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87.374

Ch Vb · 1987-12-18 · Deutsch CH
Erwägungen (2 Absätze)

E. 18 décembre 1987 Ferner wird die Totalrevison des Atomgesetzes vorbereitet. Die eidgenössischen Räte werden daher demnächst Gele- genheit haben, die Risikofrage einlässlich zu diskutieren.

2. Schadensausmass eines schweren Kernkraftwerkunfalles Für keinen der heute weltweit eingesetzten Leistungsreakto- ren kann absolut ausgeschlossen werden, dass infolge eines schweren Unfalls ein Teil seines Inventars an radioak- tiven Stoffen freigesetzt wird. Der Bundesrat hat bereits in seinen Antworten auf die dringlichen Interpellationen zum Ereignis Tschernobyl im Juni 1986 darauf hingewiesen, dass bei den in unserem Land eingesetzten Reaktoren aufgrund ihrer Bauweise, ihren Eigenschaften und den Sicherheitssy- stemen schwere Unfälle nicht nur sehr unwahrscheinlich sind, sondern auch eine geringere Freisetzung von Aktiv- stoffen selbst bei beschädigtem Reaktor-Containment erwarten lassen als im Falle Tschernobyl. Aufgrund von Risikostudien kann abgeschätzt werden, dass im ungünstig- sten Fall neben hundert Prozent der radioaktiven Edelgase auch einige Prozente des Inventars an Jod und Cäsium in die Umgebung abgegeben werden.

3. Probabilistische Risikoanalysen Für die Kernkraftwerke Beznau, Gösgen und Leibstadt wur- den probabilistische Risikoanlysen (PRÄ) durchgeführt bzw. befinden sich in der Abschlussphase; für das Kernkraftwerk Mühleberg wurde damit begonnen. Diese Risikoanalysen wurden im Auftrag und auf Kosten der Betreiber erarbeitet, die somit auch über ihre Verbreitung verfügen. Lediglich die Sicherheitsbehörden haben Einsicht in die entsprechenden Unterlagen. Solche Analysen können Anhaltspunkte geben über Verbes- serungsmöglichkeiten und, obwohl mit grossem Streube- reich, über die etwaige Grössenordnung des mit dem Betrieb eines Kernkraftwerkes verbundenen Risikos. Weltweit wurden bis heute nur für eine relativ kleine Anzahl von Kernkraftwerken Risikoanalysen durchgeführt. Die ersten grossen Analysen (Rasmussenstudie in den USA, deutsche Risikostudie) hatten eher Forschungscharakter, nämlich die Abschätzung des mit dem Betrieb einer grösse- ren Anzahl von Kernkraftwerken verbundenen Risikos. Not- wendigerweise mussten sie auf ausgewählten, als typisch beurteilten Anlagen basieren. So liegen in der Bundesrepu- blik Deutschland keine Analysen vor für andere Werke als das für die erwähnte Risikostudie ausgewählte Kernkraft- werk Biblis B. Die schweizerischen Risikostudien sind nicht in einer zur Veröffentlichung geeigneten Form vorhanden, da sie nicht zu diesem Zweck vorbereitet wurden. Unter anderem spre- chen auch Gründe des Sabotageschutzes gegen die Veröf- fentlichung von Detailinformationen.

4. Mark l-Containment des Kernkraftwerkes Mühleberg Weltweit stehen 36 Kernkraftwerke mit Mark l-Containment in Betrieb. Es gibt keine amerikanischen Studien, aus wel- chen hervorgeht, dass Anlagen mit dem Mark l-Containment den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen. Weder in den USA noch in anderen Ländern steht ein Widerruf der Betriebsbewilligung zur Diskussion. Ueber das Verhalten des Mark l-Containments bei schweren Unfällen liegen bisher nur vereinzelte Studien für ausländi- sche Anlagen vor. Deren Uebertragbarkeit auf das Kernkraft- werk Mühleberg ist aber kaum gegeben, da dessen Contain- ment nicht nur eine grössere Speicherfähigkeit aufweist, sondern auch noch von einem wirksamen sekundären Con- tainment umschlossen ist. Wesentlich für einen sicheren Betrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg ist der Nachweis, dass das Containment selbst im Falle eines Rohrbruchs einer Hauptleitung des Reaktor- kühlsystems die in Form von Dampf und heissem Wasser freiwerdende Energie aufnimmt und die radioaktiven Stoffe zurückhält. Dieser Nachweis liegt für das Kernkraftwerk Mühleberg vor und wurde von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen überprüft. Einige im Zusammen- hang mit dem Containment notwendigen Nachrüstungen wurden bereits vor Jahren realisiert. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. #ST# 87.485 Interpellation Petitpierre Creys-Malville. Information über Betriebsunterbruch Creys-Malville. Fuite de sodium et interruption de l'exploitation Wortlaut der Interpellation vom 18. Juni 1987 Kann der Bundesrat das Parlament über folgende Fragen informieren:

1. Ist er der Ansicht, von den zuständigen französischen Behörden rechtzeitig und ausreichend informiert worden zu sein? 2a. Aus welchen Gründen ist der Superphénix zunächst für einige Wochen und danach auf unbestimmte Zeit abge- schaltet worden? 2b. Warum war die Information der französischen Behörden und der Oeffentlichkeit im allgemeinen auf den ersten Blick so konfus und warum kam sie mit so unerklärlicher Verspä- tung? 2c. Unterscheidet sich die Praxis der französischen Behör- den in dieser Sache von derjenigen der deutschen und der schweizerischen Behörden? Wenn ja, welches sind die Gründe dafür? 2d. Hat der Bundesrat im Hinblick auf die erneute Inbetrieb- nahme des Superphénix präzise Garantien erhalten? Wenn nicht, wie gedenkt er dagegen zu opponieren? 3a. Wie ist die Alarmierung im Falle eines nuklearen Störfalls oder eines nuklearen Unfalls zwischen Frankreich und der Schweiz organisiert? 3b. Sind die mit anderen Nachbarländern abgeschlossenen Abkommen und Verfahren ähnlich? Wenn nicht, was sind die Gründe dafür? Texte de l'interpellation du 18 juin 1987 Le Conseil fédéral peut-il informer le Parlement sur les questions suivantes:

1. Le Conseil fédéral estime-t-il avoir été informé en temps utile et suffisamment par les organes français compétents? 2a. Quels sont les motifs pour lesquels l'exploitation de la centrale Superphénix a été interrompue d'abord pour quel- ques semaines, puis pour une durée qui se prolonge? 2b. Pourquoi l'information a-t-elle été donnée aux autorités françaises et au public en général de façon à première vue décousue et avec des délais apparemment inexplicables? 2c. La pratique française en la matière est-elle différente de celle de l'Allemagne et de celle de la Suisse et si oui, pourquoi? 2d. Le Conseil fédéral a-t-il obtenu des garanties précises en vue de la remise en exploitation de Superphénix et si non, comment entend-il s'opposer à cette remise en exploita- tion? 3a. Comment l'alarme en cas d'incident ou d'accident dans une installation nucléaire est-elle organisée entre la France et la Suisse? 3b. Les accords et les procédures avec d'autres pays sont-ils semblables et si non, pour quelles raisons? Mitunterzeichner-Cosignataires: Eggly, Longet, Rebeaud (3)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Rechsteiner AKW. Risiken beim Betrieb Interpellation Rechsteiner Centrales nucléaires. Réexamen des risques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1987 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 87.374 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.12.1987 - 08:00 Date Data Seite 1888-1890 Page Pagina Ref. No

E. 20 016 029 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Interpellation Rechsteiner 1888 N 18 décembre 1987 Die SBB haben diese Situation nicht tatenlos hingenom- men. Nachdem es sich gezeigt hatte, dass bestimmte Regio- nalzüge regelmässig wegen Nebenaufgaben, wie Cargo Rapid und Postbeförderung, die Fahrzeiten nicht einhalten konnten, wurden bereits im Laufe des Sommers zusätzliche Nebenaufgabenzüge eingelegt. Trotzdem bleibt die Betriebslage im Rheintal äusserst angespannt, und schon kleinste Störfaktoren führen zu unliebsamen Folgeverspät- ungen. Als zusätzliche Massnahme gelangen ab Mitte November daher Regionalzugskompositionen mit automatischer Tür- schliessung zum Einsatz, welche von ändern Strecken abge- zogen werden mussten. Sollten die getroffenen Massnahmen zu keiner Verbesse- rung führen, so muss ernsthaft erwogen werden, das am

