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88.335

Ch Vb · 1988-06-23 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Interpellation Hänggi 938 N 23 juin 1988 war nicht Gegenstand der Abstimmungen und im Abstim- mungskampf auch nicht bestritten worden. Der Bundesrat hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die Behörden des Kantons Schwyz und der Gemeinde Schwyz es begrüssen würden, wenn die 700-Jahrfeier-der Tradition entsprechend - wiederum in der Gemeinde Schwyz stattfin- den könnte. Der Bundesrat übernimmt die Verantwortung für diesen für unser Land bedeutenden Anlass. Die bereits bestehende Vorstudie der Stiftung CH 91 war eng mit dem Landesaus- stellungsteil «Begegnung und Gemeinschaft» verbunden. Es war deshalb nötig, ein neues Projekt zu erarbeiten. Mit dieser Aufgabe hatte der Bundesrat am 12. August 1987 eine «Groupe de réflexion» betraut. Diese Arbeitsgruppe hat Ende 1987 ihren Bericht zuhanden des Bundesrates abzulie- fern. Das Konzept sieht eine Fest-Triologie vor: -Das «Fest der Eidgenossenschaft» im Raum Schwyz- -Brunnen-Rütli, -das «Fest der vier Kulturen» in der Westschweiz,

- das «Fest der internationalen Solidarität» in der rätoroma- nischen Schweiz. Im weiteren schlägt die Arbeitsgruppe vor, im Jahre 1998 eine Landesausstellung im Tessin durchzuführen. Der Bundesrat hat am 13. Januar vom Bericht der «Groupe de réflexion» Kenntnis genommen. In den nächsten Wochen ist das Konzept näher zu prüfen, vor allem bezüglich Mach- barkeit, Organisation und Finanzierung. Die Arbeiten sind so voranzutreiben, dass der Bundesrat Mitte April beschliessen kann. Den eidgenössischen Räten wird in der Sommerses- sion eine Botschaft betreffend Kredite für die 700-Jahrfeier zugehen. Neben den zentralen Festlichkeiten werden zweifellos im ganzen Land Veranstaltungen aller Art durchgeführt wer- den, was wir sehr begrüssen. Alle diese Unternehmen sind natürlich Sache der jeweiligen Veranstalter. Schliesslich ist noch der «Weg der Schweiz» um den Urner- see zu erwähnen. Lieber die Realisierung dieses stiftungsei- genen Projektes haben die Kantone zu entscheiden. Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bun- desrates befriedigt. #ST# 88.335 Interpellation Hänggi Nahrungsmittelexporte. Zusätzliche Belastungen Exportations de denrées alimentaires. Prélèvements accrus Wortlaut der Interpellation vom 3. März 1988 Per 1. Januar 1988 wurde eine in den Gatt-Gremien erarbei- tete, neue Zollnomenklatur in Kraft gesetzt (Harmonisiertes System). Nun hat aber die EG gleichzeitig per I.Januar 1988 ihre Erhebungspraxis bei den beweglichen Teilbeträgen zwecks Rohstoffpreisausgleich korrigiert. Dies führt teilweise zu ganz erheblichen Mehrbelastungen der Schweizer-Nahrungsmittelexporte und stellt die Konkur- renzfähigkeit in gewissen Branchen in Frage. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung fol- gender Fragen:

1. Warum wurde die schweizerische Nahrungsmittel-Indu- strie nicht informiert über dieses einseitige Vorgehen der EG?

2. Ist der Bundesrat bereit, bei den zuständigen EG-Gremien dahingehend zu intervenieren, dass diese neue Regelung aufgehoben oder mindestens überprüft wird?

3. Erachtet es der Bundesrat nicht als angebracht, das Schweizer Einfuhrsystem ebenfalls im Sinne der EG-Aende- rungen einer Prüfung zu unterziehen? Texte de l'interpellation du 3 mars 1988 Une nouvelle nomenclature douanière (système harmonisé), élaborée par les organes du GATT, est entrée en vigueur le 1er janvier 1988. Or, à la même date, la Communauté européenne a rectifié ses règles de prélèvements pour les éléments mobiles, dans le but de compenser les fluctuations des prix des matières premières. Cela entraîne dans certains cas un accroissement très important des prélèvements sur les exportations suisses de denrées alimentaires et menace la compétitivité des entre- prises suisses dans certaines branches. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux questions suivantes:

1. Pourquoi l'industrie suisse des denrées alimentaires n'a-t- elle pas été informée des décisions unilatérales de la CE?

2. Le Conseil fédéral est-il disposé à intervenir auprès des organes de la CE pour que la nouvelle réglementation soit abrogée ou pour le moins réexaminée?

3. Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas qu'il serait opportun de soumettre également à un réexamen le système suisse applicable aux importations pour aller dans le même sens que les modifications apportées par la CE? Mitunterzeichner-Cosignataires: Bürgi, Büttiker, Dormann, Engler, Feigenwinter, Jung, Nussbaumer, Scheidegger, Schmidhalter, Wanner (10) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Mai 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1988

1. Das neue Preisausgleichsystem, welches die EG für eine gewisse Anzahl Erzeugnisse der Nahrungsmittelindustrie eingeführt hat, ist Gegenstand der Verordnung (EWG) Nr. 4091/87 vom 22. Dezember 1987. Es wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 382 vom

31. Dezember 1987 (S. 27 bis 38) veröffentlicht. Die Födera- tion der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (FIAL) erhält das Amtsblatt regelmässig. Die Länder der EFTA wurden im Herbst 1987 über die Absichten der EG kurz informiert. Sie haben eine ausführliche Erläuterung über die genaue Funktionsweise und insbesondere über die prakti- schen Auswirkungen dieses Systems verlangt. Diese Aus- kunft wurde uns erst im Rahmen eines Expertentreffens der EFTA-Staaten und der EG-Kommission erteilt, welches am

13. April 1988 stattfand. Die FIAL wurde über das Ergebnis dieser Zusammenkunft informiert.

2. Es ist in bezug auf die Erzeugnisse der Nahrungsmittelin- dustrie zuerst daran zu erinnern, dass nach Artikel 1 des Protokolls Nr. 2 des Abkommens Schweiz-EWG die Schweiz und die EWG das Recht haben, bei der Einfuhr bewegliche Teilbeträge (oder Pauschalbeträge) zu erheben «zur Berück- sichtigung der Preisunterschiede bei den in diesen Waren mitverarbeiteten Agrarerzeugnissen». Das neue, durch die EWG für gewisse Erzeugnisse der Nahrungsmittelindustrie eingeführte System gründet nicht mehr auf Standardrezep- turen je Tarifnummer, sondern auf Rezepturen je Waren- gruppe nach dem festgestellten Gehalt an Landwirtschafts- erzeugnissen. Dieses System sollte grundsätzlich erlauben, die zu erhebenden beweglichen Teilbeträge wirklichkeitsnä- her und genauer zu bestimmen. Letztere stimmen indessen in den meisten Fällen nicht mit dem effektiven Gehalt an mitverarbeiteten Agrarerzeugnissen überein. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass dieses System für bestimmte Warengruppen der Nahrungsmittelindustrie (ins- besondere für Milch enthaltende Biscuits der Tarif-Nr. 1905) zu empfindlichen Erhöhungen der beweglichen Teilbeträge

23. Juni 1988 N 939 Interpellation Frey Claude bei der Einfuhr in die EG geführt hat. Diese Erhöhung wurde durch die Exporteure aller EFTA-Länder festgestellt. Die Schweiz hat im Einvernehmen mit der FIAL auf bilatera- ler Ebene bei den zuständigen Stellen der EG-Kommission interveniert, um Erklärungen über diese die schweizeri- schen Exporteure treffenden Erhöhungen zu erhalten. Die Kommission hat uns versprochen zu überprüfen, ob die erhobenen Beträge den Regeln des EG-Systems und den im Protokoll Nr. 2 des Abkommens Schweiz-EWG vorgesehe- nen Höchstansätzen entsprechen. Die EFTA-Länder haben anlässlich des Treffens vom

13. April 1988 zwischen den Experten der EFTA-Länder und der EG wegen der fehlenden Information seitens der EG und den Auswirkungen des neuen Systems ihrer Ueberraschung und ihrer Besorgnis Ausdruck verliehen. Sie haben über Funktionsweise und Auswirkungen des Systems Fragen gestellt. Die Kommission hat sich ihrerseits bereit erklärt, mit jedem EFTA-Land alle Fälle zu diskutieren und jene zu überprüfen, in welchen das neue System zu einer bedeuten- den Ueberkompensation der Preisdifferenzen der verarbei- teten Agrarprodukte geführt hat. Die Schweiz wird im Ein- vernehmen mit der FIAL im Hinblick auf eine formelle Inter- vention in Brüssel ein Dossier auf der Grundlage konkreter Fälle erstellen. Der Bundesrat wird seine Anstrengungen sowohl auf bilate- raler Ebene als auch im Rahmen der Expertengespräche zwischen den EFTA-Ländern und der EG fortsetzen, um sicherzustellen, dass das neue, durch die EG angewandte System nicht zu einer den Bestimmungen des Abkommens Schweiz-EWG widersprechenden Ueberkompensation führt.

