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87.450

Ch Vb · 1988-03-18 · Deutsch CH
Erwägungen (2 Absätze)

E. 18 mars 1988 möglich zu vermindern. Betroffen sind im wesentlichen die Branchen Kältetechnik (Kühlschränke, Klimaanlagen, Wär- mepumpen usw.), Schaumstoffe (vor allem Wärmedämm- stoffe im Bauwesen) und Reinigungstechnik (Elektronikin- dustrie, Metallindustrie, Textilpflege). Weitere Abklärungen sind vorgesehen bei denjenigen Wirtschaftszweigen, die bromhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (Halone) verwenden (vor allem Feuerlöschanlagen). Bevor konkrete gesetzliche Massnahmenm ins Auge gefasst werden können, müssen in diesen Bereichen noch eine Reihe technischer und ökono- mischer Fragen geklärt werden. An Lösungen zu diesen Fragen wird auch in anderen Ländern sowie in internationa- len Organisationen gearbeitet. Unser Land beteiligt sich am diesbezüglichen internationalen Informationsaustausch. Es muss vermieden werden, dass durch die Lösung eines Umweltproblems andere Umweltprobleme geschaffen werden.

3. Am 16. September 1987 hat die Schweiz in Montreal gemeinsam mit 23 anderen Staaten und den Europäischen Gemeinschaften ein Protokoll über ozonschichtabbauende Substanzen unterzeichnet. Dieser nach zähen Verhandlun- gen zustande gekommene internationale Vertrag dürfte innerhalb von gut zehn Jahren zu einer Reduktion des globalen FKW-Verbrauchs von etwa 50 Prozent führen. Das Protokoll von Montreal - ein erstes Zusatzprotokoll im Rah- men des Wiener Uebereinkommens zum Schütze der Ozon- schicht-sieht u. a. auch eine periodische Ueberprüfung der international getroffenen Massnahmen vor. Der Bundesrat wird sich für eine rasche und möglichst weitgehende Reduktion des FKW-Verbrauchs einsetzen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Mit dem Umweltschutzgesetz hat der Bundesrat bereits die Kompetenz, über Stoffe Vorschriften zu erlassen. Er bean- tragt deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsident: Die Motion Rutishauser wird von Herrn Oehler bekämpft. Die Behandlung dieser Motion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 87.550 Motion Widmer Abfallbeseitigung Elimination des déchets Wortlaut der Motion vom 22. September 1987 Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne von Artikel 32 des Umweltschutzgesetzes Vorschriften zu erlassen für die Rücknahme von Produkten oder Verpackungen, insbeson- dere Batterien, Aludosen, Glas- und Plastikgebinde u. a., sowie für die Erhebung eines Pfandes. Das Pfand soll den möglichst lückenlosen Rückfluss und die umweltgerechte Entsorgung gewährleisten und allenfalls die Kosten dafür decken. Kann die umweltgerechte Entsorgung nicht erreicht wer- den, ist ein gesetzliches Einfuhr-, Produktions- oder Ver- wendungsverbot zu erlassen. Texte de la motion du 22 septembre 1987 Le Conseil fédéral est chargé d'arrêter des dispositions, en vertu de l'article 32 de la loi sur la protection de l'environne- ment, relatives à l'obligation de reprendre certains produits ou emballages, notamment les piles, les boîtes en alumi- nium, les récipients en verre ou en plastique, etc., et sur la retenue d'un dépôt. Le dépôt doit assurer le retour du plus grand nombre possible de déchets, ainsi que leur élimina- tion conformément aux exigences de la protection de l'envi- ronnement et couvrir le cas échéant les frais qui découlent de ces mesures. Si on ne peut assurer une élimination satisfaisante des déchets, il faudrait interdire par la loi l'importation, la pro- duction et l'utilisation des produits en question. Mitunterzeichner- Cosignataires: Basler, Künzi, Nauer, Sei- ler, Steffen, Weber Monika (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wie die Erfahrungen zeigen, sind Lenkungsmassnahmen zugunsten einer umweltgerechten Abfallvermeidung, Abfall- bewirtschaftung und Abfallentsorgung unabdingbar. Vom Grundsatz des vorsorglichen Einwirkens an der Quelle müs- sen gesetzliche Vorschriften bereits beim Produzenten grei- fen und muss der Konsumgüterkreis bzw. das Verhalten des Konsumenten durch entsprechende Massnahmen gelenkt werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Dezember 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 décembre 1987 Der Bundesrat teilt die Beweggründe des Motionärs, der eine Entlastung der Abfallbeseitigung durch das Einführen eines Pfands verlangt. Ein Pfand erhöht aber in erster Linie nur den Rücklauf des pfandpflichtigen Guts; es stellt des- halb bloss eine Teillösung dar. Im Falle der gebrauchten Batterien wie auch bei den angesprochenen Getränkepak- kungen muss eine funktionsfähige Lösung sowohl die tech- nischen Anlagen zur umweltgerechten Verwertung und Behandlung der Abfälle im Inland als auch die Finanzierung des Anlagenbetriebs und die Trägerschaft einer Anlage ' umfassen. Bei Recycling-Anlagen müssen Märkte für die anfallenden Produkte vorhanden sein oder erschlossen wer- den können. Die Einführung eines Pfands muss die Möglich- keiten der Entsorgung mitberücksichtigen. Dort, wo ein Recycling nicht wirtschaftlich ist, aber wesent- lich zur Entlastung der Umwelt beiträgt, muss eine verursa- chergerechte Finanzierung gewährleistet sein. Dies gilt etwa für den Fall der Batterien, deren Aufbereitung zu verwertba- ren Stoffen und zu problemlos deponierbaren Reststoffen nicht selbsttragend ist. Deshalb sieht der Bundesrat vor, bei Import oder Herstellung für den schweizerischen Markt eine vorgezogene Entsorgungsgebühr zu erheben. Im Sektor der Getränkepackungen muss es primäres Ziel der Massnahmen sein, die gut eingeführten Mehrwegsy- steme zu stützen. In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat an seine Antwort auf die Motion Rüttimann vom

