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Interpellation Bonny 1520 N 7 octobre 1988 sten entwickelten Länder gehören, könnten jedoch - ebenso wie der Schweiz- durch eine rasche Liberalisierung bedeutende Schwierigkeiten erwachsen. Es ist Gegenstand der schweizerischen Verhandlungsziele in der Uruguay-Runde, legitime Schutzbedürfnisse im Sinne unserer Landwirtschaftspolitik (vgl. S. 243 des 6. Landwirt- schaftsberichts) zu allgemeiner Anerkennung zu bringen und gleichzeitig auch wesentliche Voraussetzungen für die eigenständige Entwicklung der Landwirtschaft in den heuti- gen Nettoeinfuhrländern zu schaffen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit beteiligt sich der Bund zudem an zahlreichen Massnahmen zur Förderung der Ernährungssicherheit. Schliesslich sei auch auf das Konzpet der schweizerischen Nahrungsmittelhilfe verwiesen, wie es aus der soeben veröffentlichten Botschaft über die humani- täre Hilfe hervorgeht.
4. Unter diesen Umständen erachtet es der Bundesrat für unangebracht, eine Studienkommission im Sinne der Inter- pellation einzusetzen. Auf diese Weise könnte der Eindruck entstehen, die Schweiz sei bereit, auf umstrittene Vor- schläge zur Marktaufteilung unter den wichtigsten Expor- teuren einzutreten oder sogar ihr Verhandlungsziel der Uru- guay-Runde des Gatt (Vermeidung einer Marktaufteilung USA-EG) zu ändern. Was die Diskrepanz zwischen «Nah- rungsmittelüberschüssen im Norden und Hunger im Süden» betrifft, so handelt es sich hier aber Unbestrittenermassen um eines der grössten Probleme unserer Zeit. Sämtliche Vorschläge sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene zur Lösung dieses Problems verdienen und erfahren daher eine sorgfältige Prüfung. Der Bundesrat ist bereit, die zuständigen Expertenkommissionen zur grundsätzlichen Beurteilung solcher Vorschläge beizuziehen. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Dagegen Minderheit Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. #ST# 88.555 Interpellation Bonny Technologieförderung Promotion des techniques Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1988 Anfangs 1986 hat der Bundesrat mein Postulat 85.949 vom
10. Dezember 1985 «Bundesamt für Konjunkturfragen. Technologieförderung» entgegengenommen. Darin ver- langte ich, der Bundesrat möge prüfen, wie die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können, damit sich das Bundesamt für Konjunkturfragen künftig der Technolo- gieförderung schwergewichtig, kontinuierlich und systema- tisch annehmen kann. Leider drängt sich von aussen her der Eindruck auf, dass in dieser Richtung wenig bis nichts gegangen ist. Insbeson- dere die in der Begründung meines Postulates scharf kriti- sierte mangelnde Koordination bei europäischen For- schungsprogrammen ist wegen Mehrfachkompetenzen bei verschiedenen Bundesämtern nach wie vor vorhanden. Angesichts der auch mit Blick auf die EG-Problematik und die Bedeutung der internationalen Forschungskooperation gegebenen Dringlichkeit ist es an der Zeit, dass auf diesem Gebiet im Sinne einer Vereinfachung der Entscheidungs- wege endlich vorwärtsgemacht wird. Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beant- worten:
- Wie weit ist die Koordination in der Technologieiförderung beim Bundesamt für Konjunkturfragen gediehen?
- Welche Massnahmen gedenkt er zu diesem Zwecke in nächster Zeit einzuleiten?
- Wie und wann gedenkt er, endlich die verwaltungsinter- nen Koordinationsprobleme bei den Europäischen For- schungsprogrammen (Eurêka etc.) zu lösen? Texte de l'interpellation du 23 juin 1988 Au début de l'année 1986, le Conseil fédéral a accepté mon postulat 85.949 «Office fédéral des questions conjonctu- relles. Promotion des techniques» (10 décembre 1985). Je l'avais invité alors à examiner les moyens de créer des bases légales afin qu'à l'avenir l'Office fédéral des questions conjoncturelles puisse s'occuper en priorité de la oromotion des techniques, avec constance et méthode. Malheureusement, on a fortement l'impression que bien peu, pour ne pas dire rien, n'a été acompli dans ce sens. En particulier l'absence de coordination concernant la partici- pation aux programmes de recherche européens, que j'avais fortement critiquée dans le développement du postu- lat susmentionné, subsiste en raison de la délimitation tou- jours aussi peu stricte des attributions des divers offices fédéraux intéressés. Compte tenu de la problématique euro- péenne et de l'importance extrême que revêt la coopération internationale en matière de recherche, il est grand temps d'en arriver à une simplification des voies de décision. Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions sui- vantes: - Dans quelle mesure l'Office fédéral des questions conjoncturelles a-t-il progressé dans la coordination relative à la promotion des techniques?
