Erwägungen (2 Absätze)
E. 19 décembre 1986
fekts auseinander. Zielsetzung ist es, vorerst die notwendi-
gen Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen. Die daraus
resultierenden Massnahmen müssen anschliessend im Rah-
men von internationalen Vereinbarungen weltweit durchge-
setzt werden. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass entspre-
chende internationale Verhandlungen zügig in die Wege
geleitet werden.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit leistet die
Schweiz auch einen direkten Beitrag zur Verminderung der
Waldzerstörung in den Tropen. Einerseits unterstützt sie
Anstrengungen, welche zur Steigerung der landwirtschaftli-
chen Erträge und damit zur Reduzierung der waldzerstöreri-
schen Wanderfeldwirtschaft beitragen. Andererseits ist sie
an zahlreichen Projekten beteiligt, die den Schutz von tropi-
schen Waldgebieten und die Durchführung von Aufforstun-
gen beinhalten.
Neben diesen internationalen Bemühungen unternimmt der
Bundesrat auch im nationalen Bereich Anstrengungen zur
Bekämpfung der Ursachen des Treibhauseffektes. Dabei
geht es vor allem um Massnahmen, die darauf abzielen, die
Emissionen aus dem Verbrauch fossiler Brenn- und Treib-
stoffe zu vermindern. So hat der Bundesrat im Bereich der
Energiepolitik die Schaffung eines Energieartikels vorgese-
hen, mit welchem namentlich das Energiesparen verstärkt
und alternative Energien gefördert werden sollen. Der
Energieartikel soll das laufende Energiepolitische Pro-
gramm des Bundes und der Kantone ergänzen und verstär-
ken. Im Bereich der Verkehrspolitik tritt der Bundesrat für
eine verstärkte Förderung des öffentlichen Verkehrs ein, da
dieser energiesparender ist als der private Individualverkehr,
Massnahmen in dieser Richtung sind unter anderem die
«Bahn 2000», Tarifmassnahmen und Fahrplanverdichtun-
gen sowie der Verzicht auf den Weiterausbau des beschlos-
senen Nationalstrassennetzes, wie sie im Luftreinhalte-Kon-
zept des Bundesrates vom 10. September 1986 aufgeführt
sind.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion
Dagegen
offensichtliche Mehrheit
Minderheit
Le président: L'interpellant n'est que partiellement satisfait
de la réponse du Conseil fédéral.
#ST# 86.905
Interpellation Rechsteiner
Asylgesetz. Einhaltung
Loi sur l'asile.
Application stricte du régime actuel
Wortlaut der Interpellation vom 2. Oktober 1986
Am vergangenen Wochenende ist bekanntlich das Refe-
rendum gegen die zweite Asylgesetzrevision (und gegen die
Revision des ANAG) eingereicht worden. Gleichzeitig spre-
chen verschiedene Anzeichen dafür, dass die umstrittene
Revision in einzelnen Teilen Praxis wird oder geworden ist,
ohne dass das formelle Inkrafttreten abgewartet würde.
Ich ersuche den Bundesrat deshalb um Beantwortung fol-
gender Fragen:
1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das geltende
Asylgesetz strikte einzuhalten ist und eine «stille» Vorweg-
nahme der zweiten Asylgesetzrevision durch die Praxis nicht
in Frage kommen kann?
2. In der Praxis ist in den letzten Monaten eine «schlei-
chende Kantonalisierung» (der Befragungen im Sinne der
Artikel 15 und 16 in der Fassung der zweiton Revision des
Asylgesetzes) und ein damit verbundener Abbau des rechtli-
chen Gehörs durch eine extensive Anwendung der Katego-
rie sogenannter «offensichtlich unbegründeter Asylgosu-
che» festzustellen.
a) Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Anwendung
der Fälle sogenannter «offensichtlich unbegründeter Gesu-
che» durch die aus dem Jahr 1984 stammende Delegations-
norm gedeckt sein muss (Artikel 5 und 6 Asylgesetz)?
b) Wie stellt er sich dazu, dass sowohl in der Botschaft vom
6. Juli 1983 wie auch in der parlamentarischen Beratung
abschliessend (vgl. Votum Bundesrat Friedrich) von don
Fällen gemäss Artikel 7a Buchstaben a bis e VO die Rede
war und die Einführung weiterer Ausnahmefälle auf dem
Verordnungsweg als «gar nicht denkbar» bezeichnet wurde
(Votum Frau NR Kopp bei der Begründung des Mehrheits-
antrages)?
