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85.574

Ch Vb · 1985-12-20 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Interpellation Carobbio 2260 N 20 décembre 1985 Wasserkräfte hat der Bundesrat die Modernisierung beste- hender Anlagen ausgeklammert. Dies trotzdem das Parla- ment durch die Annahme einer entsprechenden Motion Bundi vom 21. Juni 1979 einen klaren Auftrag erteilt hat. Der Motionär hat in seiner Begründung auf die Problematik bei der Erstellung zusätzlicher Nuklearkraftwerke hingewiesen. Nebst der Förderung von Alternativenergien müssten des- halb vor allem auch die Kapazitäten bestehender Wasser- kraftwerke bei gleichbleibenden Restwassermengen verbes- sert werden. Auch die Eidgenössische Studienkommission zur Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte kommt zum Schluss, dass durch die Erneuerung alter Wasserkraftwerke ein nicht unerheblicher Beitrag an die Elektrizitätsversorgung unseres Landes gelei- stet werden kann. Um so unverständlicher ist es, dass der Bundesrat zögert, diesem parlamentarischen Auftrag nach- zukommen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 novembre 1985 Beim Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Nutzung der Gewässer und der Wasserkraft, den eine Studienkom- mission 1983 vorlegte, handelte es sich praktisch um eine totalrevidierte Fassung des heutigen Wasserrechtsgesetzes. Er enthielt unter anderem auch Vorschläge zur Erleichte- rung von Modernisierungen. Der Vorentwurf wurde vom Dezember 1983 bis April 1984 einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen. Eine Totalre- vision des WRG wurde dabei allgemein begrüsst. In den meisten Stellungnahmen wurde aber eine gründliche Ueber- arbeitung der Revisionsvorschläge verlangt, unter anderem auch in der Frage der Modernisierungen. Davon ausgenom- men waren lediglich die Erhöhung des Wasserzinsmaxi- mums und der Steuerausfallentschädigung. Eine deutliche Mehrheit hat für das weitere Vorgehen ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen, damit die Anpassung des Wasser- zinsmaximums und der Steuerausfallentschädigung im Interesse der Wasserherkunftsgebiete möglichst rasch unter Dach gebracht werden könnten. Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens beschloss denn auch der Bundesrat am 4. Juli 1984, dem Parlament eine Revision des Wasserrechtsgesetzes in zwei Etappen vorzuschlagen. So befasste sich die Botschaft vom

12. November 1984 lediglich mit der Revision der Bestim- mungen über Wasserzins und Steuerausfallentschädigung. Die weiteren Revisionspunkte (besonders die Regelung der Pumpspeicherung und die Modernisierung der bestehen- den Anlagen) sollen in einer zweiten Revisionsphase noch überprüft und während der nächsten Legislaturperiode dem Parlament unterbreitet werden. Die bisherigen Arbeiten haben gezeigt, dass die Möglichkeiten zur Förderung der Modernisierung nicht bloss auf Gesetzesebene liegen. Die vorgeschlagenen Regelungen der Studienkommission sties- sen zudem im Vernehmlassungsverfahren teilweise auf Wi- derstand. Inzwischen wurde die Revision betreffend Wasserzins und Steuerausfallentschädigung in den eidgenössischen Räten verabschiedet. In den Beratungen wurde das zweistufige Vorgehen zum Teil bedauert, zum Teil begrüsst. Der Bun- desrat wird die Arbeiten weiterführen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt. #ST# 85.574 Interpellation Röthlin Ausbau der N 8 Aménagement de la N 8 Wortlaut der Interpellation vom 26. September 1985 Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass aus Land- schaftsschutzgründen die N 8 im Abschnitt Emettli/Bruochli und Totenbiel/Erdbruch in der Gemeinde Sächseln einge- deckt werden soll? Dieser berechtigten Forderung von Volk und Behörden des Kantons Obwalden sollte meiner Mei- nung nach entsprochen werden. Texte de l'interpellation du 26 septembre 1985 Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas, lui aussi, que l'on devrait recouvrir la N 8 dans la commune de Sächseln, sur les tronçons de Emettli/Bruochli et de Totenbiel/Erdbruch, afin de préserver le paysage? A mon avis, cette revendication légitime du peuple et des autorités du canton d'Obwald mérite une réponse favorable. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1985 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden und die Einwoh- nergemeinde Sächseln sind bereits in Wiedererwägungsge- suchen an den Bundesrat gelangt, mit dem Begehren, die Nationalstrasse N 8 sei im Gebiet Bruochli und Emettli der Gemeinde Sächseln auf einer Strecke von etwa 600 m zusätzlich zu überdecken. Die beiden Wiedererwäg u ngsge- suche, die inhaltlich das gleiche Problem betreffen, werden sorgfältig geprüft und der Bundesrat wird in Abwägung aller im Spiele stehenden Interessen in der Sache entscheiden. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt. #ST# 85.545 Interpellation Carobbio Europäische Menschenrechtskonvention. Ratifikation des Zusatzprotokolls Nr. 1 Interpellanza Carobbio Convenzione europea dei diriti dell'uomo. Ratifica del protocollo addizionale no 1 Interpellation Carobbio Convention européenne des droits de l'homme. Ratification du protocole additionnel No 1 Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1985 Die Schweiz hat 1976 das erste Zusatzprotokoll zur Europäi- schen Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Es han- delt sich dabei um das Protokoll, das das Recht auf Achtung des Eigentums, das Recht auf Bildung sowie das Recht auf freie und geheime Wahlen gewährleistet. Es sind dies alles Rechte, die in unserem Land respektiert werden. Deshalb ist der jüngste Beschluss des Bundesrates, das erwähnte Protokoll dem Parlament nicht zur Ratifizierung vorzulegen, unverständlich. Damit ist die Schweiz das ein-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Röthlin Ausbau der N 8 Interpellation Röthlin Aménagement de la N 8 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 85.574 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.12.1985 - 08:00 Date Data Seite 2260-2260 Page Pagina Ref. No 20 013 991 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.