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26. September 1988 N 1167 Interpellation (Na.uer)-Bundi könnten auch eine systematische Untersuchung aller beste- hender Bauten umfassen. Bereits heute unterstützen viele Kantone die projektbezogene Energieberatung, die nur auf Wunsch des einzelnen Hauseigentümers erfolgt. Der vom Bundesamt für Energiewirtschaft betreute Informa- tionsdienst Energiesparen Schweiz (IES) unterstützt zusam- men mit den Kantonen über 60 Energieberatungsstellen in der Schweiz. Die Dienstleistungen des IES bestehen vor allem in der technischen Unterstützung der Beratungsstel- len. Zusammen mit den Kantonen werden gegenwärtig Wei- terbildungskurse für Energieberater vorbereitet, die sich vorwiegend auf die beiden Impulsprogramme des Bundes- amtes für Konjunkturfragen (BFK) abstützen. Nach Ansicht des Bundesrates sollte der Besuch sämtlicher Gebäude, Haushalte, Büros, Schulen und Betriebe durch neutrale Energieberater von den regionalen Beratungsstel- len als Dienstleistung angeboten werden, ihre Benützung müsste jedoch freiwillig sein. Für das Vorgehen im Einzelfall bestehen mustergültige Unterlagen aus dem ersten Impuls- programm des Bundesamtes für Konjunkturfragen.
3. Zinslose oder zinsgünstige Darlehen für energiesparende Investitionen Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine vermehrte Informa- tion der Bevölkerung durch Bund und Kantone gepaart mit einer kompetenten Beratung die wärmetechnische Sanie- rung bestehender Bauten beschleunigen kann. Die Haupt- hindernisse sind heute die fehlende Einsicht, dass saniert werden muss, und die Skepsis gegenüber dem Können der Fachleute und den heute angebotenen technischen Lösun- gen. Obschon seit 1986 die Oelpreise erheblich gefallen sind, gibt es immer noch viele energiesparende Sanierungs- investitionen, die wirtschaftlich sind. Dass dieses Spar- potential nicht genutzt wird, dürfte nur in Ausnahmefällen auf Finanzierungsschwierigkeiten zurückzuführen sein. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen zinslose oder zinsgünstige Darle- hen für energiesparende Investitionen bereitgestellt werden können. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Begehren um Ausbildung von Fachberatern für Energiesparmassnahmen als Motion entgegenzunehmen; er beantragt, die Begehren über die objektbezogene Energieberatung und die Bereitstellung zinsloser oder zinsgünstiger Darlehen für energiesparende Investitionen in Postulate umzuwandeln. Antrag Schule Punkt 1 überweisen Punkt 2 auch als Postulat ablehnen. Proposition Schule Adopter le point 1 Rejeter le point 2 (même sous forme de postulat) #ST# 87.482 Interpellation (Nauer)-Bundi Pumpspeicherwerke Centrales de pompage-turbinage Wortlaut der Interpellation vom 17. Juni 1987 Zurzeit laufen Projektierungsarbeiten für Pumpspeicher- werke im Val Bercla/GR, im Val Madris/GR und in der Grimsel/BE. Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist es verantwortbar, dass im Kanton Graubünden zwei kaum berührte Hochgebirgstäler und im Falle der Grimsel sogar ein Naturschutzgebiet innerhalb einer Landschaft von nationaler Bedeutung geopfert werden, weil Kraftwerke im- portierten, niederpreisigen Sommeratomstrom in teuren Winterspitzenstrom umzuwandeln gedenken?
2. Wieviele kWh werden von den Pumpspeicherwerken durch die notwendig werdende neue Wasserfassung produ- ziert und wieviele kWh werden mit diesem Vorgehen vom Sommer in den Winter «umgelagert»?
3. Wie hoch belaufen sich die Investitionskosten für die drei Projekte? Wieviele kWh könnten im Einzugsgebiet der Stromabnehmer der drei Werke gespart werden, wenn die- selbe Summe in Sparmassnahmen investiert würde?
