Erwägungen (2 Absätze)
E. 19 décembre 1986 Texte de la motion du 25 septembre 1986 Le Conseil fédéral est chargé de mieux exercer sa compé- tence constitutionnelle et législative en matière de routes nationales (art. 36bis, 2e al. est; loi sur les routes nationales, art. 54). La norme constitutionnelle citée spécifie en effet que les cantons sont tenus d'entretenir «les routes natio- nales conformément aux dispositions arrêtées par la Confé- dération et sous sa haute surveillance». L'autorité fédérale doit tirer tout le parti possible de cette compétence pour que les travaux d'entretien du réseau routier national soient effectués avec la plus grande effi- cience et un dérangement minimal du trafic, notamment par le recours au travail en équipes de jour et de nuit, au besoin
E. 24 heures sur 24. Des mesures appropriées seront prises à rencontre des cantons qui n'observent pas les prescriptions de l'autorité centrale, par exemple un abattement dans l'octroi du pro- duit des taxes sur les carburants. Si nécessaire, les normes constitutionnelles et législatives seront modifiées en ce sens. Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Ber- ger, Cincera, Eisenring, Fischer-Hägglingen, Flubacher, Geissbühler, Giger, Graf, Mari, Hofmann, Iten, Jung, Loretan, Martignoni, Müller-Scharnachtal, Müller-Wiliberg, Ogi, Pfund, Rüttimann, Schärli, Schnyder-Bern, Schwarz, Uhl- mann, Wanner, Wellauer, Zwingli (28) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ein Jahr nach «Härkingen» haben sich im schweizerischen Autobahnnetz zwar die Namen, keineswegs aber die Zustände verändert. In den Verkehrsmeldungen gehören Stauwarnungen zum täglichen Pflichtenpensum der Spre- cher. Als Grund wird immer wieder angegeben: «Baustelle». Verkehrsbehinderungen sind in Kauf zu nehmen, weil jede Strasse, jede Brücke, jede Lieber- oder Unterführung irgend- wann einmal repariert, unterhalten werden muss. Aber die schweizerischen Autobahnen sollten eigentlich das Hochlei- stungsstrassennetz des Landes darstellen. Darum sollten für Unterhaltsarbeiten Massstäbe gelten, die diesem Charakter auch Rechnung tragen. Die negativen Auswirkungen der zahlreichen Staulagen (Staus von 4-5 Kilometern und mehr- notabene oft in beide Fahrrichtungen - sind keine Seltenheit) sind beträchtlich: -Aufgrund des langsamen Fahrtempos, der im Stillstand laufenden Motoren und der unregelmässigen Fahrweise beträgt die Umweltbelastung mit Abgasen ein Mehrfaches.
- Der Verkehr weicht ausserdem sehr rasch auf die Land- strassen und in die Dörfer aus. Insbesondere die Lastwagen- fahrer, welche aufgrund eines gut funktionierenden Funk- netzes einander über Strassenverhältnisse, Staulagen und Polizeikontrollen ständig auf dem laufenden halten, fahren dann mit ihren Vehikeln vermehrt durch die Dörfer. -Schliesslich sind solche Staus an sich, aber auch die Ueberleitungen bei einspurigem Fahrbetrieb, ausserordent- lich unfallträchtig. Es Messen sich eine Anzahl Beispiele anführen, bei denen sogar Menschenleben zu beklagen sind. -Auch die Touristen weichen auf das Hauptstrassennetz aus und kaufen keine Vignette.
- Es entsteht ein beträchtlicher volkswirtschaftlicher Scha- den, weil im Stau Tausende von Arbeitsstunden unwider- bringlich und sinnlos verloren gehen. Der Privat- und Nutzverkehr haben einen ganz selbstver- ständlichen Anspruch, auf den Autobahnen rasch und flüs- sig voranzukommen. Die Autobahnen sind als Hochlei- stungsstrassennetz ausschliesslich mit zweckgebundenen Abgaben des Motorfahrzeugverkehrs gebaut worden. Seit der Zweckerweiterung der Treibstoffabgaben werden auch die Unterhalts- und Reparaturarbeiten - welche bislang von den Kantonen getragen werden mussten - aus diesen Gel- dern bezahlt. Die Errichtung eines Autobahnnetzes wie auch die Finanzie- rung der dafür notwendigen Unterhaltsarbeiten aus Geldern des Motorfahrzeugverkehrs hat allerdings nur solange einen Sinn, als damit auch das Ziel erreicht wird: rascher, umwelt- freundlicher, sicherer voranzukommen und die Dörfer vom Verkehr zu entlasten. Die Realität sieht leider oft anders aus. Die wirkungsvolle Behebung des Malaise ist möglich: Die Unterhaltsarbeiten an Autobahnen, die sich im Betrieb befinden, sind, wo immer nötig und möglich, rund um die Uhr vorzunehmen, weil damit rund die Hälfte der