- Si cette coordination n'a pas progressé, quelles mesures pense-t-il introduire à cette fin ces prochains temps?
- Quand et par quels moyens pense-t-il résoudre enfin les problèmes de coordination internes à l'administration concernant la participation aux programmes européens en matière de recherche? Mitunterzeichner - Cosignataire: Butti ker (1) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 septembre 1988 Gemäss dem bisherigen Grundkonzept, welches auf einer akzeptierten Aufgabenteilung zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft beruhte, war die Idustrie für ihre technologische Entwicklung allein verantwortlich, wäh- rend der Bund die Hochschulen und nicht kommerziellen Forschungseinrichtungen, mit ihrer wichtigen Auübildungs- funktion für den technischen Nachwuchs, unterstützte. Dementsprechend lag das Hauptgewicht des Bundes nicht auf der Technologiepolitik, sondern auf der Forschungsför- derung im Bereich neuer Technologien und deren Organisa- tion, welche der Bundesrat geregelt hat. Die Aufgaben des BfK sind Teil dieser Politik des Bundes. Neue Gegebenhei- ten können eine Anpassung dieses Grundkonzepls der Auf- gabenteilung und Gewichtung notwendig machen. Im Bereich der Technologieforschung wurde in den letzten Jahren insbesondere die Beteiligung an der europäischen technologischen Forschungszusammenarbeit nit hoher Priorität entwickelt. Die Absichten und Leitlinien dazu hat der Bundesrat in der «Botschaft über die Finanzierung der technologischen Zusammenarbeit in Europa 1988-1991 vom 1. Juni 1987» dargelegt. Schweizerische Partner haben heute Zugang zu Projekten im Rahmen von Eureka, Esprit und Race sowie weiteren Technologieprogrammen der Europäischen Gemeinschaften. Da es sich bei der Realisie- rung dieser Technologieforschungsprogramme um Aufga- ben handelt, die eine enge Verbindung zwischen Hoch- schule und Idustrie erfordern, wie sie insbesondere dem
7. Oktober 1988 N 1521 Motion Fischer-Sursee Förderungskonzept der Kommission zur Förderung der wis- senschaftlichen Forschung (KWF) des EVD zugrundeliegt, hat der Bundesrat die KWF beauftragt, Technologievorha- ben mit Industriebeteiligung zu evakuieren und zu finanzie- ren. Im gleichen Zusammenhang hat der Bundesrat das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBM) als Koordi- nationsstelle für die schweizerischen Beteiligungen an Eureka-Projekten und EG-Technologieprogrammen be- zeichnet. Die Koordination ist somit - entgegen der Mei- nung des Interpellanten - vom Bundesrat geregelt worden. Im Bereich der Technologiepolitik könnten die Aufgaben des Bundes weiter zunehmen, da beispielsweise die gene- relle Beschleunigung des technologisch bedingten struktu- rellen Wandels staatliche Massnahmen zur Schaffung gün- stiger Rahmenbedingungen für eine schnellere Umsetzung wissenschaftlich-technischer Kenntnisse in marktfähige Produkte notwendig machen kann. Im speziellen gilt für die gestellten Fragen:
1. Bis heute ist die formelle Zuständigkeit zur Koordination der Technologiepolitik auf Bundesebene nicht abschlies- send geregelt. Dem BfK ist daher auch kein entsprechender Auftrag erteilt worden. Gestützt auf seine Zuständigkeit im Bereiche der Strukturpolitik sowie der praxisorientierten Forschung trägt das Amt indes einerseits zur Mehrung des technischen Wissens bei und bemüht sich andererseits um eine enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissen- schaft und Verwaltung und erfült damit wichtige Koordina- tionsaufgaben. Zu den erwähnten Massnahmen gehört die Förderung der praxisorientierten Forschung und Entwicklung über die KWF und - damit verbunden - des Technologietransfers insbesondere in Richtung unserer Klein- und Mittelbetriebe. Dieser erfolgt vor allem durch die projektweise Zusammen- arbeit Hochschule/lndustire sowie den damit verbundenen personenbezogenen Know-how-Transfer. Die KWF hat zudem im Rahmen ihrer Fördertätigkeit verstärkt auf eine Schwerpunktbildung in technologisch zentralen Bereichen (z. B. Materialforschung, Biotechnologie) hingewirkt. Ferner hat es zur Bildung von «Centers of excellence» (z. B. CSEM, CTML) sowie zur Heranbildung eines qualifizierten Nach- wuchses beigetragen, indem die bei der Projektbearbeitung gewonnenen Erkenntnisse auch in den Unterricht ein- fliessen. Mit Impulsprogrammen wurde wiederholt ein Beitrag zum Abbau von Engpässen in volkswirtschaftlichen Schlüsselbe- reichen durch gezielte Aus- und Weiterbildungsanstrengun- gen sowie durch Schliessen von Wissenslücken mittels anwendungsnaher Forschung geleistet. Speziell hinzuwei- sen ist auf die Gründung der Software-Schule Schweiz, der Wirtschaftsinformatikschule Schweiz sowie auf die CAD/ CAM-Ausbildungskurse. Gerade in diesen Wochen hat das BfK einen Bericht vorgelegt mit Lösungsvorschlägen zur Förderung der computerintegrierten Fertigung (CIM). Mit diesen Aktivitäten trägt das Amt dazu bei, die mit einer schweizerischen Technologipolitik verknüpften Ziele auf pragmatische und den kanppen Ressourcen gerechtwer- dene Art zu erreichen.