c) Teilt der Bundesrat die 1983 vertretene Auffassung, dass
die Kategorie «offensichtlich unbegründeter Asylgesucho»
dort keine Anwendung finden darf, wo die Prüfung der
Flüchtlingseigenschaft Gegenstand des Verfahrens ist, noch
immer?
d) Wie beurteilt er die auf anfangs 1986 neu in Kraft gesetz-
ten Bestimmungen Artikel 7a Buchstaben f bis m AsylVO im
einzelnen? Wie insbesondere die speziell problematischen
Buchstaben f, i und k?
e) Wie beurteilt der Bundesrat die Uebereinstimmung der
neuen Verordnungsbestimmungen mit den Empfohlungen
der UNHCR, insbesondere dem Kapitel Tatbestandsauf-
nahme des UNHCR-Handbuches?
f) Ist der Bundesrat bereit, Artikel 7a Buchstaben f bis m VO
ganz oder teilweise wieder aufzuheben?
3. Am 16. Juni 1986 hat der Genfer Staatsrat die Errichtung
eines Grenztorpavillons auf dem Flughafengelände Cointrin
beschlossen.
a) Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass die Errichtung
des «Centre d'Accueil» faktisch einer Vorwegnahme der im
Zuge der zweiten Asylgesetzrevision beschlossenen Grenz-
toridee gleichkommt?
b) Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass in Genf neu das
Verfahren gemäss Artikel 13 Asylgesetz auf alle Gesuchstel-
ler angewendet wird, die sich ohne reguläre Aufenhalts-
bzw. Einreisebewilligung in der Schweiz aufhalten, obwohl
Artikel 14 Asylgesetz in seiner heute gültigen Fassung das
Verfahren im Inland ausdrücklich für alle in der Schweiz
«befindlichen» Ausländer anordnet, unabhängig davon, ob
sie über eine Anwesenheitsbewilligung verfügen oder nicht?
c) Wie beurteilt der Bundesrat die Freiheitsbeschränkungen,
denen die Gesuchsteller im Pavillon unterworfen worden,
unter dem Gesichtspunkt der persönlichen Freiheit und
Artikel 19 ff. Asylgesetz? Wie wird ein reguläres Vorfahren,
wie der Kontakt mit Hilfswerken und Anwalt gewährleistet?
d) Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die Bestim-
mungen des geltenden Asylgesetzes durch die Behörden
des Kantons Genf eingehalten werden, solange sie in Kraft
sind? In welcher Form?
4. Den Behörden wird vorgeworfen, dass die Ausschaf-
fungshaft im Sinne von Artikel 14 ANAG in der Fassung vom
E. 20 015 067 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
19. Dezember 1986 N 2069 Interpellation Wick #ST# 86.586 Interpellation Wick C02-Anstieg in der Atmosphäre Augmentation de l'anhydride carbonique dans l'atmosphère Wortlaut der Interpellation vom 30. September 1986 Die Geschichte zeigt, dass die Erde und ihre Bewohner schon einige Klimaveränderungen erfahren mussten. In unserer Zeit haben die Menschen nun aber erstmals die Möglichkeit, selber in den Klimaablaufeinzugreifen. Neben den Stichworten «Saurer Regen» und «Zerstörung der Ozonschicht» wird die Problematik des stetigen Anstiegs von Kohlendioxid in der Luft immer aktueller. Durch das Verbrennen von Kohle, Erdöl und Erdgas sowie durch das Abholzen grosser Waldgebiete, insbesondere in den Tro- pen, steigt die Konzentration von Kohlendioxid in unserer Atmosphäre seit Jahrzehnten exponentiell an. Zahlreiche Klimaforscher befürchten, dass dieser CO2-Anstieg zu einer eigentlichen Klimakatastrophe oder Klimarevolution, mit unabsehbaren Folgen für unsere Umwelt, führen kann. Ich erbitte um Auskunft auf folgende Fragen: -Teilt der Bundesrat die Befürchtungen vieler namhafter Wissenschafter, dass der steigende CO2-Gehalt in der Atmo- sphäre zu einer Klimakatastrophe führen wird («Treibhaus- effekt»)?
- Sollten nicht bereits heute korrigierende Massnahmen ein- geleitet werden, damit ein weiterer Anstieg von CO2 in der Luft gebremst und schliesslich zum Stillstand gebracht wer- den kann? -Welche konkreten Massnahmen zur Einschränkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe und zu deren Substitution hat der Bundesrat schon beschlossen, welche zusätzlichen Massnahmen gedenkt er einzuleiten?
