Erwägungen (3 Absätze)
E. 11 mars 1987
affaires étrangères de dispenser M. Blaser de toutes les
tâches qui lui incombaient avec effet immédiat. M. Blaser a
été mis au bénéfice d'un congé, payé, jusqu'à l'échéance de
son contrat, c'est-à-dire jusqu'au 31 août 1987.
Le Conseil fédéral a décidé de confier à M. Arthur Bill, qui
était, jusqu'en 1981, chef de ce Corps et délégué du Conseil
fédéral, la direction, à titre intérimaire - vous l'avez relevé,
Monsieur Schoch, à titre provisoire - du Corps suisse d'aide
en cas de catastrophes jusqu'à la prise de fonction de celui
qui succédera à M. Blaser. Il a ajouté: «Le Conseil fédéral est
convaincu que cette solution permettra au Corps suisse
d'aide en cas de catastrophes de continuer à fonctionner
avec l'efficacité qu'on lui connaît. Elle doit permettre de
retrouver, au sein de tous les services concernés, le climat
de confiance et de collaboration indispensable à un travail
efficace au service des plus défavorisés, climat qui a été
gravement perturbé au cours de ces derniers mois et surtout
de ces dernières semaines.»
Vous avez demandé, Monsieur Schoch, s'il eût été possible
de procéder autrement. Ma réponse est: oui. Si M. Blaser
n'avait pas ouvert un large débat public, une véritable cam-
pagne de dénigrement, en sa qualité de chef du Corps, en
prenant les membres du Corps à témoin, et s'il avait accepté
de se plier, non pas seulement aux directives du chef du
département, mais à la décision du Conseil fédéral - la
modification, du 27 août 1986, de l'ordonnance- M. Blaser
aurait pu continuer à occuper ses fonctions jusqu'au
31 août 1987.
Pour l'avenir, le Conseil fédéral, comme convenu d'ailleurs
avec votre Commission de gestion, a chargé les représen-
tants des départements concernés d'engager «ein kleines
Mitberichtsverfahren», une petite procédure de consulta-
tion, et de préparer un nouveau projet pour l'organisation du
Corps suisse d'aide en cas de catastrophes. Il s'agit de
revenir sur la décision prise par le Conseil fédéral, le 27 août
1986, qui n'étaitqueprovisoirejusqu'au départ de M. Blaser,
et de mettre en place une structure qui permette à la fois
d'assurer une meilleure coordination des différents instru-
ments de notre aide publique au développement et, en
particulier, une meilleure coordination entre l'aide humani-
taire, le Corps suisse d'aide en cas de catastrophes et notre
coopération au développement, c'est-à-dire notre aide
financière et notre coopération technique. Le Conseil fédé-
ral prévoit d'intégrer à nouveau le Corps suisse d'aide en cas
de catastrophes à la DDA, comme le préconisait votre Com-
mission de gestion, tout en donnant au chef du Corps toute
la liberté et l'autonomie nécessaires, en lui laissant notam-
ment, comme jusqu'ici, la compétence d'engager, en cas
d'urgence, des dépenses jusqu'à un million de francs cha-
que fois qu'une catastrophe soudaine nécessite l'interven-
tion du Corps. Je dois dire que cette compétence d'engager
des dépenses jusqu'à un million de francs, en cas d'inter-
vention d'urgence, est une compétence qui a déjà été accor-
dée par l'annexe 2 de l'ordonnance du 12 décembre 1977, et
cela de façon absolument claire. Il y a par conséquent dix
ans déjà que cette compétence financière a été fixée à un
million; elle a ensuite été confirmée dans l'ordonnance
modifiée du 27 août 1986. C'était donc une compétence que
le chef du Corps ne pouvait pas ignorer.
Präsident: Ich frage Herrn Schoch an, ob er von der Antwort
des Bundesrates befriedigt ist.
Schoch: Ich habe drei Fragen unterbreitet und stelle fest,
dass diese Fragen unterschiedlich ausgiebig und unter-
schiedlich umfassend beantwortet worden sind. Ich bin von
der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt, was den Pro-
blemkreis 1 anbelangt, nämlich die Informationspolitik.
Dazu ist effektiv nichts gesagt worden, wenn auch heute die
Orientierung des Parlamentes und damit der Oeffentlichkeit
über die Gründe der sofortigen Suspendierung nachgeholt
worden ist. Die Frage der Informationspolitik im Zeitpunkt
des Ereignisses ist aber offengeblieben; diesbezüglich bin
ich nicht befriedigt.
Demgegenüber bin ich mit Bezug auf die Frage 3 (Wie soll
es weitergehen?) befriedigt. Die vom Bundesrat ausgeführte
Konzeption entspricht dem, was ich mir meinerseits vor-
stelle. Ich bin mehr oder weniger befriedigt von der Auskunft
über die Frage, ob nicht ein anderes Vorgehen möglich
gewesen wäre.