31. Mai 1987 eingeführte Regionalzugskonzept wieder auf- zugeben und durch das frühere zu ersetzen, bis die nötigen Voraussetzungen durch Ausbauten der Infrastruktur geschaffen sind. Solche Ausbauten sind im Rahmen des Projekts «Bahn 2000» vorgesehen. Darin sind die Erstellung der Doppelspur zwischen St. Fiden und Goldach, die Erstel- lung von zwei Doppelspurinseln im Rheintal sowie der Ersatz mehrerer veralteter Sicherungsanlagen vorgesehen. Im weiteren hat der Regierungsrat des Kantons St. Gallen bereits vor einiger Zeit durch ein privates Studienbüro ein Projekt erarbeiten lassen, das die Verkehrsverbindungen zwischen Bodensee und Sargans untersucht und Verbesse- rungsvorschläge unterbreitet. Man wird versuchen, daraus einen Nutzen für die Verbesserung der Bahnverbindungen zu ziehen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. #ST# 87.551 Interpellation Müller-Meilen Jubiläumsfeier 1991. Aktion «Lernt die Eidgenossen kennen» Festivités de 1991. Rencontre des diverses communautés linguistiques et culturelles Wortlaut der Interpellation vom 22. September 1987 Nach der Absage der fünf Innerschweizer Kantone an das umfangreiche CH 91-Programm und der Konzentration auf die Jubiläumsfeier und den «Weg der Schweiz» um den Urnersee wäre es sinnvoll, die Jahrhundertfeier durch eine «Aktion Begegnung» unter dem Motto «Lernt die Eidgenos- sen kennen» zu ergänzen und zu beleben. Sie könnte dazu beitragen, das Einvernehmen zwischen den verschiedenen Sprach- und Kulturgebieten zu fördern und die verschiede- nen Landesteile einander näher zu bringen. Sie gäbe der Initiative und der spontanen Aktivität von Gemeinden, Fami- lien, Vereinen, Gruppen und Firmen ein vielfältiges Feld für Austausch- und Begegnungsaktionen. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Idee? Wo sieht er die Möglichkeit des Bundes, die Verwirklichung einer solchen Idee mitzutragen, insbesondere sich an einer Vermittlungsstelle als Basisorganisation zu beteiligen? Texte de l'interpellation du 22 septembre 1987 Après le refus par les cinq cantons de Suisse centrale du vaste programme de manifestations de CH 91 et le retour à un projet plus modeste centré sur la célébration du 700e anniversaire et la «Voie suisse» sur les bords du lac d'Uri, il serait judicieux de compléter les festivités par des rencon- tres entre communautés linguistiques et culturelles de Suisse sous le thème «Apprenez à connaître vos confé- dérés» ou «Faites la connaissance de vos confédérés». Un tel projet pourrait contribuer à renforcer la compréhen- sion mutuelle entre les diverses régions de notre pays et à les rapprocher. Il ferait appel à l'initiative et à l'activité spontanée des communes, associations, groupements, entreprises et familles, et permettrait de multiples échanges et rencontres. Que pense le Conseil fédéral de ce projet? Estime-t-il possi- ble la participation de l'autorité fédérale à sa réalisation, notamment par une organisation de base servant à faciliter les contacts? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. November 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 novembre 1987 Nach der Ablehnung der CH 91-Vorlagen durch die Stimm- bürger der Innerschweiz hat der Bundesrat beschlossen, seine Anstrengungen auf eine würdige und eindrückliche 700-Jahrfeier in Schwyz zu konzentrieren. Er hat eine Arbeitsgruppe, die «groupe de réflexion», beauftragt, bis Ende dieses Jahres ein neues Konzept zu erarbeiten. Die Gruppe hat ihre Arbeiten im September aufgenommen. Neben dieser zentralen Feier sind Veranstaltungen im gan- zen Land durchaus erwünscht. Der Bundesrat hat dies den Kantonsregierungen mit Schreiben vom 24. Juni 1987 mit- geteilt. Dabei hat er darauf hingewiesen, dass derartige Unternehmen Sache der jeweiligen Veranstalter seien. Die vom Interpellanten vorgeschlagene «Aktion Begegnung» passt durchaus ins Konzept landesweiter Veranstaltungen. Sie wird von uns ausdrücklich begrüsst, kann sie doch dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis unter den Sprach- und Kulturgruppen zu fördern, ein Anliegen, das in einer Willensnation wie der unsrigen von grösster Bedeutung ist. Aktionen dieser Art müssen indessen spontan entstehen, und sie sind der Initiative einzelner Gruppen zu überlassen. Eine Vermittlungsstelle sollte sich deshalb erübrigen. Hinge- gen wird später zu prüfen sein, ob eine Auskunftsstelle angezeigt wäre, die über die Aktionen informieren könnte. Gegebenenfalls würde diese Aufgabe der Organisation, die die 700-Jahrfeiern betreut, übertragen. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt. #ST# 87.374 Interpellation Rechsteiner AKW. Risiken beim Betrieb Centrales nucléaires. Réexamen des risques Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1987 Nach Tschernobyl und aufgrund der inzwischen gewonne- nen Erkenntnisse drängt es sich auch für die Bundesbehör- den auf, die Risiken beim Betrieb der schweizerischen Atomkraftwerke neu zu überdenken. Ich ersuche den Bun- desrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:

1. In der Wissenschaft wird postuliert, dass aufgrund der Umweltkatastrophen der letzten Zeit die Risikophilosophie, auf der die moderne Technologie aufgebaut ist, grundle- gend neu überprüft werden müsse (vgl. z. B. Prof. Binswan-

18. Dezember 1987 N 1889 Interpellation Rechsteiner ger gemäss «NZZ» vom 31.12.86). Bei den Risiken müsse zwischen kleinen Unfällen mit grosser Frequenz und gros- sen Unfällen mit kleiner Frequenz unterschieden werden. Während bei den ersten mit Sicherheitsvorschriften und -vorkehren operiert werden könne, müsse bei den zweiten das Restrisiko überhaupt vermieden werden, wenn nicht die Zerstörung ganzer Oekosysteme und die Vernichtung von Bevölkerungsgruppen in Kauf genommen werden solle. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls könne bei Grossri- siken somit nicht als Massstab dienen. Was hält der Bundesrat von diesen Erkenntnissen? Ist er bereit, den Sicherheitsbegriff und das sogenannte «akzepta- ble Risiko», wie sie z. B. im Bericht der GPK des Nationalra- tes zur Sicherheit der Kernkraftwerke vom 14. Novem- ber 1980 und der Stellungnahme des Bundesrates vom T.Januar 1981 umschrieben werden, im Lichte der neuen Erkenntnisse grundsätzlich neu zu überdenken?

2. Ein Kernschmelzunfall ist prinzipiell auch bei Schweizer Atomkraftwerken möglich (vgl. Antwort des Bundesrates auf die dringlichen Interpellationen Tschernobyl). Lässt man die Eintrittswahrscheinlichkeit ausser acht: Von welchem Scha- densausmass ist bei einem Kernschmelzunfall in einem Schweizer AKW im schlimmsten Fall (nämlich wenn der Druckbehälter versagt) auszugehen? Wieviel Radioaktivität kann im schlimmsten Fall austreten?

3. Offenbar sind auch für die Schweizer AKW Risikoanaly- sen erarbeitet worden. Von wem und von wann stammen sie (für welche Werke)? Ist der Bundesrat bereit, sie öffentlich zugänglich und damit diskutierbar zu machen (wie dies z. B. in der Bundesrepublik Deutschland geschehen ist und ge- schieht)?

