Erwägungen (3 Absätze)
E. 9 Oktober 1987
N
1441
Motion Dirren
erstatten und zusätzliche Massnahmen vorzuschlagen. Die
Ausarbeitung eines gesonderten Berichtes drängt sich vor-
erst nicht auf. Da sich die Stossrichtung der Motion jedoch
mit den Absichten des Bundesrates deckt, ist er bereit, den
Vorstoss in Form eines Postulates entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Müller-Meilen: Meine Motion zur Verbesserung des Einver-
nehmens zwischen den Sprachregionen ist seinerzeit von
90 Ratsmitgliedern aller Fraktionen und Sprachregionen
unterzeichnet worden, was wohl zeigt, dass es sich um ein
aktuelles und gewichtiges Anliegen handelt.
Man kann sich fragen, ob man sich mit der Umwandlung in
ein Postulat einverstanden erklären soll, nachdem die
Motion von einer Mehrheit des Rates getragen wird. Ich
habe es getan, weil es mir in erster Linie um die Sache geht
und der Bundesrat ausdrücklich versichert hat, dass er im
Zusammenhang mit der Revision des Sprachenartikels auch
die aufgeworfenen Probleme des Einvernehmens und der
Mundartwelle behandeln wolle. Nächste Woche wird zudem
auf Schloss Lenzburg eine Tagung mit der SRG stattfinden,
an der die Mundartprobleme als Verständigungsprobleme
auch drankommen. Ich hoffe, dass die SRG die Besorgnis
des Parlamentes über die Auswirkungen der Mundartwelle
auf das gegenseitige Einvernehmen zur Kenntnis nimmt und
ernsthaft nach Korrekturen sucht.
Ein weiterer Gedanke zur Förderung des Einvernehmens im
Jubiläumsjahr 1991 ist mit der Aktion «Begegnung» lanciert
worden. Diese soll in diesem Zusammenhang hier auch
angeführt werden.
Ich vertraue auf Herrn Bundesrat Cotti, dass die Umwand-
lung in ein Postulat der Ernsthaftigkeit keinen Abbruch tun
wird, mit der der Bundesrat und die Bundesverwaltung den
Vorstoss behandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
#ST# 87.397
Motion Dirren
Jugend und Sport.
Revision des Bundesgesetzes
Loi encourageant la gymnastique
et les sports. Révision
Wortlaut der Motion vom 20. März 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Teilre-
vision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen
und Sport vom 17. März 1972 und die einschlägigen Verord-
nungen vorzulegen.
Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes und Artikel 15 der Verord-
nung zum BG über die Förderung von Turnen und Sport
vom 26. Juni 1972 sind zu ändern und die Herabsetzung des
Minimalalters von bisher 14 auf 12 Jahre festzulegen. Des
weiteren ist die gesamte Entschädigungsfrage der Leiter,
der Bundesbeiträge, der Kursgelder usw. zu prüfen und dem
heutigen Stand anzupassen.
Texte de la motion du 20 mars 1987
Le Conseil fédéral est prié de présenter au Parlement une
révision partielle de la loi fédérale du 17 mars 1972 encoura-
geant la gymnastique et les sports et des ordonnances y
relatives.
L'article 7, alinéa 1, de la loi susmentionnée ainsi que l'arti-
cle 15 de l'ordonnance du 26 juin 1972 seront modifiés de
manière à ramener l'âge minimum requis de 14 à 12 ans. En
outre, les indemnités des moniteurs et des participants, les
contributions de la Confédération, etc., seront réexaminées
et adaptées aux conditions actuelles.
Mitunterzeichner- Cosignataires: Aregger, Camenzind, de
Chastonay, Cotti, Darbellay, Engler, Fischer-Sursee, Hess,
Humbel, Ogi, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnyder-Bern, Sei-
ler, Vannay, Ziegler
(16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Förderung von Turnen und Sport ist gemäss dem
Zweckartikel des eingangs erwähnten Gesetzes im Interesse
der Entwicklung der Jugend, der Volksgesundheit und der
körperlichen Leistungsfähigkeit zu unterstützen. Es ist
Sache des Bundes, den freiwilligen, ergänzenden Turn- und
Sportunterricht zu fördern, die Kantone für den ausreichen-
den Schulsport verantwortlich zu machen und den Verbän-
den die aktiv Sporttreibenden nach dem 20. Altersjahr zu
überlassen. Alle Verantwortlichen dieser drei Stufen teilen
sich heute in der Aus- und Fortbildung der Leiter und
Aktiven und übernehmen deren Entschädigung. Der Bund
zeichnet grundsätzlich verantwortlich für die Leitung und
Finanzierung der Institution Jugend und Sport, und die
Kantone werden aufgrund ihrer Finanzkraft zur Kostenbetei-
ligung herangezogen.
