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7. Oktober 1988 N 1489 Postulat Seiler Hanspeter lung des Darlehens in Schweizer Franken zu verzichten. Stattdessen wäre mit der Regierung über die Aeufnung eines Fonds in einheimischer Währung (Intis) im entspre- chenden Umfang zu verhandeln, aus dem Selbsthilfepro- jekte unterstützt werden können. In der Finanzrechnung des Bundes ist der Kredit vermutlich bereits zu 100 Prozent abgeschrieben. Da die Schweiz nur in wenigen Fällen Ent- wicklungsländern Finanzhilfe in Darlehensform gewährt hat, wäre dieser Schuldenerlass kein Präjudiz mit unabsehbaren Folgen und würde gut in die internationalen Entschuldungs- bemühungen für die Dritte Welt passen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1988 Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation der stark verschuldeten Länder bewusst und prüft die Möglichkeit, Finanzhilfekredite in ein Geschenk umzuwandeln. Eine sol- che Massnahme muss mit dem allgemeinen Verschuldungs- problem in Zusammenhang gebracht werden. Sie muss im Rahmen der Zusammenarbeitsprogramme mit den betref- fenden Ländern erfolgen und ist nur gerechtfertigt, wenn die gesamtwirtschaftlichen Beziehungen sicherstellen, dass die so zur Verfügung gestellten Mittel nachhaltig zur Entwick- lung des Partnerlandes beitragen können. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.499 Postulat Ott Botschaften des Bundesrates. Darlegung von landschaftsrelevanten Massnahmen Messages du Conseil fédéral. Effets des mesures envisagées sur le paysage Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1988 Der Bundesrat wird eingeladen, die Leitidee des qualitativen Wachstums für die laufende Legislaturperiode u. a. insofern zu konkretisieren, als in den Botschaften an das Parlament die Auswirkungen des betreffenden Geschäftes auf die schweizerische Landschaft dargelegt werden. Texte du postulat du 21 juin 1988 Le Conseil fédéral est invité à faire un premier pas en direction de l'objectif de la croissance qualitative qu'il s'est fixé pour la législature en cours en complétant les messages qu'il adresse aux Chambres fédérales par un chapitre pré- sentant les conséquences du projet en question sur nos paysages. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Auer, Bär, Bäumlin Ursula, Biel, Braunschweig, Brügger, Bundi, Burck- hardt, Danuser, David, Diener, Dünki, Eppenberger Susi, Euler, Fankhauser, Fehr, Grassi, Grendelmeier, Günter, Haf- ner Ursula, Hubacher, Humbel, Jeanprêtre, Keller, Kühne, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Longet, Loretan, Maeder, Mauch Ursula, Meier-Glattfelden, Morf, Müller-Aar- gau, Neukomm, Oester, Rebeaud, Schmid, Schule, Seiler Rolf, Stamm, Stappung, Stocker, Ulrich, Wellauer, Widmer, Wiederkehr, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (51) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Postulat ergänzt das (vom Bundesrat entgegengenom- mene und in der Folge überwiesene) Kommissionspostulat l zur Legislaturplanung 1987 bis 1991, welches die Darlegung der ökologischen Folgen in den Botschaften empfahl. Die unversehrte schweizerische Landschaft ist das Gut, das sich zusehends verknappt und dessen Verlust irreversibel ist. Landschaftsschutz lässt sich nicht einfach automatisch unter Umweltschutz subsumieren. In der Oekologie haben wir es mit messbaren Immissionen und Grenzwerten zu tun. Die Landschaft dagegen ist ein ideelles, nicht messbares Gut. Dennoch oder gerade darum sind ihr Schutz und ihre Erhaltung für die künftige Lebensqualität in unserem Land unverzichtbar. Darum verdient die Landschaft eine geson- derte Erwähnung in den Botschaften. Es wäre selbstverständlich auch möglich, «ökologische und landschaftliche Auswirkungen» in einer einzigen Rubrik zu behandeln. Entscheidend ist nur, dass neben den messba- ren ökologischen den rein qualitativen landschaftlichen Auswirkungen eine gesonderte Aufmerksamkeit zuteil wird. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.504 Postulat Seiler Hanspeter Administrativ-Verfahren bei Gesuchen um Investitionshilfe-Darlehen für Berggebiete Aide à l'investissement en régions de montagne. Procédure d'octroi des prêts Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1988 Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, in welcher Weise das Bewilligungsverfahren bei Gesuchen um Investitionshil- fedarlehen gemäss Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (SR 901.1) vereinfacht und rascher abgewickelt werden kann. Texte du postulat du 21 juin 1988 Le Conseil fédéral est prié d'examiner quelles sont les mesures qui pourraient permettre de simplifier et d'accélé- rer la procédure d'octroi de prêts destinés à faciliter les investissements en régions de montagne, conformément à la loi fédérale sur l'aide en matière d'investissements dans les régions de montagne (RS 901.1). Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Bühler, Daepp, Frey Walter, Hari, Luder, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Oester, Rychen, Sager, Schmidhalter, Schwab, Zölch, Zwygart (16) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt hat sich das Pro-Kopf-Einkommen der Bergregionen in den letzten Jahren verschlechtert. Um ein immer grösseres Auseinan- derklaffen zwischen den Durchschnittseinkommen der verschiedenen Wirtschaftsregionen unseres Landes zu bremsen bzw. zu verhindern, kommt einem wirksamen Investitionshilfe-Instrumentarium nach wie vor grosse Bedeutung zu. Die Zahl der Gesuche um Investitionshilfedarlehen hat seit der Inkraftsetzung des BG über Investitionshilfe für Bergge- biete am I.März 1975 stark zugenommen. Die Zahl der
Postulat Haller 1490 N 7 octobre 1988 Beschäftigten bei der zuständigen Bundesstelle entspricht aber immer noch dem Bestand wie vor 13 Jahren. Trotz Rationalisierungsmassnahmen und anerkennenswertem Bemühen um eine speditive Verfahrensabwicklung benötigt der Instanzenweg relativ viel Zeit. Die Wirksamkeit des an sich sehr sinnvollen «Akontozahlungsprinzips» wird dadurch in vielen Fällen unterlaufen. Eine grundlegende formelle und materielle Prüfung der Gesuche findet bereits in den Regionen, gestützt auf die von Kanton und Bund genehmigten Entwicklungskonzepte, statt. Gemäss Artikel 24 und 26 Absatz 3 des Bundesge- setzes erfolgt eine weitere formelle und materielle Prüfung durch die Kantone bzw. durch die Zentralstelle. Dieses drei- stufige Verfahren (Region-Kanton-Bund) führt zu Mehrfach- kontrollen. Insbesondere die Gesuchsbehandlung durch den Bund beansprucht unverhältnismässig viel Zeit. Eine Straffung und Vereinfachung des Verfahrens drängt sich deshalb nicht zuletzt auch aus verwaltungsökonomischen Gründen auf. Der Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung oblie- gen gemäss Artikel 26 und 27 noch weitere und wichtigere Aufgaben (Koordination der Investitionshilfe für Bergge- biete mit ändern Massnahmen, Beratung und Genehmigung der Entwicklungskonzepte usw.). Im Hinblick auf die begin- nende Ueberarbeitung der regionalen Etwicklungskonzepte hat die Zentralstelle vermehrt für diese grundlegenden Auf- gaben der Investitionshilfe zur Verfügung zu stehen. Eine Straffung und Vereinfachung des Instanzenzuges drängt sich auch aus diesem Grunde auf. Bei der Aufnahme der Revisionsarbeiten an den regionalen Entwicklungskonzepten sollten die bevorstehenden Aende- rungen im Vollzug und beim Instrumentarium der Investi- tionshilfe für das Berggebiet bekannt sein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 31. August 1988 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 31 août 1988 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.514 Postulat Rechsteiner Ergänzungsleistung für Teilinvalide Invalidité partielle. Prestations complémentaires Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1988 Der Bundesrat wird ersucht, die Regelung der Einkommens- anrechnung bei Teilinvaliden (Art. 14a ELV in der am