Im gesamten kann ich mich als teilweise befriedigt erklären.
Präsident: Ich rufe in Erinnerung, dass eine Diskussion im
Rat bei Interpellationen nur dann stattfindet, wenn sie vom
Rat beschlossen wird.
Affolter: Ich beantrage Debatte!
Frau Meier Josi: Ich beantrage, die Diskussion zu ver-
schieben.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Affolter
8 Stimmen
Für den Antrag Meier Josi
E. 15 Stimmen #ST# Petitionen und Gesuche Pétitions et requêtes 86.264 Caliezi ü.M., Bern. Einführung des obligatorischen Psychologieunterrichts Introduction de l'enseignement obligatoire de la psycho- logie Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
1. Am 18. Oktober 1985 reichte Herr Caliezi eine Petition ein, in welcher er die Einführung eines obligatorischen Unter- richts über Psychologie in der 8. und 9. Schulklasse sowie eines psychologischen Vorbereitungskurses für heiratswil- lige Bürger/innen verlangt. Herr Caliezi begründet seine Petition u.a. damit, dass der Charakter eines Menschen durch seine frühen Beziehungen zu Eltern, Geschwistern und Umwelt geprägt werde. Um eine neue Menschengeneration zu entwickeln, die von magisch-mystischen Aengsten und von unrealistischen himmlischen Wunschvorstellungen frei sei, müssten in den Familien Grundlagen geschaffen werden. Nur so werde ein wirklichkeitsnäherer Umgang mit den vielfältigen Lebenssi- tuationen und ein umsichtiger Umgang mit den Mitmen- schen möglich. Eine genügend breite Basis für eine solche Umstrukturierung des menschlichen Denkens sei nur zu erreichen, wenn schon in der Schule psychologische Grundkenntnisse vermittelt würden. Das schrittweise Ken- nenlernen des eigenen Denkens, der Vorstellungen, Wün- sche und Aengste könnte eine Entwicklung zur selbständi- gen Persönlichkeit fördern und manche menschliche und eheliche Katastrophe vermeiden helfen. Die psychologi- schen Kurse für heiratswillige Bürger sollten diesen die meist nicht zur Kenntnis genommenen Antriebe zu Heirat und Kindszeugung bewusst machen und so dazu beitragen, dass sich daraus in der Gemeinschaft keine zerstörenden Kräfte entwickeln. In seiner Stellungnahme zur Petition macht das Eidgenössi- sche Departement des Innern darauf aufmerksam, dass der obligatorische Schulunterricht Sache der Kantone ist. Auch der Bereich Eltern- und Erwachsenenbildung, welchem die Kurse für heiratswillige Bürger zuzuordnen sind, fällt in der Regel in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bund kann den Kantonen in den von der Petition angeschnittenen Fragen nur unverbindliche Empfehlungen erteilen. Das Departe-
11. März 1987 101 Petitionen und Gesuche ment verweist im übrigen auf die Anstrengungen, welche zahlreiche Kantone in den Bereichen schulische Gesund- heitserziehung und Erwachsenenbildung unternehmen.
2. Die Petitionskommission befasste sich am 28. Januar 1987 mit dieser Petition. Sie nahm sowohl von der Begrün- dung des Petenten als auch von der Stellungnahme des Eidgenössischen Departementes des Innern und vom Beschluss des Nationalrates Kenntnis. Mit dem Nationalrat ist die Kommission der Meinung, dass die Kompetenz für den obligatorischen Schulunterricht und für den Bereich der Erwachsenenbildung eindeutig bei den Kantonen liegt. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen. Proposition de la commission La commission propose de prendre acte de la pétition sans lui donner suite Zustimmung - Adhésion 86.265 Stössel H.U., Bern. Gewässerschutz. Bundesaufsicht Protection des eaux. Surveillance fédérale Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
1. Mit Eingabe vom 11. Dezember 1985 an die eidgenössi- schen Räte beantragt Dr. H.U. Stössel, der Bund habe im Kanton Bern geeignete Bundesaufsichtsmittel einzusetzen zur Gewährleistung des gesetzeskonformen Vollzuges im Bereich des Gewässerschutzes. Er weist auf Mängel hin, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Verschmutzungen des Grundwassers.
2. Die Petition betrifft die Bundesaufsicht beim Vollzug des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Ver- unreinigung. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnis zu überweisen. Proposition de la commission La commission propose de transmettre la pétition au Con- seil fédéral Zustimmung - Adhésion 86.269 Muni Arthur, Au Rückgabepfand für Batterien Pétition concernant une consigne remboursable sur les piles Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
1. Mit Eingabe vom 25. April 1986 an die eidgenössischen Räte beantragte Arthur Muhl, es sei für Batterien ein Rück- gabepfand einzuführen. Dieses würde das Verbrauchsvolu- men vermindern und zugleich den Kauf von wiederaufladba- ren Batterien fördern. Der Petent weist auf Untersuchungen an der ETH Zürich hin, wonach eine Wiederverwertungstechnik für Batterien mög- lich und bald einsatzbereit sei.
