opencaselaw.ch

88.028

CH Vb · 1988-06-16 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Budget 1988. Supplément I 724 N 16 juin 1988 23 Tunneln möglich und in 15 Tunneln sind Anpassungen vorgesehen. Die ganze Geschichte ist etwas teuer. Man kann alles haben, man kann die Kommunikation total haben, wenn man bereit ist zu zahlen. Die PTT sind einverstanden, dass das sehr wichtig ist, und geben sich Mühe, diese Lücke so rasch wie möglich zu schliessen. Ich denke, dass auch für Notfallübungen und Unfälle diese Kommunikation absolut notwendig ist. Wir schreiten voran in Richtung Ihrer Vorstel- lungen. Ich hoffe, man kann Ihnen bald melden: «Uebung erfüllt». Zur Frage von Herrn Rüttimann hat Herr Columberg schon ausführlich Stellung genommen. Es waren technische Schwierigkeiten bei Lieferanten. Dieser Rückstand, Herr Nationalrat Rüttimann, ist aber weitgehend aufgehoben, oder man ist am Aufholen. Ich möchte Ihnen bestätigen, dass wir hier zielstrebig und mit grosser Priorität dieses System realisieren wollen. Es liegt aber nicht alles in unserer Hand. Frau Nationalrätin Bär, zum Standort Schwarzenburg für die Kurzwellensender ist zu sagen, dass dieser Standort nicht «gestorben» ist. Sie wissen, dass wir in der Schweiz Pro- bleme haben, gewisse Infrastrukturanlagen zu bauen. Des- halb sollten wir das, was wir haben, nicht aufgeben. Aber der Ausbau-von Schwarzenburg ist vorläufig nicht geplant. Wir müssen andere Möglichkeiten und Standorte prüfen. Sie haben die Problematik der Standortwahl angesprochen. Es gibt nicht sehr viele Möglichkeiten. Sie wissen auch, dass wir in einem Ort bereits auf erheblichen Widerstand gestos- sen sind. Trotzdem werden weitere Standorte geprüft. Resultate können wir noch keine vorweisen, und deshalb brauchen wir in Zukunft auch noch Schwarzenburg. In bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen kann ich Ihnen bestätigen, dass diese gesundheitlichen Einwirkun- gen der elektromagnetischen Wellen geprüft werden. Es ist bereits eine Expertise von Professor Leuthold zu dieser Angelegenheit vorhanden. Ich muss Ihnen gestehen, ich habe diese Expertise noch nicht gelesen. Aber sie wird bei der Standortwahl berücksichtigt. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Bundesbeschluss - Arrêté fédéral Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. -1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 108 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 88.028 GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1987 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1987 Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 6. April 1988 (BBI II, 665) Rapport des Commissions de gestion du 6 avril 1988 (FF II, 649) Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport Präsident: Wir kommen zum Bericht über die Inspektionen im Jahre 1987. Die Geschäftsprüfungskommission bean- tragt, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. - Ein anders- lautender Antrag liegt nicht vor. Angenommen - Adopté An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# Ad 87.052 Voranschlag 1988. Nachtrag l Budget 1988. Supplément l Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Mai 1988 Message et projet d'arrêté du 4 mai 1988 Fehr, Berichterstatter: Mit seiner Botschaft über den ersten Nachtrag zum Voranschlag 1988 ersucht der Bundesrat um Zahlungskredite von 301 Millionen Franken und um Ver- pflichtungskredite von 124 Millionen Franken. Diese Kredit- begehren führen zu einer Erhöhung der für 1988 budgetier- ten Gesamtausgaben des Bundes von 1,16 Prozent. Betragsmässig liegen sie über den Werten der Vorjahre, was vor allem auf die Finanzierungsbedürfnisse zur Behebung von Unwetterschäden, die Herstellung einer Sondermünze 1991 sowie die Teuerungszulage an das Bundespersonal zurückzuführen ist. Ich gehe kurz auf diese drei Positionen ein. Zu den Unwetterschäden: Das Parlament hat in der März- Session das vom Bundesrat ausgearbeitete Konzept für die Schadenbehebung einstimmig gutgeheissen. Die hiefür erforderlichen Mittel des Bundes belaufen sich insgesamt auf rund 780 Millionen; von diesen wird nun zur Finanzie- rung der dringendsten Bedürfnisse eine erste Tranche von 192 Millionen mit dem Nachtrag l abgerufen. Ich verweise Sie für Einzelheiten auf die Seiten 4 bis 6 der Botschaft. Zur Herstellung einer Sondermünze: Auf diesen Posten entfallen 75 Millionen Franken zur Beschaffung von Fein- gold zur Herstellung einer Sondermünze im Zusammenhang mit dem Jubiläum von 1991. Der Haushalt wird dadurch nur vorübergehend belastet, da aus dem Verkaufserlös der Goldmünzen ein Prägegewinn resultieren wird. Die rechtzei- tige Vorbereitung der Münzausgabe erfordert jedoch, dass das Edelmetall bereits jetzt beschafft wird. Zu den Teuerungszulagen an das Bundespersonal: Dieser Posten macht 13 Millionen Franken aus. Der Bundesrat hat am 14. Dezember 1987 aufgrund des massgeblichen Bun- desbeschlusses und im Rahmen des Indexstandes die Teue- rungszulage festgelegt. Sie macht etwas mehr aus, als im

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1987 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1987 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.028 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.06.1988 - 08:00 Date Data Seite 724-724 Page Pagina Ref. No 20 016 380 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.