Zeit einge- spart werden könnte (eine grosszügige Annahme, wenn man davon ausgeht, dass statt einer Schicht, drei Arbeits- schichten à acht Stunden möglich sind). Die heutigen Zustände sind eine bare Verhöhnung der Auto- mobilisten, welche um sieben Uhr morgens auf dem Weg zur Arbeit in einem Stau stecken, während auf der gesperr- ten Fahrspur überhaupt noch nicht gearbeitet wird, und welche abends auf dem Heimweg um sechs Uhr wiederum in den Stau geraten, während die Arbeiter der Bauunterneh- mung bereits in die gelben oder roten Mannschaftsbusse klettern. Es ist paradox, dass die Bauarbeiten zudem gerade in der verkehrsarmen Zeit, nachtsüber, ruhen. Der Bastlerei am schweizerischen Autobahnnetz ist ein Ende zu setzen. Das ist nur möglich, wenn der Bund seine diesbezüglichen Kompetenzen voll ausschöpft. Die Notwen- digkeit dazu ist klar erwiesen. Ziel muss es sein, Arbeiten am schweizerischen Nationalstrassennetz mit der gleichen Effi- zienz zu betreiben, wie die SBB ihre Geleise repariert und unterhält: rasch und mit minimalster Beeinträchtigung des Verkehrs und wo möglich mit Schichtarbeit auch in der Nacht. Die Voraussetzungen dazu sind da: weil der Bund aus den Treibstoffzöllen die Unterhaltsarbeiten am Stras- sennetz bezahlt und weil dafür auch ausreichende Mittel vorhanden sind, kann er Weisungen über die Durchführun- gen solcher Unterhaltsarbeiten erlassen (vgl. BV Art. 36bis Abs. 2 und Art. 54). Diese Weisungen müssen vorsehen, dass bei der Planung, bei der Vergabe und bei der Durchfüh- rung der Arbeiten auf eine kürzestmögliche Beeinträchti- gung des Verkehrs höchste Priorität gelegt wird. Das kann von Fall zu Fall auch Schichtbetrieb und Nacharbeit bedeu- ten. Es ist unter keinem Titel einzusehen, warum dies beim öffentlichen Strassenbau und -unterhalt nicht möglich sein sollte, wenn auf der anderen Seite Bauunternehmungen auf privaten Baustellen in Schicht arbeiten, wenn es darum geht, vereinbarte Termine einzuhalten. Für Kantone, die sich nicht an die Weisungen des Bundes halten, sind wirksame Sanktionen vorzusehen. Das Treib- stoffzollgesetz ist nötigenfalls in diesem Sinne zu revidieren. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. November 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 novembre 1986 Aus verkehrlichen, volkswirtschaftlichen und umweltschüt- zerischen Gründen sind Verkehrsbehinderungen auf Auto- bahnen, bedingt durch Unterhalts- und Erneuerungsarboi- ten, soweit wie möglich zu vermeiden. Ganz auszuschliessen werden derartige Behinderungen aber auch in Zukunft nicht sein. Der bauliche Unterhalt und Erneuerungsarbeiten an Nationalstrassen werden - selbst bei optimalen organisatorischen und baulichen Vorkehren •- auch künftighin oftmals nicht ohne Eingriffe in den Bereich der Verkehrsflächen möglich sein. Erschwerend wirkt sich dabei aus, dass früher auf langen Brücken und in Tunnels keine Pannenstreifen erstellt worden sind; dies als Folge der seinerzeitigen parlamentarischen Vorhalte eines unnötigen und zu kostspieligen Perfektionismus im Nationalstrasson- bau. Inwieweit beim Unterhalt solcher Objekte zur Vermei- dung übermässiger Verkehrsbehinderungen provisorische zusätzliche Verkehrsflächen erstellt werden sollen, hängt im Einzelfalle von der topografischen Lage des Objektes, den Verkehrsfrequenzen und letztlich auch von Kosten-/Nutze- nerwägungen ab. Aus dem Fall «Härkingen» wurden die erforderlichen Lehren gezogen. Die verfassungsmässigen Kompetenzen des Bun- des in der Oberaufsicht über den Bau und Unterhalt der Nationalstrassen sollen voll ausgeschöpft werden. Die Unterhaltsarbeiten an Nationalstrassen sind mit der grösst- möglichen Effizienz und bei minimaler Beeinträchtigung