- Hat der Bundesrat eine Bundesstelle ausdrücklich mit der Auswertung der entsprechenden Forschungsergebnisse und der Koordination der korrigierenden Massnahmen be- auftragt?
- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass wirkungs- volle Massnahmen gegen einen weiteren Anstieg der CO2- Konzentration in der Atmosphäre nur in internationaler Zusammenarbeit beschlossen werden können? Hat der Bundesrat schon entsprechende Gespräche mit dem Ziel internationaler Zusammenarbeit aufgenommen? Texte de l'interpellation du 30 septembre 1986 Si par le passé la Terre et ses habitants ont déjà connu des modifications climatiques, aujourd'hui l'homme est pour la première fois en mesure d'influer lui-même sur le climat. Aux problèmes des pluies acides et de la destruction de la couche d'ozone vient s'ajouter celui de l'augmentation constante de l'anhydride carbonique dans l'atmosphère, qui prend des proportions toujours plus inquiétantes. Depuis des décennies, la combustion de charbon, de pétrole, de gaz, ainsi que le déboisement de vastes étendues fores- tières, plus particulièrement sous les tropiques, provoquent une augmentation rapide de la concentration de CO2 dans l'atmosphère. De nombreux spécialistes craignent que cette augmentation n'entraîne une véritable catastrophe, voire une révolution climatique, dont les conséquences pour notre environnement seraient incalculables. Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions sui- vantes:
- partage-t-il les craintes des nombreux scientifiques de renom qui estiment que l'augmentation de la concentration de CO2 dans l'atmosphère conduira à une catastrophe cli- matique («effet de serre»)?
- des mesures correctives ne devraient-elles pas être prises dès maintenant, afin de freiner cette augmentation, puis de l'enrayer?
- quelles mesures concrètes a-t-il déjà prises pour limiter la consommation de carburants fossiles et pour leur trouver des produits de substitution? Quelles mesures supplémen- taires compte-t-il adopter? -A-t-il expressément chargé un organisme de l'administra- tion fédérale d'examiner les résultats des recherches entre- prises et de coordonner les mesures correctives?
- N'est-il pas en outre d'avis que seules des mesures prises en collaboraton avec d'autres Etats pourront permettre de lutter efficacement contre l'augmentation de la concentra- tion de C02 dans l'atmosphère? A-t-il déjà entrepris les démarches nécessaires en vue d'une collaboration interna- tionale? Mitunterzeichner - Cosignataires: Gautier, Hari, Jung, Kühne, Landolt, Mauch, Müller-Bachs, Petitpierre, Risi- Schwyz, Schmidhalter (10) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Unsere Atmosphäre reichert sich seit einigen Jahrzehnten mit Kohlendioxid (C02) an. Gründe dafür sind der ständig zunehmende Verbrauch fossiler Brennstoffe und das Abhol- zen grosser Waldgebiete, vornehmlich in den Tropen. In der Wissenschaft hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Anstieg der Kohlendioxid-Konzentration in der Luft zu einer weltweiten Erwärmung führt. Das Kohlendioxid in der Atmo- sphäre vermindert nämlich die Rückstrahlung der zur Erd- oberfläche gelangten Sonnenenergie und wirkt damit ähn- lich wie das Glasdach eines Treibhauses (Treibhauseffekt). Die weltweite Erwärmung wird unabsehbare Klimaverände- rungen nach sich ziehen. Insbesondere sind Störungen bei der Regenverteilung zu befürchten, die sich auf die landwirt- schaftliche Produktion und damit auf die menschliche Ernährung verhängnisvoll auswirken können. Die weltweite Erwärmung wird auch zu einer weiteren Ausdehnung der Dürregebiete führen und im nächsten Jahrhundert die Pol- kappen zum Abschmelzen bringen. Durch das Abschmelzen des Eises würde der Meeresspiegel um etliche Meter anstei- gen. Dadurch würden ausgedehnte küstennahe Gebiete überschwemmt. Gegenmassnahmen müssen deshalb jetzt in internationaler Zusammenarbeit eingeleitet werden. Insbesondere gilt es, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu drosseln und ein weiteres Abholzen der Wälder zu verhindern. Wir dürfen nicht wie beim «Waldsterben» zuwarten, denn die uns dro- hende Klimakatastrophe wird zu riesigen und irreversiblen Schäden führen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Dezember 