3. Das bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Verarbeitungser- zeugnisse in der Schweiz-und bis Ende 1987 auch von der EG und allen EFTA-Staaten - angewandte System zum Ausgleich der Preisdisparitäten bei den landwirtschaftlichen Rohstoffen basiert auf sogenannten Standardrezepturen. Diese stützen sich auf eingehende Analysen der zur Herstel- lung landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse verwen- deten Rohstoffe wie z. B. Milch, Mehl, Zucker usw. Der grosse Vorteil dieses Systems liegt in dessen einfacher Durchführung bei der Verzollung. Die Nachteile sind in erster Linie systeminhärente Lieber- und Unterkompensatio- nen der Preisdifferenzen bei einzelnen Produkten, die je nach Homogenität bzw. Heterogenität des in einer einzelnen Zolltarifnummer erfassten Warenkorbs stärker oder schwä- cher auftreten. Im Durchschnitt kann die Belastung der verschiedenen Warenkategorien indessen als ausgeglichen betrachtet werden. Das von der EG am 1. Januar 1988 für einen Teil der land- wirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte eingeführte neue System weist als wesentliches Merkmal einen sogenannten Raster mit den vier Parametern Stärke, Zucker, Milchfett und Milchproteineauf. Diese Parameter sind nach Massgabe der Gehaltszahlen in verschiedene, für die Höhe der Abschöp- fung massgebende Gruppen unterteilt. Zwischen den beiden Systemen bestehen indessen keine grundsätzlichen Unterschiede, daauch dem RasterStandard- rezepturen zugrunde liegen. Die Unterschiede wirken sich vorab auf der praktischen Ebene aus. Das neue System der EG bringt eine Ersparnis bei der Unterteilung des Zollta- rifs, kann aber praktisch nur unter Einsatz von EDV durch- geführt werden. Zwischen der EG-Kommission und den EFTA-Staaten sind seit Frühjahr 1987 Gespräche im Gange betreffend eine grösstmögliche Harmonisierung der Preisausgleichsmass- nahmen bei landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Die schweizerische Haltung wird in Zusammenarbeit mit den interessierten schweizerischen Wirtschaftskreisen fest- gelegt. Letztere stimmen einer Harmonisierung der Systeme grundsätzlich zu. Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit einer internationa- len Abstimmung unseres Preisausgleichsystems bewusst und prüft die Möglichkeiten im Lichte der Entwicklung innerhalb der EG und der Vorstellungen der übrigen EFTA- Länder. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. #ST# 87.433 Interpellation Frey Claude Nationalstrasse Le Locle-Bern Route nationale Le Lode-Berne Wortlaut der Interpellation vom 9. Juni 1988 Die Neuenburger Deputation des Nationalrates hat mit Erstaunen vom heutigen Beschluss des Bundesrates Kennt- nis genommen, die parlamentarischen Vorstösse betreffend die Nationalstrasse Le Locle-Bern im Rahmen des Geschäftsberichts 1987 zur Abschreibung zu empfehlen. Kann uns der Bundesrat im einzelnen angeben, was ihn bewogen hat, einen solch überraschenden Beschluss zu fassen? Ist der Bundesrat nicht mehr der Ansicht, dass gute Ver- kehrsverbindungen zu den unerlässlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der Arbeitsplätze und die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Regionen gehören, vor allem wenn diese nicht ans Nationalstrassennetz angeschlossen sind? Texte de l'interpellation du 9 juin 1988 La députation neuchâteloise du Conseil national a pris con- naissance avec stupéfaction de la décision de ce jour du Conseil fédéral proposant, dans le cadre du rapport de gestion 1987, le classement des interventions parlemen- taires concernant la route nationale du Locle à Berne. Le Conseil fédéral peut-il nous dire de façon détaillée les raisons qui l'ont conduit à une décision aussi surprenante? Le Conseil fédéral n'estime-t-il plus que de bons moyens de communication constituent une des conditions indispensa- bles à la sauvegarde de l'emploi et au développement éco- nomique des régions défavorisées, surtout lorsque celles-ci ne sont pas reliées au réseau des routes nationales? Mitunterzeichner- Cosignataires: Cavadini, Deneys, Jean- neret (3) Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mai 1988 Le 10 septembre 1986, le Conseil fédéral a proposé à l'ap- probation des Chambres le rapport sur la stratégie de lutte contre la pollution atmosphérique. A la lettre A, chiffre 3, le document prévoit la mesure suivante: «Abandon du déve- loppement du réseau adopté des routes nationales». Lors de son examen tant par le Conseil national que par celui des Etats, cette mesure n'a pas été contestée. Nous l'avons donc concrétisée sous forme d'un arrêté. Le 9 juin 1987, nous avons notamment décidé: «1. Le Conseil fédéral renonce à soumettre au Parlement une extension du réseau des routes nationales adopté.

4. Dans le Rapport de gestion 1987, le Conseil fédéral recommande aux Chambres fédérales de classer les affaires suivantes: Le postulat formulé en 1981 correspondant à 79.201, route nationale Le Lode-Berne (N 19.3.1981, Commission des pétitions et de l'examen de constitutions cantonales). L'initiative déposée par le canton de Neuchâtel en 1979, 79.201, route nationale Le Locle-Berne (S 29.1.1979, canton de Neuchâtel)».

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Hänggi Nahrungsmittelexporte. Zusätzliche Belastungen Interpellation Hänggi Exportations de denrées alimentaires. Prélèvements accrus In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.335 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1988 - 08:00 Date Data Seite 938-939 Page Pagina Ref. No 20 016 474 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.