19. Dezember 1986 2039 Motion Nebiker des Verkehrs auszuführen. In Zusammenarbeit mit den Kan- tonen wird dahin gewirkt, dass Unterhaltsarbeiten auf den einzelnen Nationalstrassenzügen interkantonal besser koor- diniert werden. Sodann ist bei den einzelnen Baustellen die Koordination zwischen Bauablauf und Verkehrsregelung zu verbessern. Auf Hauptachsen ist darauf zu achten, dass die Anzahl der Fahrspuren während der Bauarbeiten unter Ein- bezug der Pannenstreifen ohne Einengung erhalten werden können. Durch Verwendung schnell verarbeitbarer Bauma- terialien, durch Nachtarbeit und durchgehenden Schichtbe- trieb soll auch die Dauer der Verkehrsbehinderung herabge- setzt werden. Soweit es die Verhältnisse im Einzelfall zulas- sen, sind die Unterhaltsarbeiten zudem ausserhalb des sai- sonalen Verkehrs, d. h. auf den Frühling und den Herbst, zu verlegen. Bei allen diesen Massnahmen behält allerdings der Grund- satz des Nationalstrassengesetzes, wonach beim Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen auch bauwirtschaftliche und finanzielle Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, seine Gültigkeit. Wohl sind beim obenerwähnten Unterhalts- konzept Mehrkosten in Kauf zu nehmen, ein vernünftiges Kosten-/Nutzenverhältnis soll aber dennoch gewahrt blei- ben, denn die für den Nationalstrassenbau und -unterhalt verfügbaren finanziellen Mittel sind nicht unbegrenzt. Das neue Unterhaltskonzept und alle zu dessen Verwirkli- chung erforderlichen Massnahmen wurden zusammen mit den kantonalen Baudirektionen in die Wege geleitet. Das Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement bzw. das Bundesamt für Strassenbau werden im Technischen die erforderliche Koordination sicherstellen. Rechtlich soll das Konzept in einer bereits eingeleiteten Revision der Verord- nung vom 24. März 1964 über die Nationalstrassen festge- schrieben werden. Zusätzlicher Rechtsgrundlagen bedarf es nicht. Eine kooperative Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen und den Kantonen unter sich lässt sich ohnehin nicht mit Gesetzesbestimmungen erzwingen. Wir zweifeln aber nicht daran, dass sich die Kantone an die gemeinsam auszuarbeitenden Regeln über die Effizienz im Unterhalt und in der Erneuerung der Nationalstrassen halten werden. Sanktionen gegen Kantone, die sich wider Erwarten nicht an die Weisungen des Bundes halten sollten, wären, wenn sie etwa in einer Kürzung von Beiträgen aus dem Treibstoffzoll liegen sollten, wenig tauglich. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Le président: Le Conseil fédéral propose d'accepter la motion sous forme de postulat. M. Herczog propose le main- tien de la motion. Je lui donne la parole. Herczog: Ich finde dieses Vorgehen zwar etwas unseriös. Aber ich erkläre jetzt trotzdem ganz kurz, warum ich diesen Vorstoss auch in Form eines Postulates bekämpfe. Die Unterhaltsarbeiten bei den Nationalstrassen sind nicht ein Problem in dem Sinne, wie es Herr Neuenschwander aufwirft. Es ist nicht das gleiche Problem wie bei Egerkin- gen, in erster Linie quasi, weil der Kanton nicht seiner Arbeit nachgekommen wäre. Die Unterhaltsarbeiten sind - um die Diskussion nicht zu verlängern -:
1. wie wir in einer Diskussion mit Herrn Bundesrat Schlumpf schon gehört haben, ein Problem der Erstellungsart der Nationalstrassen und
2. der Art und Weise, wie heute die Nationalstrassen ausge- baut werden. Ich möchte nicht näher darauf eingehen, aber ich bin dage- gen, dass man hier ohne gewerkschaftliche Absprache ein- fach sagt: Man zieht die ganzen Unterhaltsarbeiten im Schichtbetrieb, in Nachtarbeit, nötigenfalls im 24-Stunden- betrieb durch, ohne auch arbeitsrechtliche und arbeitssi- cherheitstechnische Versprechen abzugeben. Es gäbe in bezug auf die Unterhaltsarbeiten noch einiges zu sagen, aber ich glaube, das ist hier in diesem Rat gar nicht möglich. Abstimmung - Vote Für die Ueberweisung als Postulat Für den Antrag Herczog 71 Stimmen 33 Stimmen Renschier: Ich stelle fest, dass wir unsere Prozedur geän- dert haben oder im Begriffe sind, sie zu ändern. Wenn persönliche Vorstösse bestritten wurden, sei es, dass Motio- nen nur als Postulat entgegengenommen oder auch als Postulat abgelehnt wurden, war doch durch einen Gegenan- trag automatisch, wie Herr Herczog das vorhin ausführte, Diskussion beschlossen. Aber die Diskussion fand dann nicht sofort statt, sondern sie wurde jeweils auf eine nächste Session verschoben. Sonst könnten wir Gefahr laufen, dass wir am Samstagabend noch hier sitzen. Ich bitte den Herrn Präsidenten, sich an die alte Regel zu halten. Wenn ein Vorstoss bestritten wird, ist Diskussion beschlossen, diese aber auf eine spätere Session zu ver- schieben. Le président: Je remercie M. Renschier de ses remarques. Aucune proposition de renvoi de la discussion n'a été for- mulée. #ST# 86.540 Motion Nebiker Ausserordentliche Session der eidgenössischen Räte