11. Juni 1987 (Abfallproduktion. Verbot von Alu-Getränke- dosen). Die Zunahme der Einwegpackungen ist zum Teil auf einen Anstieg des Konsums abgepackter Getränke zurückzufüh- ren, zum Teil sinkt aber auch der Marktanteil der Mehrweg- packungen, d. h. der Pfandflaschen. Diese Entwicklung ist unerwünscht, weil sie zu einem Anstieg der zu entsorgen- den Abfallmenge und zum Verlust wertvoller oder mit gros- sem Energieaufwand hergestellter Materialien führt. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern hat das für Abfallprobleme zuständige Bundesamt für Umweltschutz beauftragt, Regelungen vorzubereiten, um den unerwünschten Entwicklungen entgegenzutreten. Im Laufe des letzten Jahres wurden zusammen mit Vertre- tern des Handels, der Industrie und der interessierten Umweltschutzorganisationen mögliche Strategien zur Stüt- zung der Mehrwegsysteme diskutiert. Da bis jetzt keine befriedigende Lösung auf dem Vereinbarungsweg zustande kam, sieht der Bundesrat vor, die notwendigen Massnah- men auf dem Verordnungsweg vorzuschreiben. Die Regelung soll mit einem Pfand auf Einweggetränkepak- kungen für kohlensäurehaltige Getränke den Rücklauf der leeren und verwertbaren Packungen sichern. Ziel ist es, ein Entsorgungssystem für Getränkepackungen aufzubauen, das im wesentlichen dem in Schweden mit gutem Erfolg eingesetzten Verfahren entspricht. Um die zum Sammeln

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Rutishauser Verbot von Freon in Spraydosen und Kühlschränken Motion Rutishauser Interdiction du fréon (vaporisateurs et réfrigérateurs) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 87.450 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.03.1988 - 08:00 Date Data Seite 421-422 Page Pagina Ref. No

