Erwägungen (2 Absätze)
E. 20 juin 1986
der Rückkehrer auswirken. Kein Staat ist jedoch verpflichtet,
im Zusammenhang mit der Rückkehr von Flüchtlingen oder
abgelehnten Asylbewerbern gegenüber einer anderen
Regierung Garantien abzugeben. Eine Wegweisungsverfü-
gung kann deshalb nicht vom Vorliegen einer Sicherheits-
garantie abhängig gemacht werden. Wird von einer Regie-
rung eine solche Garantie angeboten, dann bildet diese -
sofern sie als glaubwürdig erachtet wird - ein wertvolles
Kriterium bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Rück-
weisung. Der Bundesrat bemüht sich, durch verstärkte Kon-
takte zu den Behörden der Herkunftsländer auf der Basis
von deren Kooperationsbereitschaft, durch solche Ver-
einbarungen und Zusicherungen die Voraussetzungen für
eine sichere Rückkehr zu schaffen.
5. Der Bundesrat betrachtet die Anstrengungen, durch den
Einsatz der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären
Hilfe und der Menschenrechtspolitk die Lebensbedingun-
gen in aktuellen und potentiellen Herkunftsländern positiv
zu beeinflussen, als die zentralen aussenpolitischen Mass-
nahmen im Flüchtlingsbereich.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion
57 Stimmen
Dagegen
0 Stimmen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates teilweise befriedigt.
#ST# 85.417
Interpellation der LdU/EVP-Fraktion
Massnahmen im Wald. Weiteres Vorgehen
Interpellation du groupe Adl/PEP
Mesures en faveur de la forêt. Projets
Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985
Unter dem Titel «Massnahmen im Wald» sind vom National-
und Ständerat die Motionen 83.911 und 83.925 sowie auch
ad 84.088 eine Motion der Kommission überwiesen worden.
Der Bundesrat wird aufgefordert, Bericht zu erstatten, wie er
den Zeitraum für die Realisierung der einzelnen Massnah-
men vorsieht und wie diese Massnahmen konkret aussehen
sollen.
Texte de l'interpellation du 22 mars 1985
Sous le titre «Mesures en faveur de la forêt», les motions
83.911 et 83.925 ont été transmises par le Conseil national et
le Conseil des Etats, de même qu'une motion de la commis-
sion ad 84.088.
Le Conseil fédéral est prié d'informer les Chambres sur le
calendrier qu'il prévoit pour la mise en oeuvre de chacune
des mesures et de faire savoir quelles seront concrètement
les mesures prévues?
Sprecher- Porte-parole: Günter
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 14. August 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 août 1985
1. 83.911 Geschädigte Wälder. Sofortmassnahmen
Es wurde lediglich Ziffer 2 als Motion überwiesen. Durch
diese Ziffer wird der Bundesrat eingeladen, die Ausrichtung
von Beiträgen zur raschen Sanierung geschädigter Wälder
und zur Stabilisierung erosionsbedrohter Steilhänge zu
ermöglichen, allenfalls nach vorheriger Gesetzes- oder Ver-
fassungsänderung.
Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, das geltende Bei-
tragsrecht so grosszügig wie möglich zu interpretieren und
hiefür, unter Vorbehalt der Zustimmung des eidgenössi-
schen Parlamentes, genügend Mittel zur Verfügung zu stel-
len (vergleiche auch die Stellungnahme des Bundesrates
vom 3.12.1984 zur Motion 84.436 Pflege der Gebirgswälder).
Weitergehende Forderungen werden im Rahmen der laufen-
den Revision des eidgenössischen Forstrechtes geprüft.
Diese Revision ist in den Regierungsrichtlinien für die Legis-
laturperiode 1983 bis 1987 als Geschäft zweiter Priorität
vorgesehen, d. h. diese Vorlage soll bis Ende 1987 im eidge-
nössischen Parlament anhängig gemacht werden. Am
E. 22 Mai 1985 hat der Bundesrat das Eidgenössische Depar- tement des Innern beauftragt, bis Ende März 1986 einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Dadurch soll die Forstgesetz- revision beschleunigt werden.
