagina Ref. No
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)
17. März 1989 N 587 Motion Berger tion lädt den Bundesrat ein, das Umweltschutzgesetz wie folgt zu ergänzen:
1. Gesetzliche Grundlagen für vorgezogene Entsorgungsab- gaben Immer mehr Konsumgüter müssen nach Gebrauch als Son- derabfälle behandelt werden. Für die aufwendige umweltge- rechte Verwertung, Behandlung und Entsorgung fehlt eine verursachergerechte Finanzierung. Mit diesen Beiträgen kann ein echter Anreiz geschaffen werden, schon bei der Produktion eines Konsumguts die Probleme des Recyclings und der Verwertung in die Produk- tionskostenrechnung einzubeziehen. Die Beiträge sollen zur Finanzierung von Behandlungsanla- gen von Sonderabfällen und von Aufwendungen für die Einsammlung und den Transport dieser Abfälle dienen. Falls der Hersteller oder der Importeur selber für eine eigene und korrekte Entsorgung gerade stehen kann, soll der vor- gezogene Entsorgungsbeitrag entfallen.
2. Zuweisungsrecht - Annahmepflicht für Entsorgungsan- lagen Für die Entsorgung von Sonderabfällen ist die Schweiz heute in hohem Masse auf entsprechende Anlagen im Aus- land angewiesen. Sowohl aus politischen als auch ökologi- schen Gründen soll die Entsorgung in Zukunft im eigenen Land erfolgen. Aus marktwirtschaftlichen Gründen werden die nötigen Abfallanlagen im Inland jedoch nur erstellt und betrieben, wenn der Inhaber seine Anlage auslasten kann. Damit die für die Schweiz notwendigen Entsorgungskapazi- täten geschaffen werden, muss sichergestellt sein, dass die in der Schweiz anfallenden Abfallmengen auch tatsächlich den entsprechenden Betrieben zugeführt werden. Es bedarf somit einer Möglichkeit, dem Verursacher eines Sonderabfalls den Entsorgungsweg vorschreiben zu kön- nen und ihn zu verpflichten, seine Sonderabfälle aufgrund räumlicher und stofflicher Kriterien einer bestimmten Anlage zur Behandlung zuzuführen. Als Korrelat zu dieser Beschränkung müssen die Entsor- gungsbetriebe zur Annahme bestimmter Sonderabfälle ver- pflichtet werden können.
3. Trägerschaft von Entsorgungsanlagen Gelingt es nicht, genügende private oder kantonale Entsor- gungsanlagen bereitzustellen, so muss der Bund gemein- wirtschaftliche Trägerschaften solcher Anlagen fördern odersich an anderen öffentlich- oder privatrechtlich organi- sierten Trägern von Sonderabfällen finanziell beteiligen können. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 13. Februar 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 13 février 1989 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.870 Motion Jung Neat-Bau durch gemischtwirtschaftliche Unternehmung Construction de la NLFA par une entreprise d'économie mixte Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1988 Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 26 der Bundesverfassung einer gemischtwirtschaftlichen (private Unternehmen, Schweizerische Bundesbahnen, Bund) Unternehmung eine Konzession zum Bau einer Neuen Eisenbahn-Alpentransversale zu übertragen. Texte de la motion du 15 décembre 1988 Le Conseil fédéral est chargé, sur la base de l'article 26 de la Constitution fédérale, d'attribuer la concession pour la construction d'une nouvelle ligne ferroviaire à travers les Alpes à une entreprise d'économie mixte (à laquelle partici- peraient des entreprises privées, les CFF et la Confédéra- tion.) Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat hat am 15. September 1988 das Vernehmlas- sungsverfahren betreffend Entscheid über eine Neue Eisen- bahn-Alpentransversale eröffnet. Aufgrund der bisherigen Stellungnahmen und Diskussionen ist mit erheblichen Ver- zögerungen bezüglich Entscheid und Baubeginn zu rech- nen. In der Zwischenzeit wird aber der Druck von Seiten der EG zunehmen. Die EG will Taten sehen. Die Schweiz kann sich ein Hinauszögern des Neat-Entscheides und Baube- ginns nicht mehr leisten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989 Im Hinblick auf die Botschaft zur Neat wird gegenwärtig geprüft, welche Finanzierungsart und entsprechende Trä- gerschaft sich für die Verwirklichung eines so umfangrei- chen Vorhabens am besten eignet. In die Evaluation wird auch das Modell einer gemischtwirtschaftlichen Gesell- schaft einbezogen. Massgebend wird sein, mit welcher Lösung die günstigste Mittelbeschaffung und die effiziente- ste Realisierung erreicht werden kann. Die ganze Problema- tik wird im Rahmen der Neat-Botschaft dargelegt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 88.899 Motion Berger Landwirtschaftsgesetz. Aenderung Loi sur l'agriculture. Modification Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1988 Im Interesse der Landwirtschaft, die sich zahlreichen Her- ausforderungen stellen muss, wird der Bundesrat ersucht, Artikel 2 des Landwirtschaftsgesetzes wie folgt zu ändern: Absatz 1 Bei der Durchführung des Gesetzes sollen die Massnahmen zum Schutz und zur Lenkung der Landwirtschaft insbeson- dere die folgenden Punkte berücksichtigen:
a. Förderung einer Qualitätsproduktion, die dem Markt angepasst und umweltverträglich ist;
b. Aufteilung der verfügbaren Produktionskontingente in erster Linie auf die bäuerlichen Familienbetriebe ohne aus- reichendes Einkommen, wobei die Bestimmungen über den Gewässerschutz einzuhalten sind;
c. Förderung der Selbsthilfemassnahmen zur Begrenzung der strukturbedingten Produktionsüberschüsse;
d. dauerhafte Pflege der Kulturlandschaft;
e. Erhaltung einer dezentralisierten Besiedlungsstruktur;
f. Sicherstellung eines angemessenen Einkommens durch die Produktpreise sowie durch Beiträge bei erschwerten Produktionsbedingungen und zur Produktionslenkung.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Jung Neat-Bau durch gemischtwirtschaftliche Unternehmung Motion Jung Construction de la NLFA par une entreprise d'économie mixte In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.870 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.03.1989 - 08:00 Date Data Seite 587-587 Page Pagina Ref. No 20 017 263 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.