4. Gibt es Unterlagen, die darlegen, welche Differenz zwi- schen dem Preis des unter den Kosten angebotenen Som- meratomstromes zum Betreiben der Pumpwerke und dem- jenigen des nachher produzierten Stromes erzielt werden muss, um eine volle Kostendeckung zu erreichen?
5. Was geschieht mit den Pumpwerken und den Investitio- nen, wenn kein billiger Sommeratomstrom zum Betrieb der Pumpen zur Verfügung steht?
6. Hält es der Bundesrat für richtig, dass schweizerische Kraftwerke zum Betrieb von Pumpspeicherwerken Atom- strom aus nicht unbestrittenen Atomkraftwerken anderer Länder beziehen und nicht zuletzt auf Grund von solchen Energielieferungen bisher kaum berührte Hochgebirgstäler einer Zerstörung preisgeben? Texte de l'interpellation du 17 juin 1987 Actuellement, on est en train d'élaborer des projets visant à créer des centrales de pompage-turbinage au Val Bercia/ GR, au Val Madris/GR et au Grimsel/BE. Je prie à ce sujet le Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
1. Peut-on se permettre de sacrifier, dans le canton des Grisons, deux vallées de haute-montagne presque intactes et même, dans le cas du Grimsel, une zone de protection de la nature, qui fait partie d'un paysage d'importance natio- nale, parce que des centrales hydro-électriques se propo- sent d'utiliser du courant importé bon marché, produit en été par des centrales nucléaires, pour en faire, en hiver, du courant de pointe vendu au prix fort?
2. Combien de kWh ces centrales nouvelles de pompage- turbinage produiront-elles et combien de kWh seront-ils ainsi «transférés» de l'été à l'hiver?
3. A combien s'élèveront les frais d'investissement pour ces trois projets? Combien de kWh pourrait-on économiser dans les régions de distribution de ces trois centrales, si l'on investissait cette somme dans des mesures d'économie?
4. Des études ont-elles été faites sur la différence qui doit exister entre le prix du courant d'été produit par des cen- trales nucléaires et vendu en-dessous du prix de revient pour faire marcher ces centrales de pompage-turbinage et le prix du courant produit ultérieurement, afin que tous les frais puissent être couverts?
5. Qu'adviendra-t-il des centrales de pompage-turbinage et des investissements si, un jour, on ne disposait plus de ce courant bon marché pour faire marcher les pompes?
6. Le Conseil fédéral estime-t-il judicieux que, pour exploi- ter leurs centrales de pompage-turbinage, des centrales hydro-électriques suisses achètent du courant provenant de centrales nucléaires étrangères - souvent contestées - et que, sachant qu'elles peuvent compter sur ces livraisons de courant, elles vouent à la destruction deux vallées de haute- montagne restées presque intactes? Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Braunschweig, Bundi, Clivaz, Eggenberg-Thun, Friedli, Leu- enberger-Solothurn, Mauch Ursula, Morf, Ott, Rechsteiner, Reimann Fritz, Renschler, Robbiani, Ruffy, Stappung, Uch- tenhagen, Weber-Arbon, Zehnder (19)