Sessions extraordinaires des Chambres fédérales Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1986 Der Bundesrat wird ersucht, der Bundesversammlung Bericht und Antrag für eine Aenderung von Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfassung (Einberufung einer ausser- ordentlichen Session) vorzulegen, und zwar in dem Sinne, dass die Einberufung einer ausserordentlichen Session der eidgenössischen Räte nur für Geschäfte von ganz besonde- rer Bedeutung vorzusehen ist, die zeitlich unaufschiebbar sind und nicht in einer laufenden oder unmittelbar folgen- den Session behandelt werden können. Texte de la motion du 20 juin 1986 Le gouvernement est chargé de présenter aux Chambres fédérales un rapport et une proposition en vue d'une modifi- cation de l'article 86, 2e alinéa de la constitution (convoca- tion en session extraordinaire). La nouvelle disposition devra prévoir que les Chambres fédérales ne pourront être convoquées en session extraordinaire que pour des affaires d'une très haute importance, dont l'examen ne saurait être différé ou ne peut avoir lieu lors de la session en cours ou de la suivante. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, Aregger, Aubry, Auer, Basler, Bonnard, Bonny, Bremi, Büh- ler-Tschappina, Camenzind, Cincera, Cottet, Coutau, Eggly- Genève, Eppenberger-Nesslau, Fischer-Hägglingen, Fi- scher-Sursee, Flubacher, Früh, Gautier, Gehler, Geissbüh- ler, Mari, Hess, Hofmann, Hösli, Hunziker, Jung, Kühne, Künzi, Martignoni, Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Mül- ler-Meilen, Müller-Wiliberg, Nef, Neuenschwander, Gehen, Oehler, Ogi, Reich, Reichling, Ruckstuhl, Rutishauser, Schärli, Schmidhalter, Schnyder-Bern, Schwarz, Thévoz, Tschuppert, Uhlmann, Villiger, Weber-Schwyz, Zwingli (55) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In letzter Zeit wurde Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfas- sung aus Gründen tagespolitischer Effekthascherei und für die Profilierung einzelner Gruppierungen missbraucht.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Neuenschwander Nationalstrassen. Unterhaltsarbeiten Motion Neuenschwander Routes nationales. Travaux d'entretien In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.580 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.12.1986 - 08:00 Date Data Seite 2037-2039 Page Pagina Ref. No 20 015 033 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
19. Dezember 1986 N 2037 Motion Neuenschwander Zukunft ständig ausgebaut und verbessert werden soll, entspricht in einer ersten Stufe den Zielsetzungen des vom Motionär verlangten Betriebskonzeptes eines europäischen Eisenbahnnetzes. Für den Güterverkehr bestehen bereits mit den GONG-Zügen (Güterzüge ohne nennenswerten Grenzaufenthalt) analoge Vereinbarungen. Der geforderte Europäische Infrastrukturleitplan des Internationalen Eisen- bahnverbandes (UIC) existiert seit Anfang der siebziger Jahre und wird den Entwicklungen des nationalen und inter- nationalen Eisenbahnwesens laufend angepasst.
2. Mit der Verwirklichung des Konzeptes «Bahn 2000» wer- den die Zufahrten zu den bestehenden Alpendurchstichen schneller und leistungsfähiger, und zwar sowohl durch die Erstellung der Neubaustrecken wie auch durch den Ausbau bestehender Linien.
3. DerEntwicklungsauftragfürdasRollmaterial«Bahn 2000» ist der schweizerischen Industrie bereits erteilt, wobei das Geschwindigkeitsspektrum bis zu der vom Motionär ver- langten Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h reicht. Für den grenzüberschreitenden Einsatz von Hochgeschwindig- keitszügen sind die SBB in Kontakt mit den Nachbarbahnen.
4. Die Gotthard-Achse wurde in Absprache mit den Italieni- schen Staatsbahnen bisher mit Vorrang für den kombinier- ten Verkehr ausgebaut.-Damit wurde für diesen alpenüber- querenden Verkehr eine Konzentration der Mittel ange- strebt. Die Nutzung der bereits getätigten Investitionen für den Container- und Huckepacktransport ist daher auch mit Priorität auf dieser Achse vorgesehen. Das schliesst aber nicht aus, dass-sofern notwendig-die übrigen Alpenbahn- strecken der Schweiz in Zukunft für derartigen Verkehr eingerichtet werden könnten. Huckepacktransport aller Strassenfahrzeuge mit 4 m Eckhöhe ist aber nur mit dem Bau einer neuen Alpentransversale möglich.
