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86.360

Ch Vb · 1986-10-09 · Deutsch CH
Erwägungen (4 Absätze)

E. 9 Oktober 1986

N

1503

Interpellation Fetz

4. A son avis, quels éléments et quels plans convient-il de

développer, en lieu et place d'un engagement au sein de

l'ONU?

Mitunterzeichner- Cosignataires: Oester, Zwygart (2)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

In der Schweiz hält sich das Interesse für die Aussenpolitik

in Grenzen. Die UNO-Abstimmung hat dies wiederum bestä-

tigt. Andererseits stehen wir vor globalen Existenzproble-

men, die sich nur grenzüberschreitend lösen lassen.

Es liegt in unserem Eigeninteresse und ist ein Gebot der

Solidarität, dass sich die weltverbundene Schweiz in den

internationalen Zusammenhängen engagiert. Der Bundesrat

hat dabei eine Führungsaufgabe.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 22. September 1986

Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 septembre 1986

Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit und der Notwendig-

keit einer kontinuierlichen, gehaltvollen, aber dennoch all-

gemein verständlichen Information Über seine Aussenpolitik

bewusst. Er beabsichtigt, seine entsprechenden Anstren-

gungen zu intensivieren, wobei besonders darauf abgezielt

werden soll, möglichst breite Schichten unserer Bevölke-

rung anzusprechen und sie auf diesem Wege vermehrt an

den internationalen Entwicklungen teilhaben zu lassen.

Zusätzliche Angaben zur Information und zur Sensibilisie-

rung der öffentlichen Meinung auf dem Gebiet der Aussen-

politik sind aus den Antworten des Bundesrates auf die

Motion Grendelmeier (86.350) sowie auf die Interpellation

Grassi (85.969) ersichtlich, die zu diesen Themen einge-

bracht worden sind.

Zu den Fragen der Beitragsmöglichkeiten der Schweiz zur

Lösung akuter Weltprobleme sowie der Aktivierung ihrer

Aussenpolitik zugunsten notleidender und unterdrückter

Menschen gibt der Bundesrat zu bedenken, dass unser

Land seit mehr als 25 Jahren im Rahmen der Entwicklungs-

zusammenarbeit und der humanitären Hilfe entsprechende

Anstrengungen unternimmt. Das Gesetz über die Entwick-

lungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe hält fest, dass

diese Hilfe in erster Linie ärmeren Entwicklungsländern,

Regionen und Bevölkerungsgruppen

zukommen soll.

Neben dieser Grundausrichtung werden Ziele festgelegt wie

die Verbesserung der Ernährungslage, die Schaffung von

Arbeitsplätzen oder die Erstellung des ökologischen Gleich-

gewichts. Diese Zielsetzungen bilden zusammen mit den im

Gesetz vorgeschlagenen Formen der Hilfe das Konzept der

schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.Dieses Kon-

zept wird fortlaufend an die sich wandelnden Anforderun-

gen angepasst.

Eine aktive Hilfspolitik muss aber nicht nur in qualitativer,

sondern auch in quantitativer Hinsicht den Problemen

gerecht werden. Deshalb wird sich der Bundesrat ange-

sichts der sich verschärfenden Situation in vielen Entwick-

lungsländern weiterhin für eine kontinuierliche Verstärkung

der schweizerischen Hilfeleistungen einsetzen.

Die gesamte schweizerische Entwicklungszusammenarbeit

und humanitäre Hilfe steht im Zeichen der Solidarität mit

Benachteiligten und Notleidenden in ändern Ländern und

Erdteilen. Der Bund arbeitet zu diesem Zweck seit langem

auch mit verschiedenen privaten Hilfswerken eng zusam-

men. Die Arbeitsteilung zwischen staatlichen Stellen und

privaten Hilfswerken hängt davon ab, wer im konkreten Fall

effizienter sein kann. Sollten in Zukunft jene Situationen an

Bedeutung gewinnen, in denen sich die Hilfswerke am

besten bewähren, steht einer Ausweitung der Zusammenar-

beit nichts im Weg.

:

Die Schweiz wird auch nach der UNO-Abstimmung in den

grossen UNO-Hilfsorganisationen, welche sich mit Entwick-

lungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe befassen, ver-

treten bleiben. Die Zusammenarbeit mit multilateralen Orga-

nisationen ist aus verschiedenen Gründen unerlässlich.