2. Motion 83.925 Waldschäden. Massnahmen für die Wald- und Holzwirtschaft Es wurden die Ziffern 2.2. (Impulsprogramm Holz) und 3 (Vorbereitung von Massnahmen im Hinblick auf denkbare Schadenfälle) als Motion überwiesen. Mit Botschaft vom 1. Mai 1985 zu einem Impulsprogramm Holz hat der Bundesrat Ziffer 2 erfüllt. Die Vorbereitung gemäss Ziffer 3 wurde an die Hand genom- men. Bereits liegt ein Handbuch zur Bewältigung von Wald- schäden vor. In Zusammenarbeit mit der Kantonsoberför- sterkonferenz befasst sich eine Arbeitsgruppe mit den The- men «Holzmarkt, Holzpreis, Holzabsatz». Ein Expertenauf- trag über Instrumente zur Bewältigung möglicher Schaden- fälle ist in Ausarbeitung. International erfolgt die Zusam- menarbeit im Rahmen der Expertengruppe «Holzanfall- Waldsterben» des Holzkomitees der FAO/ECE.
3. Ad 84.088 Motion der nationalrätliche Kommission «Gesundheit und Umwelt» (Bericht «Waldsterben») Eine bessere Kostendeckung für die notwendige Bewirt- schaftung des Waldes kann weder über eine grosszügige Interpretation der forstlichen Subventionsnormen noch über eine Erhöhung des Forstbudgets erreicht werden. Diese Zielsetzung bedarf eingehender Abklärungen, die im Rahmen der zur Zeit laufenden Arbeiten für ein neues Forst- gesetz vorgenommen werden. Dasselbe gilt für die Mitfinan- zierung der hiefür nötigen Massnahmen durch die Verursa- cher der Luftverschmutzung. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 43 Stimmen Dagegen 6 Stimmen Präsident: Die Fraktion ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 86.342 Interpellation Stappung EIR/SIN. Bewachungsauftrag Institut de recherches en matière de réacteurs et Institut de recherches nucléaires. Mandat de surveillance Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1986 Offenbar aus Gründen der Personalplafonierung erteilten das EIR sowie das SIN, beides Annexanstalten der ETH, der Firma FRUROS AG, 8048 Zürich, einen Bewachungsauftrag für die Anlagen in Würenlingen bzw. in Villigen. Die FRUROS AG missachtet eine ganze Reihe arbeitsver-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Lüchinger Flüchtlings-Aussenpolitik. Verstärkung Interpellation Lüchinger Politique étrangère et aide aux réfugiés In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.361 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.06.1986 - 08:00 Date Data Seite 1000-1002 Page Pagina Ref. No 20 014 467 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Interpellation Lüchinger 1000 N 20 juin 1986 eigene Hochsee-Handelsflotte in Dienst zu stellen. Dieser Entscheid hat sich für das Binnenland Schweiz bewährt. Die schweizerische Flotte trug entscheidend dazu bei, die Ver- sorgung des Landes sicherzustellen. Auch in künftigen Kri- senzeiten könnte, wie der Delegierte des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung bestätigt haben soll, der schweizerischen Hochseeflotte eine wichtige Rolle zufallen. Die internationale Hochseefrachtschiffahrt steckt in einer weltweiten Krise, und die schweizerische Hochseeschiffahrt hat heute mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Der international gewaltige Tonnageüberhang, Protektionis- mus und Dumpingpreise zerstören die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Hochseeschiffahrt. Obwohl die Schweiz ein ausgeprägtes und bedeutendes Import-/Export- land ist, sind wir offenbar am Transport der Güter nicht genügend beteiligt. Ein freier Wettbewerb kommt kaum zum Tragen. So sieht beispielsweise ein Verhaltenskodex der UNCTAD (Organisation für Handel und Entwicklung), wel- cher 1983 durch die Staaten der Dritten Welt durchgesetzt wurde, feste Frachtzuteilungen vor und benachteiligt damit Drittflaggstaaten. Während die ausländische Konkurrenz durch massive staatliche Hilfe Wettbewerbsvorteile erhält, fehlen der schweizerischen Hochseeschiffahrt die gleich langen Spiesse. Es sind vor allem Staaten des Ostblocks und fernöstliche Niedriglohnländer, die mit Dumpingprei- sen, welche die Betriebskosten bei weitem nicht decken, eine ruinöse Preisschlacht eingeleitet haben. Bedeutende westliche Reedereien in Schweden, Japan usw. gingen bereits in Konkurs. Die schweizerische Hochsee- schiffahrt erscheint aufs höchste gefährdet, und es ist eine bedrohliche Tendenz zum kontinuierlichen Abbau der noch vorhandenen Tonnage festzustellen. Damit ginge aber ein wertvolles Instrument der Landesversorgung in Krisenzeiten verloren. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Mai 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 mai 1986 Der Bundesrat erachtet die schweizerische Hochseeflotte als ein wesentliches Instrument der wirtschaftlichen Landes- versorgung. In Kriegs- und Krisenzeiten wird es für die Schweiz unabdingbar sein, über den erforderlichen Schiffs- raum zu verfügen, um die für unser Land notwendigen Seetransporte aus eigener Kraft durchführen zu können. Wie der Bundesrat u.a. auch in seinem letzten Geschäftsbe- richt ausgeführt hat, befindet sich die internationale See- schiffahrt weltweit weiterhin in einer tiefen Krise. Die vom Bundesrat gegenüber der schweizerischen Hochseeschiff- fahrt verfolgte Politik ist von einer liberalen Grundhaltung geprägt, die von der interessierten schweizerischen Wirt- schaft im übrigen vollumfänglich geteilt wird. Die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen durch den Bund steht dieser grundsätzlichen Absage an staatliche Interventionen indessen keineswegs entgegen, sondern ist vielmehr unabdingbare Voraussetzung, um die Wett- bewerbsposition der schweizerischen Hochseeschiffahrt zu bewahren. So hat der Bund im Jahr 1982 einen Rahmenkre- dit von 300 Millionen Franken mit einer Laufzeit von 10 Jah- ren gesprochen, zur Uebernahme von Bürgschaften beim Erwerb schweizerischer Hochseeschiffe. Im weiteren gewährt der Bund Versicherungsschutz für Kriegstransport- risiken, welche durch den Privatversicherungsmarkt nicht mehr gedeckt werden. Neben diesen Erleichterungen auf nationaler Ebene intensi- vierte der Bund in den letzten Jahren, namentlich mit Rück- sicht auf die sich zunehmend abzeichnenden Einschränkun- gen des freien Wettbewerbes im internationalen Seeschiff- fahrtsmarkt, seine Bemühungen um unsere Hochseeflotte. Im bilateralen Bereich etwa werden zurzeit von seiten des Bundes grosse Anstrengungen unternommen, um den einen Binnenstaat wie die Schweiz besonders hart treffen- den protektionistischen Massnahmen einzelner Küstenstaa- ten, die sich vor allem in einer zunehmenden Ladungskon- trolle und Ladungslenkung zugunsten der nationalen Flagge äussern, entgegenzuwirken. Die in diesem Zusam- menhang laufenden Verhandlungen sowie bereits unter- nommene diplomatische Vorstösse werden fortgesetzt bzw., falls erforderlich, in verschärfter Form wiederholt. Zudem wahrt der Bund die Interessen der schweizerischen Hochseeschiffahrt namentlich auch durch seine aktive Teil- nahme an internationalen Konferenzen im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) und der Internatio- nalen Organisation für Seeschiffahrt (IMO), bei denen es oftmals darum geht, den für einen zur See fahrenden Bin- nenstaat spezifischen Bedürfnissen hinreichende Nachach- tung zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine weltweite Anerkennung und Achtung der Schweizer Flagge zur See; diese lässt sich u.a. dadurch erreichen, dass die Schweiz den internationalen Normen etwa in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz Nachachtung verschafft und so die Bereitschaft äussert, ihren Beitrag zur Lösung von Problemen zu leisten, mit denen die internationale See- schiffahrt konfrontiert ist. Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass immer wieder grosse Anstrengungen notwendig sind, um der schweizerischen Hochseeschiffahrt angesichts der schwie- rigen internationalen wirtschaftspolitischen Situation ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre kommerzielle Basis zu erhal- ten. Die schweizerischen Reeder ihrerseits haben stets bewiesen, dass sie durch unternehmerisches Geschick, eine umsichtige Geschäftspolitik und zuverlässige Dienstleistun- gen imstande sind, ihre Position auf den internationalen Weltschiffahrtsmärkten zu behaupten. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 51 Stimmen Dagegen 4 Stimmen Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. #ST# 86.361 Interpellation Lüchinger Flüchtlings-Aussenpolitik. Verstärkung Politique étrangère et aide aux réfugiés Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1986
1. In welcher Weise kann die Schweiz die für internationale humanitäre Zwecke vorgesehenen Mittel vermehrt als bisher zugunsten von Flüchtlingen einsetzen?
