Erwägungen (2 Absätze)
E. 9 mars 1989 Gefahr droht, diese durch befristete Massnahmen unter seinen Schutz stellen. Beim Grimsel-Projekt hat aber der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt keinen Grund zur Annahme, der Kanton Bern komme seinen Verpflichtungen in bezug auf den Landschaftsschutz, insbesondere auch nach Artikel 18a ff. NHG, nicht nach.
4. Auf dem Gebiet des Forstwesens bedürfen Rodungen einer Bewilligung, die nur unter restriktiven Voraussetzun- gen erteilt wird. Bei Rodungsflächen im Ausmass, wie sie das Grimsel-Projekt bedingt, liegt die Zuständigkeit für die Rodungsbewilligung beim Eidgenössischen Departement des Innern (vgl. Art. 25bis der Vollziehungsverordnung zum Forstpolizeigesetz, SR 921.01). Dieses hat vor seinem Entscheid die Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission einzuholen.
5. Die Bundesgesetze über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung (SR 814.20) sowie über die Fischerei (SR 923.0) stellen wohl Randbedingungen in bezug auf den Schutz der Landschaft und der Umwelt auf, die es bei einer Konzessionierung zu beachten gilt. Sie bieten jedoch kei- nerlei Möglichkeit, ein Kraftwerkprojekt von vornherein zu verhindern.
6. Ob die mit einem Kraftwerkvorhaben verbundene unver- meidliche Umweltbelastung jeweils noch vertretbar ist, muss bei bedeutenden Anlagen gemäss Artikel 9 des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) anhand einer Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVP) nachgewiesen werden. Dem Bundesrat obliegt es, diese Anlagen zu bezeichnen. Auf die Durchführung einer UVP bei der zuständigen kantonalen Behörde kann er jedoch keinen Einfluss nehmen. Immerhin wird die Fachstelle des Bundes im Zusammenhang mit der UVP angehört. Der Entscheid der kantonalen Behörde ergeht übrigens nicht in Porrti eines Vorentscheides, son- dern ist Teil des im Rahmen einer umfassenden Interes- senabwägung vorzunehmenden Gesamtentscheides über das Vorhaben. Dabei ist zu beachten, dass keinem der Interessen von Gesetzes wegen a priori Vorrang gebührt.
7. Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, ist der Bun- desrat aus rechtlichen Gründen nicht befugt, auf das im Kanton Bern laufende Verfahren einzuwirken. Auch von der Sache her könnte er sich nicht ohne weiteres zu den im Postulat verfolgten Absichten bekennen. Der Bundesrat erinnert daran, dass es sich bei der Wasserkraft um die einzige ergiebige, regenerierbare einheimische Energie- quelle handelt, und dass deren Nutzung angesichts der sich abzeichnenden Energieprobleme grundsätzlich erwünscht ist. Auch die Verlagerung der Energie vom Sommer in den Winter entspricht in Anbetracht der labilen Versorgungssi- cherheit während des Winterhalbjahres einem nationalen Interesse (ab Mitte der 90er Jahre sind Versorgungslücken zu befürchten). Andererseits ist der Bundesrat auch der Meinung, dass Landschaft und Umwelt als wertvolle Güter nach Möglichkeil zu schützen sind und deshalb Zurückhal- tung beim Bau weiterer Kraftwerke angezeigt ist. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Kanton Bern eine sorgfältige und umfassende Interessenabwägung vorneh- men wird. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. #ST# Interpellation Bär Bau eines Pumpspeicherwerkes auf der Grimsel Aménagement par pompage au Grimsel Siehe Jahrgang 1988, Seite 1971 - Voir année 1988, page 1971 Diskussion - Discussion Frau Leutenegger Oberholzer: Ich ersuche Sie mit meinem Postulat, den Bundesrat zu beauftragen, sich für den Schutz der Grimsel einzusetzen. Das Postulat hat zwei Stossrich- tungen, nämlich eine landschaftsschützerische und eine energiepolitische. Zuerst zum Landschaftsschutz: Auf der Grimsel soll - wie Sie sicher alle wissen - ein gigantischer Stausee gebaut werden, der grösste Stausee der Schweiz. Dadurch würde eine Landschaft von nationaler Bedeutung zerstört oder massiv beeinträchtigt. Dem würden zum Opfer fallen: ein einzigartiger, 100jähriger Arvenwald - 62 Hektaren sollen gerodet