opencaselaw.ch

88.053

Ch Vb · 1988-11-28 · Deutsch CH
Erwägungen (4 Absätze)

E. 28 novembre 1988 Wahl des ersten Stimmenzählers Election du premier scrutateur Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés 43 eingelangt / rentrés 43 leer/blancs 1 ungültig/nuls 0 gültig/valables 42 absolutes Mehr/majorité absolue 22 Es wird gewählt - Est élu Herr Max Affolter mit 42 Stimmen (Beifall) Le président: Je félicite M. Affolter et nous passons à l'élec- tion du second scrutateur. Wahl des zweiten Stimmenzählers Election du deuxième scrutateur Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés 43 eingelangt/rentrés 43 leer/blancs 5 ungültig/nuls 0 gültig/valables 38 absolutes Mehr/majorité absolue 20 Es wird gewählt - Est élu Herr Jakob Schönenberger mit 38 Stimmen (Beifall) Le président: Je félicite M. Schönenberger et me réjouis de le voir siéger au Bureau. Wahl des Ersatzstimmenzählers Election du scrutateur suppléant Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés 43 eingelangt/rentrés 43 leer/blancs 11 ungültig/nuls 0 gültig/valables

E. 32 absolutes Mehr/majorité absolue 17 Es wird gewählt - Est élue Frau Esther Bührer mit 30 Stimmen (Beifall) Le président: Pour la première fois dans l'histoire de la Confédération, une femme entre au Bureau du Conseil des Etats. En ma qualité de président, j'ai le plaisir de lui remet- tre un bouquet de fleurs et de saluer cet événement qui est le premier grand événement de ma présidence. #ST# 88.053 Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1987/1988 Régie des alcools. Gestion et compte 1987/1988 Bericht und Beschlussentwurf vom 14. September 1988 Rapport et projet d'arrêté du 14 septembre 1988 Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, 3012 Berne Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Piller, Berichterstatter: Wahlen - und insbesondere Präsi- dentenwahlen in unserem Rate - sind feierliche Höhe- punkte, die man nicht mit langen Berichterstattungen stören sollte, insbesondere, wenn es sich um ein unbestrittenes Geschäft handelt. Ich werde mich deshalb heute abend sehr kurz fassen. Die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung schliesst bei einem Ertrag von 388,2 Millionen Franken und einem Aufwand von 130,1 Millionen mit einem Reinertrag von 258,1 Millionen Franken ab. Davon sollen 231,7 Millio- nen in die AHV und IV fliessen. 25,8 Millionen erhalten die Kantone für die Bekämpfung des Alkoholismus, der Sucht- mittel, Betäubungsmittel und Medikamentenmissbrauchs. Gegenüber dem letzten Rechnungsjahr stellen wir einen Rückgang des Betriebsertrages um 13 Millionen Franken fest. Dieser deutliche Rückgang ist auf die geringere Obsternte zurückzuführen. Es konnte aber trotzdem ein gutes Reinertragsergebnis erzielt werden, weil der Betriebs- aufwand 14,3 Millionen kleiner war als im Rechnungsjahr 1986/87. Dazu haben in erster Linie die bedeutend geringe- ren Ausgaben für die brennlose Obstverwertung beigetra- gen, die wegen der kleinen Ernte mit 11,2 Millionen Franken nicht einmal halb so hoch waren wie im Vorjahr. Günstige Einkaufsmöglichkeiten und ein niedriger Dollarkurs ermög- lichten es, die Beschaffungskosten für Sprit tief zu halten. Bund und Kantone haben bis zum Geschäftsjahr 1979/80 einen Reservefonds von 223 Millionen Franken geäufnet. Da die Kantone seit 1985 nicht mehr 50, sondern nur 10 Prozent des Reinertrages erhalten, wird die Hälfte dieses Fonds, d. h. .111,5 Millionen, an diese zurückbezahlt. Die Auszahlung erfolgt in fünf gleichen Jahresraten von 22,3 Millionen. Die zweite Rate wird mit der ordentlichen Reinertragsausschüt- tung 1987/88 ausgerichtet. Auf der Seite der Investitionen ist zu bemerken, dass die Revisionsarbeiten am Alkohollager Delsberg vor dem Abschluss stehen. Abgeschlossen sind die Vorarbeiten zur Projektierung eines Erweiterungsbaues der Zentralverwal- tung und der Sanierung des Jugendstilgebäudes. Ihre Kommission hat Bericht und Rechnung 1987/88 einge- hend geprüft, und sie empfiehlt Ihnen einstimmig, diese zu genehmigen. Als Präsident der Kommission "möchte ich Herrn Direktor Müller und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alko- holverwaltung für die grosse und stets ausgezeichnete Arbeit an dieser Stelle herzlich danken. Ich bitte Sie, den Bundesbeschluss in globo zu behandeln und zu genehmigen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit