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 décembre 1986 Der Gehalt der Atmosphäre an Kohlendioxid (CO2) hat in den letzten Jahrzehnten weltweit stark zugenommen. Als Ursache stehen die Verbrennung von fossilen Brenn- und Treibstoffen sowie die Waldzerstörung (insbesondere in den Tropen) im Vordergrund. Die erhöhte CO2-Konzentration behindert die Wärmeabstrahlung der Erde und führt dadurch zu einer Erwärmung der Atmosphäre (sogenannter Treibhauseffekt). Modellrechnungen schätzen, dass bei gleichbleibendem Trend die globale mittlere Jahrestempera- tur bis Mitte des nächsten Jahrhunderts um 1,5 bis 4,5°C ansteigen könnte. Auch schweizerische Hochschulinstitute befassen sich mit der Forschung auf diesem Gebiet und werten die entsprechenden Forschungsergebnisse aus. Sowohl hinsichtlich der Ursachen wie auch der Auswirkun- gen handelt es sich beim Treibhauseffekt um ein globales Problem. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass Lösungen in erster Linie auf internationaler Ebene ange- strebt werden müssen. Die Schweiz ist aktives Mitglied in mehreren internationalen Organisationen, wie zum Beispiel dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und dem Internationalen Rat wissen- schaftlicher Unionen (ICSU). Diese Organisationen setzen sich alle seit längerem mit dem Problem des Treibhausef-
Interpellation Rechsteiner 2070 N 19 décembre 1986 fekts auseinander. Zielsetzung ist es, vorerst die notwendi- gen Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen. Die daraus resultierenden Massnahmen müssen anschliessend im Rah- men von internationalen Vereinbarungen weltweit durchge- setzt werden. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass entspre- chende internationale Verhandlungen zügig in die Wege geleitet werden. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit leistet die Schweiz auch einen direkten Beitrag zur Verminderung der Waldzerstörung in den Tropen. Einerseits unterstützt sie Anstrengungen, welche zur Steigerung der landwirtschaftli- chen Erträge und damit zur Reduzierung der waldzerstöreri- schen Wanderfeldwirtschaft beitragen. Andererseits ist sie an zahlreichen Projekten beteiligt, die den Schutz von tropi- schen Waldgebieten und die Durchführung von Aufforstun- gen beinhalten. Neben diesen internationalen Bemühungen unternimmt der Bundesrat auch im nationalen Bereich Anstrengungen zur Bekämpfung der Ursachen des Treibhauseffektes. Dabei geht es vor allem um Massnahmen, die darauf abzielen, die Emissionen aus dem Verbrauch fossiler Brenn- und Treib- stoffe zu vermindern. So hat der Bundesrat im Bereich der Energiepolitik die Schaffung eines Energieartikels vorgese- hen, mit welchem namentlich das Energiesparen verstärkt und alternative Energien gefördert werden sollen. Der Energieartikel soll das laufende Energiepolitische Pro- gramm des Bundes und der Kantone ergänzen und verstär- ken. Im Bereich der Verkehrspolitik tritt der Bundesrat für eine verstärkte Förderung des öffentlichen Verkehrs ein, da dieser energiesparender ist als der private Individualverkehr, Massnahmen in dieser Richtung sind unter anderem die «Bahn 2000», Tarifmassnahmen und Fahrplanverdichtun- gen sowie der Verzicht auf den Weiterausbau des beschlos- senen Nationalstrassennetzes, wie sie im Luftreinhalte-Kon- zept des Bundesrates vom 10. September 1986 aufgeführt sind. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit Le président: L'interpellant n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 86.905 Interpellation Rechsteiner Asylgesetz. Einhaltung Loi sur l'asile. Application stricte du régime actuel Wortlaut der Interpellation vom 2. Oktober 1986 Am vergangenen Wochenende ist bekanntlich das Refe- rendum gegen die zweite Asylgesetzrevision (und gegen die Revision des ANAG) eingereicht worden. Gleichzeitig spre- chen verschiedene Anzeichen dafür, dass die umstrittene Revision in einzelnen Teilen Praxis wird oder geworden ist, ohne dass das formelle Inkrafttreten abgewartet würde. Ich ersuche den Bundesrat deshalb um Beantwortung fol- gender Fragen:
1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das geltende Asylgesetz strikte einzuhalten ist und eine «stille» Vorweg- nahme der zweiten Asylgesetzrevision durch die Praxis nicht in Frage kommen kann?