1. Januar 1988 in Kraft getretenen Fassung) in der Weise zu überprüfen und wenn möglich anzupassen, dass für Bezü- ger halber IV-Renten gegenüber der vorher gültigen Rege- lung betreffend Ergänzungsleistungen keine Verschlechte- rung eintritt. Texte du postulat du 22 juin 1988 Le Conseil fédéral est invité à réexaminer la façon dont on calcule le revenu des assurés partiellement invalides (art. 14a OPC-AVS/AI, dans la version entrée en vigueur le 1 er janvier 1988) et si possible à la modifier de telle sorte que les bénéficiaires d'une demi-rente Al ne se trouvent pas dans une situation plus défavorable, en ce qui concerne les prestations complémentaires, qu'auparavant quand on appliquait l'ancienne réglementation. Mitunterzeichner- Cosignataires: Bäumlin Richard, Bäum- lin Ursula, Bircher, Borei, Braunschweig, Carobbio, Fank- hauser, Haller, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Matthey, Mauch Ursula, Uch- tenhagen, Ulrich (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bis Ende 1987 war für die Bezüger halber IV-Renten, die ihre Resterwerbsfähigkeit nicht verwertet haben öde.- nicht ver- werten konnten, im Hinblick auf die Ausrichtung von Ergän- zungsleistungen folgende Regelung in Kraft: Grundsätzlich wurde ihnen ein hypothetisches erzielbares Erwerbseinkom- men angerechnet. Von einer solchen Anrechnung wurde indessen abgesehen, wenn Versicherte ohne Verschulden ihren Arbeitsplatz verloren oder wenn sie nachweisen oder zumindest glaubhaft machen konnten, dass es ihnen nicht möglich war, zumutbare Arbeit zu finden (vgl. EL-Wegleitun- gen vom 1.1.79 und vom 1.1.87 und eine langjährige Praxis des EVG). Noch in der Botschaft zur zweiten IV-Revision wurde ausdrücklich versprochen, dass die Praxis bei Ergän- zungsleistungen für Bezüger von halben IV-Renten beibe- halten werde (Botschaft vom 21.11.84, S. 22f.), während Viertelsrenten keinen Anspruch auf die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen auslösen. Trotzdem ist auf den 1.1.88 - entgegen den Vernehmlassun- gen der betroffenen Kreise (z. B. Pro Infirmis) - nun eine neue Bestimmung der ELV in Kraft gesetzt worden, die mit sehr beschränkten Ausnahmen (geschützte Werkstätten, älter als 60 Jahre) in solchen Fällen immer ein hypotheti- sches Einkommen anrechnen will. Für die betroffenen Teil- rentnerinnen und Teilrentner, welche ihre Resterwerbstätig- keit nicht verwerten können, führt die neue Regelung zu einer starken Verschlechterung ihrer Situation, indem sie von der Sozialversicherung auf die Fürsorge abgeschoben werden. Die neue Regelung nimmt- im Unterschied zu der bis Ende 1987 gültigen - keine Rücksicht mehr darauf, dass sich sogenannte invaliditätsfremde Gründe boziehungs- weise Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt bei Teilinvali- den gerade wegen der Invalidität oft unverhäl'inismässig auswirken (Alter, mangelnde Ausbildung, persönliche Umstände). Sie lässt bei Bezügern von halben IV-Renten keine dem Einzelfall angepasste Ausrichtung von Ergän- zungsleistungen mehr zu. Der Bundesrat wird deshalb ersucht, die neue Regelung noch einmal zu überprüfen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.515 Postulat Haller Ratifikation des 1. Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schütze der Menschenrechte Convention des droits de l'homme. Ratification du 1er protocole additionnel Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1988 Nachdem 1984 der Ständerat und Ende 1987 der Nationalrat die Zustimmung zur Europäischen Sozialcharta verweigert haben, fällt eine Ratifikation dieses Gegenstücks zur Euro- päischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf abseh- bare Zeit ausser Betracht. Das wichtigste Werk deis Europa- rates bleibt somit für unser Land unvollständig, fehlt doch die Gewährleistung der sozialen Rechte. Dies wird sich in den kommenden Jahren intensiverer Europäisierung auf das Verhältnis der Schweiz zur EG auswirken.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Seiler Hanspeter Administrativ-Verfahren bei Gesuchen um Investitionshilfe- Darlehen für Berggebiete Postulat Seiler Hanspeter Aide à l'investissement en régions de montagne. Procédure d'octroi des prêts In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.504 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1988 - 08:00 Date Data Seite 1489-1490 Page Pagina Ref. No 20 016 753 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.