2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates beantragte ihrem Rat, die Petition zu unter- stützen. Sie ist der Ueberzeugung, dass ein Pfandsystem einen zusätzlichen finanziellen Anreiz schaffe und damit die Rücklaufquote erhöhen würde. Die Sicherung einer hohen Rücklaufquote sei neben der Reduktion des Schadstoffge- haltes in den Batterien selbst und der Organisation der umweltgerechten Entsorgung eines der Elemente zur Reduktion der Umweltbelastung durch schadstoffreiche Batterien. Der Nationalrat hat am 19. Dezember 1986 die Petition abge- schrieben und ein Postulat folgenden Wortlautes über- wiesen: «Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob gestützt auf Artikel 32 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz ein Rückgabepfand für Batterien möglichst rasch auf Verord- nungsstufe eingeführt werden kann.»
3. Die Petitionskommission unterstützt die Bestrebungen, mit finanziellem Anreiz eine möglichst hohe Rücklaufquote der Batterien zu erreichen. Sie befürwortet daher die Ueber- weisung eines entsprechenden Postulates im Nationalrat. Antrag der Kommission Aus formellen Gründen beantragt die Kommission, die Peti- tion abzuschreiben. Proposition de la commission La commission propose de classer la pétition pour des raisons formelles Zustimmung - Adhésion 85.266 Amnestiebegehren für 9 in der Strafanstalt Hindelbank inhaftierte südamerikanische Frauen Demande d'amnistie concernant 9 Sud-américaines déte- nues à Hindelbank Frau Josi Meier unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
1. Mit Eingabe vom 15. Juli 1985 ersuchte Frau Nationalrätin Gurtner die eidgenössischen Räte, 9 in der Strafanstalt Hindelbank inhaftierte südamerikanische Frauen zu amne- stieren, die wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittel- gesetz verurteilt wurden und zum Teil mehrjährige Zucht- hausstrafen verbüssen. Frau Gurtner begründet ihr Begehren wie folgt: «Die obgenannten südamerikanischen Frauen sitzen in Hin- delbank, weil sie gegen das schweizerische Betäubungsmit- telgesetz verstossen haben: In Kloten abgefangen, entdeckte man bei ihnen Kokain, das sie für Drahtzieher in Südamerika an Komplizen in der Schweiz hätten ausliefern sollen. Dafür wurden sie von der Zürcher Justiz zu exempla- risch hohen Strafen verurteilt. Frauen, wie die in Hindelbank inhaftierten Südamerikanerin- nen, spielen im internationalen Rauschgifthandel eine völlig untergeordnete Rolle. So heisst es in der authentischen, hervorragend recherchierten Insidergeschichte «Schnee- blind» von Robert Sabbag (Heyne-Verlag): «Im Drogenge- schäft bewertet man Frauen, so will es die Tradition, eigent- lich nur im Zusammenhang mit den Männern, zu denen sie gehören. Es ist typisch für die Branche, dass man Frauen, die der Polizei ins Netz gehen, sitzenlässt. Und es sind nicht wenige Frauen, die der Polizei ins Netz gehen, sie werden als »Eselinnen«, als Tragtiere für die Beförderung der Droge eingesetzt. Die Schmuggler regen sich in solchen Fällen vor allem über den Verlust der Ware auf. Frauen gibt es genü- gend, sie kosten nicht viel.» Dass Frauen das billigte und bequemste Transportmittel im grossen Kokaingeschäft sind, hängt mit der besonderen Situation der ausgebeuteten und ausgenützten Frauen - insbesondere aus den Unterschichten - in südamerikani- schen Ländern zusammen. Wirtschaftskrise und die unge- rechten internationalen Handelsbeziehungen führen dazu, dass die meisten Familien ohne gesichertes Einkommen in sozialer Not und Armut leben müssen. Dass eine Frau alleine für die Kinder sorgen muss und kein männlicher Ernährer für die Familie da ist, ist eher die Regel als die Ausnahme. Zudem sind die Frauen auch in diesen Ländern auf dem Arbeitsmarkt stark benachteiligt, was zur Folge hat, dass
Pétitions et requêtes 102 11 mars 1987 viele in die Halb- und Illegalität gezwungen werden (z. B. Drogenhandel, Prostitution). Von diesem Hintergrund aus betrachtet, sind die von der Zürcher Justiz verhängten exemplarisch hohen Strafen völ- lig verfehlt und ausserdem wirkungslos. Motor des interna- tionalen Rauschgifthandels sind keineswegs die Frauen, sondern - von Männern dominiert - die internationale Dro- gen-Mafia, daneben Waffenhandel und Bankgeschäfte, die dabei erwiesenermassen eng zusammenarbeiten. Die grossen Profite aus dem Drogengeschäft machen nicht diese Frauen, sondern sie müssen für wenig Geld die gros- sen Risiken auf sich nehmen. Nicht nur gesellschaftlich stehen sie auf der untersten Stufe, sondern auch im Kokain- handel - und sie zahlen dafür die höchsten Preise. Die in Hindelbank inhaftierten südamerikanischen Frauen sind in ihrem Leben in ihren Heimatländern unterdrückt und ausgebeutet worden. Sie konnten daher für die gewinn- trächtigen illegalen Geschäfte von anderen benutzt werden und sollen jetzt dafür noch mit einer sehr hohen Gefängnis- strafe bezahlen. So werden sie von der Schweizer Justiz noch einmal benützt, und zwar zwecks Statutierung eines Exempels. In Hindelbank sitzen sie zudem unter speziell diskriminierenden Bedingungen im Gefängnis. Eine Amnestie dieser Frauen wäre deshalb kein besonderes Geschenk unsererseits an sie, sondern die Aufhebung einer sinnlosen und ungerecht hohen Strafe, die zudem die Fal- schen trifft.»