werden -, eine bis dahin unter Schutz stehende Moorlandschaft, die Aareschlucht, die zu einem mickrigen Restwasserbächlein degradiert würde. Ertränkt würde das grösste Naturschutzgebiet des Kantons Bern. Zudem soll der Unteraargletscher überstaut werden. Die Folgen lassen sich kaum abschätzen. Praktisch sämtliche Umweltschutzorganisationen haben gegen das Projekt Stellung bezogen: WWF, Greinastiftung, Naturschutzbund, Berner Jäger, Heimat- und Landschafts- schutz, Grimselverein und viele mehr. Worum geht es nun energiepolitisch bei diesem überdimen- sionierten Projekt? Es geht nicht um eine höhere Strompro- duktion; denn nach dem Ausbau soll praktisch gleichviel Strom produziert werden wie heute, nur eben im Winter. Der Pumpspeichersee wird im Sommer mit Pumpen gefüllt, um dann im Winter teure Spitzenenergie zu produzieren, mit einem Energieverlust von rund 30 Prozent. Rentabel ist das ganze Werk nur, wenn die Pumpen mit billigem, aus Frank- reich importiertem Atomstrom betrieben werden. Es geht auch nicht um die Wintersicherheit der Energiever- sorgung; denn sie ist heute schon gewährleistet. Es geht allein um das Geschäft mit der Energie, mit dem elektri- schen Strom. Billiger Atomstrom wird im Sommer impor- tiert, in den Pumpspeicherseen gespeichert und dann im Winter bis zu 100 Prozent teurer wieder ins Ausland ver- kauft. Die Alpentäler werden zu Strombatterien für ausländischen Atomstrom und die Schweiz zu einer Drehscheibe der euro- päischen Energiepolitik. Mit dem Bau der geplanten Spei- cherseen - es geht nicht nur um die Grimsel - wird zudem über Jahre hinaus eine Atomimportstrompolitik zementiert. Dieses Parlament hat gestern Kaiseraugst und damit den weiteren AKW-Bau in der Schweiz endgültig begraben. Schaffen wir nun nicht neue Sachzwänge für den Atom- strom mit dem Bau von Pumpspeicherseen, zumal energie- politisch keinerlei Notwendigkeit dafür besteht! Der Bundesrat will das Postulat offenbar ablehnen. Er bemerkt dazu, er sei aus rechtlichen Gründen nicht befugt, in das laufende Verfahren in Bern einzugreifen. Aber es dürfte doch unbestritten sein, dass der Schutz der Umwelt nicht allein Sache der Kantone sein kann, sondern dass der Bund seine Verantwortung wahrnehmen muss. Es kann doch nicht bestritten werden, dass z. B. der Schutz des Waldes - hier sollen 62 Hektaren gerodet werden - von grossem nationalen Interesse ist, dies um so mehr, als über 50 Prozent des Gebirgswaldes krank sind. Dann soll die Interessenwahrung - wie der Bundesrat sagt- von diesem nationalen Naturschutzobjekt ausgerechnet allein vom Kanton Bern wahrgenommen werden, der selber
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Leutenegger Oberholzer Naturschutzgebiete auf der Grimsel Postulat Leutenegger Oberholzer Réserve naturelle du Grimsel In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung
E. 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.503 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.03.1989 - 08:00 Date Data Seite 381-382 Page Pagina Ref. No 20 017 218 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
9. März 1989 N 381 Grimsel. Persönliche Vorstösse Tür, bis hin zur Grossveranstaltung mit Beteiligung von ausländischen militärischen Kunstflugformationen. Proble- matisch könnten allenfalls die letzteren, die militärischen Kunstflugformationen, werden. Wir glauben, dass ein generelles Verbot unverhältnismässig wäre. Auch zahlreiche andere Veranstaltungen sind mit glei- chen oder ähnlichen Risiken und Umweltbelastungen im Sinne der Motionäre behaftet. Ich erinnere an die Katastro- phe und die zahlreichen Toten im Fussballstadion von Brüs- sel oder an die jeweiligen Umweltbelastungen durch den Individualverkehr bei Ausstellungen, Festivals, Weltcupren- nen und anderem mehr. Würden wir hier ein Verbot ausspre- chen, wäre das ungerecht gegenüber denjenigen, die wei- terfahren dürfen. Wir haben bereits sehr viele Verbote, wenn wir vergleichen, was bei uns noch möglich ist und was im Ausland problemlos durchgeführt werden kann. Ich bitte Sie, nicht drakonische Mittel im Sinne eines gene- rellen Verbotes anzustreben. Der Bundesrat ist nicht untätig gewesen. Die bestehende Unterstellung der Flugmeetings unter die Bewilligungspflicht genügt nach Auffassung des Bundesrates, um die Risiken im Griff zu behalten. Wir haben gerade in Ecuvillens feststellen können, dass es von der Sicherheit her nach wie vor möglich ist, solche Meetings durchzuführen, wenn man die geforderten Massnahmen kontrolliert und durchsetzt. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 39 Stimmen Dagegen 63 Stimmen #ST# 88.503 Postulat Leutenegger Oberholzer Naturschutzgebiete auf der Grimsel Réserve naturelle du Grimsel Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1988 Der Bundesrat wird gebeten, sich nach Kräften für die Erhal- tung der grossartigen Landschaft auf der Grimsel einzuset- zen und dahingehend zu wirken, dass der geplante neue Pumpspeichersee auf der Grimsel nicht gebaut wird. Texte du postulat du 21 juin 1988 Le Conseil fédéral est prié de faire tout son possible pour préserver le magnifique paysage du Grimsel et, à cette fin, de prendre les mesures nécessaires pour empêcher la cons- truction du nouveau bassin d'accumulation par pompage qui y est prévue. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Fetz, Fierz, Hafner Rudolf, Herczog, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Stocker, Thür, Wiederkehr (10) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Kraftwerke Oberhasli planen auf der Grimsel den Bau eines neuen Stausees mit einer über 200 m hohen Beton- mauer. Der neue Stausee soll viermal so viel Wasser aufneh- men wie der heutige Grimselsee. Er wäre der grösste Stau- see der Schweiz. Die Grimsel ist das grösste Naturschutzgebiet des Kantons Bern und trotz der bestehenden Kraftwerkbauten in das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgenommen worden. Nach dem Bau des neuen Stausees wird wenig Schützenswertes mehr übrig bleiben. Ueberflutet würden u. a. ein einzigartiger Arvenwald, ein Moorgebiet in Hanglage und ein grosser Teil des Unteraar- gletschers, «die Wiege der gletscherkundlichen For- schung». Nach vorsichtigen Schätzungen würden in zehn Jahren 50 Millionen Kubikmeter Eis abschmelzen. Welche Gefahren dabei entstehen, ist nicht bekannt. Die berühmte Aareschlucht würde im Sommer zu einem dünnen Restwas- serbächlein mit einem Viertel der Wassermenge von heute. Zweck des geplanten Stausees ist letztlich nicht die Produk- tion von mehr Strom. Er wird beinahe gleich viel Strom produzieren wie heute - nur eben im Winter. Der Pumpspei- chersee wird im Sommer mit Pumpen gefüllt (Energieverlust rund 30 Prozent), um dann im Winter teure Spitzenenergie zu produzieren. Vertreter des Grimselvereins haben dabei berechnet, dass das Werk nur wirtschaftlich arbeiten kann, wenn die Pumpen mit billigstem, aus Frankreich importier- tem Atomstrom betrieben werden können. Der teure Winter- strom kann dann gewinnbringend ins Ausland exportiert werden. Das Projekt ist energiepolitisch äusserst fragwür- dig. Untragbar ist, dass mit derartigen «Atomstrom-Spei- cherseen» Sachzwänge für eine aggressive AKW-Politik geschaffen werden. Die einzige Alternative besteht heute aber in Energiesparmassnahmen und in einer dezentralen Energieversorgung. Die Pumpspeicherseen stellen für die betroffene Bevölkerung unzumutbare Risiken dar und brin- gen eine nicht wieder gut zu machende Naturzerstörung mit sich. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 septembre 1988
1. Aufgrund der verfassungsmässigen Zuständigkeitsord- nung und der ausführenden Bundesgesetzgebung hat der Bundesrat derzeit keine rechtliche Handhabe, um im Sinne des Postulates tätig zu werden und auf das kürzlich beim Kanton Bern eingeleitete Konzessionsverfahren entspre- chend einzuwirken: Sowohl das Verfügungsrecht über die Gewässer als grundsätzlich auch die Verantwortung für den Landschaftsschutz fallen in erster Linie in den Kompetenz- bereich der Kantone.