2. Der Bundesrat hat bereits im Bericht über die Legislatur- planung 1987-1991 angekündigt, dass die forschungs- und wissenschaftspolitischen Organisationsstrukturen überprüft und, wenn nötig, Massnahmen zu ihrer Verbesserung in die Wege geleitet werden sollen. Dabei wird er - wie er dies übrigens durch die Annahme des Postulates von Nationalrat Bonny bereits bekundet hat-die für eine Technologiepolitik wichtigen Aufgaben des BfK beziehungsweise der KWF angemessen in Rechnung stellen und den damals in Aus- sicht gestellten Schritt auch formell vollziehen. Er wird ebenfalls die in diesem Zusammenhang relevanten, mannigfachen Tätigkeiten und Zuständigkeiten anderer Bundesstellen, insbesondere des Eidgenössischen Departe- ments des Innern, berücksichtigen.
3. Zusätzlich zu den vorgenannten spezifischen Aufgaben des BBW beziehungsweise des BfK im Rahmen der europäi- schen technologischen Kooperation stellt ein interdeparte- mentaler Ausschuss unter der Leitung des Direktors des BAWI die Mitwirkung der mitinteressierten Departemente sowie die Koordination mit anderen Politikbereichen sicher. Zuständig für die Aussenbeziehungen ist das Integrations- büro EDA/EVD. Eine Ueberprüfung der verwaltungsinternen Koordination würde sich nur aufgrund konkreter Schwierigkeiten auf- drängen. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. #ST# 87.390 Motion Fischer-Sursee Schulen für Sozialarbeit. Unterstützung Ecoles de service social. Subventionnement Wortlaut der Motion vom 20. März 1987 Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Vorausset- zungen zu schaffen, damit ab 1990 die Schulen für Sozialar- beit weiterhin subventioniert werden können. Texte de la motion du 20 mars 1987 Le Conseil fédéral est prié de préparer les bases juridiques nécessaires au Subventionnement des écoles de service social au delà de 1990. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Baggi, Blunschy, Braunschweig, Camenzind, Carobbio, de Chastonay, Christinat, Columberg, Cotti, Darbellay, Deneys, Dirren, Engler, Friedli, Geissbühler, Gloor, Grendel- meier, Hess, Humbel, Jaggi, Jung, Keller, Kühne, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Longet, Maitre-Genève, Martin, Mauch, Meyer-Bern, Nussbaumer, Perey, Rüttimann, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Seiler, Stamm Judith, Thévoz, Tschuppert, Vannay (42) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Folgende wichtige Gründe sprechen für die Beibehaltung einer weiteren Mitverantwortung des Bundes:
1. Sozialarbeit leistet einen Beitrag zur Milderung und zur Lösung sozialer Probleme. Die meisten sozialen Probleme sind Gegenstand gesamtschweizerischer Diskussion. Zu denken ist dabei etwa an Behinderte, Betagte, psychisch Kranke, Flüchtlinge und Asylanten, Arbeitslose und Krimi- nelle, Drogenabhängige und Alkoholiker usw.
2. Die Mitfinanzierung der Ausbildung zum Sozialarbeiter durch den Bund ist gerechtfertigt und wünschbar, weil der Vollzug einer Reihe von bundesrechtlichen Gesetzen und Bestimmungen qualifiziertes Personal zwingend voraus- setzt. Zu erwähnen ist etwa die Zuständigkeit des Bundes im Bereich der Sozialversicherungen, des Arbeitsrechts, des Wohnungswesens, des Familienschutzes, des Strafrechts usw.
3. Die zehn Schulen für Sozialarbeit haben ihren Sitz in acht Kantonen. Alle haben zwar bezüglich ihres Einzugsgebiets regionale Schwerpunkte, bilden aber grundsätzlich für die ganze Schweiz aus. Die Last der Finanzierung muss deshalb gerecht verteilt werden. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Schulen für Sozialarbeit durchaus vergleichbar mit anderen Höheren Lehranstalten wie die Universitäten und die Technika, die ja auch vom Bund mitfinanziert werden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bonny Technologieförderung Interpellation Bonny Promotion des techniques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.555 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1988 - 08:00 Date Data Seite 1520-1521 Page Pagina Ref. No 20 016 784 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.