2. Wie kann insbesondere die schweizerische Entwicklungs- hilfe vermehrt in den Dienst der Milderung der Not der Flüchtlinge gestellt werden?
3. Was hat der Bundesrat bis heute zur Verwirklichung einer europäischen Zusammenarbeit auf den Gebieten der Asyl- politik und der weltweiten Flüchtlingspolitik schon erreicht, und welche Ziele setzt er sich dazu für die Zukunft?
4. Ist der Bundesrat bereit, die Kontakte mit den Regierun- gen der wichtigsten Herkunftsländer der in die Schweiz eingereisten Asylbewerber zu intensivieren, einerseits zur Bremsung des Auswanderungsstroms und zur Milderung der diesen bestimmenden Gründen, andererseits zur Gewährleistung der Sicherheit in der Schweiz abgewiesener und heimkehrender Asylbewerber?
5. Welche andere Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um unsere Flüchtlings-Aussenpolitik zu intensivieren?
20. Juni 1986 1001 Interpellation Lüchinger Texte de l'interpellation du 17 mars 1986
1. Comment la Suisse peut-elle consacrer à l'aide aux réfu- giés une plus grande part des moyens dont elle dispose pour l'aide humanitaire internationale?
2. Comment peut-elle en particulier employer davantage les moyens qu'elle affecte à l'aide au développement pour adoucir la détresse des réfugiés?
3. Quels résultats le Conseil fédéral a-t-il pu atteindre à ce jour dans l'optique d'une coopération européenne en matière de politique d'asile et de réfugiés, et quels objectifs s'est-il donnés pour l'avenir?
4. Est-il prêt à multiplier ses contacts avec les gouverne- ments des principaux pays dont sont originaires les requé- rants d'asile qui se trouvent en Suisse, afin d'une part de freiner la vague d'émigration et d'en réduire les causes et d'autre part d'assurer en Suisse la sécurité des requérants qui sont renvoyés et qui vont regagner leurs pays?
5. Quelles autres possibilités envisage-t-il en vue d'intensi- fier notre politique étrangère concernant l'aide aux réfu- giés? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das weltweite Flüchtlingsproblem ist nach wie vor äusserst schwerwiegend. Die Milderung der bestehenden Not sollte vor allem über eine Unterbringung und Betreuung im glei- chen Kulturkreis, möglichst nahe der Heimat der Flücht- linge, erfolgen. Ein Land wie die Schweiz kann auf diesem Wege eine sehr viel wirkungsvollere Hilfe erbringen als durch die Aufnahme von Flüchtlingen aus weit entfernten Ländern in der für diese völlig fremden Umgebung unseres Landes. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Juni 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 juin 1986
1. In den letzten Jahren haben die anhaltenden Krisensitua- tionen vor allem in Afghanistan und in weiten Teilen Afrikas bereits eine massive Verstärkung der schweizerischen Zuwendungen für Flüchtlinge bewirkt. Im Rahmen der für internationale humanitäre Zwecke verwendeten Mittel hat sich der Anteil der direkt für Flüchtlinge eingesetzten Beträge von 25,6 Prozent im Jahre 1984 auf 31,6 Prozent im Jahre 1985 erhöht. In absoluten Zahlen entspricht dieser Anteil 36,5 Millionen Franken (1984) und 47,2 Millionen Franken (1985) oder einer Steigerung um 30 Prozent innert Jahresfrist. Daneben werden indirekt aus dem Grundbeitrag an das IKRK noch weitere Mittel zugunsten von Vertriebe- nen verwendet. Das Gesamtbudget der humanitären Hilfe sieht 1986 eine Ausgabensteigerung um rund 7 Prozent vor. Dabei ist beabsichtigt, den ausserordentlich rasch gewach- senen Anteil der Flüchtlingsausgaben in diesem Jahr zu konsolidieren und möglicherweise noch zu verstärken. Die Angaben für das laufende Jahr sind vorläufig, da ein Teil der budgetierten Mittel für akute Notsituationen freigehalten werden muss. Die verstärkten Hilfeleistungen für Flüchtlinge wurden in den letzten Jahren vor allem über internationale Organisa- tionen geleitet. Der Beitrag für das UNHCR allein betrug 1985 23,5 Millionen Franken. Auch wenn in Zukunft das Flüchtlingselend eine weitere Verstärkung der Hilfsmass- nahmen erfordern sollte, wird der schweizerische Beitrag wie bis anhin über multilaterale Organisationen und private Hilfswerke erfolgen, die sich in der bisherigen Praxis bewährt haben. Die Schweiz leistet an die Gesamtaufwen- dungen internationaler Organisationen, die sich mit Flücht- lingen und Vertriebenen befassen (IKRK, HCR, UNRWA usw.), seit Jahren einen im internationalen Vergleich sehr hohen Beitrag.