Diese Organisationen ermöglichen einen konstanteren

Fluss der Hilfeleistungen, gerade an die ärmsten Entwick-

lungsländer, als dies bei der oft kurzfristigen bilateralen

Hilfe der Fall ist. Sie erfüllen wichtige Koordinationsfunktio-

nen auch für die bilaterale Hilfe. Auf manchen Spezialgebie-

ten wie Gesundheitswesen oder Landwirtschaft, aber auch

bei der Durchführung von grösseren Projekten oder bei der

Mobilisierung privater Kapitalien verfügen sie über spezielle

Kenntnisse und Erfahrungen, die sich ein einzelnes Geber-

land kaum aneignen kann.

Die UNO ist die einzige universelle Organisation, die sich mit

allen wichtigen weltweiten Problemen befasst. So gesehen

gibt es zu ihr im multilateralen Bereich keine Alternative.

Die Schweiz wird ihre traditionelle Politik, einen konstrukti-

ven Beitrag zur Sicherung und Förderung des Friedens zu

leisten, fortführen und gegebenenfalls noch ausbauen. Dies

gilt insbesondere mit Bezug auf das Leisten guter Dienste

und das Eintreten für den Schutz und die Förderung der

Menschenrechte.

Die Schweiz wird auch im Rahmen der durch die Nichtmit-

gliedschaft gezogenen Grenzen die Aktivitäten der Ver-

einten Nationen weiterhin fördern, insbesondere auch durch

vermehrte Unterstützung friedenserhaltender Operationen.

Unser Land wird seine aktive Mitarbeit in den Unterorganisa-

tionen weiterführen und sich für die Erhaltung der Rolle

Genfs als Sitz internationaler Organisationen einsetzen.

Dabei handelt es sich um bewährte Schwerpunkte unserer

Aussenpolitik. Im Grunde genommen gibt es keinen Ersatz

für die seinerzeit angestrebte Möglichkeit, durch einen Bei-

tritt zur UNO schweizerische Interessen besser vertreten zu

können.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag auf Diskussion

Dagegen

44 Stimmen

E. 12 Stimmen Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. #ST# 86.516 Interpellation Fetz Südafrika. Diplomatisches und politisches Verhalten der Schweiz Afrique du Sud. Attitude politique et diplomatique de la Suisse Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1986

1. Im Gegensatz zur Praxis der meisten westlichen Länder hat bisher kein diplomatischer Vertreter der Schweiz an einer Beerdigung von Opfern der Polizeigewalt in Südafrika teilgenommen oder politische Gefangene im Gefängnis besucht oder den Prozessen gegen die Führer wichtiger schwarzer Organisationen beigewohnt. Wie begründet der Bundesrat den Verzicht auf solche Gesten, die in vielen Fällen neues Blutvergiessen verhindern und politisch Ver- folgten einen minimalen Schutz bieten können? Entspricht es dem Willen des Bundesrates, dass der Schweizer Bot- schafter keine Kontakte zu den repräsentativen Führerinnen und Führern der schwarzen Gemeinschaften, Kirchen und Gewerkschaften pflegt?

2. Die schweizerische Vertretung in Südafrika sucht keine der bekannten regierungsunabhängigen Organisationen wie Black Sash, Institute of Race Relations oder SAGO auf, um sich Informationen zur Lage zu beschaffen; dies bestäti- gen Angehörige dieser Organisationen. Kann der Bundesrat sich auf die Einschätzung der Situation durch die Botschaft verlassen, wenn diese sich einseitig auf offizielle Quellen stützt?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Dünki Aussenpolitik und internationale Solidarität Interpellation Dünki Politique étrangère et solidarité internationale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung

E. 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.360 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.10.1986 - 08:00 Date Data Seite 1502-1503 Page Pagina Ref. No

E. 20 014 708 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Interpellation Dünki 1502 N 9 octobre 1986

2. Que pense-t-il dans l'optique du mandat lié à l'octroi de la concession, des carences constatées à plusieurs reprises ces derniers temps dans les comptes rendus fournis par la chaîne DRS, ainsi qu'il s'en est produit lors des incidents de Bruxelles?

3. Que pense-t-il de la façon dont les téléspectateurs ont été informés à cette occasion et des lacunes manifestes qui sont apparues dans les structures de la chaîne DRS, compte tenu du fait qu'une information rapide, fiable et complète de la population peut, en cas d'événement extraordinaire, de catastrophe ou de crise, revêtir une importance vitale pour notre pays et notre gouvernement.