E. 20 016 198 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

18. März 1988 421 Motion Rutishauser und andere Möglichkeiten der Datenerhebung Auskunft geben. Der Bericht soll aufzeigen, wie der Datenschutz im Hinblick auf die Volkszählung 1990 gewährleistet und wie Organisation, Kostenregelung und Auskunftspflicht geregelt werden sollen. Schliesslich soll die Frage der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen, namentlich mit Rücksicht auf die in Ausarbei- tung begriffenen Bundesgesetze über den Datenschutz und über die amtliche Statistik, geklärt werden., Texte du postulat du 23 février 1988 Le Conseil fédéral est prié de soumettre aux Chambres un rapport sur le recensement 1990 portant sur les problèmes liés à l'exécution du recensement, à sa nécessité, ainsi que sur les autres possibilités de collecte des données. Le rap- port précisera en particulier comment sera garantie la pro- tection des données recueillies en vue du recensement 1990, et comment seront réglés l'organisation du recense- ment, son financement, ainsi que l'obligation de renseigner. Enfin, le rapport clarifiera la question des bases légales nécessaires, notament compte tenu de la loi en préparation sur la protection des données et de la révision de la loi sur la statistique officielle. Präsident: Die Kommission legt ein Postulat vor. Die Ant- wort des Bundesrates zu diesem Postulat liegt nicht vor. Wir können das Postulat jetzt nicht behandeln. Vielleicht wird es aufgrund der Beratungen der Kommission bis zur Junises- sion überflüssig. Herr Rolf Seiler hat das Wort für eine Erklärung. Seiler Rolf: Ich bin mit diesem Verfahren nicht ganz zufrie- den. Diejenigen, die nicht zurückweisen wollten, hatten keine Möglichkeit, dies auszudrücken. Wir haben nur Rück- weisung entweder nach Leuenberger oder nach Nabholz beschliessen können. Diejenigen aber, welche die Vorlage heute behandelt haben wollten, hatten keine Gelegenheit, das zu sagen. Ich bitte, diese Abstimmung nachzuholen. Präsident: Bis jetzt liegt kein Antrag vor, auf die Detailbera- tung einzutreten. Die Kommission hat die Detailberatung nicht durchgeführt. Viele Anträge sind nicht behandelt wor- den. Die Kommission kann nicht Stellung nehmen; es liegen auch keine Anträge bezüglich Detailberatung vor. Deshalb' ist die Beratung ausgesetzt. Wir erwarten aber die Behand- lung in der Junisession. Damit ist die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen. An die Kommission - A la commission #ST# 87.450 Motion Rutishauser Verbot von Freon in Spraydosen und Kühlschränken Interdiction du fréon (vaporisateurs et réfrigérateurs) Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1987 Der Bundesrat wird beauftragt: I.Die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen FCKW (Freon und freonähnliche Stoffe) als Treibmittel in Spraydosen möglichst rasch - allenfalls unter Einhaltung einer kurzen Uebergangsfrist - zu untersagen.

2. Einschränkende Vorschriften über den Gebrauch von Fluorkohlenwasserstoffen in Kühlschränken zu erlassen, ohne dass internationale Normen abgewartet werden.

3. Sich in den zuständigen internationalen Gremien (Wiener Uebereinkommen zum Schutz der Ozonschicht, Uno-Wirt- schaftskommission für Europa ECE) für ein rasches und globales Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen einzu- setzen. Texte de la motion du 15 juin 1987 Le Conseil fédéral est chargé:

1. D'interdire dès que possible l'utilisation de chlorofluoro- carbones (fréon et substances analogues) comme gaz pro- pulseurs dans les atomiseurs, le cas échéant en prévoyant des dispositions transitoires pour une courte durée.

2. D'édicter des prescriptions restrictives concernant l'em- ploi de chlorofluorcarbones dans les réfrigérateurs, sans attendre que des normes internationales soient fixées.

3. D'intervenir au sein des organismes internationaux com- pétents (Convention de Vienne sur la protection de la couche d'ozone, Commission économique de l'ONU pour l'Europe) en faveur d'une interdiction rapide de tous les chlorofluorocarbones. Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Bühler-Tschap- pina, Camenzind, Dünki, Fehr, Geissbühler, Hari, Hofmann, Lanz, Maeder-Appenzell, Martignoni, Mühlemann, Müller- Meilen, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Oester, Ogi, Reichling, Sager, Uhlmann, Wanner, Wellauer, Zwingli (24) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Abbau der Ozonschicht in der Stratosphäre - insbesondere über den Polen - infolge der Anreicherung der Luft mit Fluorkohlen- wasserstoffen (FKW) sind unzweideutig und alarmierend. Diese besorgniserregende Entwicklung hat sich in den letz- ten Jahren rasch fortgesetzt. Die damit verbundene, intensi- vere UV-Strahlung der Sonne auf der Erdoberfläche hat die folgenden Konsequenzen: Hautkrebs, Augenleiden, Beein- trächtigung des Stoffwechsels bei Nutzpflanzen, Absterben des Planktons in den Weltmeeren usw. Auf internationaler Ebene sind leider bis jetzt noch keine wirklich griffigen Normen verabschiedet worden. Es würde der Schweiz mit ihrer aktiven Umweltpolitik daher gut anste- hen, wenn sie auf diesem Gebiet eine Führungsrolle über- nehmen würde, ohne dass internationale Verträge abgewar- tet werden. Dort, wo die Fluorchlorkohlenwasserstoffe nicht rasch durch geeignete Alternativen ersetzt werden können (z. B. bei den Kühlschränken), sind Härtefälle für Produzenten und Konsumenten unter Ansetzung einer angemessenen Uebergangsfrist möglichst zu vermeiden. Der in der Stoff- verordnung (SR 814.013) festgelegte Jahreshöchstver- brauch (Art. 22) von 6000 Tonnen ist so rasch als möglich auf einen Drittel zu senken und anschliessend ganz zu untersagen. Ein Verbot zeitigt auf globaler Ebene nur dann Wirkungen, wenn sich die anderen Staaten anschliessen. Es genügt daher nicht, dass die Schweiz eine Führungsrolle über- nimmt, sie muss vielmehr auch die anderen Staaten zum Mitmachen zu veranlassen versuchen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. März 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 mars 1988