2. Die Entwicklungszusammenarbeit, als eine langfristig angelegte Hilfsmassnahme in den Entwicklungsländern selbst, kann nur unter besonderen Umständen direkt in den Dienst der Milderung der Not von Flüchtlingen oder von abgewiesenen Asylbewerbern gestellt werden. Eine Voraus- setzung dafür ist insbesondere die Möglichkeit zur längerf ri- stigen oder gar dauernden Integration solcher Personen im Ursprungsland oder in Aufnahmestaaten der Herkunftsre- gion. Wo immer diese Voraussetzung gegeben ist, wird die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit solche Pro- jekte weiter unterstützen. Gegenwärtig beteiligt sie sich z. B. an einem Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramm der Weltbank für afghanische Flüchtlinge in Pakistan. Im multi- lateralen Rahmen beabsichtigt das HCR, langfristige Entwicklungsmassnahmen in Nothilfeprogramme aufzuneh- men. Die Schweiz unterstützt diese Bemühungen. Im Rah- men einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Beizug der privaten Hilfswerke werden ausserdem für drei Länder die Möglichkeiten zu konkreten Massnahmen der Rückkehr- hilfe erarbeitet, wobei das Schwergewicht aber erfahrungs- gemäss auf kurzfristige humanitäre Massnahmen gelegt werden muss. Häufig sind aber die erwähnten Vorausset- zungen für Hilfsmassnahmen in der Herkunftsregion nicht gegeben. So mussten in diesem Jahr zwei konkrete bilate- rale Projektvorschläge mit Drittstaaten in Asien und in Süd- amerika wegen Widerständen der lokalen Regierung aufge- geben werden. Die dauernde Eingliederung von Flüchtlin- gen stellt diese Regierungen vor ausserordentliche politi- sche und wirtschaftliche Belastungen. Insbesondere gegen- über der Aufnahme von anderswo Abgewiesenen sind die Widerstände in der lokalen Bevölkerung besonders gross. Andererseits muss festgehalten werden, dass die Entwick- lungszusammenarbeit durch ihre Hilfe in Krisenregionen - auch wenn sie nicht direkt den Flüchtlingen zugute kommt - einen wesentlichen Beitrag zur Milderung jener Ursachen leisten kann, welche die Flüchtlingsströme überhaupt her- vorrufen. Das Flüchtlingselend zeigt somit die Notwendig- keit, ganz allgemein die Entwicklungszusammenarbeit in den Krisenregionen zu verstärken. Die Entwicklungszusam- menarbeit als Instrument ist zur Bekämpfung der Ursachen der Flüchtlingsprobleme weitaus besser geeignet als zur direkten Unterstützung von Flüchtlingen.
