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Interpellation du groupe socialiste 946 N 23 juin 1988 abfallintensiver als jene für kohlensäurefreie Flüssigkeiten. Leichte Verpackungen aus Karton oder Kunststoff, wie sie für die Milch verwendet werden (Tetrapackung), haben aus ökologischer Sicht gegenüber dem Mehrweggebinde weni- ger Nachteile. Zudem erweist sich eine Bepfandung solcher Verpackungen als wenig sinnvoll, weil eine materielle Ver- wertung der zurückgegebenen Packungen nicht möglich ist.
4. Der Bundesrat anerkennt die Erfolge der auf Gemeinde- ebene organisierten Glassammlungen durch die private Industrie. Wie eingangs dargelegt, ist eine Gefährdung des gut funktionierenden Glasrecyclings nicht beabsichtigt. Allerdings führen Massnahmen zur Stützung des Mehrweg- systems zwangsläufig auch zu weniger Einwegflaschen, zu weniger Altglas und zu verminderter Neuproduktion.
5. Das für Abfallfragen zuständige Bundesamt für Umwelt- schutz ist vom Bundesrat beauftragt worden, zusammen mit Vertretern des Handels, der Getränkeproduzenten und inter- essierter Umweltschutzorganisationen mögliche Strategien zur erfolgversprechenden Stützung des Mehrwegsystems, zu einem effizienten Recycling wiederverwertbarer Packun- gen und zu einer Entlastung der Abfall Wirtschaft zu erarbei- ten. Diese Gespräche führten zu keiner Lösung, die dem umweltpolitischen Ziel entsprochen hätte und die von allen Seiten akzeptiert worden wäre. Deshalb sollen die Vorarbei- ten für eine Verordnung zur Einführung eines Pfandes auf kohlensäurehaltigen Getränken so geführt werden, dass bis zu den Sommerferien 1988 ein Entwurf vorliegt. Allerdings wird auch in Zukunft jede vorgeschlagene realistische Alter- native zu einem Pfand geprüft. Dabei ist auch die Frage eines Verbots von Verpackungsma- terialien aufzuwerfen, falls die Bemühungen zur Stützung des Mehrwegsystems und zur Erhöhung der Rücklaufquote im Recycling von Einwegverpackungen nicht den ge- wünschten Erfolg zeitigen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. #ST# 87.960 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Smog-Empfehlungen des Bundesrates Interpellation du groupe socialiste Smog. Recommandations du Conseil fédéral Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1987 Der Bundesrat hat am 30. November 1987 die seit langem erwarteten Empfehlungen über das Vorgehen bei Winter- smog beschlossen. Das ist grundsätzlich begrüssenswert. Die zum Teil ungehaltenen Reaktionen bei betroffenen Kan- tonen und in der Presse, insbesondere über den sehr hohen empfohlenen Interventionswert, werfen aber verschiedene Fragen auf. Es ist u. E. wenig sinnvoll, Bundesempfehlun- gen zu beschliessen, die von zuständigen Kantonsstellen,
u. a. weil sie allzu sehr von den LRV-Normen abweichen und mangels echten Anwendungsmöglichkeiten als «unbrauch- bar», «Papiertiger» usw. zurückgewiesen werden müssen. Wir bitten deshalb, folgende Fragen zu beantworten:
1. Weshalb hat der Bundesrat den Interventionswert für Massnahmen bei Wintersmog mit 350 Mikrogramm/m3 SO2 (Tagesmittel) auf den dreieinhalbfachen LRV-lmmissions- Grenzwert festgelegt? MUSS nicht die LRV weiterhin als massgebliche und verbindliche Vorschrift gelten? Wäre des- halb nicht ein höchstens zweifacher Wert als stark alarmie- rend zu werten, wenn man nicht den sehr seriös begründe- ten Tagesmittelwert der LRV (100 Mikrogramm) unterlaufen will?
2. Weshalb hat der Bundesrat den entsprechenden Antrag der vom EDI dafür eingesetzten Fachexperten, also der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL), nicht befolgt, welche Interventionsmassnahmen bei 200 Mikro- gramm N02 bzw. S02 verlangt hatte?