1. Der Bundesrat sieht vor, die Verwendung von Fluorchlor- kohlenwasserstoffen (FKW) in Spraydosen unter Berück- sichtigung von Ausnahmen, insbesondere für spezielle medizinische Anwendungen, zu verbieten. Eine entspre- chende Revision der Stoffverordnung ist in Vorbereitung und soll in der ersten Hälfte dieses Jahres in die Vernehm- lassung gehen. Der freiwillige Beschluss der Assoziation der Schweizerischen Aerosolindustrie von Ende August 1987, bis Ende 1990 auf FKW weitgehend zu verzichten, erleichtert das Vorgehen wesentlich.

2. Das federführende Bundesamt für Umweltschutz hat im Auftrag des Bundesrats im Laufe des Jahres 1987 mit den anderen Industriezweigen, die FKW verwenden, Gespräche geführt, um auch hier den FKW-Verbrauch so weit wie

Motion Widmer 422 N 18 mars 1988 möglich zu vermindern. Betroffen sind im wesentlichen die Branchen Kältetechnik (Kühlschränke, Klimaanlagen, Wär- mepumpen usw.), Schaumstoffe (vor allem Wärmedämm- stoffe im Bauwesen) und Reinigungstechnik (Elektronikin- dustrie, Metallindustrie, Textilpflege). Weitere Abklärungen sind vorgesehen bei denjenigen Wirtschaftszweigen, die bromhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (Halone) verwenden (vor allem Feuerlöschanlagen). Bevor konkrete gesetzliche Massnahmenm ins Auge gefasst werden können, müssen in diesen Bereichen noch eine Reihe technischer und ökono- mischer Fragen geklärt werden. An Lösungen zu diesen Fragen wird auch in anderen Ländern sowie in internationa- len Organisationen gearbeitet. Unser Land beteiligt sich am diesbezüglichen internationalen Informationsaustausch. Es muss vermieden werden, dass durch die Lösung eines Umweltproblems andere Umweltprobleme geschaffen werden.

