Volltext (verifizierbarer Originaltext)
6. Oktober 1989 N 1743 Interpellation Bürgi die Schweiz bereit, ihren Beitrag zu leisten. Es ist aber immer zu berücksichtigen, dass den verschiedenen Staaten bezüg- lich der Rolle und Entwicklung ihrer Waldressourcen das Selbstbestimmungsrecht zusteht.
2. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Schweiz in verschiedenen Tropenländern schon seit Jah- ren Forstaktionen im Bereiche der forstlichen Ausbildung auf allen Stufen, der nachhaltigen Bewirtschaftung sowie der an- gewandten Forschung. Diese Aktionen sollen die entspre- chenden Länder in der Ausarbeitung und Umsetzung einer angepassten, auf dem Grundsatz der Nachhaltigkeit beste- henden Forstpolitik unterstützen. Die Schweiz arbeitet auch aktiv an der Ausarbeitung nationaler forstlicher Aktionspläne mit Partnern des von der FAO weltweit initiierten Aktionsplans für die Tropenwälder mit. Diese Initiative soll zu einer kohären- teren, mit den nationalen Entwicklungskonzepten besser inte- grierten Forstpolitik der betroffenen Länder führen. Weiter soll eine Verstärkung und eine bessere Koordination der interna- tionalen Unterstützung erreicht werden. Die Schweiz unter- stützt weiter auch die Arbeiten der Internationalen Tropen- holz-Organisation, welche die Zielsetzung hat, die Nutzung und Vermarktung des Tropenholzes international zu koordi- nieren und in geordnete Bahnen zu lenken. Alle diese multila- teralen Aktivitäten beziehen sich auch auf Brasilien. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit führt die Schweiz in Brasilien, das kein Schwerpunktland ist, keine spezifischen Projekte durch. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt. #ST# 89.550 Interpellation Bonny Staatspräsident Ceausescu und alt Bundespräsident Aubert Visite de M. Aubert, ancien Président de la Confédération, au Président Ceaucescu Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1989 (Interpellation vom 1. Februar 1989,2. Auflage) Ich danke dem Bundesrat für die ausführliche Beantwortung jener Fragen, die ich nicht gestellt habe. Demgegenüber stelle ich fest, dass auch bei grosszügiger Interpretation verschie- dene Fragen nicht oder nur ungenügend beantwortet sind. Ich möchte dem Bundesrat nochmals Gelegenheit bieten, wenig- stens die wichtigste zu beantworten:
- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass primär Herr Aubert auf die offizielle Haltung des Bundesrates und Parla- mentes in Sachen Rumänien Rücksicht nehmen sollte und nicht umgekehrt Bundesrat und Parlament auf die offenbar ab- weichende Auffassung Auberts? Texte de l'interpellation du 22 juin 1989 (Interpellation du 1 er février 1989,2e édition) Je remercie le Conseil fédéral d'avoir bien voulu répondre ex- haustivement aux questions que je n'avais pas posées. En re- vanche, je constate que malgré une interprétation généreuse, certaines questions n'ont pas été abordées ou n'ont reçu qu'une réponse insuffisante. Je voudrais donner au Conseil fédéral une nouvelle occasion de s'exprimer sur les plus im- portantes d'entre elles:
- Le .Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que M. Aubert doit d'abord tenir compte de la position officielle du Conseil fédéral et du Parlement vis-à-vis de la Roumanie et non leur imposer sa propre manière de voir qui s'en écarte sensiblement? Schrittliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verweist auf jene Begründung vom 1. Februar 1989 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. September 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989 Der Bundesrat ist der Meinung, in seiner Beantwortung der In- terpellation Bonny vom 23. Juni d. J. klar darauf hingewiesen zu haben, dass es sich bei der Reise von Herrn alt Bundesrat Aubert nach Rumänien um eine private Reise gehandelt hat. Dies impliziert, dass die Erklärungen, die Herr Aubert während oder nach seiner Reise abgegeben hat, privaten Charakters waren und dass seine Reise nicht verglichen werden kann mit der offiziellen Abordnung ehemaliger Bundesräte an gewisse Feierlichkeiten im Ausland. Der Bundesrat hat nicht die Ab- sicht, eine Kontrolle über private Reisen ehemaliger Mitglieder der Landesregierung auszuüben, und kann deshalb über künftige Reisepläne von Herrn alt Bundesrat Aubert keine Aus- kunft geben. Mit Bezug auf die vom Interpellanten spezifisch aufgeworfene Frage, teilt der Bundesrat selbstverständlich dessen Auffas- sung, dass weder dem Bundesrat noch dem Parlament aus den Meinungsäusserungen privater Personen irgendwelche Verpflichtungen erwachsen. Dem Bundesrat ist allerdings nicht bekannt, dass im vorliegenden Falle ein solches Rsiko bestanden hätte. Präsident: Der Interpellant ist von dieser Antwort befriedigt, möchte aber eine kurze persönliche Erklärung abgegeben. Bonny: Ich danke dem Bundesrat für die Antwort, die er auf die zweite Interpellation gegeben hat. Ich musste ja damals beanstanden, dass der Bundesrat in der ersten Antwort sehr ausführlich zu Fragen Stellung nahm, die ich gar nicht gestellt hatte. In diesem Rahmen sagte er damals, der Besuch von Herrn Bundesrat Aubert