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86.255

Ch Vb · 1986-06-04 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

4. Juni 1986 257 Kantonsverfassung Basel-Landschaft. Gewährleistung problème faisant l'objet de la dite pétition a été discuté de manière approfondie, en rapport avec la révision de la loi. En délibérant sur cet objet, les Chambres arrêtent aussi leur attitude face aux préoccupations des pétitionnaires. La commission renvoie au contenu de la discussion concer- nant la loi sur l'asile dans les deux conseils, et notamment au projet de solution dite «globale». La commission renonce à transmettre cette pétition, vu qu'elle a été adressée en même temps aussi au Conseil fédéral. Antrag der Kommission Aus diesem Grund beantragt die Kommission, von der Peti- tion Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. Proposition de la commission Pour cette raison, la commission propose que l'on prenne acte de cette pétition, mais sans lui donner de suite. Zustimmung - Adhésion #ST# 86.255 Petition für eine menschliche Asylpraxis Pétition pour une pratique de l'asile plus humaine Herr Miville legt namens der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht vor:

1. Am 4. März 1986 reichte ein Petitionskomitee, das von 50 Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens unterstützt wird, zuhanden des Bundes- rates und des Parlamentes eine «Petition für eine menschli- che Asylpraxis» ein. Die Eingabe ist von zirka 51 000 Perso- nen unterschrieben worden, welche über die zunehmende Verschärfung des Asylpraxis beunruhigt sind und wollen, dass die Schweiz eine Zufluchtstätte für Verfolgte bleibt. Die Petition soll zeigen, dass viele Mitbürgerinnen und Mitbür- ger bereit sind, eine entsprechende Politik der Behörden mitzutragen. Die Petition - die nicht von den Hilfswerken ausgeht - lädt die Behörden ein,

- dem menschlichen Aspekt des Problems unbedingt Rech- nung zu tragen, und zwar sowohl bei der zur Diskussion stehenden Revision des Asylgesetzes als auch bei der tägli- chen Anwendung dieses Gesetzes durch das Eidgenössi- sche Justiz- und Polizeidepartement und die kantonalen Behörden;

- die Realität der Gefährdung der Asylbewerber in den Her- kunftsländern vermehrt ernst zu nehmen; -auf gewaltsame Heimschaffungen zu verzichten, wenn eine Verfolgungsgefahr besteht; -definitiv abgewiesenen Asylbewerbern zumindest eine genügende Frist einzuräumen, damit sie entweder ein ande- res Aufnahmeland finden oder sich auf die Rückkehr in ihr Heimatland bestmöglichst vorbereiten können. Die Petenten sind sich durchaus bewusst, dass die Schweiz nicht alle Asylsuchenden aufnehmen kann. Sie sind sich auch der riesigen Probleme bewusst, vor welche der mas- sive Zustrom von Asylbewerbern die Behörden stellt. Den- noch bedauern sie, dass diese sicher nicht geringen Pro- bleme sowohl in der Bevölkerung als auch bei vielen Behör- devertretern zu einer abwehrenden, ja feindlichen Haltung gegenüber allen Flüchtlingen geführt haben. Dadurch wer- den auch wirklich verfolgte Mitmenschen in unvorstellbare Angst versetzt und all jene Asylbewerber und Schweizer bitter enttäuscht, die von der Schweiz eine wirklich humani- täre Haltung erwarten.

2. Die Kommission des Ständerates, die sich mit der Revi- sion des Asylgesetzes befasst, prüfte die Petition an ihrer Sitzung vom 1. Mai 1986. Sie liess sich vom Chef der Abtei- lung Flüchtlinge des Bundesamtes für Polizeiwesen über das Vorgehen der Behörden insbesondere beim Vollzug der Ausschaffung orientieren. Die Kommission stellt fest, dass die Probleme, die von den Petenten aufgeworfen werden, in die Zuständigkeit des Bundesrates fallen, soweit sie den Vollzug des Asylgesetzes betreffen. Dieser ist Mitadressat der Petition. In materieller Hinsicht geht die Kommission davon aus, dass mit der Beratung des revidierten Asylgesetzes und mit ande- ren Massnahmen die nötigen Voraussetzungen geschaffen wurden, um die anstehenden Probleme im Asylbereich zu lösen. Soweit die Petition in den Zuständigkeitsbereich des Parlamentes fällt, erachtet sie daher deren Anliegen als besprochen und teilweise erfüllt. Sie weist auf die Diskus- sion in den Räten .hin, die während der Frühjahrs- und der Sommersession stattgefunden hat oder noch stattfinden wird. Die Kommission verzichtet auf die Ueberweisung der Peti- tion, da diese Eingabe zugleich auch an den Bundesrat gerichtet wurde. Antrag der Kommission Aus diesen Ueberlegungen beantragt die Kommission, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. Proposition de la commission Se fondant sur les considérations ci-dessus, la commission propose que l'on prenne acte de cette pétition, mais sans lui donner suite. Zustimmung - Adhésion #ST# 85.049 Kantonsverfassung Basel-Landschaft. Gewährleistung Constitution du canton de Baie-Campagne. Garantie Siehe Jahrgang 1985, Seite 506 - Voir année 1985, page 506 Beschluss des Nationalrates vom 13. März 1986 Décision du Conseil national du 13 mars 1986 Differenzen - Divergences Art. 1 Antrag der Kommission .... gewährleistet, Paragraph 115 Absatz 2 Satz 2 jedoch nur unter Vorbehalt von Artikel 24quinquies der Bundesverfas- sung und der darauf beruhenden Bundesgesetzgebung. Antrag Binder .... gewährleistet mit Ausnahme von Paragraph 115 Absatz 2 Satz 2. Art. 1 Proposition de la commission ....du 4 novembre 1984, le paragraphe 115, 2e alinéa, 2e phrase, sous réserve de l'article 24quinquies de la consti- tution fédérale et de la législation fédérale qui en résulte. Proposition Binder ....du 4 novembre 1984 à l'exception du paragraphe 115, 2e alinéa, 2e phrase.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Petition für eine menschliche Asylpraxis Pétition pour une pratique de l'asile plus humaine In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.255 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.06.1986 - 08:00 Date Data Seite 257-257 Page Pagina Ref. No 20 014 534 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.