2. Der Nationalrat folgte am 18. Dezember 1986 dem Antrag seiner Petitions- und Gewährleistungskommission und beschloss, auf das Amnestiegesuch mangels Zuständigkeit des Parlamentes nicht einzutreten.
3. Die Petitionskommission stimmt den formellen Ueberle- gungen des Erstrates zu. Demnach wäre der von der Gesuchstellerin geforderte Verzicht des Staates auf den Vollzug von rechtskräftigen Strafen gegenüber den neun inhaftierten südamerikanischen Frauen ein Akt der Begnadi- gung, der aus Gründen der Billigkeit, die in den persönli- chen und sozialen Verhältnissen der betroffenen Personen liegen, vollzogen würde. Eine Amnestie wird hingegen aus Gründen der politischen Zweckmässigkeit gegenüber einer Anzahl von Personen ausgesprochen, die nicht individuell bestimmt sind. Das Begnadigungsrecht übt die Behörde des Kantons aus, dessen Behörde das Urteil gefällt hat, im vorliegenden Fall also die Begnadigungsbehörde des Kantons Zürich (vgl. Art. 31 Ziff. 8 und Art. 56 der Kantonsverfassung).
4. In materieller Hinsicht bedauert die Kommission, nichts tun zu können, um das Schicksal dieser Frauen und ihrer Kinder zu beeinflussen. Sie geht mit der Gesuchstellerin darin einig, dass diese Frauen im internationalen Drogenge- schäft nicht an grossen Gewinnen teilhaben, sondern - gezwungen durch die soziale Not-als billige Transportleute eingesetzt und missbraucht werden. Die Kommission verur- teilt aufs schärfste diese skrupellose Ausnutzung durch international tätige Drogenhändler. Ob die von der Zürcher Justiz verhängten Strafen «exempla- risch hoch und verfehlt» sind, kann nur bei der Prüfung von entsprechenden Begnadigungsgesuchen festgestellt wer- den. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, auf das Amnestiegesuch von Frau Nationalrätin Gurtner nicht einzutreten. Proposition de la commission La commission recommande de ne pas entrer en matière sur la demande d'amnistie déposée par Madame Gurtner, conseillère nationale Frau Meier Josi: Im Falle der Petition Munì, «Rückgabe- pfand für Batterien», hat der Nationalrat ein dem Petitions- anliegen entsprechendes Postulat überwiesen. Das Postulat braucht bekanntlich die Zustimmung des Zweitrates nicht. Ihre Kommission begrüsste aber im Interesse des Umwelt- schutzes dessen Ueberweisung. Diese fand in der Winter- session statt, und deshalb beantragt Ihnen die Kommission, die Petition abzuschreiben. Ich bitte Sie, diesem Antrag wie auch den schriftlichen Anträgen zu den übrigen drei Petitionen und zum Gesuch betreffend Aufhebung der Immunität eines Nationalrates zuzustimmen. Zustimmung - Adhésion Präsident: Bevor ich das Wort für die Tagesordnung und Mitteilungen Frau Huber gebe, habe ich noch eine ange- nehme Aufgabe zu erfüllen. Morgen feiert unser Ständeratsmitglied Walter Weber sei- nen 70. Geburtstag. Ich möchte ihm hiezu im Namen des Ständerates die besten Glück- und Segenswünsche über- mitteln. (Beifall) Schluss der Sitzung um 12.20 Uhr La séance est levée à 12 h 20
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Petitionen und Gesuche Pétitions et requêtes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1987 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1987 - 09:30 Date Data Seite 100-102 Page Pagina Ref. No
E. 20 015 377 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Pétitions et requêtes 100 11 mars 1987 affaires étrangères de dispenser M. Blaser de toutes les tâches qui lui incombaient avec effet immédiat. M. Blaser a été mis au bénéfice d'un congé, payé, jusqu'à l'échéance de son contrat, c'est-à-dire jusqu'au 31 août 1987. Le Conseil fédéral a décidé de confier à M. Arthur Bill, qui était, jusqu'en 1981, chef de ce Corps et délégué du Conseil fédéral, la direction, à titre intérimaire - vous l'avez relevé, Monsieur Schoch, à titre provisoire - du Corps suisse d'aide en cas de catastrophes jusqu'à la prise de fonction de celui qui succédera à M. Blaser. Il a ajouté: «Le Conseil fédéral est convaincu que cette solution permettra au Corps suisse d'aide en cas de catastrophes de continuer à fonctionner avec l'efficacité qu'on lui connaît. Elle doit permettre de retrouver, au sein de tous les services concernés, le