4. Besondere Probleme stellen sich beim AKW Mühleberg. Dieses weist noch ein sogenanntes Mark l-System auf, wel- ches gemäss amerikanischen Studien den heutigen Anfor- derungen in keiner Weise mehr genüge (vgl. die Verweise in der Wochenzeitung vom 13. Februar 1987). Teilt der Bun- desrat die Auffassung, dass das AKW Mühleberg die Bewilli- gungsvoraussetzungen im Sinne von Artikel 5ff. Atomgesetz nicht mehr erfüllt und diese deshalb zu widerrufen ist? Texte de l'interpellation du 19 mars 1987 A la suite de l'accident de Tchernobyl et vu les enseigne- ments qui en ont été tirés entre-temps, il s'impose, pour les autorités fédérales également, de procéder à une nouvelle évaluation des risques inhérents à l'exploitation des cen- trales nucléaires suisses. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1. A la suite des catastrophes écologiques de ces derniers temps, les milieux scientifiques demandent que l'on revoie à fond la théorie du risque sur laquelle se fonde la technologie moderne (cf. p. ex. le prof. Binswanger, NZZ du 31.12.86). En matière de risque, il faut à leur avis distinguer entre les petits incidents qui se produisent fréquemment et les acci- dents graves qui sont rares. Alors que sous les premiers, des prescriptions et mesures de sécurité suffisent, pour les seconds, il faut éviter tout risque résiduel, si l'on ne veut pas se résigner à assister à la destruction d'écosystèmes entiers et à l'anéantissement d'une partie de la population. S'agis- sant de risques, la probabilité d'un tel accident ne doit pas servir de critère, disent encore ces mêmes milieux. Que pense le Conseil fédéral de ces constatations? Est-il prêt, à la lumière des nouvelles connaissances acquises, à revoir fondamentalement la notion de sécurité et ce qu'on appelle les «risques acceptables», tels qu'ils sont définis, par exemple, dans le rapport de la Commission de gestion du Conseil national du 14 novembre 1980 sur la sécurité des centrales nucléaires et dans l'avis du Conseil fédéral du 7 janvier 1981?

2. En principe, un accident avec fusion du coeur du réacteur peut également se produire dans les centrales nucléaires suisses (cf. la réponse du Conseil fédéral aux interpellations urgentes concernant Tchernobyl). Faisons abstraction de la probabilité d'un tel accident: quelle serait, dans le pire des cas (à savoir si la cuve de pression venait à céder), l'ampleur des dommages en cas d'accident avec fusion du coeur du réacteur dans une centrale nucléaire suisse? Quelle serait, dans ce cas, la quantité de radioactivité qui pourrait s'é- chapper?

3. Apparemment, on a également élaboré des analyses des risques pour les centrales nucléaires suisses. Qui les a faites et de quand datent-elles (pour quelles centrales)? Le Conseil fédéral est-il prêt à les rendre accessibles au public, afin qu'on puisse en discuter (comme cela s'est fait et se fait encore en République fédérale d'Allemagne, par exemple)?

4. La centrale de Muhleberg pose des problèmes particu- liers. Elle a encore été conçue selon le système Mask I qui, selon des études faites aux Etats-Unis, ne répondent d'au- cune façon aux exigences actuelles (cf. les références citées dans la Wochenzeitung du 13.2.1987). Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas, lui aussi, que la centrale nucléaire de Muhleberg ne remplit plus les conditions d'autorisation au sens des articles 5 et suivants de la loi sur l'énergie atomi- que et qu'il convient par conséquent de révoquer cette autorisation? Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Braunschweig, Euler, Lanz, Leuenberger-Solo- thurn, Mauch, Morf, Neukomm, Stamm Walter, Uchtenha- gen (11) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987

1. Sicherheitsbegriff und akzeptables Risiko Es ist fragwürdig, schwere Unfälle mit geringer Eintretens- wahrscheinlichkeit grundsätzlich anders zu gewichten als kleine Unfälle mit hoher Wahrscheinlichkeit. Es muss das Ziel jeder Gesellschaft sein, die Risiken insgesamt möglichst gering zu halten. Angesichts des Umständes, dass bei Unfäl- len im Strassenverkehr, am Arbeitsplatz und im Haushalt jährlich viel mehr Menschen sterben als in natürlichen oder durch menschliche Aktivitäten hervorgerufenen Katastro- phen, würde es eine Geringschätzung des Lebens bedeuten, wenn kleine Unfälle mit hoher Frequenz als weniger gravie- rend betrachtet würden als grosse Unfälle mit geringer Frequenz. Trotz der Möglichkeit katastrophaler Unfälle ver- langt niemand, es sei auf Staudämme und grosse Verkehrs- flugzeuge zu verzichten oder es müssten alle Häuser gegen schwere Erdbeben und Flugzeugabsturz geschützt werden, weil solche Ereignisse zwar nicht für unmöglich, aber für zu unwahrscheinlich gehalten werden. Dabei ist nicht zu ver- kennen, dass das Risiko bei der Kernenergienutzung unter anderem wegen der Langzeitwirkung der radioaktiven Ver- Strahlung eine besondere Dimension aufweist. Im übrigen lassen die heutigen Kenntnisse über die denkbaren Folgen eines Unfalls in den bei uns verwendeten Kernkraftwerken den Schluss zu, dass auch im schlimmsten Fall nicht «die Zerstörung ganzer Oekosysteme und die Vernichtung von Bevölkerungsgruppen» in Kauf genommen werden muss. Weil der Eintritt eines schweren Unfalls nicht völlig ausge- schlossen werden kann, besteht in der Umgebung der schweizerischen Kernkraftwerke eine Notfallorganisation. Deren Ziel ist der Schutz der Bevölkerung derart, dass bei einem Unfall keine akuten Strahlenschäden an Personen auftreten können. Wird dieses Ziel erreicht, ist auch keine medizinische Versorgung einer grossen Anzahl erkrankter Personen notwendig. Die Kosten dieser Notfallorganisation fallen gegenüber den übrigen Kosten einer Kernanlage nicht ins Gewicht. Aufgrund von Aufträgen der eidgenössischen Räte erarbei- ten die Sicherheitsbehörden des Bundes einen Bericht über die Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke. Auch im Rahmen der Energieszenarien, welche die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Konsequenzen eines Ausstiegs der Schweiz aus der Kernenergie darlegen sollen, werden die Risiken der verschiedenen Energietechniken untersucht.