3. Hatte der Bundesrat bzw. das Departement vor dem Entscheid Kontakt mit den betroffenen kantonalen Stellen, die nun mit den Empfehlungen nichts anfangen können? Wenn nicht, weshalb hat man ihre Erfahrungen und Bedürf- nisse nicht einbezogen?
4. Stimmt es, dass nach dem Antrag der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) von selten der Strassen- verkehrsverbände Druck ausgeübt worden ist, um die Emp- fehlung im Sinne des nun vorliegenden Ergebnisses zu entschärfen? Was für Kontakte haben in welcher Form statt- gefunden? Ist der NO2-lnterventionswert auch deshalb fal- lengelassen worden (Auto = Hauptemittent)?
5. Der hohe Smog-Empfehlungswert führt dazu, dass nun jeder Kanton nach seinen Bedürfnissen und Erfahrungen arbeitet und allenfalls sinnvollerweise bereits bei tieferen Werten interveniert (BS bei 100 Mikrogramm). Wäre es aber nicht vielmehr der Sinn solcher Empfehlungen der Bundes- behörden, eine harmonisierte Praxis auf einem vernünftigen und akzeptierbaren sowie mit dem Schutz der menschlichen Gesundheit begründbaren Niveau zu erreichen? Texte de l'interpellation du 14 décembre 1987 Le Conseil fédéral a adopté le 30 novembre 1987 les recom- mandations concernant la lutte contre le smog hivernal, attendues depuis longtemps. Si la chose en soi est à saluer, les réactions parfois vives des cantons et de la presse, notamment à l'égard du seuil d'intervention relativement élevé, soulèvent quelques questions. Il est selon nous peu judicieux que la Confédération publie des recommanda- tions qui seraient repoussées par les services cantonaux compétents parce qu'elles s'éloigneraient trop des normes de l'ordonnance'sur la protection de l'air (OPair) ou en raison d'un manque de possibilités d'application. Nous prions donc le Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
1. Pourquoi a-t-il fixé la valeur d'intervention en cas de smog hivernal à 350 microgrammes par mètre cube de S02 (moyenne journalière), soit 3,5 fois plus que la valeur-limite d'immission prévue par l'OPair? Celle-ci ne doit-elle pas rester la base légale déterminante et contraignante? Ne faudrait-il donc pas au moins considérer le double de ladite limite comme alarmant si l'on ne veut pas que la valeur journalière moyenne fixée par l'OPair (100 microgrammes) perde son sens?
2. Pourquoi n'a-t-il pas suivi la proposition des experts engagés par le DFI, reprise par la Commission fédérale pour l'hygiène de l'air (CHA), laquelle exigeait que la valeur d'in- tervention soit fixée à 200 microgrammes par mètre cube de NO2 ou de S02.
3. Le gouvernement ou le département ont-ils consulté avant de prendre leurs décisions, les services cantonaux compétents, lesquels semblent actuellement perplexes devant les recommandations? Dans la négative, pourquoi n'a-t-on pas fait appel à leur expérience et tenu compte de leurs besoins?
4. Est-il vrai que, après le dépôt de la proposition de la commission, les associations d'usagers de la route ont exercé des pressions afin d'atténuer la sévérité des recom- mandations? Y a-t-il eu des contacts et si oui sous quelle forme? Est-ce pour cette raison que la valeur d'intervention relative au taux de NO2 a été abandonnée, alors que les véhicules automobiles en sont la principale source?
5. Vu le niveau élevé des valeurs d'intervention en cas de smog, chaque canton se prépare à agir en fonction de son expérience et selon ses besoins, et à intervenir à juste titre à des valeurs inférieures (dès 100 microgrammes). Les recom- mandations fédérales ne devraient-elles pas tendre à une harmonisation de la pratique sur la base d'un niveau raison- nable et compatible avec la protection de la santé humaine?
