Volltext (verifizierbarer Originaltext)
18. März 1988 N 447 Interpellation Braunschweig #ST# 87.543 Interpellation Jaeger Pannenserie beim EDA DFAE. Décisions malencontreuses et luttes intestines Wortlaut der Interpellation vom 21. September 1987 Beim EDA häufen sich die Pannen. Eine derartige Serie von Fehlentscheiden, Intrigen und Konflikten wirft die Frage auf, ob hier nicht strukturelle Mängel vorliegen. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beant- worten:
1. Stimmt der weitverbreitete Eindruck, dass bei der Perso- nalrekrutierung im EDA die familiäre Herkunft wichtiger ist als die persönlichen Fähigkeiten?
2. Sind die Kriterien für Beförderungen richtig oder liegt hier ein Grund für Intrigen und Querelen?
3. Sind Strukturmängel für die Probleme des EDA verant- wortlich? Texte de l'interpellation du 21 septembre 1987 Au DFAE, les événements fâcheux se multiplient. Devant une telle série de décisions malencontreuses, d'intrigues et de luttes intestines, on peut se demander s'il n'existe pas des déficiences au niveau des structures. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1. Nombreux sont ceux qui pensent que, lors du recrute- ment du personnel au DFAE, on attache davantage d'impor- tance aux origines familiales qu'aux capacités personnelles; cette impression est-elle fondée?
2. Les critères retenus pour les promotions sont-ils adéquats ou faut-il rechercher là l'une des causes des intrigues et des querelles de personnes?
3. Les problèmes que connaît le DFAE sont-ils dus à des déficiences au niveau des structures? Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Grendel- meier, Günter, Maeder-Appenzell, Müller-Bachs, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Zwygart (10) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Postulant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Dezember 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 décembre 1987
1. Seit Inkrafttreten des Réglementes über die Zulassung zu den Aemtern des Eidgenössischen Departements für aus- wärtige Angelegenheiten (EDA) am 9. Juni 1955 müssen sich Kandidatinnen und Kandidaten der versetzbaren Berufskar- rieren im EDA (Sekretariatsdienst, Kanzlei, Konsulardienst, diplomatischer Dienst) je nach Karriere abgestuften Ein- trittsprüfungen unterziehen und sich über die im Reglement über die Zulassungsprüfungen definierten Berufskenntnisse ausweisen. Nebst den intellektuellen Fähigkeiten kommt der persönlichen Eignung für eine berufliche Tätigkeit im Aus- sendienst ganz besondere Bedeutung zu. Anwärter der Kanzlei- bzw. der diplomatischen und konsula- rischen Karriere haben ferner vor ihrer Ernennung zum Beamten eine Ausbildungs- und Probezeit von zwei Jahren sowie ein Abschlussexamen zu bestehen. Die Zulassungskommission zum diplomatischen Dienst, die von einem Botschafter i. R. präsidiert wird, setzt sich aus hohen Beamten des EDA, einem Vertreter des Bundesamtes für AussenWirtschaft, Universitätsprofessoren sowie einem Mitglied des Parlamentes zusammen; diejenige zum Kanz- lei- und Konsulardienst aus einem aktiven oder ehemaligen Postenchef als Präsidenten und drei Beamten sowie drei ausserhalb der Bundesverwaltung stehenden Persönlich- keiten. Die Einführung dieses Auswahl Verfahrens, das in dieser Art in der Bundesverwaltung einzigartig ist, bietet Gewähr dafür, dass die fähigsten Kandidaten berücksichtigt werden, ohne Rücksichtnahme auf deren Herkunft.
2. Die Beförderungsempfehlungen zuhanden des Departe- mentsvorstehers bzw. des Bundesrates aus dem Kreis jener, die die materiellen Voraussetzungen erfüllen, treffen zwei Beförderungskommissionen, in denen auch Vertreter des Personals und ein Vertreter des Bundesamtes für Aussen- wirtschaft (Beförderungskommission l) Einsitz haben. Beur- teilungsgrundlagen bilden dabei sowohl detailliert aufge- schlüsselte Qualifikationsberichte, die sich zu charakterli- cher Eignung, intellektuellen Fähigkeiten, beruflichem Lei- stungsausweis sowie Vorgesetztenbefähigung äussern, als auch dienstliche Feststellungen der Zentrale in Bern. Auf- grund des Gesamtüberblicks über das Departement stellen diese Kommissionen auch die für die unumgängliche Selek- tion unter den Kandidaten gerade der Karrieredienste not- wendigen Quervergleiche an. Die Leistungen des Beamten und seine charakterliche Eignung sind, zusammen mit den dienstlichen Bedürfnissen, die wesentlichen Auswahlkrite- rien. Jene Bediensteten, welche zwar die materiellen Vorausset- zungen erfüllt haben, jedoch nicht befördert wurden, kön- nen einen begründeten Entscheid der Wahlbehörde bzw. schriftliche Auskunft verlangen. Gegen den Entscheid kann Beschwerde geführt werden. Die Rekurse werden je nach Besoldungsklasse des Beschwerdeführers vom EJPD oder der Direktion für Völkerrecht des EDA instruiert. Beamte, die höher als in der 4. Besoldungsklasse eingereiht sind, kön- nen selbst ein Beförderungsgesuch an den Bundesrat stellen.
3. Mit Beschluss vom 27. Mai 1987 hat der Bundesrat klar die Stabsfunktionen von den reinen Verwaltungs- und Per- sonalangelegenheiten getrennt, die der Direktion für Ver- waltungsangelegenheiten und Aussendienst zugeteilt wur- den, und es auf diese Weise ermöglicht, ein Generalsekreta- riat als echte Stabsstelle des Departements zu haben.
4. Abschliessend sei festgehalten, dass die Personalpolitik des EDA absolut klar und kohärent ist. Die Ernennungen und Beförderungen hängen ausschliesslich von den Fähig- keiten der Kandidaten ab. Was die Strukturen des Departe- mentes anbelangt, so wurden diese angepasst und entspre- chen nun jenen der anderen Departemente. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. #ST# 87.803 Interpellation Braunschweig Weltraumforschung Recherche spatiale Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1987 Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, im Verlaufe der Legislaturperiode 1988-1991 die Beiträge an die Europäi- sche Weltraumorganisation (ESA) von über 50 Millionen Franken auf über 80 Millionen Franken jährlich zu steigern und sich an den ESA-Programmen für eine Trägerrakete Ariane 5 und für das Raumflugzeug Hermes zu beteiligen. LWird der Bundesrat im Falle dieser mehrjährigen For- schungsprogramme mit einer Botschaft ans Parlament die entsprechenden Verpflichtungskredite beantragen? Welche Massnahmen wurden ergriffen, um der Kostenexplosion der ESA-Forschungsprogramme Einhalt zu gebieten?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Jaeger Pannenserie beim EDA Interpellation Jaeger DFAE. Décisions malencontreuses et luttes intestines In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 87.543 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.03.1988 - 08:00 Date Data Seite 447-447 Page Pagina Ref. No 20 016 236 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.