Motion Grendelmeier 1168 N 26 septembre 1988 Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Die Pumpspeicherfrage ist vor dem Hintergrund der heuti- gen Stromversorgungslage in der Schweiz zu sehen. Cha- rakteristisch ist dabei das saisonale Ungleichgewicht von Verbrauch und Produktion: Die Nachfrage nach elektrischer Energie nimmt seit geraumer Zeit im Winter stärker zu als im Sommer. Dies bedeutet konkret, dass der Winteranteil am Jahresverbrauch 1985/86 bereits 54,5 Prozent ausmachte, verglichen mit einem Anteil von 52,9 Prozent zehn Jahre zuvor. Demgegenüber ist die Produktionsseite eher som- merlastig: Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre entfielen 53,0 Prozent der Jahreserzeugung auf die Monate April bis September. Die hohe Sommerproduktion ist vorwiegend auf die hydrologischen Verhältnisse zurückzuführen, die den Flusskraftwerken in der Regel ein hohes Erzeugungsauf- kommen ermöglichen. Der Beitrag der Kernkraftwerke an die Stromversorgung im Sommer liegt dagegen - bedingt durch die üblichen Stillstandzeiten infolge Revisions- und Unterhaltsarbeiten - deutlich unter den Winterwerten. Dieses Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage im Stromsektor hat zur Folge, dass einerseits im Winter Versor- gungsengpässe auftreten können und andererseits im Som- mer meistens ein Ueberangebot vorhanden ist. Strom- überschüsse im Sommer treten aber nicht nur in der Schweiz, sondern im gesamten Westeuropa auf. Pumpspei- cherwerke sollen dazu dienen, diese Stromüberschüsse sinnvoll zu verwerten. Auf diese Weise kann Bandenergie (vor allem aus Kern- und Laufkraftwerken) in Spitzenenergie umgewandelt werden, die in Zeiten grösster Nachfrage im Winter und während der Woche (Montag bis Freitag) abge- rufen werden kann. Bei den hier zur Diskussion stehenden drei Pumpspeicher- projekten handelt es sich um Erweiterungsbauten von bestehenden Kraftwerksystemen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (Val Bercia), der Kraftwerke Hinterrhein AG (Val Madris) und der Kraftwerke Oberhasli AG (Grimsel). Auf- grund der bei der Bundesverwaltung zurzeit vorliegenden Projektunterlagen weisen die nachfolgenden Zahlenanga- ben provisorischen Charakter auf; sie sind dementspre- chend als grobe Richtwerte zu verstehen.
1. Jedes der genannten Projekte ist konzessionspflichtig. Die Frage, ob die Realisierung der drei Projekte zu verant- worten sei, hat deshalb in erster Linie die Konzessionsbe- hörde zu beantworten. Konzessionsbehörde ist gemäss Bundesgesetz vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarma- chung der Wasserkräfte (WRG; SR 721.80) der Kanton oder ein nach kantonalem Recht bestimmtes Gemeinwesen (Art. 24bisAbs. 3BV, Art. 2 WRG); bei internationalen Gewässern ist der Bundesrat für die Verleihung der Nutzungsrechte zuständig (Art. 24bis Abs. 4 BV, Art. 7 WRG). Der Konzes- sionsbehörde obliegt es, im Rahmen des Konzessionsver- fahrens Nutz- und Schutzinteressen einander gegenüberzu- stellen und abzuwägen. Beim Grimselprojekt kommt hinzu, dass es im Bundesinventar der Landschaften und Natur- denkmäler von nationaler Bedeutung (BLN-Inventar) aufge- führt ist. Verpflichtenden Charakter hat dieses Inventar in erster Linie für den Bund. Da jedoch die Aufstellung des Inventars in enger Kontaktnahme mit den betroffenen Kan- tonen erfolgte, sind diese ebenfalls gehalten, bei späteren Entscheiden das Inventar zu berücksichtigen. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage kann im weiteren die Umweltverträglichkeitsprüfung liefern, die im Konzes- sionsverfahren (I.Stufe) und Baubewilligungsverfahren (2. Stufe) durchzuführen ist. Natur und Technik brauchen beim Bau von Wasserkraftwer- ken nicht zwangsläufig in einem Gegensatz zueinander zu stehen; vielmehr sind durch Anwendung umweltschonender Technologien Lösungen denkbar, die beiden Aspekten gebührend Rechnung tragen.
