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9. Oktober 1987 N 1445 Motion Wanner vorgeschlagenen Weg vorzuziehen, würde letzterer doch unzweifelhaft einer weiteren Zersiedlung des Landes Vor- schub leisten und die Verwirklichung des eine zweckmäs- sige Nutzung des Bodens und eine geordnete Besiedlung des Landes gebietenden Verfassungsauftrages (Artikel 22quater Absatz 1 BV) unnötig erschweren.
3. Aufgrund dieser Erwägungen kann sich der Bundesrat mit dem Inhalt der Motion, insbesondere mit dem darin vorgezeichneten Weg, nicht einverstanden erklären. Er ist jedoch bereit, das Anliegen des Motionärs der Experten- kommission zur Revision des Raumplanungsgesetzes zu unterbreiten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 87.454 Motion Basler Preisdifferenzierung zwischen verbleitem und unverbleitem Treibstoff Différenciation des droits de douane sur les carburants Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1987 Der Bundesrat wird beauftragt, den Bundesbeschluss über die Differenzierung des Treibstoffzolles (SR 632.112.75) zu revidieren, so dass möglichst rasch eine Verdoppelung der Preisdifferenzierung zwischen verbleitem und unverbleitem Treibstoff von heute 8 auf 16 Rappen in Kraft gesetzt werden kann. Texte de la motion du 16 juin 1987 Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de l'arrêté fédéral concernant la différenciation des droits de douane sur les carburants (RS 632.112.75), de façon que soit rapidement doublée (de 8 à 16 centimes) la différence de prix entre essence avec plomb et essence sans plomb. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Bühler-Tschap- pina, Geissbühler, Graf, Mari, Künzi, Lüchinger, Martignoni, Müller-Scharnachtal, Müller-Meilen, Nebiker, Reichling, Rutishauser, Rüttimann, Schnyder-Bern, Uhlmann, Wellauer (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Da die im Bericht «Luftreinhalte-Konzept» festgelegten luft- hygienischen Ziele mit den bisher beschlossenen Massnah- men nicht erreicht werden können, drängen sich weitere, rasch greifende Massnahmen auf. Bei der Erhöhung der Preisdifferenzierung handelt es sich um eine Massnahme, die der Bundesrat rasch in Kraft setzen kann. Die bisherige Erfahrung mit der Preisdifferenzierung hat gezeigt, dass Preissignale eine gewisse Höhe haben müssen, um Lenkungsfunktion zu übernehmen. Heute könnten über die Hälfte aller Automobilisten bleifrei tanken; es tut dies aber noch kein Viertel. Die Vergrösserung der Preisdifferenzierung schafft zudem Anreize für ein rascheres Umsteigen auf Katalysatorautos. Sie ist somit aus Gründen des Umweltschutzes und der Lufthygiene sehr zu begrüssen. Die Massnahme ist zudem für den Bund und die Wirtschaft kostenneutral, erhöht weder die Staatsquote noch den Lebenskostenindex und eliminiert sich erst noch selbst, wenn voll auf bleifreien Treibstoff umgestellt sein wird. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1987 Mit Bundesbeschluss vom 22. März 1985 wurde in der Zoll- belastung zwischen verbleitem und unverbleitem Benzin eine Differenzierung von 8 Rappen pro Liter geschaffen. An der Tanksäule wirkt sich heute diese Massnahme durch eine Preisdifferenz zwischen den beiden Benzinqualitäten von 5 bis 6 Rappen pro Liter aus. Am 19. Februar 1987 reichte die Kommission für Gesundheit und Umwelt des Nationalrates eine Motion Luftreinhaltung/ Zusätzliche Massnahmen (zu 86.047) ein. Sie beauftragte den Bundesrat, so rasch als möglich ein zusätzliches Mass- nahmenpaket vorzulegen. Darin wird u. a. auch eine grös- sere Preisdifferenz zwischen verbleitem und unverbleitem Treibstoff gefordert. Der Nationalrat hat die Motion in der Frühjahrs- und der Ständerat in der Sommersession über- wiesen. Der Bundesrat hat hierzu die erforderlichen Abklä- rungen bereits eingeleitet. Mit der vorliegenden Motion wird das gleiche Ziel verfolgt wie mit derjenigen der Kommission für Gesundheit und Umwelt. Im besonderen wird eine Verdoppelung der bisheri- gen Zollbegünstigung für unverbleites Benzin verlangt. Wie sich aber eine solche Differenzierung in der Praxis auswir- ken wird, ist zurzeit noch ungewiss. Die entsprechenden Ermittlungen sind im Gange. Sofern aufgrund der laufenden Abklärungen eine Verminde- rung der Umweltbelastung erwartet werden kann, beabsich- tigt der Bundesrat, dem Parlament eine grössere Differen- zierung in der Zollbelastung zwischen verbleitem und unver- bleitem Benzin vorzuschlagen. Es wird dann Aufgabe der Eidgenössischen Räte sein, das Ausmass der Zollbegünsti- gung für unverbleites Benzin neu festzulegen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass unter diesen Umständen im jetzigen Moment die verpflichtende Festle- gung der Differenz in der Zollbelastung bzw. im Preis bei verbleitem und unverbleitem Benzin verfrüht wäre und den Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament in unzweckmässiger Weise einschränken würde. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bunderat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 86.996 Motion Wanner Agrarforschung Recherche agronomique Wortlaut der Motion vom 2. Dezember 1986 Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Agrarfor- schung zusätzliche Massnahmen einzuleiten. Dabei ist ins- besondere die Forschung nach umweltverträglichen Pflan- zenschutzmassnahmen zu verstärken. Bei der Pflanzen- zucht ist der Faktor Widerstandsfähigkeit gegen Krankhei- ten und Schädlinge vermehrt zu gewichten. Zudem ist dort, wo dies als sinnvoll erscheint, die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zu suchen. Texte de la motion du 2 décembre 1986 Le Conseil fédéral est chargé de préparer l'introduction de nouvelles mesures dans le domaine de la recherche agrono-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Basler Preisdifferenzierung zwischen verbleitem und unverbleitem Treibstoff Motion Basler Différenciation des droits de douane sur les carburants In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1987 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 87.454 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.10.1987 - 08:00 Date Data Seite 1445-1445 Page Pagina Ref. No 20 015 764 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.