28. November 1988 S 753 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Island Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes

E. 33 Stimmen

(Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

#ST# 88.050

Doppelbesteuerung. Abkommen mit Island

Double imposition. Convention avec l'Islande

Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. August 1988 (BBI IM, 519)

Message et projet d'arrêté du 17 août 1988 (FF III, 499)

Antrag der Kommission

Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral

Gadient, Berichterstatter: Island will vermehrt ausländische

Investitionen anziehen und baut zu diesem Zweck u. a. auch

ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen aus. 1983 rich-

tete Island ein Verhandlungsgesuch an die Schweiz. Trotz

den verhältnismässig bescheidenen schweizerischen Inter-

essen in Island - immerhin ist eine schweizerische Unter-

nehmung zurzeit der bedeutendste ausländische Investor in

diesem Land - konnte sich die Schweiz diesem Begehren

gegenüber einem EFTA- und OECD-Mitglied, welches

zudem eine ähnliche Abkommenspolitik wie unser Land

verfolgt, nicht verschliessen. Das Abkommen wurde im

Sommer 1988 in Bern unterzeichnet. Das Abkommen folgt in

materieller und formeller Hinsicht weitgehend dem OECD-

Musterabkommen von 1987. Im Vernehmlassungsverfahren

fand es die breite Zustimmung der Kantone und der interes-

sierten Wirtschaftsverbände.

Nach isländischem Recht wird die Doppelbesteuerung

gemildert, indem 50 Prozent der erklärten Dividenden bei

der ausschüttenden Gesellschaft vom steuerbaren Reinge-

winn in Abzug gebracht werden können. Dieser Abzug darf

allerdings 5 Prozent des nominellen Gesellschaftskapitals

nicht übersteigen. Das Abkommen trägt diesem Umstand

insofern Rechnung, als Island im Beteiligungsverhältnis

eine Quellensteuer von 15 Prozent auf dem tatsächlich in

Abzug gebrachten Dividendenbetrag erheben darf, während

die Schweiz die Verrechnungssteuer auf 5 Prozent zu

begrenzen hat.

Zinsen und Lizenzgebühren können nur im Wohnsitzstaat

des Empfängers besteuert werden.

Es werden nur diejenigen Informationen ausgetauscht, die

für die richtige Anwendung des Abkommens notwendig

sind.

Die finanziellen Auswirkungen dieses Abkommens dürften

gering sein.

Die vereinbarten Lösungen sind für die Schweiz sehr gün-

stig. Das Abkommen verbessert die Rahmenbedingungen

für bestehende und künftige schweizerische Investitionen in

Island und dürfte ganz allgemein günstige Voraussetzungen

zur Entwicklung des gegenseitigen Wirtschaftsverkehrs

schaffen.

Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vor-

lage einzutreten und dem Bundesbeschluss über ein Dop-

pelbesteuerungsabkommen mit Island zuzustimmen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Art. 1 und 2

Titre et préambule, art. 1 et 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes

E. 35 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat - Au Conseil national Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr La séance est levée à 19 h 30

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1987/1988 Régie des alcools. Gestion et compte 1987/1988 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.053 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.11.1988 - 18:15 Date Data Seite 752-753 Page Pagina Ref. No 20 017 074 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Régie des alcools. Gestion 752 28 novembre 1988 Wahl des ersten Stimmenzählers Election du premier scrutateur Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés 43 eingelangt / rentrés 43 leer/blancs 1 ungültig/nuls 0 gültig/valables 42 absolutes Mehr/majorité absolue 22 Es wird gewählt - Est élu Herr Max Affolter mit 42 Stimmen (Beifall) Le président: Je félicite M. Affolter et nous passons à l'élec- tion du second scrutateur. Wahl des zweiten Stimmenzählers Election du deuxième scrutateur Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés 43 eingelangt/rentrés 43 leer/blancs 5 ungültig/nuls 0 gültig/valables 38 absolutes Mehr/majorité absolue 20 Es wird gewählt - Est élu Herr Jakob Schönenberger mit 38 Stimmen (Beifall) Le président: Je félicite M. Schönenberger et me réjouis de le voir siéger au Bureau. Wahl des Ersatzstimmenzählers Election du scrutateur suppléant Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés 43 eingelangt/rentrés 43 leer/blancs 11 ungültig/nuls 0 gültig/valables 32 absolutes Mehr/majorité absolue 17 Es wird gewählt - Est élue Frau Esther Bührer mit 30 Stimmen (Beifall) Le président: Pour la première fois dans l'histoire de la Confédération, une femme entre au Bureau du Conseil des Etats. En ma qualité de président, j'ai le plaisir de lui remet- tre un bouquet de fleurs et de saluer cet événement qui est le premier grand événement de ma présidence. #ST# 88.053 Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1987/1988 Régie des alcools. Gestion et compte 1987/1988 Bericht und Beschlussentwurf vom 14. September 1988 Rapport et projet d'arrêté du 14 septembre 1988 Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, 3012 Berne Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Piller, Berichterstatter: Wahlen - und insbesondere Präsi- dentenwahlen in unserem Rate - sind feierliche Höhe- punkte, die man nicht mit langen Berichterstattungen stören sollte, insbesondere, wenn es sich um ein unbestrittenes Geschäft handelt. Ich werde mich deshalb heute abend sehr kurz fassen. Die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung schliesst bei einem Ertrag von 388,2 Millionen Franken und einem Aufwand von 130,1 Millionen mit einem Reinertrag von 258,1 Millionen Franken ab. Davon sollen 231,7 Millio- nen in die AHV und IV fliessen. 25,8 Millionen erhalten die Kantone für die Bekämpfung des Alkoholismus, der Sucht- mittel, Betäubungsmittel und Medikamentenmissbrauchs. Gegenüber dem letzten Rechnungsjahr stellen wir einen Rückgang des Betriebsertrages um 13 Millionen Franken fest. Dieser deutliche Rückgang ist auf die geringere Obsternte zurückzuführen. Es konnte aber trotzdem ein gutes Reinertragsergebnis erzielt werden, weil der Betriebs- aufwand 14,3 Millionen kleiner war als im Rechnungsjahr 1986/87. Dazu haben in erster Linie die bedeutend geringe- ren Ausgaben für die brennlose Obstverwertung beigetra- gen, die wegen der kleinen Ernte mit 11,2 Millionen Franken nicht einmal halb so hoch waren wie im Vorjahr. Günstige Einkaufsmöglichkeiten und ein niedriger Dollarkurs ermög- lichten es, die Beschaffungskosten für Sprit tief zu halten. Bund und Kantone haben bis zum Geschäftsjahr 1979/80 einen Reservefonds von 223 Millionen Franken geäufnet. Da die Kantone seit 1985 nicht mehr 50, sondern nur 10 Prozent des Reinertrages erhalten, wird die Hälfte dieses Fonds, d. h. .111,5 Millionen, an diese zurückbezahlt. Die Auszahlung erfolgt in fünf gleichen Jahresraten von 22,3 Millionen. Die zweite Rate wird mit der ordentlichen Reinertragsausschüt- tung 1987/88 ausgerichtet. Auf der Seite der Investitionen ist zu bemerken, dass die Revisionsarbeiten am Alkohollager Delsberg vor dem Abschluss stehen. Abgeschlossen sind die Vorarbeiten zur Projektierung eines Erweiterungsbaues der Zentralverwal- tung und der Sanierung des Jugendstilgebäudes. Ihre Kommission hat Bericht und Rechnung 1987/88 einge- hend geprüft, und sie empfiehlt Ihnen einstimmig, diese zu genehmigen. Als Präsident der Kommission "möchte ich Herrn Direktor Müller und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alko- holverwaltung für die grosse und stets ausgezeichnete Arbeit an dieser Stelle herzlich danken. Ich bitte Sie, den Bundesbeschluss in globo zu behandeln und zu genehmigen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit

28. November 1988 S 753 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Island Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 88.050 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Island Double imposition. Convention avec l'Islande Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. August 1988 (BBI IM, 519) Message et projet d'arrêté du 17 août 1988 (FF III, 499) Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Gadient, Berichterstatter: Island will vermehrt ausländische Investitionen anziehen und baut zu diesem Zweck u. a. auch ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen aus. 1983 rich- tete Island ein Verhandlungsgesuch an die Schweiz. Trotz den verhältnismässig bescheidenen schweizerischen Inter- essen in Island - immerhin ist eine schweizerische Unter- nehmung zurzeit der bedeutendste ausländische Investor in diesem Land - konnte sich die Schweiz diesem Begehren gegenüber einem EFTA- und OECD-Mitglied, welches zudem eine ähnliche Abkommenspolitik wie unser Land verfolgt, nicht verschliessen. Das Abkommen wurde im Sommer 1988 in Bern unterzeichnet. Das Abkommen folgt in materieller und formeller Hinsicht weitgehend dem OECD- Musterabkommen von 1987. Im Vernehmlassungsverfahren fand es die breite Zustimmung der Kantone und der interes- sierten Wirtschaftsverbände. Nach isländischem Recht wird die Doppelbesteuerung gemildert, indem 50 Prozent der erklärten Dividenden bei der ausschüttenden Gesellschaft vom steuerbaren Reinge- winn in Abzug gebracht werden können. Dieser Abzug darf allerdings 5 Prozent des nominellen Gesellschaftskapitals nicht übersteigen. Das Abkommen trägt diesem Umstand insofern Rechnung, als Island im Beteiligungsverhältnis eine Quellensteuer von 15 Prozent auf dem tatsächlich in Abzug gebrachten Dividendenbetrag erheben darf, während die Schweiz die Verrechnungssteuer auf 5 Prozent zu begrenzen hat. Zinsen und Lizenzgebühren können nur im Wohnsitzstaat des Empfängers besteuert werden. Es werden nur diejenigen Informationen ausgetauscht, die für die richtige Anwendung des Abkommens notwendig sind. Die finanziellen Auswirkungen dieses Abkommens dürften gering sein. Die vereinbarten Lösungen sind für die Schweiz sehr gün- stig. Das Abkommen verbessert die Rahmenbedingungen für bestehende und künftige schweizerische Investitionen in Island und dürfte ganz allgemein günstige Voraussetzungen zur Entwicklung des gegenseitigen Wirtschaftsverkehrs schaffen. Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vor- lage einzutreten und dem Bundesbeschluss über ein Dop- pelbesteuerungsabkommen mit Island zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat - Au Conseil national Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr La séance est levée à 19 h 30

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1987/1988 Régie des alcools. Gestion et compte 1987/1988 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.053 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.11.1988 - 18:15 Date Data Seite 752-753 Page Pagina Ref. No 20 017 074 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.