23.Juni 1988 N 947 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Sprecherin - Porte-parole: Mauch Ursula Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Interpellanten verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. März 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 mars 1988 Der Bundesrat beantwortet die Fragen der Interpellation wie folgt:
1. Die Empfehlungen des Bundesrates über das Vorgehen bei Wintersmog stellen eine Vollzugshilfe für die Kantone dar. In den Empfehlungen wird einerseits definiert, wann eine Wintersmog-Situation vorliegt, andererseits wird ein Handeln in zwei Stufen empfohlen. Eine Smog-Situation liegt- in Anlehnung an Vorschläge der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) - dann vor, wenn eine austauscharme Wetterlage vorliegt und für Schwefeldioxid (SO2) im Tagesmittel eine Konzentration von 200 Mikrogram m/m3 erreicht oder überschritten ist. Entsprechend den Empfehlungen sollen die Behörden beim Auftreten einer Wintersmog-Situation, d. h. bei einem SO2- Wert von 200 Mikrogramm/m3 (Warnstufe), zu freiwilligen Einschränkungen beim Heizen und Autofahren aufrufen. Steigt die Luftbelastung dennoch weiter an, so sollen bei einem SO2-Wert von 350 Mikrogramm/m3 (Interventions- stufe) Massnahmen zur Plafonierung der Luftbelastung ver- bindlich angeordnet werden. Die EKL hat vorgeschlagen, beim Erreichen oder Ueber- schreiten eines SO2-Wertes von 200 Mikrogramm/m3 sowohl Empfehlungen an die Bevölkerung als auch verbindliche Massnahmen durch die Behörden vorzusehen. Dies hätte in der Vollzugspraxis ohnehin zur Folge gehabt, dass in abge- stufter Weise mit zunehmender Belastung jeweils auch strengere Massnahmen angeordnet worden wären. Es bleibt den Kantonen natürlich völlig anheim gestellt, ob und wie sie die empfohlene Abstufung konkretisieren wol- len. Das vom Bundesrat empfohlene Vorgehen in zwei Stu- fen stellt somit eine Konkretisierung des EKL-Vorschlages dar. Die gegenüber der EKL zusätzlich vom Bundesrat einge- führte Interventionsstufe bei einem SO2-Wert von 350 Mikro- gramm/m3 wurde nach eingehender Prüfung der vorhande- nen Grundlagen in die Empfehlungen aufgenommen. Es wurde dabei (auch im Sinne einer minimalen Harmonisie- rung mit einer praktisch gleichzeitig getroffenen ausländi- schen Normierung) das Smog-Alarm-Gesetz (vom öster- reichischen Parlament am 21. Oktober 1987 erlassen) ein- schliesslich den Erläuterungen der Oesterreichischen Aka- demie der Wissenschaften mitberücksichtigt, ebenso wie die Auffassung einiger Schweizer Aerzte und Medizinprofes- soren. Die Wintersmog-Empfehlungen des Bundesrates haben die Bedeutung einer Uebergangsregelung. Ziel der Luftreinhal- tepolitik des Bundesrates ist die Einhaltung der strengen Immissionsgrenzwerte, welche gemäss den Kriterien des Umweltschutzgesetzes festgelegt und in der Luftreinhalte- Verordnung (LRV) rechtsverbindlich verankert sind. Dabei sind die in der LRV festgelegten Fristen zu berücksichtigen.
2. Wir verweisen auf die Argumente unter Ziffer 1 : Sie haben allein den Bundesrat dazu geführt, einzig bei der Frage des stufenweisen Vorgehens eine andere Lösung zu wählen als diejenige der Mehrheit der EKL.
3. Die Kantone und Städte sind mit mehreren Mitgliedern in der EKL vertreten. Die Kontakte zu den für den Vollzug der LRV verantwortlichen Behörden haben somit auf dieser Ebene stattgefunden. Bis heute haben die Kantone Basel- Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn im Vergleich zu den Empfehlungen des Bundesrates strengere Massnahmen vorgesehen. Andere kommen vielleicht hinzu. Dies war nicht nur ihr gutes Recht: Unterschiedliche Massnahmen je nach Standort werden ja auch von den Empfehlungen des Bun- desrates begrüsst. Soweit dem Bundesrat bekannt ist, haben demgegenüber zahlreiche Kantone die Empfehlungen des Bundesrates weitgehend übernommen. Mehrere Kantone haben kaum Probleme mit Wintersmog. Einzelne Kantone prüfen zusätz- liche Massnahmen für den Winter 1989/1990.