2. Die Realisierung der drei Pumpspeicherprojekte hätte nebst einer durch neue Wasserfassungen bedingten Mehr- produktion vor allem einen Umlagerungseffekt zur Folge: Im Winter würde sich die Nettoproduktion (d. h. die im Mittel zu erwartende Produktion abzüglich die benötigte Pumpener- gie) insgesamt um rund 1500 Millionen kWh erhöhen, im Sommer dagegen wäre wegen der Minderproduktion und des höheren Pumpenergiebedarfs ein Rückgang der Netto- erzeugung um rund 1450 Millionen kWh zu erwarten. Aufs Jahr bezogen könnte die Nettoproduktion um etwa 50 Mil- lionen kWh gesteigert werden. Im Winter würden zudem die Unterlieger-Laufkraftwerke an Rhein und Aare vom erhöh- ten Wasserdargebot profitieren, woraus sich eine zusätzli- che Produktion in der Grössenordnung von 100 Millionen kWh ergäbe (bei internationalen Wasserkraftanlagen ist nur der Hoheitsanteil der Schweiz berücksichtigt).
3. Die Erstellungskosten für die drei Ausbauvorhiäben belau- fen sich nach ersten groben Schätzungen auf 2,8 Milliarden Franken. Ueber die alternative Verwendung dieser Investitio- nen für Sparmassnahmen und die dadurch erzielten Strom- einsparungen können zurzeit keine näheren Angaben gemacht werden. Im Zusammenhang mit den in Arbeit befindlichen Energieszenarien werden diese Fragen stu- diert.
4. Die für den Pumpspeicherbetrieb benötigte Bandenergie sowie die aus der Pumpspeicherung erzielte Spilzenenergie werden zur Preisen gehandelt, die je nach Marktlage stark schwanken können. Detaillierte Preis- und Kostenangaben kann der Bundesrat mangels Unterlagen nicht machen.
5. Es liegt weitgehend im Ermessen des Kraftwerkbetreibers zu beurteilen, ob und wann der Pumpbetrieb wirtschaftlich ist. Sein Entscheid dürfte u. a. von der Einschätzung der Preis- und Absatzentwicklung für Band- und Spit;:enenergie, von der versorgungspolitischen Notwendigkeit, von allge- meinen wirtschaftlichen Erwartungen und von konzessions- rechtlichen Bestimmungen abhängen.
6. Stromimporte aus Kernkraftwerken dürfen nicht einseitig nur mit dem Betrieb von Pumpspeicherwerken in Beziehung gebracht werden. Vielmehr gilt es, diese Einfuhren im Rah- men der gesamten Stromversorgung zu betrachten. Der Bundesrat erachtet Importverträge mit ausländischen Elek- trizitätsgesellschaften insbesondere auch zur Vermeidung möglicher Versorgungsengpässe in den neunziger Jahren als notwendig. Zu diesen und anderen Aspekten der Strom- importe hat er sich übrigens bereits im Zusammenhang mit der Beantwortung der Einfachen Anfrage Keller vom
10. März 1987 (Abhängigkeit von ausländischem KKW- Strom) eingehend geäussert. #ST# 87.901 Motion Grendelmeier Individuelle Heizkostenabrechnung Comptes individuels de chauffage Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1987 Der Bundesrat wird aufgefordert:
1. Ab1. Januar 1991 nur noch Neubauten von Mehrfamilien- häusern sowie für vermietete Geschäfts- und ßüroräume zuzulassen, die eine individuelle Heizkostenabrechnung er- lauben.
2. Altbauten sind bis 1993 entsprechend umzurüsten.
3. Ab 1993 ist das System der individuellen Heizkostenab- rechnung obligatorisch und muss gesamtschwei;:erisch ein- geführt sein. Texte de la motion du 9 octobre 1987 Le Conseil fédéral est chargé:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation (Nauer)-Bundi Pumpspeicherwerke Interpellation (Nauer)-Bundi Centrales de pompage-turbinage In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 87.482 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 26.09.1988 - 14:30 Date Data Seite 1167-1168 Page Pagina Ref. No 20 016 647 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.