3. Die Arbeiten des Europarates, welche die Ausarbeitung eines Uebereinkommens über das territoriale Asyl zum Gegenstand haben, treffen auf die den verschiedenen Situa- tionen innewohnenden Schwierigkeiten, welche den euro- päischen Ländern in dieser Materie eigen sind. Wenn auch kurzfristig rechtliche Lösungen für die ungesetzmässigen Ortsveränderungen der Asylbewerber und der Flüchtlinge nur schwerlich zu finden sind, so werden auf die Praxis ausgerichtete Lösungen gleichwohl geprüft. So sind die vom Zustrom dieser Kategorie von Personen am meisten betroffenen Länder, d. h. Belgien, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande, die Bundesrepublik Deutschland, Schweden und die Schweiz, mehrere Male zusammengetroffen, das letzte Mal in Den Haag, um gemeinsam nach Lösungen für dieses beunruhigende Phä- nomen zu suchen. Indem insbesondere regelmässig Infor- mationen über die Situation in den Herkunftsländern und die nationalen Gesetzgebungen im Bereich des Asylrechts ausgetauscht werden, aber auch indem mit Hilfe des Hoch- kommissariats für Flüchtlinge genaue Statistiken über die Wanderbewegungen ausgearbeitet und schliesslich indem die verschiedenen nationalen Asylverfahren verglichen wer- den, hofft man zu einer Eindämmung des Stroms von Asyl- bewerbern beitragen zu können, welche primär aus wirt- schaftlichen Gründen in den europäischen Ländern Zuflucht suchen. Zudem ist auch eine Koordination zum Studium von gemeinsamen Massnahmen für die Hilfe bei der Rückkehr in die Herkunftsländer der Asylbewerber oder in Drittländer vorgesehen.
4. Durch direkte Kontakte mit Regierungen und Behörden bestimmer Herkunftsländer kann die Rückkehr abgewiese- nenund heimkehrender Asylbewerber erleichtert werden. So kann z. B. im Einvernehmen mit der betreffenden Regierung den Rückkehrern angeboten werden, während der ersten Zeit nach der Rückkehr mit der Botschaft oder deren Ver- trauensanwalt in Kontakt zu stehen und dabei unter Umstän- den eine bescheidene finanzielle Starthilfe zu erhalten. Diese Aufmerksamkeit unserer Behörden, die durch eine solche Hilfe gegenüber der Regierung des Herkunftsstaates manifestiert wird, kann sich auch positiv auf die Sicherheit
Interpellation Stappung 1002 N 20 juin 1986 der Rückkehrer auswirken. Kein Staat ist jedoch verpflichtet, im Zusammenhang mit der Rückkehr von Flüchtlingen oder abgelehnten Asylbewerbern gegenüber einer anderen Regierung Garantien abzugeben. Eine Wegweisungsverfü- gung kann deshalb nicht vom Vorliegen einer Sicherheits- garantie abhängig gemacht werden. Wird von einer Regie- rung eine solche Garantie angeboten, dann bildet diese - sofern sie als glaubwürdig erachtet wird - ein wertvolles Kriterium bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Rück- weisung. Der Bundesrat bemüht sich, durch verstärkte Kon- takte zu den Behörden der Herkunftsländer auf der Basis von deren Kooperationsbereitschaft, durch solche Ver- einbarungen und Zusicherungen die Voraussetzungen für eine sichere Rückkehr zu schaffen.
5. Der Bundesrat betrachtet die Anstrengungen, durch den Einsatz der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe und der Menschenrechtspolitk die Lebensbedingun- gen in aktuellen und potentiellen Herkunftsländern positiv zu beeinflussen, als die zentralen aussenpolitischen Mass- nahmen im Flüchtlingsbereich. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 57 Stimmen Dagegen 0 Stimmen Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. #ST# 85.417 Interpellation der LdU/EVP-Fraktion Massnahmen im Wald. Weiteres Vorgehen Interpellation du groupe Adl/PEP Mesures en faveur de la forêt. Projets Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985 Unter dem Titel «Massnahmen im Wald» sind vom National- und Ständerat die Motionen 83.911 und 83.925 sowie auch ad 84.088 eine Motion der Kommission überwiesen worden. Der Bundesrat wird aufgefordert, Bericht zu erstatten, wie er den Zeitraum für die Realisierung der einzelnen Massnah- men vorsieht und wie diese Massnahmen konkret aussehen sollen. Texte de l'interpellation du 22 mars 1985 Sous le titre «Mesures en faveur de la forêt», les motions 83.911 et 83.925 ont été transmises par le Conseil national et le Conseil des Etats, de même qu'une motion de la commis- sion ad 84.088. Le Conseil fédéral est prié d'informer les Chambres sur le calendrier qu'il prévoit pour la mise en oeuvre de chacune des mesures et de faire savoir quelles seront concrètement les mesures prévues? Sprecher- Porte-parole: Günter Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. August 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 août 1985