Heute stellen Turnlehrer in den Schulen sowie verantwortli-
che Jugend- und Sportleiter immer wieder fest, dass die
technischen, taktischen Grundlagen füreinen späteren Brei-
ten- oder Spitzensport bereits in den frühen Jugendjahren
erworben werden müssten. Dafür reicht der wöchentliche
dreistündige obligatorische Schulturnunterricht nicht aus.
Daraus entwickelt sich die Forderung, dass Jugendliche
heute bereits mit 12 statt wie bisher mit 14 Jahren von der
Organisation J + S erfasst werden müssen. Das längere
Verweilen in der gleichen Struktur J + S würde sich sicher
nur vorteilhaft auf die Jugendlichen auswirken.
Die Herabsetzung des Eintrittsalters auf 12 Jahre würde
ungefähr Mehrkosten von etwa 20 Millionen Franken verur-
sachen. Dies scheint mir jedoch bezogen auf den Zweckarti-
kel und andere vergleichbare Zahlen im Sozialbereich als
Präventivmassnahme durchaus gerechtfertigt. Zurzeit läuft
im Kanton Zürich ein Versuch, Jugendliche bereits ab
E. 12 bis 20 Jahre festzulegen. Gleichzeitig sind auch neue Disziplinen eingehend zu prüfen und in die Liste aufzu- nehmen. Die J + S Leiter arbeiten zum Grossteil ehrenamtlich. Die gesamte Entschädigungsfrage ist neu zu überprüfen, und die Ansätze der finanziellen Leistungen und Kursgelder sind den heutigen Verhältnissen anzupassen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 mai 1987 Die Motion beinhaltet zwei Schwerpunkte, die differenziert zu beurteilen sind. Einerseits wird die gesamte Entschädi- gungsfrage angesprochen, andererseits wird eine Herabset- zung des Minimalalters von 14 auf 12 Jahre beantragt.
1. Entschädigungsfrage: Jugend + Sport ist das zentrale Förderungswerk des Bundes im Bereich von Turnen und Sport. Die Grundlagen dazu wurden im Bundesgesetz von
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Müller-Meilen Einvernehmen zwischen den Sprachregionen Motion Müller-Meilen Bonne intelligence entre les régions linguistiques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1987 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung
E. 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 87.327 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.10.1987 - 08:00 Date Data Seite 1440-1441 Page Pagina Ref. No 20 015 759 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Motion Müller-Meilen 1440 N 9 octobre 1987 Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 87.327 Motion Müller-Meilen Einvernehmen zwischen den Sprachregionen Bonne intelligence entre les régions linguistiques Wortlaut der Motion vom 9. März 1987 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten einen Bericht über den Stand der Kommunikation und des Einvernehmens zwischen den verschiedenen Sprachregio- nen zu erstatten und Massnahmen vorzuschlagen, um Hin- dernisse der Verständigung, wie beispielsweise die über- handnehmende Verwendung der Mundart nicht zuletzt in den nationalen elektronischen Medien der deutschen Schweiz, abzubauen und die bessere Kenntnis der ändern Landessprachen und ihrer Kulturen zu fördern. Texte de la motion du 9 mars 1987 Le Conseil fédéral est prié de remettre à l'Assemblée fédé- rale un rapport sur la situation actuelle quant à la communi- cation et à la bonne intelligence entre les régions linguis- tiques. Il est également invité à proposer des mesures visant d'une part à réduire les obstacles entravant la compréhen- sion réciproque telle l'utilisation excessive des dialectes, notamment dans les médias électroniques de Suisse alle- mande et tendant d'autre part à encourager une meilleure connaissance des langues nationales et des cultures qui y sont rattachées. Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Aubry, Auer, Bas- ler, Bäumlin, Bircher, Blocher, Bonnard, Bonny, Bratschi, Bühler-Tschappina, Bundi, Camenzind, Cantieni, Cevey, de Chastonay, Cincera, Clivaz, Columberg, Deneys, Dirren, Dubois, Dünki, Dupont, Eggenberg-Thun, Eggly-Genève, Eisenring, Eppenberger-Nesslau, Fankhauser, Fehr, Feigen- winter, Fierz, Fischer-Hägglingen, Flubacher, Frey, Giger, Giudici, Grassi, Grendelmeier, Mari, Hösli, Houmard, Jean- neret, Keller, Kohler, Kühne, Landoli, Leuenberger Moritz, Longet, Lüchinger, Maeder-Appenzell, Martin, Massy, Meyer-Bern, Mühlemann, Müller-Bachs, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Oester, Ott, Perey, Pfund, Pidoux, Revaclier, Rime, Röthlin, Rutishauser, Sager, Savary-Vaud, Schmidhalter, Schule, Spalti, Stamm Judith, Steffen, Stucky, Tschuppert, Uhlmann, Vannay, Villiger, Wanner, Weber Leo, Weber Monika, Weber-Arbon, Wellauer, Wick, Widmer, Ziegler, Zwingli, Zwygart (90) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Zusammenleben und das Einvernehmen der verschie- denen Sprachregionen der Schweiz ist in den letzten Jahren zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. Die Kenntnis der ändern Landessprachen geht zurück, und auch die Zahl der persönlichen Kontakte und Freundschaften über die Sprachgrenzen hinweg ist rückläufig. Vor allem in den Fra- gen des Umweltschutzes und der Verkehrspolitik lassen sich erhebliche Meinungsdifferenzen feststellen. Die welt- weite Mobilität und die zunehmende Bedeutung der Kom- munikation und des Kulturaustausches über die Landes- grenzen hinweg ersetzt nicht selten die Hinwendung zu den Kulturen anderer Sprachregionen im nationalen Bereich. Ein erhebliches zusätzliches Hindernis bildet die wachsende Verwendung der Mundart in den Schulen und elektroni- schen Medien der deutschen Schweiz. Sie ist kaum mit der Konzessionsbestimmung zu vereinbaren, dass die SRG «die nationale Einheit und Zusammenarbeit stärken» solle. Eine aktuelle Bestandesaufnahme über den Stand des Kul- turaustausches und des Einvernehmens zwischen den Sprachregionen, über den möglichen Abbau von Hindernis- sen und den wünschbaren Ausbau der Kontaktmöglichkei- ten und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses im staatspolitischen Interesse ist deshalb wünschbar. Eine sol- che fundierte Grundlage soll Ausgangspunkt eines offenen Dialogs zwischen den Sprachregionen sein und Initiativen und Massnahmen zum Abbau von Hindernissen auslösen. Der internationale Kulturaustausch soll dadurch nicht geschmälert werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1987 Das Zusammenleben und das Einvernehmen der verschie- denen Sprachregionen bilden ein wichtiges Element unse- res Bundesstaates. Die Mechanismen der gegenseitigen Durchdringung und die Vermeidung von Entfremdung und Isolation der verschiedenen Kulturen und Sprachen in der Schweiz sind für die Wahrung der staatlichen Integrität unseres Landes entscheidend. Die vorliegende Motion greift also ein Thema von grosser staatspolitischer Bedeutung auf, zu dem sich der Bundesrat bereits bei verschiedenen Gele- genheiten äussern konnte. So ist insbesondere hinzuweisen auf das Postulat des Nationalrates vom 20. April 1978 «Sprachliche Minderheiten» (Delamuraz), auf das Postulat des Nationalrates vom 18. März 1983 «Erhaltung des Sprachfriedens. Bericht», auf die Einfachen Anfragen Chri- stinat vom 18. Dezember 1985 «Schweizerdeutsch und Hochdeutsch» und Bauer vom 20. Juni 1986 «Schwyzer- dütsch. Befürchtungen der Société pédagogique romande» sowie auf die Motion 85.516 «Rätoromanische Sprache. Erhaltung» (N 4. Oktober 1985, Bundi; S 17. Juni 1986). Alle diese Vorstösse lösten Massnahmen aus. Im Rahmen des Geschäftsberichtes 1980 erstattete der Bundesrat aus- führlich über die Erfüllung des Postulates Delamuraz Bericht. Im Oktober 1983 beauftragte er den Schweizeri- schen Nationalfonds mit der Durchführung eines Nationalen Forschungsprogramms mit dem Titel «Kulturelle Vielfalt und nationale Identität» (NFP 21); in den Antworten auf die Ein- fachen Anfragen Christinat und Bauer wurde eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen vor allem im Bildungs- und Medienbereich angekündigt, und die Motion «Rätoromani- sche Sprache. Erhaltung» bedeutet einen verbindlichen Auf- trag zur Revision von Artikel 116 der Bundesverfassung. Diese Gelegenheit will der Bundesrat nutzen, um über die vorhandenen Probleme und die bisherigen Massnahmen umfassend Bericht zu erstatten sowie die sprachlich-kultu- rellen Anliegen aller Sprach- und Kulturgemeinschaften unseres Landes zu fördern und zu stärken. Das Departement