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Régie des alcools. Budget 1988/1989 214 9 juin 1988 nen Gebrauch machen, hat die Schweiz ein subsidiäres Besteuerungsrecht. Das Abkommen enthält - das ein letzter Hinweis - im übri- gen eine sogenannte kleine Informationsklausel, wie sie sich in sämtlichen neueren Abkommen mit OECD-Staaten findet. Diese Klausel weicht vom OECD-Musterabkommen ab, das zwei Arten der Informationen vorsieht: einerseits Informatio- nen, die für die Anwendung der Abkommen benötigt wer- den, andererseits Informationen, die der Durchsetzung des internen Rechts dienen - die sogenannte weite Klausel. Dagegen hat sich unser Land immer gewehrt. Die Schweiz hat immer nur Klauseln akzeptiert, die sich allein auf die Anwendung des Abkommens bezogen haben. Das ist nun auch in diesem Abkommen der Fall. Informationen dürfen mithin nur ausgetauscht werden, sofern sie notwendig sind für die richtige Anwendung des Abkommens. Was die finanziellen Auswirkungen anbetrifft: Die Einnah- menverluste dürften mit einer Ausnahme nicht grösser sein als bis anhin. Ich verweise auf Seite 6 der Botschaft. In Würdigung der dargelegten Voraussetzungen empfiehlt Ihnen Ihre einstimmige Kommission Eintreten auf den Bun- desbeschluss und dessen Gutheissung. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 88.023 Alkoholverwaltung. Voranschlag 1988/1989 Régie des alcools. Budget 1988/1989 Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. April 1988 Message et projet d'arrêté du 13 avril 1988 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Piller, Berichterstatter: Die Alkoholverwaltung rechnet im Geschäftsjahr 1988/89 mit einem Ertrag von 400,5 Millionen Franken und einem Aufwand von 149,1 Millionen Franken. Somit resultiert im Voranschlag in der Betriebsrechnung ein Reinertrag von 251,4 Millionen Franken. Im Voranschlag der Investitionsrechnung sind für bauliche Anlagen, Betriebseinrichtungen und Transportbehälter Auf- wendungen von 11,2 Millionen Franken vorgesehen. Die Budgetierung bei der Alkoholverwaltung ist nicht ganz risikolos. Es muss sowohl auf die allgemeine Konjunktur- lage und deren voraussichtliche Entwicklung als auch auf Ernteprognosen abgestellt werden. Ebenfalls spielen die Marktverhältnisse beim Branntwein und beim Obstsaftkon- zentrat eine nicht unbedeutende Rolle. Zu den Ernteprognosen: Bereits 1986 hat die Kartoffelernte den Durchschnitt früherer Jahre nicht erreicht. 1987 wurde eine noch kleinere Ernte eingebracht. Die Verwertungsko- sten 1987/88 werden somit geringer sein als budgetiert. Die Anbaufläche betrug 1987 19 300 Hektaren. Im Interesse der Landesvorsorge sollte diese nicht weiter reduziert wer- den. Eine leichte Vergrösserung wäre wünschbar, insbeson- dere für Speisekartoffeln. Die vom Bundesrat beschlossene Preiserhöhung für die kommende Ernte sollte hier stimulie- rend wirken. Die Ernteaussichten sind allerdings etwas unsi- cher. Wie wird sich das Wetter auswirken, wann ist mit einer erhöhten Anbaufläche zu rechnen? Zur Obstverwertung: Bei normalem Wetter kann aufgrund von Erfahrungen nach der kleinen Ernte 1987 beim Kernobst 1988 mit einem überdurchschnittlichen Ertrag gerechnet werden. Es wird voraussichtlich wesentlich mehr Mostobst aus dem Hochstandobstbau geben als 1987. Bei den Tafeläpfeln muss erneut mit Ueberschüssen gerech- net werden, die in den Mostereien verwertet werden müs- sen. Die Anbaufläche hat sich nicht zurückgebildet, und die Produktivität nimmt auch in diesem Bereich der Landwirt- schaft zu. Die Alkoholverwaltung wird den Tafeläpfelabsatz durch gezielte Werbung fördern. Beim Steinobst liegt eine mittlere Ernte in Aussicht. Die brennlose Verwertung der Kirschen und Zwetschgen soll gefördert werden. Die Alkoholverwaltung ist verpflichtet, die Versorgung von Industrie und Gewerbe mit Sprit sicherzustellen. Sie kauft zu diesem Zwecke Alkohol im In- und Ausland und lagert ihn in ihren vier Alkohollagern: Die Kosten für den eingeführten Sprit sind vornehmlich von den Erdölpreisen, dem Angebot an Agrarrohstoffen auf dem Weltmarkt und dem Dollarkurs abhängig. Es sind 23 Millionen Franken für Spritkäufe vor- gesehen. Noch kurz zu den Investitionen: Die Alkoholverwaltung ist im Berner Länggassquartier in verschiedenen Gebäuden untergebracht. Geplant sind Sanierungen der bestehenden Häuser; und ein Erweiterungsbau soll zusätzlich die Raum- probleme lösen. Eine Baubotschaft mit einem Objektkredit von 22,8 Millionen Franken wurde bereits vorgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass bereits im ersten Halbjahr 1989 mit den Arbeiten begonnen werden kann. Deshalb sind im Budget bereits 2 Millionen vorgesehen. Die 1985 beschlossene Sanierung des Lagers Delsberg ver- ursacht im Budgetjahr 1988/89 Kosten von 8 Millionen Franken. Bei den Betriebsausgaben schlagen insbesondere die EDV- Anlagen mit 800 000 Franken zu Buche. Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 9. Mai den Voran- schlag durchberaten und für gut befunden. Sie beantragt Ihnen einstimmig, den Bundesbeschluss zu genehmigen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Titre et préambule, art. 1 à 3 Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat - Au Conseil national
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Alkoholverwaltung. Voranschlag 1988/1989 Régie des alcools. Budget 1988/1989 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.023 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.06.1988 - 08:00 Date Data Seite 214-214 Page Pagina Ref. No 20 016 569 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.