1. 83.911 Geschädigte Wälder. Sofortmassnahmen Es wurde lediglich Ziffer 2 als Motion überwiesen. Durch diese Ziffer wird der Bundesrat eingeladen, die Ausrichtung von Beiträgen zur raschen Sanierung geschädigter Wälder und zur Stabilisierung erosionsbedrohter Steilhänge zu ermöglichen, allenfalls nach vorheriger Gesetzes- oder Ver- fassungsänderung. Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, das geltende Bei- tragsrecht so grosszügig wie möglich zu interpretieren und hiefür, unter Vorbehalt der Zustimmung des eidgenössi- schen Parlamentes, genügend Mittel zur Verfügung zu stel- len (vergleiche auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 3.12.1984 zur Motion 84.436 Pflege der Gebirgswälder). Weitergehende Forderungen werden im Rahmen der laufen- den Revision des eidgenössischen Forstrechtes geprüft. Diese Revision ist in den Regierungsrichtlinien für die Legis- laturperiode 1983 bis 1987 als Geschäft zweiter Priorität vorgesehen, d. h. diese Vorlage soll bis Ende 1987 im eidge- nössischen Parlament anhängig gemacht werden. Am
22. Mai 1985 hat der Bundesrat das Eidgenössische Depar- tement des Innern beauftragt, bis Ende März 1986 einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Dadurch soll die Forstgesetz- revision beschleunigt werden.
2. Motion 83.925 Waldschäden. Massnahmen für die Wald- und Holzwirtschaft Es wurden die Ziffern 2.2. (Impulsprogramm Holz) und 3 (Vorbereitung von Massnahmen im Hinblick auf denkbare Schadenfälle) als Motion überwiesen. Mit Botschaft vom 1. Mai 1985 zu einem Impulsprogramm Holz hat der Bundesrat Ziffer 2 erfüllt. Die Vorbereitung gemäss Ziffer 3 wurde an die Hand genom- men. Bereits liegt ein Handbuch zur Bewältigung von Wald- schäden vor. In Zusammenarbeit mit der Kantonsoberför- sterkonferenz befasst sich eine Arbeitsgruppe mit den The- men «Holzmarkt, Holzpreis, Holzabsatz». Ein Expertenauf- trag über Instrumente zur Bewältigung möglicher Schaden- fälle ist in Ausarbeitung. International erfolgt die Zusam- menarbeit im Rahmen der Expertengruppe «Holzanfall- Waldsterben» des Holzkomitees der FAO/ECE.
3. Ad 84.088 Motion der nationalrätliche Kommission «Gesundheit und Umwelt» (Bericht «Waldsterben») Eine bessere Kostendeckung für die notwendige Bewirt- schaftung des Waldes kann weder über eine grosszügige Interpretation der forstlichen Subventionsnormen noch über eine Erhöhung des Forstbudgets erreicht werden. Diese Zielsetzung bedarf eingehender Abklärungen, die im Rahmen der zur Zeit laufenden Arbeiten für ein neues Forst- gesetz vorgenommen werden. Dasselbe gilt für die Mitfinan- zierung der hiefür nötigen Massnahmen durch die Verursa- cher der Luftverschmutzung. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 43 Stimmen Dagegen 6 Stimmen Präsident: Die Fraktion ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 86.342 Interpellation Stappung EIR/SIN. Bewachungsauftrag Institut de recherches en matière de réacteurs et Institut de recherches nucléaires. Mandat de surveillance Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1986 Offenbar aus Gründen der Personalplafonierung erteilten das EIR sowie das SIN, beides Annexanstalten der ETH, der Firma FRUROS AG, 8048 Zürich, einen Bewachungsauftrag für die Anlagen in Würenlingen bzw. in Villigen. Die FRUROS AG missachtet eine ganze Reihe arbeitsver-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Lüchinger Flüchtlings-Aussenpolitik. Verstärkung Interpellation Lüchinger Politique étrangère et aide aux réfugiés In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.361 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.06.1986 - 08:00 Date Data Seite 1000-1002 Page Pagina Ref. No 20 014 467 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.