Interpellation Petitpierre 1890 N 18 décembre 1987 Ferner wird die Totalrevison des Atomgesetzes vorbereitet. Die eidgenössischen Räte werden daher demnächst Gele- genheit haben, die Risikofrage einlässlich zu diskutieren.

2. Schadensausmass eines schweren Kernkraftwerkunfalles Für keinen der heute weltweit eingesetzten Leistungsreakto- ren kann absolut ausgeschlossen werden, dass infolge eines schweren Unfalls ein Teil seines Inventars an radioak- tiven Stoffen freigesetzt wird. Der Bundesrat hat bereits in seinen Antworten auf die dringlichen Interpellationen zum Ereignis Tschernobyl im Juni 1986 darauf hingewiesen, dass bei den in unserem Land eingesetzten Reaktoren aufgrund ihrer Bauweise, ihren Eigenschaften und den Sicherheitssy- stemen schwere Unfälle nicht nur sehr unwahrscheinlich sind, sondern auch eine geringere Freisetzung von Aktiv- stoffen selbst bei beschädigtem Reaktor-Containment erwarten lassen als im Falle Tschernobyl. Aufgrund von Risikostudien kann abgeschätzt werden, dass im ungünstig- sten Fall neben hundert Prozent der radioaktiven Edelgase auch einige Prozente des Inventars an Jod und Cäsium in die Umgebung abgegeben werden.

3. Probabilistische Risikoanalysen Für die Kernkraftwerke Beznau, Gösgen und Leibstadt wur- den probabilistische Risikoanlysen (PRÄ) durchgeführt bzw. befinden sich in der Abschlussphase; für das Kernkraftwerk Mühleberg wurde damit begonnen. Diese Risikoanalysen wurden im Auftrag und auf Kosten der Betreiber erarbeitet, die somit auch über ihre Verbreitung verfügen. Lediglich die Sicherheitsbehörden haben Einsicht in die entsprechenden Unterlagen. Solche Analysen können Anhaltspunkte geben über Verbes- serungsmöglichkeiten und, obwohl mit grossem Streube- reich, über die etwaige Grössenordnung des mit dem Betrieb eines Kernkraftwerkes verbundenen Risikos. Weltweit wurden bis heute nur für eine relativ kleine Anzahl von Kernkraftwerken Risikoanalysen durchgeführt. Die ersten grossen Analysen (Rasmussenstudie in den USA, deutsche Risikostudie) hatten eher Forschungscharakter, nämlich die Abschätzung des mit dem Betrieb einer grösse- ren Anzahl von Kernkraftwerken verbundenen Risikos. Not- wendigerweise mussten sie auf ausgewählten, als typisch beurteilten Anlagen basieren. So liegen in der Bundesrepu- blik Deutschland keine Analysen vor für andere Werke als das für die erwähnte Risikostudie ausgewählte Kernkraft- werk Biblis B. Die schweizerischen Risikostudien sind nicht in einer zur Veröffentlichung geeigneten Form vorhanden, da sie nicht zu diesem Zweck vorbereitet wurden. Unter anderem spre- chen auch Gründe des Sabotageschutzes gegen die Veröf- fentlichung von Detailinformationen.