5. Mit der Forderung nach einem Linienführungsentscheid und Baubeschluss für eine neue Eisenbahnalpentransver- sale nimmt der Motionär ein Begehren auf, das bereits Gegenstand einer von den eidgenössischen Räten am 2. bzw. 8. Oktober 1986 überwiesenen Motion ist. Danach wird der Bundesrat eingeladen, die Entscheidungsgrundlagen für eine neue Alpentransversale unter Einbezug der Y-Vor- schläge und unter Berücksichtigung der Ausbaumöglichkei- ten der Simplonlinie so aufzuarbeiten, dass ein Baube- schluss im Anschluss an die parlamentarische Verabschie- dung der Vorlage «Bahn 2000» gefällt werden kann. Die Erarbeitung dieser Entscheidungsgrundlagen ist bereits seit längerer Zeit in vollem Gange. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich der Bundesrat mit der in der Motion verlangten Stossrichtung - als übergeordnete Leitidee verstanden - grundsätzlich ein- verstanden erklären kann. Bei den Vorschlägen im einzel- nen ist er aber im Hinblick auf die Einbettung und Erweite- rung des Konzeptes «Bahn 2000» in die internationalen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr unter- schiedlicher Auffassung. Dies betrifft sowohl die Schwer- punkte der Investitionen wie auch Fragen des zweckmässi- gen etappenweisen Vorgehens. Aus diesen Gründen bean- tragt der Bundesrat die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Damit bleibt ihm der nötige Freiraum für pragmati- sches Handeln erhalten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 86.974 Motion Meyer-Bern Förderung der Sonnenenergie Motion Meyer-Berne Développement de l'énergie solaire Wortlaut der Motion vom 11. Oktober 1986 Der Bundesrat wird beauftragt, ein Programm zur Förde- rung der Sonnenenergie vorzulegen und die hiefür nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Texte de la motion du 11 octobre 1986 Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un programme de développement de l'énergie solaire et de créer les bases juridiques nécessaires à la réalisation de ce programme. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bratschi, Braunschweig, Chopard, Deneys, Eggli-Winterthur, Fetz, Friedli, Gloor, Günter, Gurtner, Hubacher, Lanz, Leuenber- ger Moritz, Maeder-Appenzell, Morf, Neukomm, Oester, Pit- teloud, Rechsteiner, Reimann, Robbiani, Ruffy, Stappung, Wagner, Weber-Arbon, Weder-Basel, Zwygart (28) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Sowohl aus politischen wie aus ökologischen Gründen ist der Ausbau der Kern- und der Wasserkraftenergie an einer kritischen Grenze angelangt. Damit kommt der Nutzung der Sonnenenergie neben der sparsamen Verwendung der Energie zentrale Bedeutung zu. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 26. November 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 26 novembre 1986 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 86.580 Motion Neuenschwander Nationalstrassen. Unterhaltsarbeiten Routes nationales. Travaux d'entretien Wortlaut der Motion vom 25. September 1986 Der Bundesrat wird beauftragt, seine verfassungsmässig und gesetzlich verankerte Kompetenz (Art. 36bis Abs. 2 BV, Art. 54 Nationalstrassengesetz), wonach die Kantone beim Unterhalt von Nationalstrassen nach den «Anordnungen und unter der Oberaufsicht des Bundes» zu handeln haben, besser wahrzunehmen. Insbesondere hat der Bund seine Kompetenzen dahinge- hend voll auszuschöpfen, dass die Unterhaltsarbeiten am schweizerischen Nationalstrassennetz mit der grösstmögli- chen Effizienz (Schichtbetrieb, Nachtarbeit, nötigenfalls 24- Stunden-Betrieb) und bei minimalster Beeinträchtigung des Verkehrs stattfinden können. Gegen Kantone, die sich nicht an die vom Bund aufzustel- lenden Vorschriften halten, sind geeignete Massnahmen (z. B. durch «flexible» Gewährung von Treibstoffzollbeiträ- gen) vorzusehen. Die einschlägigen verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen sind nötigenfalls in diesem Sinne zu modifizieren.
Motion Neuenschwander 2038 N 19 décembre 1986 Texte de la motion du 25 septembre 1986 Le Conseil fédéral est chargé de mieux exercer sa compé- tence constitutionnelle et législative en matière de routes nationales (art. 36bis, 2e al. est; loi sur les routes nationales, art. 54). La norme constitutionnelle citée spécifie en effet que les cantons sont tenus d'entretenir «les routes natio- nales conformément aux dispositions arrêtées par la Confé- dération et sous sa haute surveillance». L'autorité fédérale doit tirer tout le parti possible de cette compétence pour que les travaux d'entretien du réseau routier national soient effectués avec la plus grande effi- cience et un dérangement minimal du trafic, notamment par le recours au travail en équipes de jour et de nuit, au besoin 24 heures sur 24. Des mesures appropriées seront prises à rencontre des cantons qui n'observent pas les prescriptions de l'autorité centrale, par exemple un abattement dans l'octroi du pro- duit des taxes sur les carburants. Si nécessaire, les normes constitutionnelles et législatives seront modifiées en ce sens. Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Ber- ger, Cincera, Eisenring, Fischer-Hägglingen, Flubacher, Geissbühler, Giger, Graf, Mari, Hofmann, Iten, Jung, Loretan, Martignoni, Müller-Scharnachtal, Müller-Wiliberg, Ogi, Pfund, Rüttimann, Schärli, Schnyder-Bern, Schwarz, Uhl- mann, Wanner, Wellauer, Zwingli (28) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ein Jahr nach «Härkingen» haben sich im schweizerischen Autobahnnetz zwar die Namen, keineswegs aber die Zustände verändert. In den Verkehrsmeldungen gehören Stauwarnungen zum täglichen Pflichtenpensum der Spre- cher. Als Grund wird immer wieder angegeben: «Baustelle». Verkehrsbehinderungen sind in Kauf zu nehmen, weil jede Strasse, jede Brücke, jede Lieber- oder Unterführung irgend- wann einmal repariert, unterhalten werden muss. Aber die schweizerischen Autobahnen sollten eigentlich das Hochlei- stungsstrassennetz des Landes darstellen. Darum sollten für Unterhaltsarbeiten Massstäbe gelten, die diesem Charakter auch Rechnung tragen. Die negativen Auswirkungen der zahlreichen Staulagen (Staus von 4-5 Kilometern und mehr- notabene oft in beide Fahrrichtungen - sind keine Seltenheit) sind beträchtlich: -Aufgrund des langsamen Fahrtempos, der im Stillstand laufenden Motoren und der unregelmässigen Fahrweise beträgt die Umweltbelastung mit Abgasen ein Mehrfaches.
