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21. März 1986 N 443 Motion Robbiani nen Tieres abgestimmt werden. Für den Phosphoreinsatz in Mischfuttermitteln wird eine freiwillige Vereinbarung mit den Futtermittelproduzenten angestrebt. Dass dies möglich ist, belegen verschiedene neuere Beispiele. Der Bundesrat ist bereit, alle auch aus seiner Sicht wichti- gen und dringlichen Anliegen der Motionärin bei den ihm übertragenen gesetzlichen Verpflichtungen so rasch als möglich zu verwirklichen; mit dem geltenden Gewässer- schutz- und Umweltschutzgesetz ist dies rechtlich möglich. Die Motion fällt daher in den an den Bundesrat delegierten Rechtsetzungsbereich, was deren Annahme verunmöglicht. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 85.947 Motion Gurtner Diskriminierung der Frau in der Amtssprache Discrimination de la femme dans la terminologie officielle Wortlaut der Motion vom 10. Dezember 1985 Der Bundesrat wird beauftragt zu verfügen, dass in allen Unterlagen, Verlautbarungen, Gesetzestexten, Verordnun- gen und insbesondere auch bei Stellenausschreibungen, Berufsbezeichnungen und Titeln der Bundesbehörden die weibliche Form ebenfalls eingeführt und genannt werden muss, wenn nicht ausschliesslich Männer angesprochen werden sollen. Texte de la motion du 10 décembre 1985 Le Conseil fédéral est chargé de prendre les dispositions nécessaires pour qu'on introduise et qu'on utilise aussi le genre féminin, lorsque les hommes ne sont pas seuls concernés, dans tous les documents, communications offi- cielles, textes de loi, ordonnances et surtout pour les offres d'emploi, les désignations de postes dans l'administation et les titres des autorités fédérales. Mitunterzeichner- Cosignataires: Fetz, Herczog (2) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Niemand wird bestreiten, dass durch die Sprache öffentli- ches Bewusstsein geschaffen wird. Die patriarchalische Prä- gung unserer Sprache hat dazu geführt, dass die Frauen in der Öffentlichkeit oft an den Rand gedrängt oder gar ver- gessen werden. Bei vielen Funktionen, Berufen und Titeln wird häufig nur die männliche Form genannt und entspre- chend bei deren Nennung auch nur an Männer gedacht, selbst wenn durchaus auch Frauen davon betroffen sein können. Dadurch werden die Frauen diskriminiert. Diese Diskriminierung hat weitreichende Folgen, wenn z. B. die beruflichen Aufstiegschancen beeinträchtigt werden. Eine Gleichstellung der Frau in der Sprache ist deshalb eine Voraussetzung für die Gleichberechtigung der Frauen in der Gesellschaft. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1986 Es trifft zu, dass die Verwaltungs- und Gesetzessprache heute noch sehr häufig auf den Mann ausgerichtet ist und namentlich Amts- sowie Funktionsbezeichnungen beinahe ausschliesslich in der männlichen Form anzutreffen sind, obwohl inzwischen vielfach auch Frauen entsprechende Aufgaben übernommen haben. Ebenso sind im Berufsbil- dungsbereich Berufsbezeichnungen in männlicher Form vorherrschend; weibliche Umschreibungen finden sich in der Regel nur dort, wo es sich um ausgesprochene Frauen- berufe handelt. Der Grundsatz der verfassungskonformen Auslegung gebietet es jedoch den Rechtsanwendenden, auch Erlasse, die sich ihrer sprachlichen Form nach nur an ein Geschlecht richten, grundsätzlich auf beide Geschlech- ter anzuwenden. Rein rechtlich gesehen brauchen deshalb geschlechtsspezifisch formulierte Normen keine Diskrimi- nierung darzustellen. Dennoch erscheint es dem Bundesrat angezeigt, Erlasse und Stellenausschreibungen, die für Frauen und Männer in gleicher Weise gelten, wenn immer möglich so zu fassen, dass die Geschlechter auch in sprachlicher Hinsicht gleich behandelt werden. Geschlechtsspezifische Begriffe in Gesetzgebung und Stelleninseraten können dazu beitragen, dass Frauen und Männer wenn nicht rechtlich, so doch faktisch auf jeweils bestimmte Verhaltensweisen festgelegt werden. Es besteht daher die Absicht, in absehbarer Zeit in die Richtlinien der Gesetzestechnik des Bundes Anleitungen für die geschlechtsneutrale respektive an beide Geschlechter gerichtete Formulierung von Gesetzesbestimmungen aufzu- nehmen. Eine Ueberprüfung ist auch für den Bereich der Stellenausschreibungen des Bundes vorgesehen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 85.332 Motion Robbiani Finanzströme zwischen Bund und Kantonen. Studie Flux financiers entre la Confédération et les cantons. Analyse Wortlaut der Motion vom 7. Februar 1985 Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Regio- nalprobleme der Schweiz» wurden die Finanzströme zwi- schen dem Bund und den Kantonen für das Jahr 1978 untersucht und veröffentlicht. Diese Untersuchung des Nationalfonds, die den Titel «Finanzpolitische Instrumente und ihre regionale Inzidenz» (FIRI) trägt, stellt die Herkunft der Einnahmen und die regionale Verteilung der Ausgaben des Bundes dar. Die Analyse der Finanzströme zwischen dem Bund und den Kantonen ist unter dem Gesichtspunkt der Regionalpolitik eine wertvolle Grundlage für eine bessere Koordination der Finanzpolitik des Bundes. Darum ist es notwendig, dass die Finanzströme regelmässig untersucht werden. Der Bundesrat wird gebeten, eine neue Studie zu veranlassen; diese sollte die Finanzströme zwi- schen dem Bund und den Kantonen möglichst umfassend darstellen und nach der gleichen Methode und auf der gleichen Grundlage erstellt werden wie diejenige von 1978. Texte de la motion du 7 février 1985 Dans le cadre du programme national de recherche «Pro- blèmes régionaux de la Suisse», les flux financiers entre la Confédération et les cantons pour l'année 1978 furent exa- minés et rendus public. Cette étude du Fonds national
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Gurtner Diskriminierung der Frau in der Amtssprache Motion Gurtner Discrimination de la femme dans la terminologie officielle In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1986 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 85.947 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.03.1986 - 08:00 Date Data Seite 443-443 Page Pagina Ref. No 20 014 194 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.