4. Aussprachen mit interessierten Organisationen sind üblich und Teil der Regierungstätigkeit, ohne dass sich die Entscheidungsbehörden dadurch unter Druck setzen lassen. Nach dem allzu frühzeitigen Bekanntwerden der Vorschläge der EKL in der Presse haben zwar der Schweizerische Strassenverkehrsverband (FRS) sowie derTCS beim EDI um eine Aussprache nachgesucht, welcher am 9. Oktober bzw. am 4. November 1987 stattgegeben wurde. An der Ausspra- che mit dem FRS waren der Präsident der EKL sowie der Direktor des BUS anwesend, weicherauch am Gespräch mit dem TCS teilnahm. Der Verzicht auf den von der EKL vorgeschlagenen Stick- oxidwert (NOx) ist bereits vor den Kontakten mit den Auto- mobilverbänden zwischen dem Bundesamt für Umwelt- schutz und dem Präsidenten der EKL diskutiert worden, übrigens ohne irgendwelchen Druck von selten der politi- schen Behörde. Als Folgerung ergab sich, dass im Sinne einer Vereinfachung des Vollzugs ein Verzicht auf einen NOx-Wert vertretbar sei und Schwefeldioxid als Leitsub- stanz für die bei Wintersmog gesamthaft auftretenden Schadstoffe vorerst genüge. Dabei wurde auf den bei Win- tersmog-Episoden in der Regel gleichsinnigen Verlauf von SO2- und NOx-Konzentrationen abgestellt, wie dies im übri- gen in den Empfehlungen des Bundesrates in Kapitel 27 dokumentiert ist. Der Präsident der EKL hat übrigens in der Oeffentlichkeit immer wieder betont, dass bei Wintersmog-Episoden die Beschränkung auf die Leitkomponente Schwefeldioxid ver- tretbar ist. Aus den Wintersmog-Empfehlungen des Bundesrates geht schliesslich klar hervor, dass trotz Beurteilung der Winter- smog-Situation anhand der Leitsubstanz SO2 auch die Emis- sionen anderer Schadstoffe wie beispielsweise der NOx während Smogepisoden vermindert werden sollen.
5. Ziel der Smog-Empfehlungen ist es, den Kantonen für Smog-Episoden eine Vollzugshilfe in die Hand zu geben. In ihrer Funktion als Interpretationshilfe sollen die Richtlinien nicht in erster Linie eine schematische und einheitliche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen bewirken, son- dern es vielmehr erlauben, die im Einzelfall herrschenden lokalen beziehungsweise regionalen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Flexibilität in der Handhabung ist erfor- derli.ch, weil nicht nur die Meteorologie und die Topogra- phie, sondern auch speziell die Art und Zusammensetzung der lokal verschiedenen Schadstoffquellen, die Smog-Epi- soden prägen und ein massgeschneidertes Vorgehen not- wendig machen. Wie der Vorsteher des Departements des Innern an der Pressekonferenz vom 30. November 1987 über die Smog-Empfehlungen dargelegt hat, steht es den Kanto- nen frei, auf ihre Verhältnisse bezogene strengere Richtli- nien für das Vorgehen bei Wintersmog zu erlassen. Dies ist von einigen Kantonen denn auch bereits geschehen. Wie erwähnt, haben sich aber die meisten Kantone auf die Emp- fehlungen des Bundesrates gestützt. Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Smog-Empfehlungen des Bundesrates Interpellation du groupe socialiste Smog. Recommandations du Conseil fédéral In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 87.960 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1988 - 08:00 Date Data Seite 946-947 Page Pagina Ref. No 20 016 480 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.