climat de confiance et de collaboration indispensable à un travail efficace au service des plus défavorisés, climat qui a été gravement perturbé au cours de ces derniers mois et surtout de ces dernières semaines.» Vous avez demandé, Monsieur Schoch, s'il eût été possible de procéder autrement. Ma réponse est: oui. Si M. Blaser n'avait pas ouvert un large débat public, une véritable cam- pagne de dénigrement, en sa qualité de chef du Corps, en prenant les membres du Corps à témoin, et s'il avait accepté de se plier, non pas seulement aux directives du chef du département, mais à la décision du Conseil fédéral - la modification, du 27 août 1986, de l'ordonnance- M. Blaser aurait pu continuer à occuper ses fonctions jusqu'au 31 août 1987. Pour l'avenir, le Conseil fédéral, comme convenu d'ailleurs avec votre Commission de gestion, a chargé les représen- tants des départements concernés d'engager «ein kleines Mitberichtsverfahren», une petite procédure de consulta- tion, et de préparer un nouveau projet pour l'organisation du Corps suisse d'aide en cas de catastrophes. Il s'agit de revenir sur la décision prise par le Conseil fédéral, le 27 août 1986, qui n'étaitqueprovisoirejusqu'au départ de M. Blaser, et de mettre en place une structure qui permette à la fois d'assurer une meilleure coordination des différents instru- ments de notre aide publique au développement et, en particulier, une meilleure coordination entre l'aide humani- taire, le Corps suisse d'aide en cas de catastrophes et notre coopération au développement, c'est-à-dire notre aide financière et notre coopération technique. Le Conseil fédé- ral prévoit d'intégrer à nouveau le Corps suisse d'aide en cas de catastrophes à la DDA, comme le préconisait votre Com- mission de gestion, tout en donnant au chef du Corps toute la liberté et l'autonomie nécessaires, en lui laissant notam- ment, comme jusqu'ici, la compétence d'engager, en cas d'urgence, des dépenses jusqu'à un million de francs cha- que fois qu'une catastrophe soudaine nécessite l'interven- tion du Corps. Je dois dire que cette compétence d'engager des dépenses jusqu'à un million de francs, en cas d'inter- vention d'urgence, est une compétence qui a déjà été accor- dée par l'annexe 2 de l'ordonnance du 12 décembre 1977, et cela de façon absolument claire. Il y a par conséquent dix ans déjà que cette compétence financière a été fixée à un million; elle a ensuite été confirmée dans l'ordonnance modifiée du 27 août 1986. C'était donc une compétence que le chef du Corps ne pouvait pas ignorer. Präsident: Ich frage Herrn Schoch an, ob er von der Antwort des Bundesrates befriedigt ist. Schoch: Ich habe drei Fragen unterbreitet und stelle fest, dass diese Fragen unterschiedlich ausgiebig und unter- schiedlich umfassend beantwortet worden sind. Ich bin von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt, was den Pro- blemkreis 1 anbelangt, nämlich die Informationspolitik. Dazu ist effektiv nichts gesagt worden, wenn auch heute die Orientierung des Parlamentes und damit der Oeffentlichkeit über die Gründe der sofortigen Suspendierung nachgeholt worden ist. Die Frage der Informationspolitik im Zeitpunkt des Ereignisses ist aber offengeblieben; diesbezüglich bin ich nicht befriedigt. Demgegenüber bin ich mit Bezug auf die Frage 3 (Wie soll es weitergehen?) befriedigt. Die vom Bundesrat ausgeführte Konzeption entspricht dem, was ich mir meinerseits vor- stelle. Ich bin mehr oder weniger befriedigt von der Auskunft über die Frage, ob nicht ein anderes Vorgehen möglich gewesen wäre. Im gesamten kann ich mich als teilweise befriedigt erklären. Präsident: Ich rufe in Erinnerung, dass eine Diskussion im Rat bei Interpellationen nur dann stattfindet, wenn sie vom Rat beschlossen wird. Affolter: Ich beantrage Debatte! Frau Meier Josi: Ich beantrage, die Diskussion zu ver- schieben. Abstimmung - Vote Für den Antrag Affolter 8 Stimmen Für den Antrag Meier Josi 15 Stimmen #ST# Petitionen und Gesuche Pétitions et requêtes 86.264 Caliezi ü.M., Bern. Einführung des obligatorischen Psychologieunterrichts Introduction de l'enseignement obligatoire de la psycho- logie Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