2. Die Zuständigkeit zur Konzessionserteilung auf dem Gebiet der Wasserkraftnutzung liegtausserbei internationa- len Fällen bei den Kantonen bzw. den vom kantonalen Recht bezeichneten Gemeinwesen. Einwirkungsmöglichkeiten auf ein hängiges Konzessionsverfahren werden dem Bundesrat nur im Umfang seines Planprüfungsrechts (Art. 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasser- kräfte, WRG, SR 721.80) vorbehalten. Ansonsten ist der Bund auf die Ausübung der Aufsicht über den Vollzug des WRG durch die Kantone beschränkt. Im Rahmen der genannten Planprüfung kann der Bundesrat ein Kraftwerkprojekt nur daraufhin überprüfen, ob es in seiner generellen Anlage eine haushälterische und zweck- mässige Nutzung der vorhandenen Wasserkräfte gewährlei- stet. Die Wahrung der übrigen bei einer Konzessionierung zu berücksichtigenden Belange fällt dagegen vorwiegend in die Verantwortung der zur Konzessionsentscheidung zuständigen kantonalen Behörde. Solange ein Verfahren beim Kanton hängig ist und gegen das Konzessionsvorhaben auf kantoanler Ebene noch ordentliche Rechtsmittel zur Verfügung stehen, sind Auf- sichtsmassnahmen des Bundes verfrüht. Im Fall der Grim- sel-Kraftwerke ist das Konzessionsverfahren seit kurzem im Gang. Die bernischen Behörden sind daran, die erforderli- chen Abklärungen vorzunehmen. Für eine Intervention des Bundes ist deshalb keine sachliche Veranlassung gegeben. Nach Ausschöpfung aller kantonaler Rechtsmittel ist gegen die Erteilung einer Konzession die Beschwerde an den Bun- desrat möglich. Dieser überprüft, ob der Kanton die Anlie- gen des Landschaftsschutzes gebührend berücksichtigt hat (Art. 22 WRG).
3. Im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes sind Bun- desinterventionen als vorsorgliche Massnahmen zur Erhal- tung und Bewahrung besonders schützenswerter Land- schaften zulässig. Nach Artikel 16 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) kann der Bund, sofern einer Naturlandschaft von nationaler Bedeutung
Grimsel. Interventions personnelles 382 N 9 mars 1989 Gefahr droht, diese durch befristete Massnahmen unter seinen Schutz stellen. Beim Grimsel-Projekt hat aber der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt keinen Grund zur Annahme, der Kanton Bern komme seinen Verpflichtungen in bezug auf den Landschaftsschutz, insbesondere auch nach Artikel 18a ff. NHG, nicht nach.
4. Auf dem Gebiet des Forstwesens bedürfen Rodungen einer Bewilligung, die nur unter restriktiven Voraussetzun- gen erteilt wird. Bei Rodungsflächen im Ausmass, wie sie das Grimsel-Projekt bedingt, liegt die Zuständigkeit für die Rodungsbewilligung beim Eidgenössischen Departement des Innern (vgl. Art. 25bis der Vollziehungsverordnung zum Forstpolizeigesetz, SR 921.01). Dieses hat vor seinem Entscheid die Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission einzuholen.
5. Die Bundesgesetze über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung (SR 814.20) sowie über die Fischerei (SR 923.0) stellen wohl Randbedingungen in bezug auf den Schutz der Landschaft und der Umwelt auf, die es bei einer Konzessionierung zu beachten gilt. Sie bieten jedoch kei- nerlei Möglichkeit, ein Kraftwerkprojekt von vornherein zu verhindern.
6. Ob die mit einem Kraftwerkvorhaben verbundene unver- meidliche Umweltbelastung jeweils noch vertretbar ist, muss bei bedeutenden Anlagen gemäss Artikel 9 des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) anhand einer Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVP) nachgewiesen werden. Dem Bundesrat obliegt es, diese Anlagen zu bezeichnen. Auf die Durchführung einer UVP bei der zuständigen kantonalen Behörde kann er jedoch keinen Einfluss nehmen. Immerhin wird die Fachstelle des Bundes im Zusammenhang mit der UVP angehört. Der Entscheid der kantonalen Behörde ergeht übrigens nicht in Porrti eines Vorentscheides, son- dern ist Teil des im Rahmen einer umfassenden Interes- senabwägung vorzunehmenden Gesamtentscheides über das Vorhaben. Dabei ist zu beachten, dass keinem der Interessen von Gesetzes wegen a priori Vorrang gebührt.
7. Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, ist der Bun- desrat aus rechtlichen Gründen nicht befugt, auf das im Kanton Bern laufende Verfahren einzuwirken. Auch von der Sache her könnte er sich nicht ohne weiteres zu den im Postulat verfolgten Absichten bekennen. Der Bundesrat erinnert daran, dass es sich bei der Wasserkraft um die einzige ergiebige, regenerierbare einheimische Energie- quelle handelt, und dass deren Nutzung angesichts der sich abzeichnenden Energieprobleme grundsätzlich erwünscht ist. Auch die Verlagerung der Energie vom Sommer in den Winter entspricht in Anbetracht der labilen Versorgungssi- cherheit während des Winterhalbjahres einem nationalen Interesse (ab Mitte der 90er Jahre sind Versorgungslücken zu befürchten). Andererseits ist der Bundesrat auch der Meinung, dass Landschaft und Umwelt als wertvolle Güter nach Möglichkeil zu schützen sind und deshalb Zurückhal- tung beim Bau weiterer Kraftwerke angezeigt ist. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Kanton Bern eine sorgfältige und umfassende Interessenabwägung vorneh- men wird. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. #ST# Interpellation Bär Bau eines Pumpspeicherwerkes auf der Grimsel Aménagement par pompage au Grimsel Siehe Jahrgang 1988, Seite 1971 - Voir année 1988, page 1971 Diskussion - Discussion Frau Leutenegger Oberholzer: Ich ersuche Sie mit meinem Postulat, den Bundesrat zu beauftragen, sich für den Schutz der Grimsel einzusetzen. Das Postulat hat zwei Stossrich- tungen, nämlich eine landschaftsschützerische und eine energiepolitische. Zuerst zum Landschaftsschutz: Auf der Grimsel soll - wie Sie sicher alle wissen - ein gigantischer Stausee gebaut werden, der grösste Stausee der Schweiz. Dadurch würde eine Landschaft von nationaler Bedeutung zerstört oder massiv beeinträchtigt. Dem würden zum Opfer fallen: ein einzigartiger, 100jähriger Arvenwald - 62 Hektaren sollen gerodet werden -, eine bis dahin unter Schutz stehende Moorlandschaft, die Aareschlucht, die zu einem mickrigen Restwasserbächlein degradiert würde. Ertränkt würde das grösste Naturschutzgebiet des Kantons Bern. Zudem soll der Unteraargletscher überstaut werden. Die Folgen lassen sich kaum abschätzen. Praktisch sämtliche Umweltschutzorganisationen haben gegen das Projekt Stellung bezogen: WWF, Greinastiftung, Naturschutzbund, Berner Jäger, Heimat- und Landschafts- schutz, Grimselverein und viele mehr. Worum geht es nun energiepolitisch bei diesem überdimen- sionierten Projekt? Es geht nicht um eine höhere Strompro- duktion; denn nach dem Ausbau soll praktisch gleichviel Strom produziert werden wie heute, nur eben im Winter. Der Pumpspeichersee wird im Sommer mit Pumpen gefüllt, um dann im Winter teure Spitzenenergie zu produzieren, mit einem Energieverlust von rund 30 Prozent. Rentabel ist das ganze Werk nur, wenn die Pumpen mit billigem, aus Frank- reich importiertem Atomstrom betrieben werden. Es geht auch nicht um die Wintersicherheit der Energiever- sorgung; denn sie ist heute schon gewährleistet. Es geht allein um das Geschäft mit der Energie, mit dem elektri- schen Strom. Billiger Atomstrom wird im Sommer impor- tiert, in den Pumpspeicherseen gespeichert und dann im Winter bis zu 100 Prozent teurer wieder ins Ausland ver- kauft. Die Alpentäler werden zu Strombatterien für ausländischen Atomstrom und die Schweiz zu einer Drehscheibe der euro- päischen Energiepolitik. Mit dem Bau der geplanten Spei- cherseen - es geht nicht nur um die Grimsel - wird zudem über Jahre hinaus eine Atomimportstrompolitik zementiert. Dieses Parlament hat gestern Kaiseraugst und damit den weiteren AKW-Bau in der Schweiz endgültig begraben. Schaffen wir nun nicht neue Sachzwänge für den Atom- strom mit dem Bau von Pumpspeicherseen, zumal energie- politisch keinerlei Notwendigkeit dafür besteht! Der Bundesrat will das Postulat offenbar ablehnen. Er bemerkt dazu, er sei aus rechtlichen Gründen nicht befugt, in das laufende Verfahren in Bern einzugreifen. Aber es dürfte doch unbestritten sein, dass der Schutz der Umwelt nicht allein Sache der Kantone sein kann, sondern dass der Bund seine Verantwortung wahrnehmen muss. Es kann doch nicht bestritten werden, dass z. B. der Schutz des Waldes - hier sollen 62 Hektaren gerodet werden - von grossem nationalen Interesse ist, dies um so mehr, als über 50 Prozent des Gebirgswaldes krank sind. Dann soll die Interessenwahrung - wie der Bundesrat sagt- von diesem nationalen Naturschutzobjekt ausgerechnet allein vom Kanton Bern wahrgenommen werden, der selber
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Leutenegger Oberholzer Naturschutzgebiete auf der Grimsel Postulat Leutenegger Oberholzer Réserve naturelle du Grimsel In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.503 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.03.1989 - 08:00 Date Data Seite 381-382 Page Pagina Ref. No 20 017 218 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.