4. De quelle manière envisage-t-il d'user de son influence pour améliorer la situation? Sprecher - Porte-parole: Blocher Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. September 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 septembre 1985 Die in der Interpellation dargestellte Bedeutung der elektro- nischen Massenmedien und damit auch des Fernsehens für Gesellschaft, Staat und Demokratie entspricht jener, die auch der Bundesrat den modernen Kommunikationsmitteln zumisst. Diese Bedeutung von Radio und Fernsehen ist als Leistungsauftrag auch im neu in Kraft getretenen Verfas- sungsartikel festgehalten. Vom nationalen Veranstalter ist aufgrund der Verfassungsgrundlage und von der geltenden Konzession ausgehend in der Tat eine angemessene Lei- stungsbereitschaft und eine den zu bewältigenden Situatio- nen entsprechende Leistungsfähigkeit zu fordern. Die SRG hat ihre heutige Form einerseits in einer Träger- schaft und andererseits in einer professionellen Organisa- tion mit besonderer betrieblicher Ausprägung in einer jahre- langen Entwicklung erreicht. Dabei hat das Fernsehen DRS in den letzten Jahren mehrmals Aenderungen im Programm und in der Organisation vorgenommen. Dies nicht zuletzt in der Folge des stark gewandelten Umfeldes mit stärkerer ausländischer Präsenz und Konkurrenz, neuen Techniken und neuen Veranstaltern. Ganz allgemein ist vermehrte unternehmerische Flexibilität und journalistische Kompe- tenzverlangt. Im betrieblichen Führungsbereich des Fernse- hens DRS sind im Juni 1985 erste Umdispositionen vorge- nommen worden. Zudem hat die SRG angekündigt, auf den Herbst dieses Jahres ein Strategiepapier vorzulegen. Darin soll dargelegt werden, wie auf die neuen Herausforderun- gen zu reagieren sein wird und wie die betrieblichen Struk- turen geändert bzw. verbessert werden sollen. Der Bundes- rat begrüsst eine solche vertiefte Analyse, welche die Zusammenhänge berücksichtigt und über Tagesereignisse hinaus Schwachstellen aufzeigen und beseitigen kann. Aus dieser Sicht nimmt der Bundesrat zu den einzelnen Fragen der Interpellation folgendermassen Stellung:

1. Die besondere Stellung der SRG, in erster Linie jedoch die Konzession sowie der gesetzlich noch nicht umgesetzte Verfassungsauftrag verlangen eine rasche und umfassende Information durch die Programme der SRG, gerade auch bei ausserordentlichen Ereignissen.

2. Mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsunabhängigkeit und Programmautonomie von Radio und Fernsehen übt der Bundesrat die gebotene Zurückhal- tung bei der Beurteilung von Leistungen in der Berichter- stattung. Es ist Aufgabe der Unabhängigen Beschwerdein- stanz für Radio und Fernsehen, zu prüfen, ob ausgestrahlte Sendungen Programmbestimmungen der Konzession ver- letzt haben. Mängel in der Berichterstattung gerade im Zusammenhang mit den Brüsseler Ereignissen werden von der SRG aner- kannt. Sie hat daraus bereits erste Lehren gezogen.

3. Fehlleistungen der SRG bei der Berichterstattung in Ein- zelfällen dürfen nicht nur für sich allein beurteilt und über- bewertet werden. Eine Würdigung der gesamten Arbeit über Jahre hinweg ergibt eine positive Bilanz. In vielen Sendun- gen der verschiedenen Regionen werden insgesamt beacht- liche Leistungen erbracht. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Fernsehen DRS auch bei ausserordentlichon Ereignissen, bei Katastrophen oder Krisen sich um eine rasche, zuverlässige, kompetente und umfassende Informa- tion bemühen wird.

4. Die innere Organisation der SRG, die Wahl und der Ein- satz der Mitarbeiter, die Gestaltung der Pflichtenhefto und der Kompetenzordnung gehören zum autonomen Bereich der SRG. Es ist daher ihre Sache, Pannen zu analysieren, Schwachstellen zu verbessern und nötigenfalls Strukturen beim Fernsehen DRS anzupassen. Der Bundesrat stellt fest, dass bei der SRG Initiativen im Hinblick auf eine Neuorientierung ergriffen worden sind. Bereits sind erste Massnahmen getroffen worden; weiter- führende Massnahmen stehen zur Diskussion. Diese sollen sich nicht nur an einzelnen Schwachstellen orientieren, sondern auch zukunftsgerichtet für grundlegende Verbesse- rungen sorgen. Der Bundesrat wartet das Ergebnis dieser Bemühungen der SRG ab. Im Hinblick auf den Ablauf der Konzession auf Ende 1987 wird er prüfen, ob Aenderungen notwendig sind. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates befriedigt. #ST# 86.360 Interpellation Dünki Aussenpolitik und internationale Solidarität Politique étrangère et solidarité internationale Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1986

1. Wie gedenkt der Bundesrat das Verständnis für die inter- nationalen Zusammenhänge zu wecken und seine Aussen- politik im Inland besser abzustützen?