1. Am 18. Oktober 1985 reichte Herr Caliezi eine Petition ein, in welcher er die Einführung eines obligatorischen Unter- richts über Psychologie in der 8. und 9. Schulklasse sowie eines psychologischen Vorbereitungskurses für heiratswil- lige Bürger/innen verlangt. Herr Caliezi begründet seine Petition u.a. damit, dass der Charakter eines Menschen durch seine frühen Beziehungen zu Eltern, Geschwistern und Umwelt geprägt werde. Um eine neue Menschengeneration zu entwickeln, die von magisch-mystischen Aengsten und von unrealistischen himmlischen Wunschvorstellungen frei sei, müssten in den Familien Grundlagen geschaffen werden. Nur so werde ein wirklichkeitsnäherer Umgang mit den vielfältigen Lebenssi- tuationen und ein umsichtiger Umgang mit den Mitmen- schen möglich. Eine genügend breite Basis für eine solche Umstrukturierung des menschlichen Denkens sei nur zu erreichen, wenn schon in der Schule psychologische Grundkenntnisse vermittelt würden. Das schrittweise Ken- nenlernen des eigenen Denkens, der Vorstellungen, Wün- sche und Aengste könnte eine Entwicklung zur selbständi- gen Persönlichkeit fördern und manche menschliche und eheliche Katastrophe vermeiden helfen. Die psychologi- schen Kurse für heiratswillige Bürger sollten diesen die meist nicht zur Kenntnis genommenen Antriebe zu Heirat und Kindszeugung bewusst machen und so dazu beitragen, dass sich daraus in der Gemeinschaft keine zerstörenden Kräfte entwickeln. In seiner Stellungnahme zur Petition macht das Eidgenössi- sche Departement des Innern darauf aufmerksam, dass der obligatorische Schulunterricht Sache der Kantone ist. Auch der Bereich Eltern- und Erwachsenenbildung, welchem die Kurse für heiratswillige Bürger zuzuordnen sind, fällt in der Regel in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bund kann den Kantonen in den von der Petition angeschnittenen Fragen nur unverbindliche Empfehlungen erteilen. Das Departe-
11. März 1987 101 Petitionen und Gesuche ment verweist im übrigen auf die Anstrengungen, welche zahlreiche Kantone in den Bereichen schulische Gesund- heitserziehung und Erwachsenenbildung unternehmen.
2. Die Petitionskommission befasste sich am 28. Januar 1987 mit dieser Petition. Sie nahm sowohl von der Begrün- dung des Petenten als auch von der Stellungnahme des Eidgenössischen Departementes des Innern und vom Beschluss des Nationalrates Kenntnis. Mit dem Nationalrat ist die Kommission der Meinung, dass die Kompetenz für den obligatorischen Schulunterricht und für den Bereich der Erwachsenenbildung eindeutig bei den Kantonen liegt. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen. Proposition de la commission La commission propose de prendre acte de la pétition sans lui donner suite Zustimmung - Adhésion 86.265 Stössel H.U., Bern. Gewässerschutz. Bundesaufsicht Protection des eaux. Surveillance fédérale Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
1. Mit Eingabe vom 11. Dezember 1985 an die eidgenössi- schen Räte beantragt Dr. H.U. Stössel, der Bund habe im Kanton Bern geeignete Bundesaufsichtsmittel einzusetzen zur Gewährleistung des gesetzeskonformen Vollzuges im Bereich des Gewässerschutzes. Er weist auf Mängel hin, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Verschmutzungen des Grundwassers.
2. Die Petition betrifft die Bundesaufsicht beim Vollzug des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Ver- unreinigung. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnis zu überweisen. Proposition de la commission La commission propose de transmettre la pétition au Con- seil fédéral Zustimmung - Adhésion 86.269 Muni Arthur, Au Rückgabepfand für Batterien Pétition concernant une consigne remboursable sur les piles Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
1. Mit Eingabe vom 25. April 1986 an die eidgenössischen Räte beantragte Arthur Muhl, es sei für Batterien ein Rück- gabepfand einzuführen. Dieses würde das Verbrauchsvolu- men vermindern und zugleich den Kauf von wiederaufladba- ren Batterien fördern. Der Petent weist auf Untersuchungen an der ETH Zürich hin, wonach eine Wiederverwertungstechnik für Batterien mög- lich und bald einsatzbereit sei.