bei Herrn Ceausescu habe doch Er- folge gezeitigt, weil gewisse Adoptionsfälle wohl geregelt wer- den könnten. Ich muss nun leider nach einem Jahr feststellen, dass dieser Optimismus absolut nicht gerechtfertigt war. Auf eine entsprechende Frage in der Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Nationalrats hat mir der Vorsteher des EDA mitgeteilt, dass in der Zwischenzeit überhaupt nichts pas- siert sei! #ST# 88.463 Interpellation Bürgi Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz Office fédéral des forêts et de la protection du paysage Wortlaut der Interpellation vom 8. Juni 1988 Im Zuge der Verwaltungsreorganisation beabsichtigt der Bun- desrat, das Bundesamt für Forstwesen und Landschafts- schutz aufzulösen und die heutige Hauptabteilung Wald in das Bundesamt für Umweltschutz zu integrieren. Da der Wald nicht nur eine Schutzfunktion hat, sondern auch einen Wirt- schaftsfaktor darstellt, frage ich den Bundesrat:
1. Was denkt der Bundesrat zu unternehmen, damit durch die Unterstellung des Forstwesens unter das Bundesamt für Um- weltschutz der Stellenwert der Waldwirtschaft nicht sinkt?
2. Wie gedenkt der Bundesrat die Interessen der wirtschaft- lichen Waldnutzer zu berücksichtigen, die ja ebenfalls viel zum Schutz des Waldes beitragen?
Interpellation Aguet 1744 N 6 octobre 1989 Texte de l'interpellation du 8 juin 1988 Dans le cadre de la réorganisation de l'administration, le Con- seil fédéral envisage de dissoudre l'Office fédéral des forêts et de la protection du paysage et d'intégrer l'actuelle division principale des forêts à l'Office fédéral de la protection de l'envi- ronnement. Comme la forêt n'a pas seulement une fonction protectrice mais que c'est aussi un facteur de l'économie, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1. Que pense-t-il faire pour éviter que l'économie forestière ne se trouve placée à l'arrière-plan du fait de la subordination des forêts à l'Office fédéral de la protection de l'environnement?
2. Comment le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre en con- sidération les intérêts de ceux qui exploitent la forêt et qui con- tribuent également pour une large part à sa protection? Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 septembre 1988
1. Der Bundesrat ist sich der hohen Bedeutung des Waldes bewusst. Er hat deshalb in der Herbstsession 1983 in seiner Stellungnahme zu den dringlichen Interpellationen, Einfachen Anfragen, Postulaten und Motionen zum Thema Waldsterben einen Bericht in Aussicht gestellt, welcher die vorgeschlage- nen Massnahmen auflistet, gewichtet und die in den rund fünf- zig parlamentarischen Vorstössen aufgeworfenen Fragen im Detail beantwortet. Er ist am 18. Dezember 1984, BB11984 III 1129, publiziert worden. Der erste Teilbericht befasste sich mit dem Bereich «Waldster- ben und Luftverschmutzung». Darin wird u. a. festgehalten, dass die Art des Auftretens und die Ausbreitung der Waldschä- den eindeutig darauf hinweisen, dass als Primärverursacher - darin seien sich Wissenschaft, Forschung und zuständige Fachstellen des In- und Auslandes weitgehend einig - die stets zunehmende, jahrelange Luftverschmutzung bezeichnet werden müsse. Die Wald- und Holzwirtschaft stellt in der Schweiz einen wichti- gen Wirtschaftszweig dar. Das Waldsterben bedroht aber nicht nur diesen Bereich, sondern es stellt eine existentielle Bedrohung für unsere gesamte Umwelt dar. Am 7. Oktober 1983 hat das Parlament das Bundesgesetz über den Umweltschutz verabschiedet. Damit erteilte es dem Bundesrat den Auftrag, Menschen, Tiere und Rlanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen und die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten. Was das Waldsterben anbelangt, bie- tet das Umweltschutzgesetz die Handhabe, um geeignete Ab- wehrmassnahmen zu treffen. Der Bundesrat hat sich in die- sem Zusammenhang bereit erklärt, alle Anstrengungen zu un- ternehmen, um die Luftverschmutzung möglichst rasch ab- zubauen. Vor diesem Hintergrund erweist sich ein koordiniertes Vorge- hen zur Bewältigung dieser primären Staatsaufgabe als uner- lässlich. Dem innern Sachzusammenhang zwischen Luftver- schmutzung und Waldsterben muss mit einer entsprechen- den Aufgabeninterpretation und Organisationsform Rech- nung getragen werden. Hiefür bietet sich dem Bundesrat Arti- kel 61 des Bundesgesetzes über die Organisation und die Ge- schäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung (VwOG) vom 19. September 1978 an, der festlegt, dass der Bundesrat die Organisation der Departemente und Gruppen sowie der Aemter bestimmt und ihre grundlegenden Aufga- ben umschreibt. Im Falle der Zusammenlegung von Bundes- amt für Umweltschutz (BUS) und Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz (BFL) -eine Unterstellung des BFLun- ter das BUS, wie der Interpellant sie befürchtet, war nicht beab- sichtigt - hat der Bundesrat von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht. Der Stellenwert der Waldwirtschaft wird wesentlich durch die in die Wege geleiteten Massnahmen zur Stärkung dieses Zweiges der Volkswirtschaft erhöht.