4. Mark l-Containment des Kernkraftwerkes Mühleberg Weltweit stehen 36 Kernkraftwerke mit Mark l-Containment in Betrieb. Es gibt keine amerikanischen Studien, aus wel- chen hervorgeht, dass Anlagen mit dem Mark l-Containment den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen. Weder in den USA noch in anderen Ländern steht ein Widerruf der Betriebsbewilligung zur Diskussion. Ueber das Verhalten des Mark l-Containments bei schweren Unfällen liegen bisher nur vereinzelte Studien für ausländi- sche Anlagen vor. Deren Uebertragbarkeit auf das Kernkraft- werk Mühleberg ist aber kaum gegeben, da dessen Contain- ment nicht nur eine grössere Speicherfähigkeit aufweist, sondern auch noch von einem wirksamen sekundären Con- tainment umschlossen ist. Wesentlich für einen sicheren Betrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg ist der Nachweis, dass das Containment selbst im Falle eines Rohrbruchs einer Hauptleitung des Reaktor- kühlsystems die in Form von Dampf und heissem Wasser freiwerdende Energie aufnimmt und die radioaktiven Stoffe zurückhält. Dieser Nachweis liegt für das Kernkraftwerk Mühleberg vor und wurde von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen überprüft. Einige im Zusammen- hang mit dem Containment notwendigen Nachrüstungen wurden bereits vor Jahren realisiert. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. #ST# 87.485 Interpellation Petitpierre Creys-Malville. Information über Betriebsunterbruch Creys-Malville. Fuite de sodium et interruption de l'exploitation Wortlaut der Interpellation vom 18. Juni 1987 Kann der Bundesrat das Parlament über folgende Fragen informieren:

1. Ist er der Ansicht, von den zuständigen französischen Behörden rechtzeitig und ausreichend informiert worden zu sein? 2a. Aus welchen Gründen ist der Superphénix zunächst für einige Wochen und danach auf unbestimmte Zeit abge- schaltet worden? 2b. Warum war die Information der französischen Behörden und der Oeffentlichkeit im allgemeinen auf den ersten Blick so konfus und warum kam sie mit so unerklärlicher Verspä- tung? 2c. Unterscheidet sich die Praxis der französischen Behör- den in dieser Sache von derjenigen der deutschen und der schweizerischen Behörden? Wenn ja, welches sind die Gründe dafür? 2d. Hat der Bundesrat im Hinblick auf die erneute Inbetrieb- nahme des Superphénix präzise Garantien erhalten? Wenn nicht, wie gedenkt er dagegen zu opponieren? 3a. Wie ist die Alarmierung im Falle eines nuklearen Störfalls oder eines nuklearen Unfalls zwischen Frankreich und der Schweiz organisiert? 3b. Sind die mit anderen Nachbarländern abgeschlossenen Abkommen und Verfahren ähnlich? Wenn nicht, was sind die Gründe dafür? Texte de l'interpellation du 18 juin 1987 Le Conseil fédéral peut-il informer le Parlement sur les questions suivantes:

1. Le Conseil fédéral estime-t-il avoir été informé en temps utile et suffisamment par les organes français compétents? 2a. Quels sont les motifs pour lesquels l'exploitation de la centrale Superphénix a été interrompue d'abord pour quel- ques semaines, puis pour une durée qui se prolonge? 2b. Pourquoi l'information a-t-elle été donnée aux autorités françaises et au public en général de façon à première vue décousue et avec des délais apparemment inexplicables? 2c. La pratique française en la matière est-elle différente de celle de l'Allemagne et de celle de la Suisse et si oui, pourquoi? 2d. Le Conseil fédéral a-t-il obtenu des garanties précises en vue de la remise en exploitation de Superphénix et si non, comment entend-il s'opposer à cette remise en exploita- tion? 3a. Comment l'alarme en cas d'incident ou d'accident dans une installation nucléaire est-elle organisée entre la France et la Suisse? 3b. Les accords et les procédures avec d'autres pays sont-ils semblables et si non, pour quelles raisons? Mitunterzeichner-Cosignataires: Eggly, Longet, Rebeaud (3)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Rechsteiner AKW. Risiken beim Betrieb Interpellation Rechsteiner Centrales nucléaires. Réexamen des risques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1987 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 87.374 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.12.1987 - 08:00 Date Data Seite 1888-1890 Page Pagina Ref. No 20 016 029 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.