2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates beantragte ihrem Rat, die Petition zu unter- stützen. Sie ist der Ueberzeugung, dass ein Pfandsystem einen zusätzlichen finanziellen Anreiz schaffe und damit die Rücklaufquote erhöhen würde. Die Sicherung einer hohen Rücklaufquote sei neben der Reduktion des Schadstoffge- haltes in den Batterien selbst und der Organisation der umweltgerechten Entsorgung eines der Elemente zur Reduktion der Umweltbelastung durch schadstoffreiche Batterien. Der Nationalrat hat am 19. Dezember 1986 die Petition abge- schrieben und ein Postulat folgenden Wortlautes über- wiesen: «Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob gestützt auf Artikel 32 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz ein Rückgabepfand für Batterien möglichst rasch auf Verord- nungsstufe eingeführt werden kann.»
3. Die Petitionskommission unterstützt die Bestrebungen, mit finanziellem Anreiz eine möglichst hohe Rücklaufquote der Batterien zu erreichen. Sie befürwortet daher die Ueber- weisung eines entsprechenden Postulates im Nationalrat. Antrag der Kommission Aus formellen Gründen beantragt die Kommission, die Peti- tion abzuschreiben. Proposition de la commission La commission propose de classer la pétition pour des raisons formelles Zustimmung - Adhésion 85.266 Amnestiebegehren für 9 in der Strafanstalt Hindelbank inhaftierte südamerikanische Frauen Demande d'amnistie concernant 9 Sud-américaines déte- nues à Hindelbank Frau Josi Meier unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
1. Mit Eingabe vom 15. Juli 1985 ersuchte Frau Nationalrätin Gurtner die eidgenössischen Räte, 9 in der Strafanstalt Hindelbank inhaftierte südamerikanische Frauen zu amne- stieren, die wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittel- gesetz verurteilt wurden und zum Teil mehrjährige Zucht- hausstrafen verbüssen. Frau Gurtner begründet ihr Begehren wie folgt: «Die obgenannten südamerikanischen Frauen sitzen in Hin- delbank, weil sie gegen das schweizerische Betäubungsmit- telgesetz verstossen haben: In Kloten abgefangen, entdeckte man bei ihnen Kokain, das sie für Drahtzieher in Südamerika an Komplizen in der Schweiz hätten ausliefern sollen. Dafür wurden sie von der Zürcher Justiz zu exempla- risch hohen Strafen verurteilt. Frauen, wie die in Hindelbank inhaftierten Südamerikanerin- nen, spielen im internationalen Rauschgifthandel eine völlig untergeordnete Rolle. So heisst es in der authentischen, hervorragend recherchierten Insidergeschichte «Schnee- blind» von Robert Sabbag (Heyne-Verlag): «Im Drogenge- schäft bewertet man Frauen, so will es die Tradition, eigent- lich nur im Zusammenhang mit den Männern, zu denen sie gehören. Es ist typisch für die Branche, dass man Frauen, die der Polizei ins Netz gehen, sitzenlässt. Und es sind nicht wenige Frauen, die der Polizei ins Netz gehen, sie werden als »Eselinnen«, als Tragtiere für die Beförderung der Droge eingesetzt. Die Schmuggler regen sich in solchen Fällen vor allem über den Verlust der Ware auf. Frauen gibt es genü- gend, sie kosten nicht viel.» Dass Frauen das billigte und bequemste Transportmittel im grossen Kokaingeschäft sind, hängt mit der besonderen Situation der ausgebeuteten und ausgenützten Frauen - insbesondere aus den Unterschichten - in südamerikani- schen Ländern zusammen. Wirtschaftskrise und die unge- rechten internationalen Handelsbeziehungen führen dazu, dass die meisten Familien ohne gesichertes Einkommen in sozialer Not und Armut leben müssen. Dass eine Frau alleine für die Kinder sorgen muss und kein männlicher Ernährer für die Familie da ist, ist eher die Regel als die Ausnahme. Zudem sind die Frauen auch in diesen Ländern auf dem Arbeitsmarkt stark benachteiligt, was zur Folge hat, dass
Pétitions et requêtes 102 11 mars 1987 viele in die Halb- und Illegalität gezwungen werden (z. B. Drogenhandel, Prostitution). Von diesem Hintergrund aus betrachtet, sind die von der Zürcher Justiz verhängten exemplarisch hohen Strafen völ- lig verfehlt und ausserdem wirkungslos. Motor des interna- tionalen Rauschgifthandels sind keineswegs die Frauen, sondern - von Männern dominiert - die internationale Dro- gen-Mafia, daneben Waffenhandel und Bankgeschäfte, die dabei erwiesenermassen eng zusammenarbeiten. Die grossen Profite aus dem Drogengeschäft machen nicht diese Frauen, sondern sie müssen für wenig Geld die gros- sen Risiken auf sich nehmen. Nicht nur gesellschaftlich stehen sie auf der untersten Stufe, sondern auch im Kokain- handel - und sie zahlen dafür die höchsten Preise. Die in Hindelbank inhaftierten südamerikanischen Frauen sind in ihrem Leben in ihren Heimatländern unterdrückt und ausgebeutet worden. Sie konnten daher für die gewinn- trächtigen illegalen Geschäfte von anderen benutzt werden und sollen jetzt dafür noch mit einer sehr hohen Gefängnis- strafe bezahlen. So werden sie von der Schweizer Justiz noch einmal benützt, und zwar zwecks Statutierung eines Exempels. In Hindelbank sitzen sie zudem unter speziell diskriminierenden Bedingungen im Gefängnis. Eine Amnestie dieser Frauen wäre deshalb kein besonderes Geschenk unsererseits an sie, sondern die Aufhebung einer sinnlosen und ungerecht hohen Strafe, die zudem die Fal- schen trifft.»