2. Vergangenheit und Gegenwart haben gezeigt, dass dem wirtschaftlichen Teilaspekt durch den Bundesrat in jeder Beziehung mit namhaften finanziellen Mitteln Rechnung getra- gen wurde. Wir erinnern in diesem Zusammenhang ins- besondere an -den dringlichen Bundesbeschluss vom 4. Mai 1984 über Beiträge an ausserordentliche Massnahmen gegen Wald- schäden (150 Millionen Franken bis 31.12.1988);
- die Botschaft des Bundesrates zu einem Bundesbeschluss über ausserordentliche Massnahmen zur Walderhaltung vom
25. November 1987 (240 Millionen Franken bis31.12.1992);
- die Botschaft des Bundesrates vom 29. Juni 1988 zu einem Bundesgesetz über Walderhaltung und Schutz vor Naturer- eignissen (Waldgesetz) (125 Millionen Franken). Im Rahmen der Finanzplanung wurden zudem die für die Walderhaltung notwendigen finanziellen Mittel massiv er- höht. Damit wird der Bund in die Lage versetzt, durch die neue Organisationsform und Aufgabenzuteilung die wirt- schaftlichen Interessen der Waldnutzer auch in Zukunft zu berücksichtigen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. #ST# 89.502 Interpellation Aguet Anpassung der Renten der Unfallversicherung Réadaptation des rentes de l'assurance-accidents Wortlaut der Interpellation vom 14. Juni 1989 Artikel 34 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung lautet wie folgt: -Artikel 34 Absatz 1 Zum Ausgleich der Teuerung erhalten die Bezüger von Invali- den- und Hinterlassenenrenten Zulagen. Diese gelten als Be- standteil der Rente. -Artikel 34 Absatz 2 Der Bundesrat setzt die Zulagen aufgrund des Landesindex der Konsumentenpreise fest. Die Zulagen werden in der Regel alle zwei Jahre jeweils auf Beginn des Kalenderjahres der Teuerung angepasst. Die Anpassung erfolgt früher, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise innerhalb eines Jahres um mehr als acht Prozent, und später, wenn er innerhalb von zwei Jahren um weniger als fünf Prozent angestiegen ist. Die letzte vom Bundesrat beschlossene Anpassung geht auf den 9. Dezember 1985 zurück. Der Grund dafür liegt in der nur massig angestiegenen Inflation. Trotz allem ist diese Situation nicht normal und für die Bezüger der oft ohnehin bescheide- nen Renten nicht zufriedenstellend. Seit einiger Zeit scheint die Inflation zudem wieder anzusteigen. Wäre es daher nicht angezeigt, Artikel 34 zu überprüfen und eine regelmässigere Anpassung der Renten vorzusehen? Wäre es nicht sinnvoll, dabei von einem ähnlichen System wie bei der Anpassung der Löhne auszugehen? Mit allem Nachdruck stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
1. Beabsichtigt er, für 1990 die Renten anzupassen?
2. Ist er bereit, die Vorschriften über die Anpassung der Renten der Unfallversicherung neu zu überprüfen? Texte de l'interpellation du 14 juin 1989 La loi fédérale sur l'assurance-accident est datée du 20 mars
1981. Son article 34 est libellé comme suit: Art. 34, al. 1 Les bénéficiaires de rentes d'invalidité et de survivants reçoi-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bürgi Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz Interpellation Bürgi Office fédéral des forêts et de la protection du paysage In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.463 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1989 - 08:00 Date Data Seite 1743-1744 Page Pagina Ref. No 20 017 827 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.