2. Ist der Bundesrat in der Lage, ein Konzept vorzulegen, das Klarheit darüber verschafft,

a. was die Schweiz zur Lösung der akuten Weltprobleme konkret beitragen kann?

b. wie die Schweiz eine aktivere Aussenpolitik betreiben kann, die sich direkt zugunsten der notleidenden und unter- drückten Menschen auswirkt?

3. Ist der Bundesrat bereit, mehr Solidarität ausserhalb der UNO zu üben und den bisherigen Einsatz der Schweiz in Zusammenarbeit mit den Hilfswerken zu verstärken?

4. Sieht der Bundesrat als Alternative zur UNO noch andere Ansätze und Konzepte, die zu fördern wären? Texte de l'interpellation du 17 mars 1986

1. Comment le Conseil fédéral entend-il accroître la compré- hension du peuple pour les problèmes internationaux et s'assurer un meilleur soutien dans le pays pour sa politique extérieure?

2. Est-il en mesure de présenter un plan qui permette d'avoir une idée plus précise

a. sur les possibilités qu'a la Suisse de contribuer concrète- ment à la solution des problèmes les plus graves qui so posent au monde,

b. sur les moyens dont dispose notre pays de suivre une politique extérieure plus active bénéficiant directement aux populations qui souffrent de la misère et dei l'oppression?

3. Est-il prêt, hors de l'ONU, à faire preuve d'une solidarité accrue et à renforcer l'aide accordée jusqu'à présent par la Suisse, en collaboration avec les organisations d'entraide?