3. Am 16. September 1987 hat die Schweiz in Montreal gemeinsam mit 23 anderen Staaten und den Europäischen Gemeinschaften ein Protokoll über ozonschichtabbauende Substanzen unterzeichnet. Dieser nach zähen Verhandlun- gen zustande gekommene internationale Vertrag dürfte innerhalb von gut zehn Jahren zu einer Reduktion des globalen FKW-Verbrauchs von etwa 50 Prozent führen. Das Protokoll von Montreal - ein erstes Zusatzprotokoll im Rah- men des Wiener Uebereinkommens zum Schütze der Ozon- schicht-sieht u. a. auch eine periodische Ueberprüfung der international getroffenen Massnahmen vor. Der Bundesrat wird sich für eine rasche und möglichst weitgehende Reduktion des FKW-Verbrauchs einsetzen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Mit dem Umweltschutzgesetz hat der Bundesrat bereits die Kompetenz, über Stoffe Vorschriften zu erlassen. Er bean- tragt deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsident: Die Motion Rutishauser wird von Herrn Oehler bekämpft. Die Behandlung dieser Motion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 87.550 Motion Widmer Abfallbeseitigung Elimination des déchets Wortlaut der Motion vom 22. September 1987 Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne von Artikel 32 des Umweltschutzgesetzes Vorschriften zu erlassen für die Rücknahme von Produkten oder Verpackungen, insbeson- dere Batterien, Aludosen, Glas- und Plastikgebinde u. a., sowie für die Erhebung eines Pfandes. Das Pfand soll den möglichst lückenlosen Rückfluss und die umweltgerechte Entsorgung gewährleisten und allenfalls die Kosten dafür decken. Kann die umweltgerechte Entsorgung nicht erreicht wer- den, ist ein gesetzliches Einfuhr-, Produktions- oder Ver- wendungsverbot zu erlassen. Texte de la motion du 22 septembre 1987 Le Conseil fédéral est chargé d'arrêter des dispositions, en vertu de l'article 32 de la loi sur la protection de l'environne- ment, relatives à l'obligation de reprendre certains produits ou emballages, notamment les piles, les boîtes en alumi- nium, les récipients en verre ou en plastique, etc., et sur la retenue d'un dépôt. Le dépôt doit assurer le retour du plus grand nombre possible de déchets, ainsi que leur élimina- tion conformément aux exigences de la protection de l'envi- ronnement et couvrir le cas échéant les frais qui découlent de ces mesures. Si on ne peut assurer une élimination satisfaisante des déchets, il faudrait interdire par la loi l'importation, la pro- duction et l'utilisation des produits en question. Mitunterzeichner- Cosignataires: Basler, Künzi, Nauer, Sei- ler, Steffen, Weber Monika (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wie die Erfahrungen zeigen, sind Lenkungsmassnahmen zugunsten einer umweltgerechten Abfallvermeidung, Abfall- bewirtschaftung und Abfallentsorgung unabdingbar. Vom Grundsatz des vorsorglichen Einwirkens an der Quelle müs- sen gesetzliche Vorschriften bereits beim Produzenten grei- fen und muss der Konsumgüterkreis bzw. das Verhalten des Konsumenten durch entsprechende Massnahmen gelenkt werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Dezember 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 décembre 1987 Der Bundesrat teilt die Beweggründe des Motionärs, der eine Entlastung der Abfallbeseitigung durch das Einführen eines Pfands verlangt. Ein Pfand erhöht aber in erster Linie nur den Rücklauf des pfandpflichtigen Guts; es stellt des- halb bloss eine Teillösung dar. Im Falle der gebrauchten Batterien wie auch bei den angesprochenen Getränkepak- kungen muss eine funktionsfähige Lösung sowohl die tech- nischen Anlagen zur umweltgerechten Verwertung und Behandlung der Abfälle im Inland als auch die Finanzierung des Anlagenbetriebs und die Trägerschaft einer Anlage ' umfassen. Bei Recycling-Anlagen müssen Märkte für die anfallenden Produkte vorhanden sein oder erschlossen wer- den können. Die Einführung eines Pfands muss die Möglich- keiten der Entsorgung mitberücksichtigen. Dort, wo ein Recycling nicht wirtschaftlich ist, aber wesent- lich zur Entlastung der Umwelt beiträgt, muss eine verursa- chergerechte Finanzierung gewährleistet sein. Dies gilt etwa für den Fall der Batterien, deren Aufbereitung zu verwertba- ren Stoffen und zu problemlos deponierbaren Reststoffen nicht selbsttragend ist. Deshalb sieht der Bundesrat vor, bei Import oder Herstellung für den schweizerischen Markt eine vorgezogene Entsorgungsgebühr zu erheben. Im Sektor der Getränkepackungen muss es primäres Ziel der Massnahmen sein, die gut eingeführten Mehrwegsy- steme zu stützen. In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat an seine Antwort auf die Motion Rüttimann vom

11. Juni 1987 (Abfallproduktion. Verbot von Alu-Getränke- dosen). Die Zunahme der Einwegpackungen ist zum Teil auf einen Anstieg des Konsums abgepackter Getränke zurückzufüh- ren, zum Teil sinkt aber auch der Marktanteil der Mehrweg- packungen, d. h. der Pfandflaschen. Diese Entwicklung ist unerwünscht, weil sie zu einem Anstieg der zu entsorgen- den Abfallmenge und zum Verlust wertvoller oder mit gros- sem Energieaufwand hergestellter Materialien führt. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern hat das für Abfallprobleme zuständige Bundesamt für Umweltschutz beauftragt, Regelungen vorzubereiten, um den unerwünschten Entwicklungen entgegenzutreten. Im Laufe des letzten Jahres wurden zusammen mit Vertre- tern des Handels, der Industrie und der interessierten Umweltschutzorganisationen mögliche Strategien zur Stüt- zung der Mehrwegsysteme diskutiert. Da bis jetzt keine befriedigende Lösung auf dem Vereinbarungsweg zustande kam, sieht der Bundesrat vor, die notwendigen Massnah- men auf dem Verordnungsweg vorzuschreiben. Die Regelung soll mit einem Pfand auf Einweggetränkepak- kungen für kohlensäurehaltige Getränke den Rücklauf der leeren und verwertbaren Packungen sichern. Ziel ist es, ein Entsorgungssystem für Getränkepackungen aufzubauen, das im wesentlichen dem in Schweden mit gutem Erfolg eingesetzten Verfahren entspricht. Um die zum Sammeln

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Rutishauser Verbot von Freon in Spraydosen und Kühlschränken Motion Rutishauser Interdiction du fréon (vaporisateurs et réfrigérateurs) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1988 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 87.450 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.03.1988 - 08:00 Date Data Seite 421-422 Page Pagina Ref. No 20 016 198 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.