- Der Verkehr weicht ausserdem sehr rasch auf die Land- strassen und in die Dörfer aus. Insbesondere die Lastwagen- fahrer, welche aufgrund eines gut funktionierenden Funk- netzes einander über Strassenverhältnisse, Staulagen und Polizeikontrollen ständig auf dem laufenden halten, fahren dann mit ihren Vehikeln vermehrt durch die Dörfer. -Schliesslich sind solche Staus an sich, aber auch die Ueberleitungen bei einspurigem Fahrbetrieb, ausserordent- lich unfallträchtig. Es Messen sich eine Anzahl Beispiele anführen, bei denen sogar Menschenleben zu beklagen sind. -Auch die Touristen weichen auf das Hauptstrassennetz aus und kaufen keine Vignette.
- Es entsteht ein beträchtlicher volkswirtschaftlicher Scha- den, weil im Stau Tausende von Arbeitsstunden unwider- bringlich und sinnlos verloren gehen. Der Privat- und Nutzverkehr haben einen ganz selbstver- ständlichen Anspruch, auf den Autobahnen rasch und flüs- sig voranzukommen. Die Autobahnen sind als Hochlei- stungsstrassennetz ausschliesslich mit zweckgebundenen Abgaben des Motorfahrzeugverkehrs gebaut worden. Seit der Zweckerweiterung der Treibstoffabgaben werden auch die Unterhalts- und Reparaturarbeiten - welche bislang von den Kantonen getragen werden mussten - aus diesen Gel- dern bezahlt. Die Errichtung eines Autobahnnetzes wie auch die Finanzie- rung der dafür notwendigen Unterhaltsarbeiten aus Geldern des Motorfahrzeugverkehrs hat allerdings nur solange einen Sinn, als damit auch das Ziel erreicht wird: rascher, umwelt- freundlicher, sicherer voranzukommen und die Dörfer vom Verkehr zu entlasten. Die Realität sieht leider oft anders aus. Die wirkungsvolle Behebung des Malaise ist möglich: Die Unterhaltsarbeiten an Autobahnen, die sich im Betrieb befinden, sind, wo immer nötig und möglich, rund um die Uhr vorzunehmen, weil damit rund die Hälfte der Zeit einge- spart werden könnte (eine grosszügige Annahme, wenn man davon ausgeht, dass statt einer Schicht, drei Arbeits- schichten à acht Stunden möglich sind). Die heutigen Zustände sind eine bare Verhöhnung der Auto- mobilisten, welche um sieben Uhr morgens auf dem Weg zur Arbeit in einem Stau stecken, während auf der gesperr- ten Fahrspur überhaupt noch nicht gearbeitet wird, und welche abends auf dem Heimweg um sechs Uhr wiederum in den Stau geraten, während die Arbeiter der Bauunterneh- mung bereits in die gelben oder roten Mannschaftsbusse klettern. Es ist paradox, dass die Bauarbeiten zudem gerade in der verkehrsarmen Zeit, nachtsüber, ruhen. Der Bastlerei am schweizerischen Autobahnnetz ist ein Ende zu setzen. Das ist nur möglich, wenn der Bund seine diesbezüglichen Kompetenzen voll ausschöpft. Die Notwen- digkeit dazu ist klar erwiesen. Ziel muss es sein, Arbeiten am schweizerischen Nationalstrassennetz mit der gleichen Effi- zienz zu betreiben, wie die SBB ihre Geleise repariert und unterhält: rasch und mit minimalster Beeinträchtigung des Verkehrs und wo möglich mit Schichtarbeit auch in der Nacht. Die Voraussetzungen dazu sind da: weil der Bund aus den Treibstoffzöllen die Unterhaltsarbeiten am Stras- sennetz bezahlt und weil dafür auch ausreichende Mittel vorhanden sind, kann er Weisungen über die Durchführun- gen solcher Unterhaltsarbeiten erlassen (vgl. BV Art. 36bis Abs. 2 und Art. 54). Diese Weisungen müssen vorsehen, dass bei der Planung, bei der Vergabe und bei der Durchfüh- rung der Arbeiten auf eine kürzestmögliche Beeinträchti- gung des Verkehrs höchste Priorität gelegt wird. Das kann von Fall zu Fall auch Schichtbetrieb und Nacharbeit bedeu- ten. Es ist unter keinem Titel einzusehen, warum dies beim öffentlichen Strassenbau und -unterhalt nicht möglich sein sollte, wenn auf der anderen Seite Bauunternehmungen auf privaten Baustellen in Schicht arbeiten, wenn es darum geht, vereinbarte Termine einzuhalten. Für Kantone, die sich nicht an die Weisungen des Bundes halten, sind wirksame Sanktionen vorzusehen. Das Treib- stoffzollgesetz ist nötigenfalls in diesem Sinne zu revidieren. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. November 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 novembre 1986 Aus verkehrlichen, volkswirtschaftlichen und umweltschüt- zerischen Gründen sind Verkehrsbehinderungen auf Auto- bahnen, bedingt durch Unterhalts- und Erneuerungsarboi- ten, soweit wie möglich zu vermeiden. Ganz auszuschliessen werden derartige Behinderungen aber auch in Zukunft nicht sein. Der bauliche Unterhalt und Erneuerungsarbeiten an Nationalstrassen werden - selbst bei optimalen organisatorischen und baulichen Vorkehren •- auch künftighin oftmals nicht ohne Eingriffe in den Bereich der Verkehrsflächen möglich sein. Erschwerend wirkt sich dabei aus, dass früher auf langen Brücken und in Tunnels keine Pannenstreifen erstellt worden sind; dies als Folge der seinerzeitigen parlamentarischen Vorhalte eines unnötigen und zu kostspieligen Perfektionismus im Nationalstrasson- bau. Inwieweit beim Unterhalt solcher Objekte zur Vermei- dung übermässiger Verkehrsbehinderungen provisorische zusätzliche Verkehrsflächen erstellt werden sollen, hängt im Einzelfalle von der topografischen Lage des Objektes, den Verkehrsfrequenzen und letztlich auch von Kosten-/Nutze- nerwägungen ab. Aus dem Fall «Härkingen» wurden die erforderlichen Lehren gezogen. Die verfassungsmässigen Kompetenzen des Bun- des in der Oberaufsicht über den Bau und Unterhalt der Nationalstrassen sollen voll ausgeschöpft werden. Die Unterhaltsarbeiten an Nationalstrassen sind mit der grösst- möglichen Effizienz und bei minimaler Beeinträchtigung
19. Dezember 1986 2039 Motion Nebiker des Verkehrs auszuführen. In Zusammenarbeit mit den Kan- tonen wird dahin gewirkt, dass Unterhaltsarbeiten auf den einzelnen Nationalstrassenzügen interkantonal besser koor- diniert werden. Sodann ist bei den einzelnen Baustellen die Koordination zwischen Bauablauf und Verkehrsregelung zu verbessern. Auf Hauptachsen ist darauf zu achten, dass die Anzahl der Fahrspuren während der Bauarbeiten unter Ein- bezug der Pannenstreifen ohne Einengung erhalten werden können. Durch Verwendung schnell verarbeitbarer Bauma- terialien, durch Nachtarbeit und durchgehenden Schichtbe- trieb soll auch die Dauer der Verkehrsbehinderung herabge- setzt werden. Soweit es die Verhältnisse im Einzelfall zulas- sen, sind die Unterhaltsarbeiten zudem ausserhalb des sai- sonalen Verkehrs, d. h. auf den Frühling und den Herbst, zu verlegen. Bei allen diesen Massnahmen behält allerdings der Grund- satz des Nationalstrassengesetzes, wonach beim Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen auch bauwirtschaftliche und finanzielle Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, seine Gültigkeit. Wohl sind beim obenerwähnten Unterhalts- konzept Mehrkosten in Kauf zu nehmen, ein vernünftiges Kosten-/Nutzenverhältnis soll aber dennoch gewahrt blei- ben, denn die für den Nationalstrassenbau und -unterhalt verfügbaren finanziellen Mittel sind nicht unbegrenzt. Das neue Unterhaltskonzept und alle zu dessen Verwirkli- chung erforderlichen Massnahmen wurden zusammen mit den kantonalen Baudirektionen in die Wege geleitet. Das Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement bzw. das Bundesamt für Strassenbau werden im Technischen die erforderliche Koordination sicherstellen. Rechtlich soll das Konzept in einer bereits eingeleiteten Revision der Verord- nung vom 24. März 1964 über die Nationalstrassen festge- schrieben werden. Zusätzlicher Rechtsgrundlagen bedarf es nicht. Eine kooperative Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen und den Kantonen unter sich lässt sich ohnehin nicht mit Gesetzesbestimmungen erzwingen. Wir zweifeln aber nicht daran, dass sich die Kantone an die gemeinsam auszuarbeitenden Regeln über die Effizienz im Unterhalt und in der Erneuerung der Nationalstrassen halten werden. Sanktionen gegen Kantone, die sich wider Erwarten nicht an die Weisungen des Bundes halten sollten, wären, wenn sie etwa in einer Kürzung von Beiträgen aus dem Treibstoffzoll liegen sollten, wenig tauglich. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Le président: Le Conseil fédéral propose d'accepter la motion sous forme de postulat. M. Herczog propose le main- tien de la motion. Je lui donne la parole. Herczog: Ich finde dieses Vorgehen zwar etwas unseriös. Aber ich erkläre jetzt trotzdem ganz kurz, warum ich diesen Vorstoss auch in Form eines Postulates bekämpfe. Die Unterhaltsarbeiten bei den Nationalstrassen sind nicht ein Problem in dem Sinne, wie es Herr Neuenschwander aufwirft. Es ist nicht das gleiche Problem wie bei Egerkin- gen, in erster Linie quasi, weil der Kanton nicht seiner Arbeit nachgekommen wäre. Die Unterhaltsarbeiten sind - um die Diskussion nicht zu verlängern -:
1. wie wir in einer Diskussion mit Herrn Bundesrat Schlumpf schon gehört haben, ein Problem der Erstellungsart der Nationalstrassen und
2. der Art und Weise, wie heute die Nationalstrassen ausge- baut werden. Ich möchte nicht näher darauf eingehen, aber ich bin dage- gen, dass man hier ohne gewerkschaftliche Absprache ein- fach sagt: Man zieht die ganzen Unterhaltsarbeiten im Schichtbetrieb, in Nachtarbeit, nötigenfalls im 24-Stunden- betrieb durch, ohne auch arbeitsrechtliche und arbeitssi- cherheitstechnische Versprechen abzugeben. Es gäbe in bezug auf die Unterhaltsarbeiten noch einiges zu sagen, aber ich glaube, das ist hier in diesem Rat gar nicht möglich. Abstimmung - Vote Für die Ueberweisung als Postulat Für den Antrag Herczog 71 Stimmen 33 Stimmen Renschier: Ich stelle fest, dass wir unsere Prozedur geän- dert haben oder im Begriffe sind, sie zu ändern. Wenn persönliche Vorstösse bestritten wurden, sei es, dass Motio- nen nur als Postulat entgegengenommen oder auch als Postulat abgelehnt wurden, war doch durch einen Gegenan- trag automatisch, wie Herr Herczog das vorhin ausführte, Diskussion beschlossen. Aber die Diskussion fand dann nicht sofort statt, sondern sie wurde jeweils auf eine nächste Session verschoben. Sonst könnten wir Gefahr laufen, dass wir am Samstagabend noch hier sitzen. Ich bitte den Herrn Präsidenten, sich an die alte Regel zu halten. Wenn ein Vorstoss bestritten wird, ist Diskussion beschlossen, diese aber auf eine spätere Session zu ver- schieben. Le président: Je remercie M. Renschier de ses remarques. Aucune proposition de renvoi de la discussion n'a été for- mulée. #ST# 86.540 Motion Nebiker Ausserordentliche Session der eidgenössischen Räte Sessions extraordinaires des Chambres fédérales Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1986 Der Bundesrat wird ersucht, der Bundesversammlung Bericht und Antrag für eine Aenderung von Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfassung (Einberufung einer ausser- ordentlichen Session) vorzulegen, und zwar in dem Sinne, dass die Einberufung einer ausserordentlichen Session der eidgenössischen Räte nur für Geschäfte von ganz besonde- rer Bedeutung vorzusehen ist, die zeitlich unaufschiebbar sind und nicht in einer laufenden oder unmittelbar folgen- den Session behandelt werden können. Texte de la motion du 20 juin 1986 Le gouvernement est chargé de présenter aux Chambres fédérales un rapport et une proposition en vue d'une modifi- cation de l'article 86, 2e alinéa de la constitution (convoca- tion en session extraordinaire). La nouvelle disposition devra prévoir que les Chambres fédérales ne pourront être convoquées en session extraordinaire que pour des affaires d'une très haute importance, dont l'examen ne saurait être différé ou ne peut avoir lieu lors de la session en cours ou de la suivante. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, Aregger, Aubry, Auer, Basler, Bonnard, Bonny, Bremi, Büh- ler-Tschappina, Camenzind, Cincera, Cottet, Coutau, Eggly- Genève, Eppenberger-Nesslau, Fischer-Hägglingen, Fi- scher-Sursee, Flubacher, Früh, Gautier, Gehler, Geissbüh- ler, Mari, Hess, Hofmann, Hösli, Hunziker, Jung, Kühne, Künzi, Martignoni, Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Mül- ler-Meilen, Müller-Wiliberg, Nef, Neuenschwander, Gehen, Oehler, Ogi, Reich, Reichling, Ruckstuhl, Rutishauser, Schärli, Schmidhalter, Schnyder-Bern, Schwarz, Thévoz, Tschuppert, Uhlmann, Villiger, Weber-Schwyz, Zwingli (55) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In letzter Zeit wurde Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfas- sung aus Gründen tagespolitischer Effekthascherei und für die Profilierung einzelner Gruppierungen missbraucht.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Neuenschwander Nationalstrassen. Unterhaltsarbeiten Motion Neuenschwander Routes nationales. Travaux d'entretien In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.580 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.12.1986 - 08:00 Date Data Seite 2037-2039 Page Pagina Ref. No 20 015 033 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.