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88.729

Ch Vb · 1988-10-05 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

5. Oktober 1988 683 Motion des Nationalrates Abstimmung - Vote Für den Antrag Jelmini 13 Stimmen Für den Antrag des Büros 18 Stimmen Art. 13 Antrag des Büros Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition du Bureau Adhérer à la décision du Conseil national Affolter, Berichterstatter: Ich beantrage Ihnen, sich hier ebenfalls dem Nationalrat anzuschliessen. Es geht um eine etwas präzisere Umschreibung der Pflicht der Dokumenta- tionsstellen, den Ratsmitgliedern in ihren Informationsbe- dürfnissen beizustehen. Angenommen - Adopté Art. 14 Antrag des Büros Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition du Bureau Adhérer à la décision du Conseil national ' Affolter, Berichterstatter: Vielleicht sind Sie erstaunt, dass ich Ihnen hier ebenfalls Zustimmung zum Nationalrat emp- fehle. Dieses Anliegen, allen Mitgliedern, die dies wünschen, einen PC-Arbeitsplatz zu verschaffen, ist in der Formulie- rung des Nationalrates in etwas apodiktische Form geklei- det. Wenn wir es uns aber genau überlegen, stellt es doch eine Oeffnung dar in der Richtung, wie ich sie Ihnen vorhin geschildert habe, eine Oeffnung in das anbrechende Com- puter- oder Informatik-Zeitalter. Wir können hier wohl ohne Bedenken dem Nationalrat folgen, weil die Ausrüstung der Arbeitsplätze (im Bundeshaus oder gegebenenfalls auch beim Parlamentarier zuhause) Gegenstand einer späteren Kreditvorlage sein wird. Das Parlament wird somit zu diesem Begehren, wonach jedem Ratsmitglied ein Computer zur Verfügung gestellt werden soll, noch zu einem späteren Zeitpunkt Stellung nehmen können. Was die Zugriffsmöglichkeiten auf interne und externe Datenbanken betrifft, die gemäss dem Antrag von Herrn Nationalrat Bodenmann verlangt werden, wird es Sache der Verwaltungskommission sein, darüber zu entscheiden. Sie finden die entsprechende Bestimmung im Artikel 3 Litera e des Bundesbeschlusses. Man muss also diesbezüglich vor- derhand noch keine allzu grossen Bedenken haben, wird aber selbstverständlich die Frage der Vertraulichkeit, des Schutzes vor unberechtigten Zugriffen, noch genau prüfen müssen., Ich möchte Sie doch bitten, den Ständerat in dieser Sache nicht als zu rückständig erscheinen zu lassen und dem Nationalrat bei dieser fast epochalen Oeffnung zu folgen. M. Gautier: Je ne veux pas combattre cet article, loin de moi cette pensée, j'aimerais simplement poser une question. Je voudrais savoir ce que les parlementaires devront faire de cet ordinateur personnel. Si je me reporte au texte allemand on parle d'un «PC Arbeitsplatz», dans le texte français on dit: «chaque parlementaire qui le désire touchera un PC» ce qui est d'abord du mauvais français et ensuite n'est vraiment pas clair. J'ai l'impression d'être retourné au service militaire où on «touchait le matériel» avant de partir en manoeuvres, on touchait également un PC ce qui voulait dire qu'on vous indiquait le poste de commandement. Ici je pense qu'il ne s'agit pas d'un poste de commandement ni du Parti commu- niste, mais d'un ordinateur individuel. Que devra faire le parlementaire de cet ordinateur individuel? Est-ce qu'il le posera sur son bureau au Parlement, est-ce qu'il aura un bureau quelque part dans le Palais fédéral où cet ordinateur sera installé, est-ce qu'il pourra l'emporter à la maison? Autant de questions que je me pose et pour lesquelles j'aimerais bien obtenir une réponse, fût-elle partielle. Affolter, Berichterstatter: Der Antrag Bodenmann ist im Nationalrat in deutscher Sprache eingereicht worden. Er schlägt vor, dass Parlamentsmitglieder, die dies wünschen, einen PC-Arbeitsplatz samt direkten Zugriffsmöglichkeiten auf interne und externe Datenbanken «erhalten». Wir muss- ten uns auch zuerst überlegen: Was ist eigentlich damit gemeint? Essoll jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass unter Umständen auch für den Heimarbeitsplatz des Parlamenta- riers ein Personal Computer zur Verfügung gestellt werden kann. Die vorliegende Formulierung kann demnach beides bedeuten: in den Arbeitsräumen hier im Parlament oder zu Hause. Ich möchte Herrn Gautier zusichern, dass die Redaktions- kommission eine Uebereinstimmung zwischen dem franzö- sischen und dem deutschen Text herstellen wird. Angenommen - Adopté Art. 15, 16 Antrag des Büros Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition du Bureau Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble ' Für Annahme des Beschlussentwurfes 22 Stimmen Dagegen 1 Stimme #ST# 88.729 Motion des Nationalrates Reorganisation der Parlamentsdienste Motion du Conseil national Réorganisation des services du Parlement Wortlaut der Motion vom 29. September 1988 Die Verwaltungskommission führt alle zwei Jahre eine Erfolgskontrolle der Reorganisation durch und erstattet dem Parlament Bericht. Texte de la motion du 29 septembre 1988 La Commission administrative évalue tous les deux ans les résultats de la réorganisation et fait rapport au Parlement. Affolter, Berichterstatter: Ich beantrage Ihnen, diese Motion zu überweisen. Nach unserem Ratsreglement können wir einen Auftrag, eine solche Massnahme zu treffen, erteilen. Man könnte zwar sagen, Erfolgskontrollen sollten so oder so immer erfolgen. Aber es erscheint uns richtig, insbesondere auch, nachdem wir heute Herrn Jagmetti gehört haben, allen Rats- mitgliedern von Zeit zu Zeit aufzuzeigen, welche Resultate und welche Erfolge mit dieser soeben beschlossenen Reor- ganisation der Parlamentsdienste erzielt werden. Vielleicht lassen sich dann auch gewisse Zweifler oder Zweiflerinnen - das ist ein weiterer Nebeneffekt - von der Richtigkeit der heute beschlossenen Strukturänderungen überzeugen. Wir wollen mit dieser Zustimmung auch erreichen, dass die Ratsmitglieder am Problem interessiert bleiben, dass wir die beauftragten Organe dazu zwingen, diese Probleme gele- gentlich wieder in die Räte hineinzutragen. Deshalb möchte ich Sie bitten, dieser Motion des Nationalra- tes zuzustimmen und sie zu überweisen. Ueberwiesen - Transmis

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates Reorganisation der Parlamentsdienste Motion du Conseil national Réorganisation des services du Parlement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.729 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1988 - 08:00 Date Data Seite 683-683 Page Pagina Ref. No 20 016 866 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.