des Innern hat bereits eine Expertenkommission zur Vorbe- reitung der Revision von Artikel 116 BV eingesetzt. Dieses Gremium hat den Auftrag, die sich in diesem Zusammen- hang stellenden juristischen, sprachwissenschaftlichen und geschichtlichen Fragen abzuklären und Vorschläge für all- fällige besondere Untersuchungen zu unterbreiten. Einzelne der hiefür notwendigen Grundlagen wird das NPF 21 liefern können, in dessen Rahmen verschiedene, das Anliegen des Motionärs aufgreifende Forschungsprojekte vergeben wur- den und die in Kontakt mit der in der Expertengruppe des Nationalfonds vertretenen Bundesverwaltung ausgeführt werden. Sind zusätzliche Abklärungen notwendig, können diese über die Ressortforschung vorgenommen werden. Die Botschaft zur geplanten Verfassungsrevision wird dem Bundesrat wie erwähnt Gelegenheit bieten, gestützt auf die bereits vorhandenen oder noch zu erwartenden Untersu- chungsergebnisse im Sinne der vorliegenden Motion über den Stand der Kommunikation und des Einvernehmens zwischen den verschiedenen Sprachregionen Bericht zu
9. Oktober 1987 N 1441 Motion Dirren erstatten und zusätzliche Massnahmen vorzuschlagen. Die Ausarbeitung eines gesonderten Berichtes drängt sich vor- erst nicht auf. Da sich die Stossrichtung der Motion jedoch mit den Absichten des Bundesrates deckt, ist er bereit, den Vorstoss in Form eines Postulates entgegenzunehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Müller-Meilen: Meine Motion zur Verbesserung des Einver- nehmens zwischen den Sprachregionen ist seinerzeit von 90 Ratsmitgliedern aller Fraktionen und Sprachregionen unterzeichnet worden, was wohl zeigt, dass es sich um ein aktuelles und gewichtiges Anliegen handelt. Man kann sich fragen, ob man sich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden erklären soll, nachdem die Motion von einer Mehrheit des Rates getragen wird. Ich habe es getan, weil es mir in erster Linie um die Sache geht und der Bundesrat ausdrücklich versichert hat, dass er im Zusammenhang mit der Revision des Sprachenartikels auch die aufgeworfenen Probleme des Einvernehmens und der Mundartwelle behandeln wolle. Nächste Woche wird zudem auf Schloss Lenzburg eine Tagung mit der SRG stattfinden, an der die Mundartprobleme als Verständigungsprobleme auch drankommen. Ich hoffe, dass die SRG die Besorgnis des Parlamentes über die Auswirkungen der Mundartwelle auf das gegenseitige Einvernehmen zur Kenntnis nimmt und ernsthaft nach Korrekturen sucht. Ein weiterer Gedanke zur Förderung des Einvernehmens im Jubiläumsjahr 1991 ist mit der Aktion «Begegnung» lanciert worden. Diese soll in diesem Zusammenhang hier auch angeführt werden. Ich vertraue auf Herrn Bundesrat Cotti, dass die Umwand- lung in ein Postulat der Ernsthaftigkeit keinen Abbruch tun wird, mit der der Bundesrat und die Bundesverwaltung den Vorstoss behandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 87.397 Motion Dirren Jugend und Sport. Revision des Bundesgesetzes Loi encourageant la gymnastique et les sports. Révision Wortlaut der Motion vom 20. März 1987 Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Teilre- vision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport vom 17. März 1972 und die einschlägigen Verord- nungen vorzulegen. Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes und Artikel 15 der Verord- nung zum BG über die Förderung von Turnen und Sport vom 26. Juni 1972 sind zu ändern und die Herabsetzung des Minimalalters von bisher 14 auf 12 Jahre festzulegen. Des weiteren ist die gesamte Entschädigungsfrage der Leiter, der Bundesbeiträge, der Kursgelder usw. zu prüfen und dem heutigen Stand anzupassen. Texte de la motion du 20 mars 1987 Le Conseil fédéral est prié de présenter au Parlement une révision partielle de la loi fédérale du 17 mars 1972 encoura- geant la gymnastique et les sports et des ordonnances y relatives. L'article 7, alinéa 1, de la loi susmentionnée ainsi que l'arti- cle 15 de l'ordonnance du 26 juin 1972 seront modifiés de manière à ramener l'âge minimum requis de 14 à 12 ans. En outre, les indemnités des moniteurs et des participants, les contributions