2. Der Nationalrat folgte am 18. Dezember 1986 dem Antrag seiner Petitions- und Gewährleistungskommission und beschloss, auf das Amnestiegesuch mangels Zuständigkeit des Parlamentes nicht einzutreten.
3. Die Petitionskommission stimmt den formellen Ueberle- gungen des Erstrates zu. Demnach wäre der von der Gesuchstellerin geforderte Verzicht des Staates auf den Vollzug von rechtskräftigen Strafen gegenüber den neun inhaftierten südamerikanischen Frauen ein Akt der Begnadi- gung, der aus Gründen der Billigkeit, die in den persönli- chen und sozialen Verhältnissen der betroffenen Personen liegen, vollzogen würde. Eine Amnestie wird hingegen aus Gründen der politischen Zweckmässigkeit gegenüber einer Anzahl von Personen ausgesprochen, die nicht individuell bestimmt sind. Das Begnadigungsrecht übt die Behörde des Kantons aus, dessen Behörde das Urteil gefällt hat, im vorliegenden Fall also die Begnadigungsbehörde des Kantons Zürich (vgl. Art. 31 Ziff. 8 und Art. 56 der Kantonsverfassung).
4. In materieller Hinsicht bedauert die Kommission, nichts tun zu können, um das Schicksal dieser Frauen und ihrer Kinder zu beeinflussen. Sie geht mit der Gesuchstellerin darin einig, dass diese Frauen im internationalen Drogenge- schäft nicht an grossen Gewinnen teilhaben, sondern - gezwungen durch die soziale Not-als billige Transportleute eingesetzt und missbraucht werden. Die Kommission verur- teilt aufs schärfste diese skrupellose Ausnutzung durch international tätige Drogenhändler. Ob die von der Zürcher Justiz verhängten Strafen «exempla- risch hoch und verfehlt» sind, kann nur bei der Prüfung von entsprechenden Begnadigungsgesuchen festgestellt wer- den. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, auf das Amnestiegesuch von Frau Nationalrätin Gurtner nicht einzutreten. Proposition de la commission La commission recommande de ne pas entrer en matière sur la demande d'amnistie déposée par Madame Gurtner, conseillère nationale Frau Meier Josi: Im Falle der Petition Munì, «Rückgabe- pfand für Batterien», hat der Nationalrat ein dem Petitions- anliegen entsprechendes Postulat überwiesen. Das Postulat braucht bekanntlich die Zustimmung des Zweitrates nicht. Ihre Kommission begrüsste aber im Interesse des Umwelt- schutzes dessen Ueberweisung. Diese fand in der Winter- session statt, und deshalb beantragt Ihnen die Kommission, die Petition abzuschreiben. Ich bitte Sie, diesem Antrag wie auch den schriftlichen Anträgen zu den übrigen drei Petitionen und zum Gesuch betreffend Aufhebung der Immunität eines Nationalrates zuzustimmen. Zustimmung - Adhésion Präsident: Bevor ich das Wort für die Tagesordnung und Mitteilungen Frau Huber gebe, habe ich noch eine ange- nehme Aufgabe zu erfüllen. Morgen feiert unser Ständeratsmitglied Walter Weber sei- nen 70. Geburtstag. Ich möchte ihm hiezu im Namen des Ständerates die besten Glück- und Segenswünsche über- mitteln. (Beifall) Schluss der Sitzung um 12.20 Uhr La séance est levée à 12 h 20
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Petitionen und Gesuche Pétitions et requêtes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1987 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1987 - 09:30 Date Data Seite 100-102 Page Pagina Ref. No 20 015 377 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.