9. Oktober 1986 N 1503 Interpellation Fetz

4. A son avis, quels éléments et quels plans convient-il de développer, en lieu et place d'un engagement au sein de l'ONU? Mitunterzeichner- Cosignataires: Oester, Zwygart (2) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In der Schweiz hält sich das Interesse für die Aussenpolitik in Grenzen. Die UNO-Abstimmung hat dies wiederum bestä- tigt. Andererseits stehen wir vor globalen Existenzproble- men, die sich nur grenzüberschreitend lösen lassen. Es liegt in unserem Eigeninteresse und ist ein Gebot der Solidarität, dass sich die weltverbundene Schweiz in den internationalen Zusammenhängen engagiert. Der Bundesrat hat dabei eine Führungsaufgabe. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. September 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 septembre 1986 Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit und der Notwendig- keit einer kontinuierlichen, gehaltvollen, aber dennoch all- gemein verständlichen Information Über seine Aussenpolitik bewusst. Er beabsichtigt, seine entsprechenden Anstren- gungen zu intensivieren, wobei besonders darauf abgezielt werden soll, möglichst breite Schichten unserer Bevölke- rung anzusprechen und sie auf diesem Wege vermehrt an den internationalen Entwicklungen teilhaben zu lassen. Zusätzliche Angaben zur Information und zur Sensibilisie- rung der öffentlichen Meinung auf dem Gebiet der Aussen- politik sind aus den Antworten des Bundesrates auf die Motion Grendelmeier (86.350) sowie auf die Interpellation Grassi (85.969) ersichtlich, die zu diesen Themen einge- bracht worden sind. Zu den Fragen der Beitragsmöglichkeiten der Schweiz zur Lösung akuter Weltprobleme sowie der Aktivierung ihrer Aussenpolitik zugunsten notleidender und unterdrückter Menschen gibt der Bundesrat zu bedenken, dass unser Land seit mehr als 25 Jahren im Rahmen der Entwicklungs- zusammenarbeit und der humanitären Hilfe entsprechende Anstrengungen unternimmt. Das Gesetz über die Entwick- lungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe hält fest, dass diese Hilfe in erster Linie ärmeren Entwicklungsländern, Regionen und Bevölkerungsgruppen zukommen soll. Neben dieser Grundausrichtung werden Ziele festgelegt wie die Verbesserung der Ernährungslage, die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Erstellung des ökologischen Gleich- gewichts. Diese Zielsetzungen bilden zusammen mit den im Gesetz vorgeschlagenen Formen der Hilfe das Konzept der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.Dieses Kon- zept wird fortlaufend an die sich wandelnden Anforderun- gen angepasst. Eine aktive Hilfspolitik muss aber nicht nur in qualitativer, sondern auch in quantitativer Hinsicht den Problemen gerecht werden. Deshalb wird sich der Bundesrat ange- sichts der sich verschärfenden Situation in vielen Entwick- lungsländern weiterhin für eine kontinuierliche Verstärkung der schweizerischen Hilfeleistungen einsetzen. Die gesamte schweizerische Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe steht im Zeichen der Solidarität mit Benachteiligten und Notleidenden in ändern Ländern und Erdteilen. Der Bund arbeitet zu diesem Zweck seit langem auch mit verschiedenen privaten Hilfswerken eng zusam- men. Die Arbeitsteilung zwischen staatlichen Stellen und privaten Hilfswerken hängt davon ab, wer im konkreten Fall effizienter sein kann. Sollten in Zukunft jene Situationen an Bedeutung gewinnen, in denen sich die Hilfswerke am besten bewähren, steht einer Ausweitung der Zusammenar- beit nichts im Weg. : Die Schweiz wird auch nach der UNO-Abstimmung in den grossen UNO-Hilfsorganisationen, welche sich mit Entwick- lungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe befassen, ver- treten bleiben. Die Zusammenarbeit mit multilateralen Orga- nisationen ist aus verschiedenen Gründen unerlässlich. Diese Organisationen ermöglichen einen konstanteren Fluss der Hilfeleistungen, gerade an die ärmsten Entwick- lungsländer, als dies bei der oft kurzfristigen bilateralen Hilfe der Fall ist. Sie erfüllen wichtige Koordinationsfunktio- nen auch für die bilaterale Hilfe. Auf manchen Spezialgebie- ten wie Gesundheitswesen oder Landwirtschaft, aber auch bei der Durchführung von grösseren Projekten oder bei der Mobilisierung privater Kapitalien verfügen sie über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen, die sich ein einzelnes Geber- land kaum aneignen kann. Die UNO ist die einzige universelle Organisation, die sich mit allen wichtigen weltweiten Problemen befasst. So gesehen gibt es zu ihr im multilateralen Bereich keine Alternative. Die Schweiz wird ihre traditionelle Politik, einen konstrukti- ven Beitrag zur Sicherung und Förderung des Friedens zu leisten, fortführen und gegebenenfalls noch ausbauen. Dies gilt insbesondere mit Bezug auf das Leisten guter Dienste und das Eintreten für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Die Schweiz wird auch im Rahmen der durch die Nichtmit- gliedschaft gezogenen Grenzen die Aktivitäten der Ver- einten Nationen weiterhin fördern, insbesondere auch durch vermehrte Unterstützung friedenserhaltender Operationen. Unser Land wird seine aktive Mitarbeit in den Unterorganisa- tionen weiterführen und sich für die Erhaltung der Rolle Genfs als Sitz internationaler Organisationen einsetzen. Dabei handelt es sich um bewährte Schwerpunkte unserer Aussenpolitik. Im Grunde genommen gibt es keinen Ersatz für die seinerzeit angestrebte Möglichkeit, durch einen Bei- tritt zur UNO schweizerische Interessen besser vertreten zu können. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen 44 Stimmen 12 Stimmen Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. #ST# 86.516 Interpellation Fetz Südafrika. Diplomatisches und politisches Verhalten der Schweiz Afrique du Sud. Attitude politique et diplomatique de la Suisse Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1986

1. Im Gegensatz zur Praxis der meisten westlichen Länder hat bisher kein diplomatischer Vertreter der Schweiz an einer Beerdigung von Opfern der Polizeigewalt in Südafrika teilgenommen oder politische Gefangene im Gefängnis besucht oder den Prozessen gegen die Führer wichtiger schwarzer Organisationen beigewohnt. Wie begründet der Bundesrat den Verzicht auf solche Gesten, die in vielen Fällen neues Blutvergiessen verhindern und politisch Ver- folgten einen minimalen Schutz bieten können? Entspricht es dem Willen des Bundesrates, dass der Schweizer Bot- schafter keine Kontakte zu den repräsentativen Führerinnen und Führern der schwarzen Gemeinschaften, Kirchen und Gewerkschaften pflegt?

2. Die schweizerische Vertretung in Südafrika sucht keine der bekannten regierungsunabhängigen Organisationen wie Black Sash, Institute of Race Relations oder SAGO auf, um sich Informationen zur Lage zu beschaffen; dies bestäti- gen Angehörige dieser Organisationen. Kann der Bundesrat sich auf die Einschätzung der Situation durch die Botschaft verlassen, wenn diese sich einseitig auf offizielle Quellen stützt?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Dünki Aussenpolitik und internationale Solidarität Interpellation Dünki Politique étrangère et solidarité internationale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.360 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.10.1986 - 08:00 Date Data Seite 1502-1503 Page Pagina Ref. No 20 014 708 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.