de la Confédération, etc., seront réexaminées et adaptées aux conditions actuelles. Mitunterzeichner- Cosignataires: Aregger, Camenzind, de Chastonay, Cotti, Darbellay, Engler, Fischer-Sursee, Hess, Humbel, Ogi, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnyder-Bern, Sei- ler, Vannay, Ziegler (16) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Förderung von Turnen und Sport ist gemäss dem Zweckartikel des eingangs erwähnten Gesetzes im Interesse der Entwicklung der Jugend, der Volksgesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit zu unterstützen. Es ist Sache des Bundes, den freiwilligen, ergänzenden Turn- und Sportunterricht zu fördern, die Kantone für den ausreichen- den Schulsport verantwortlich zu machen und den Verbän- den die aktiv Sporttreibenden nach dem 20. Altersjahr zu überlassen. Alle Verantwortlichen dieser drei Stufen teilen sich heute in der Aus- und Fortbildung der Leiter und Aktiven und übernehmen deren Entschädigung. Der Bund zeichnet grundsätzlich verantwortlich für die Leitung und Finanzierung der Institution Jugend und Sport, und die Kantone werden aufgrund ihrer Finanzkraft zur Kostenbetei- ligung herangezogen. Heute stellen Turnlehrer in den Schulen sowie verantwortli- che Jugend- und Sportleiter immer wieder fest, dass die technischen, taktischen Grundlagen füreinen späteren Brei- ten- oder Spitzensport bereits in den frühen Jugendjahren erworben werden müssten. Dafür reicht der wöchentliche dreistündige obligatorische Schulturnunterricht nicht aus. Daraus entwickelt sich die Forderung, dass Jugendliche heute bereits mit 12 statt wie bisher mit 14 Jahren von der Organisation J + S erfasst werden müssen. Das längere Verweilen in der gleichen Struktur J + S würde sich sicher nur vorteilhaft auf die Jugendlichen auswirken. Die Herabsetzung des Eintrittsalters auf 12 Jahre würde ungefähr Mehrkosten von etwa 20 Millionen Franken verur- sachen. Dies scheint mir jedoch bezogen auf den Zweckarti- kel und andere vergleichbare Zahlen im Sozialbereich als Präventivmassnahme durchaus gerechtfertigt. Zurzeit läuft im Kanton Zürich ein Versuch, Jugendliche bereits ab 12 Jahren den Jugend- und Sporttreibenden von 14 bis 20 Jahren gleichzustellen. Dadurch können diese an J + S Fachkursen und Sportlagern teilnehmen, und der Kanton übernimmt die Mehrkosten. Die Sportorganisationen begrüssen anscheinend dieses Vorgehen. Im Kanton Bern werden ähnliche Bestrebungen geprüft. Ebenfalls halten neueste Untersuchungen fest, dass Sport für Jugendliche heute die sinnvollste Freizeitbeschäftigung ist und einen massgeblichen Beitrag zur Gesamterziehung und zum Gesundheitsverhalten leistet. Es wird für finanzmittelstarke und vor allem finanzschwache Kantone jedoch nicht mög- lich sein, ähnliche Vorkehren zu treffen. J + S ist und bleibt Sache des Bundes, und deshalb ist das J + S Alter neu auf 12 bis 20 Jahre festzulegen. Gleichzeitig sind auch neue Disziplinen eingehend zu prüfen und in die Liste aufzu- nehmen. Die J + S Leiter arbeiten zum Grossteil ehrenamtlich. Die gesamte Entschädigungsfrage ist neu zu überprüfen, und die Ansätze der finanziellen Leistungen und Kursgelder sind den heutigen Verhältnissen anzupassen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 mai 1987 Die Motion beinhaltet zwei Schwerpunkte, die differenziert zu beurteilen sind. Einerseits wird die gesamte Entschädi- gungsfrage angesprochen, andererseits wird eine Herabset- zung des Minimalalters von 14 auf 12 Jahre beantragt.
1. Entschädigungsfrage: Jugend + Sport ist das zentrale Förderungswerk des Bundes im Bereich von Turnen und Sport. Die Grundlagen dazu wurden im Bundesgesetz von
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Müller-Meilen Einvernehmen zwischen den Sprachregionen Motion Müller-Meilen Bonne intelligence entre les régions linguistiques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1987 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 87.327 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.10.1987 - 08:00 Date Data Seite 1440-1441 Page Pagina Ref. No 20 015 759 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.