Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Postulat Martin Jacques 1862 N 18 décembre 1987 verfahren zur SVAV vorgebrachte Begehren hat der Bundes- rat alle ändern Fahrzeuge der öffentlichen Hand (Gemein- den, Kantone, Bund) der Abgabepflicht unterstellt. Er wollte damit einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vollzug gewährleisten und Abgrenzungsprobleme vermeiden, z.B. in jenen Fällen, in denen private Unternehmer Aufgaben öffentlicher Korporationen erfüllen. Im Sinne des Postulates lediglich Kommunalfahrzeuge zu begünstigen, führt nicht nur zu einer Benachteiligung der privaten Fahrzeuge, son- dern auch der Fahrzeuge der Kantone und des Bundes. Nicht zuletzt auch mit Blick auf das Verursacherprinzip, das die Schwerverkehrsabgabe zur Geltung bringt, hält der Bun- desrat an der Abgabepflicht für alle Fahrzeuge der öffentli- chen Hand fest. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Abgelehnt - Rejeté #ST# 86.163 Postulat Leuenberger-Solothurn Verbilligte Bahnabonnemente für Studenten Postulat Leuenberger-Soleure Abonnements ferroviaires à prix réduit pour étudiants Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1986 Der Bundesrat wird eingeladen, bei den SBB dahin zu wirken, dass auch nachdem 1. Januar 1987 die über 25jähri- gen Studenten zum Bezug des verbilligten Streckenabonne- ments berechtigt sind. Texte du postulat du 15 décembre 1986 Le Conseil fédéral est invitée intervenir auprès des CFF afin que, à partir du 1er janvier 1987, les étudiants de plus de 25 ans puissent aussi bénéficier de l'abonnement de par- cours à prix réduit. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Eppenberger Susi, Fehr, Jaeger, Kühne, Mühlemann, Segmüller (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit
1. Bekanntlich sollen die SBB ab I.Januar 1987 den über 25jährigen Studenten die verbilligten Streckenabonnemente nicht mehr abgeben. Begründet wird der Schritt mit admini- strativem und finanziellem Aufwand. Der Verband der Stu- dentenschaften hat bei den SBB bereits erfolglos gegen diese Massnahme interveniert.
2. Nach Angaben des VSS waren an den schweizerischen Hochschulen im Wintersemester 85/86 34,5 Prozent der Stu- denten über 25jährig. Diese Tatsache lässt die getroffene Massnahme als willkürlich erscheinen.
3. Zur Bewältigung des im Falle einer Aufhebung der Grenze von 25 Jahren zu erwartenden Mehraufwandes hat der VSS nach eigenen Angaben den Bahnen seine Mitwirkung in geeigneter Form angeboten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Februar 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 février 1987 Die bisherigen Schüler- und Lehrlingsabonnemente für unbeschränkte Fahrten (Serie 20) werden seit I.Januar 1987 unter der Bezeichnung Streckenabonnemente Junior verkauft. Sie werden an Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausgegeben. Der für die Bezugsberechtigung erforderliche Altersnachweis ist mit einem gewöhnlichen amtlichen Ausweis zu erbringen. Die zahlreichen Ausweise für Schüler, Studenten, Lehrlinge und besondere Berufsausbildungen (z. B. unter der Obhut des Roten Kreuzes) konnten aufgehoben werden. Auch das umfangreiche, mit grossem Aufwand zu bearbeitende Ver- zeichnis der anerkannten Schulen und Kurse (inkl. private Institutionen) fällt damit weg. Die bisherigen schwerver- ständlichen Ungleichbehandlungen (nicht anerkannte Schulen oder Lehren) verschwinden ebenfalls. Die neue, von den SBB, der Reisepost und den konzessio- nierten Transportunternehmungen gewählte Ausgaberege- lung für die Junior-Abonnemente schafft klare und einfache Bedingungen für Kundschaft und Verkaufspersonal. Die Altersgrenze von 25 Jahren ist gewählt worden, weil sie der in der Wirtschaft und bei öffentlichen Arbeitgebern allgemein anerkannten obersten Altersgrenze für die Aus- richtung von Kinderzulagen entspricht. Die Transportunter- nehmungen betrachten es zu Recht nicht als ihre Aufgabe, bei der Gewährung von Ausbildungsbeihilfen weiter zu gehen als die Arbeitgeber. Wo sich aus sozialer Sicht eine weitere finanzielle Unterstützung der Studierenden als not- wendig erweist, gehören solche Erleichterungen zu den Aufgaben der Kantone im Bereich der Bildungs- und Sozial- politik. In der Tat kennen gewisse Kantone in dieser Hinsicht angepasste Lösungen, indem zu Stipendien auch Transport- kostenbeiträge ausgerichtet werden. In kommerzieller Hinsicht hat die neue Regelung den Vor- teil, dass mit der Liberalisierung des Abonnementsbezuges für 16- bis 25jährige eine Altersgruppe angesprochen wer- den kann, die erfahrungsgemäss besonders anfällig ist, auf ein eigenes privates Verkehrsmittel umzusteigen. Gesamthaft gesehen entspricht die von den Transportunter- nehmungen getroffene Massnahme dem gesetzlichen und vom Parlament wiederholt unterstrichenen Auftrag, den öffentlichen Verkehr nach unternehmerischen Grundsätzen zu betreiben. Der Bundesrat will ihre Handlungsfreiheit nicht einschränken. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 25. Februar 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 25 février 1987 Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 5. Oktober 1987 (Nachtrag) Déclaration écrite du Conseil fédéral du 5 octobre 1987 (Supplément) Der Bundesrat ist bereit, das Postulat engegenzunehmen, weil es sich inhaltlich mit dem vom Nationalrat am 19. Juni 1987 überwiesenen Postulat der Minderheit der Petitions- und Gewährleistungskommission (V87.254) deckt. Ueberwiesen - Transmis #ST# 87.583 Postulat Martin Jacques Erdgas. Sondierungsprogramm Gaz naturel. Programme de sondages Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1987 Damit wir unsere Auslandabhängigkeit im Energiebereich verringern können, müssen wir das Energiepotential in unserem Land sehr sorgfältig untersuchen. Dies ist auch der Wille unserer Regierung (Botschaft 86.054 über die Finan- zierung der Risikodeckung von Geothermiebohrungen). Ausgehend von diesem politischen Grundsatz wird der Bun- desrat eingeladen zu prüfen, ob dieselbe Förderungsmass- nahme in einem noch zu bestimmenden Umfang nicht auch
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Leuenberger-Solothurn Verbilligte Bahnabonnemente für Studenten Postulat Leuenberger-Soleure Abonnements ferroviaires à prix réduit pour étudiants In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1987 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 86.163 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.12.1987 - 08:00 Date Data Seite 1862-1862 Page Pagina Ref. No 20 016 005 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.