2. In der Praxis ist in den letzten Monaten eine «schlei- chende Kantonalisierung» (der Befragungen im Sinne der Artikel 15 und 16 in der Fassung der zweiton Revision des Asylgesetzes) und ein damit verbundener Abbau des rechtli- chen Gehörs durch eine extensive Anwendung der Katego- rie sogenannter «offensichtlich unbegründeter Asylgosu- che» festzustellen.
a) Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Anwendung der Fälle sogenannter «offensichtlich unbegründeter Gesu- che» durch die aus dem Jahr 1984 stammende Delegations- norm gedeckt sein muss (Artikel 5 und 6 Asylgesetz)?
b) Wie stellt er sich dazu, dass sowohl in der Botschaft vom
6. Juli 1983 wie auch in der parlamentarischen Beratung abschliessend (vgl. Votum Bundesrat Friedrich) von don Fällen gemäss Artikel 7a Buchstaben a bis e VO die Rede war und die Einführung weiterer Ausnahmefälle auf dem Verordnungsweg als «gar nicht denkbar» bezeichnet wurde (Votum Frau NR Kopp bei der Begründung des Mehrheits- antrages)?
c) Teilt der Bundesrat die 1983 vertretene Auffassung, dass die Kategorie «offensichtlich unbegründeter Asylgesucho» dort keine Anwendung finden darf, wo die Prüfung der Flüchtlingseigenschaft Gegenstand des Verfahrens ist, noch immer?
d) Wie beurteilt er die auf anfangs 1986 neu in Kraft gesetz- ten Bestimmungen Artikel 7a Buchstaben f bis m AsylVO im einzelnen? Wie insbesondere die speziell problematischen Buchstaben f, i und k?
e) Wie beurteilt der Bundesrat die Uebereinstimmung der neuen Verordnungsbestimmungen mit den Empfohlungen der UNHCR, insbesondere dem Kapitel Tatbestandsauf- nahme des UNHCR-Handbuches?
f) Ist der Bundesrat bereit, Artikel 7a Buchstaben f bis m VO ganz oder teilweise wieder aufzuheben?
3. Am 16. Juni 1986 hat der Genfer Staatsrat die Errichtung eines Grenztorpavillons auf dem Flughafengelände Cointrin beschlossen.
a) Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass die Errichtung des «Centre d'Accueil» faktisch einer Vorwegnahme der im Zuge der zweiten Asylgesetzrevision beschlossenen Grenz- toridee gleichkommt?
b) Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass in Genf neu das Verfahren gemäss Artikel 13 Asylgesetz auf alle Gesuchstel- ler angewendet wird, die sich ohne reguläre Aufenhalts- bzw. Einreisebewilligung in der Schweiz aufhalten, obwohl Artikel 14 Asylgesetz in seiner heute gültigen Fassung das Verfahren im Inland ausdrücklich für alle in der Schweiz «befindlichen» Ausländer anordnet, unabhängig davon, ob sie über eine Anwesenheitsbewilligung verfügen oder nicht?
c) Wie beurteilt der Bundesrat die Freiheitsbeschränkungen, denen die Gesuchsteller im Pavillon unterworfen worden, unter dem Gesichtspunkt der persönlichen Freiheit und Artikel 19 ff. Asylgesetz? Wie wird ein reguläres Vorfahren, wie der Kontakt mit Hilfswerken und Anwalt gewährleistet?
d) Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die Bestim- mungen des geltenden Asylgesetzes durch die Behörden des Kantons Genf eingehalten werden, solange sie in Kraft sind? In welcher Form?
4. Den Behörden wird vorgeworfen, dass die Ausschaf- fungshaft im Sinne von Artikel 14 ANAG in der Fassung vom
20. Juni 1986 bereits praktiziert werde, bevor die neue Bestimmung in Kraft sei (Fall eines chilenischen Asylbewer- bers in Zürich am 9. September 1986; Fälle tamilischer Asyl- bewerber in Bern). Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Ausschaffungs- haft vor dem Inkrafttreten der genannten Gesetzesbestim- mung nicht angewendet werden darf? Teilt er auch dio Auffassung, dass die Bestimmungen über die Internierung nicht dazu dienen dürfen, die noch nicht existierende Aus- schaffungshaft faktisch vorwegzunehmen?
5. Sollte die in den vorstehenden Ziffern 2 bis 4 erwähnte Vorwegnahme der zweiten Asylgesetzrevision durch die Praxis wider Erwarten als gesetzeskonform und zulässig bezeichnet werden, ersuche ich um Beantwortung der Frage, weshalb in den fraglichen Punkten (Kantonalisierung der Befragungen, Grenztore usw.) eine Gesetzesrovision überhaupt durchgeführt wurde.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Wick C02-Anstieg in der Atmosphäre Interpellation Wick Augmentation de l'anhydride carbonique dans l'atmosphère In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.586 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.12.1986 - 08:00 Date Data Seite 2069-2070 Page Pagina Ref. No 20 015 067 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.